Hallo!
Mein Sohn (4) ist seit Anfang Februar laut Krankmeldung von der KM. Hab gerade mal im Februar für ganze 6 Stunden jeweils für Stunden in den letzen 3 Wochen war er durchgehend und Krank und Transportunfähig. Es besteht eine Umgangsregelung wurde im Jugendamt abgeschlossen und lautet wortwörtlich:
14 tägig Freitags 16 Uhr bis Samstag 18 Uhr
14-tägig Freitag 15:30 -18:30 Uhr
Ostermontag 10 Uhr -18 Uhr
Pfingsmontag 10 Uhr -18:00 Uhr
Durch Krankheit ausfallende Termine können aufgrund der Elternsituation,sowie der Kontinuität nicht flexilbel abgesprochen werden und entfallen damit ersatzlos.
Fallen planbare Ereignisse wie Geburstage,Familienfeste ,Ausflüge, etc. auf ein Besuchstag ,. Wochende beim Vater wird dieser einen Tag später nachgeholt.
Weil seit Anfang Februar mehrere Umgänge laut KM durch Krankheit ausgefallen sind,möchte ich am Montag im Jugendamt anrufen,kurz die Siuation schildern und sagen das die Regelung nicht mehr einverstanden bin und das ich eine neue Regelung möchte ( besonders das der Umgang bei Krankheit nachgeholt wird) Die Frage von mir ob das nachträglich geht, ich vermute das es mit der KM zu keiner Einigung kommt.werde anschließend den gerichtlichen Antrag zum AG schicken.Laut KM nach den heutigen Anruf möchte unser Sohn zu Hause lassen bis ganz Gesund ist.
Für sämtliche Rückantwort Vielen Dank im voraus!
Hi Simon,
was ist das denn für eine "Regelung"? So einen Quatsch hab ich ja lange nicht mehr gesehen hier.
Eine vernünftige Umgangsregelung läuft von Freitag 15:00 durch bis Sonntag 18:00 Uhr. Punkt.
Natürlich sind ausgefallene Tage nachzuholen. Was ist das für ein Schwachsinn, dass lädt ja zum Missbrauch ein. Stand an dem Jugendamt "Beratungszentrum für Kindsbesitzerinnen" dran?
Warum steht da nur was zu Ostern und nicht zu den anderen Feiertagen? Weihnachten und Sylvester sind ja wohl immer die Highlights im Umgangskrieg - und eher selten Ostern.
Am Väterwochenende haben keine geplanten Veranstaltungen der KM stattzufinden. Das ist Deine Umgangszeit. Natürlich kann man in einem verünftigen Umgangsverhältnis auch mal ohne Probleme ein WE tauschen. Dafür muss der Umgang aber konstant und sicher laufen.
Was hat der Sohn den bitte für eine Krankheit das er nicht transportfähig ist? Gibt es darüber ein Attest?
Also wenn Dein JA Dir so einen "Mist" als Umgang verkauft hat, würde ich an Deiner Stelle mal schnellstens einen guten Anwalt für FamRecht aufsuchen bzw. Dich hier erstmal einlesen, warum einige Väter ein sehr gespaltenes Verhältnis zu den JA haben. Gruß Ingo
Hi Ingo 30!
Laut Anruf bei der KM sollen mehrere Atteste geben. Welche Krankheit mein Sohn hat weiß ich ganz genau nicht.Weiß nur irgen einen Virus und das begonnen hat mit einen Schnupfen vor 3 Wochen.Aber die Ausheilung und Bettlägrigkeit eines Virus dauert keine mehr als 4 wochen. Die KM hat dann nur gesagt das die Ärztin gesagt haben soll " Ein krankes Kind gehört zur Mutter"Die KM möchte solange zu hause lassen bis ganz mein Sohn gesund ist.Aber möchte jetzt auch notfalls über Gericht auch eine Regelung gibt nachholen des Umganges bei Krankheit.Werd am Montag das zuständige JA anrufen und bescheid sagen das die jetzige Regelung nicht einverstanden bin und eine Lösung haben möchte wegen der häufigen Erkrankungen meines Sohnes und anschließend gleich Termin beim Anwalt. Mal schauen was draufhin die zuständige Mitarbeiterin vom JA sagt. Beim heutigen Anruf hab ich mein Sohn laut rufen gehört habe.
Hi Simon,
das JA wird sagen "Oh, sorry.. können wir leider nichts für sie tun...wir können eine KM ja nicht zwingen..." Womit das JA auch Recht hat. Dein "Recht" wirst Du dort nicht durchsetzen können. Aber versuchen solltest Du es natürlich trotzdem - und bitte ab heute mit dem Hintergrundwissen, das Dein JA wohl ziemlich mütterfreundlich ist, wenn Dir solche "Regelungen" in der Vergangenheit als normal verkauft worden sind.
Besteht GSR für Deinen Sohn? Die Aussagen der Ärztin sind ja auch spannend, ich glaube dazu können Dir hier viele Väter auch das Gegenteil beweisen. Transportunfähig bedeutet eigentlich, dass eine Person schwer bettlägerig ist bzw. nur unter größten Schmerzen und / oder im Liegendtransport bewegt werden kann. Ich glaube kaum, dass das bei Deinem Sohn der Fall ist, wenn er zu Hause ist. Gruß Ingo
moin Simon,
lies Dir doch bitte mal deine Posts duch, Die Du bisher geschrieben hast.
Meiner Meinung nach, ist der Weg den Deine Ex geht doch wohl ganz klar erkennbar.
Was willst Du dann noch mal beim JA???
Auf dem Weg dorthin, vorher links abbiegen zum Gericht!!!
Die verar... Dich!!
in den letzen 3 Wochen war er durchgehend und Krank und Transportunfähig.
:question:
Ward ihr eigentlich verheiratet? Besteht GSR? Wie weit wohnt ihr auseinander?
Gruß
jo
Was willst Du dann noch mal beim JA???
Auf dem Weg dorthin, vorher links abbiegen zum Gericht!!!
Die verar... Dich!!
Das sehe ich ganz genau so.
Ganz abgesehen von der derzeitigen Krankheit des Kindes - bei dieser absurden vaterfeindlichen Umgangsregelung, die ganz sicher auf dem Mist des JA gewachsen ist, ist jeglicher Weg dorthin überflüssig.
Das Gericht wird im Klagefall ohnehin eine Stellungnahme vom JA fordern, dazu wirst Du höchstwarscheinlich kurz zuvor vom JA eingeladen werden.
Hallo papajo!
Es besteht kein gemeinsames Sorgerecht.Schade! Wird in Zukunft auch einen Antrag am AG werden! Erstmals möchte ich eine gute Umgangsregelung sorgen!Hab heute noch einen Brief an KM geschrieben,möchte ich am Montag per Einschreiben schicken.Hab folgendes geschrieben.
Hallo xxxx,
aufgrund das xxxx sehr oft Krank ist und meiner jetzigen Erkenntnisse in den letzten über 3 Wochen eine völlige Transportunfähigkeit besteht , bin ich mit jetzigen Umgangsregelung nicht mehr einverstanden.
Die Krankheitsausfälle seit Februar sind bisher den 11.02.2012 ,25.02.2012,2.03.2012,3.03.2012 und 9.03.2012. Es besteht jetzt die Gefahr aufgrund der häufigen Krankheitsausfälle das xxxx zu mir eine Entfremdung eintritt. Es besteht auch keine Möglichkeit nach nachfragen meinen letzten Anruf am 9.03.2012 einen kurzen Krankenbesuch nach langer Krankheit.
Bedenke das Umgang zu mir auch zum Wohl vom xxxx bzw. seiner gesunden Entwicklung gehört.
Solltest Du mit der Abänderung der Umgangsregelung einverstanden sein , werden wir einen Termin beim zuständigen Jugendamt, dort xxxx vereinbaren, um eine entsprechende Lösung des weiteren Umganges der Regelung für xxxx erarbeiten.
Werde auch diesem Schreiben im Jugendamt in Kenntniss setzen.
Bitte um Rückantwort bis zum 18.03.2012.
Mit unter Eltern freundlichen Grüßen
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Weiter steht nicht Brief
Sollte keine gute Regelung für meinen Sohn zur Einigung kommen,dann stelle ich einen Antrag zuständige AG.
Was halt ihr davon von diesen Schreiben an KM?
Hallo Simon,
da ich etwas in Eile bin, kann ich dir leider keine Alternative zu deinem Brief an die Ex als Vorschlag formulieren, möchte dir aber raten, das so in dieser Form nicht abzuschicken. Du bist ja nicht "aufgrund" der Krankheit deines Kindes nicht mit der Umgangsregelung unzufrieden, sondern weil es so absolu nicht läuft und es absehbar ist, dass du dein Kind weitgehend verlierst, wenn sich nichts ändert. Auch enthält dein Schreiben gar keine konkrete Forderung, wie denn der Umgang genau geregelt werden sollte. Angenommen mit diesen Voraussetzungen ist deine Ex bereit, mit dir zum Jugendamt zu gehen. Was soll da dann dabei herauskommen? Eine Regelung in deinem und deines Kindes Sinne? Eher wohl nicht.
Überlege dir doch bitte erst einmal, wie du den Umgang genau haben möchtest und ob das von dir auch zu leisten ist. Deswegen, denke ich, bist du auch nach der Entfernung zum Kind gefragt worden.
So etwas Unausgegorenes wie deinen Brief solltest du aber lassen.
LG
Emilkian
moin, Simon,
nach Deinem 1.Post haste dich ein halbes Jahr nich mehr gemeldet.
Nach Deinem 2. Post haste dich ein halbes Jahr nich mehr gemeldet.
Nu brennt es Dir vermutlich etwas unter den Fingern, oder wieso hast Du nicht mehr geantwortet?
Mit dem Brief den Du beabsichtigst wegzuschicken, wirst Du vermutlich folgendes erreichen:
NIX!!
Wenn Eurer Sohn, Dich weiterhin mit dem Nachnamen ansprechen soll....also,.......was erwartetst Du dann von der KM?
"Klar Sohni, geh ruhig zu Herrn Simon"???
Wenn ein Kind soooooooo krank ist, dass es transportunfähig ist, würd ich mir mir auch ernsthaft Sorgen machen, aber glaubst Du, dass es tatsächlich sooo krank ist/war?
Wie groß ist denn die Entfernung zwischen euch?
Zahlst Du KU/BU?
Hast Du die Vaterschaft anerkannt? Ich geh mal davon aus, ihr ward nicht verheiratet?
Gruß
jo
Hallo Jo!
Bisher ist es so was ich gegenüber den Jugendamt erreicht habedas jede halbeJahr eine neue Umgangsregelung gemacht wird. Die jetzige Umgangsregelung ist normalerweise bis juli 2012 und anschließend eine neue Erweiterung.Meine Strategie ging bis jetzt auf,es kam immer zu einer neuen Regelung.Natürlich bin ich nicht zufrieden mit der jetzigen Regelung,aber wenn nicht dazwischen kommt,wie jetzt mit der langen Transportunfähigkeit, habe ich bis Ende des Jahres den vollen üblichen Umgang?Was ich weiß hat/hatte mein Sohn eine Mittelohrentzündung die bisher mit Ausfällen über 3 Wochen hinzieht.Aber ich weiß,da ich Krankenpfleger bin das eine Mittelohrentzündung keine 3 wöchige Transportunfähigkeit mit sich zieht. Also hab ich jetzt wenigstens vor eine Abänderung bei Krankheitsfall nachholen des Umganges zu erreichen.Mein vorgehen bei jeden Gespräch ist das ich alles sage was wichtig für eine Umgangsregelung,das viel Verhandlungsmasse ist. Leider hat bisher mit den Nachholen des Umganges nicht geklappt.Aber jetzt gibt es wieder eine neue Situation,worauf jetzt bestehen werde.
Mein Sohn spicht noch selten mit meinen Nachnamen an,aber dann nur noch wenn die KM dabei ist. Sobald mein Sohn aus der Sichtweite von der KM ist sagt er Papa. Hab deswegen mein Sohn mal gefragt,warum er mit meinen Nachnamen anspricht sagte er "hat Mama gesagt"
Wir waren nie Verheiratet und besteht kein gemeinsames Sorgerecht. Ich überweise regelmäßig jeden Monat 325 € Kindesunterhalt einschließlich Kiga Betreuungskosten in Höhe von 68 €. Die Entfernung zu meinen Sohn beträgt 10 km
Moin Simon,
zwar gehe ich mit Diskurso und Jo völlig konform, dass Deine Ex sich allergrößte Mühe gibt, Dich zu veräppeln und das JA mit dem Krankheitspassus eine Steilvorlage für Ihre Umgangs-Vereitelungsstrategie geliefert hat, allerdings ...
... Deine JA-Sachbearbeiterin halte ich nicht für vollkommen untauglich.
Immerhin hat sie es geschafft, dass KM sich von August-Februar auf Umgangserweiterungen eingelassen hat und das ist in meinen Augen immer noch besser als eine gerichtliche Vereinbarung, an die sie sich schlicht nicht hält.
Vor diesem Hintergrund halte ich Dein Ansinnen, zunächst das JA aufzusuchen, für einen gangbaren Weg. Dort darfst Du gerne betonen, dass Du Dir in erster Linie sehr große Sorgen um den Gesundheitszustand Deines Sprösslings machst ... wenn das Gespräch dort nicht fruchtet (oder die von Ingo prognostizierte Antwort "wir können KM nicht zwingen" kommt), solltest Du den gerichtlichen Weg allerdings nicht auf die lange Bank schieben ...
Besten Gruß
United
Moin United!
Hab heute schon die Sachbearbeiterin vom Jugendamt angerufen. Hab gesagt das ich sogar gegenüber der KM alles versucht bis hin letzten Freitag einen kurzen Krankenbesuch das mich mein Sohn nach der langen Zeit wenigstens kurz sieht.Hat die KM abgelehnt.Laut Jugendamt hat sie auch mehrmals versucht etwas zu bewirken per e mail. Aber nicht erreicht genau im gegenteil ist KM ziemlich unfreundlich geworden. Die Sachbearbeiterin hat mir empfohlen über AG zu gehen. Hab schon einen Termin bei meiner Anwältin geholt.Möchte gerne eine Umgangsänderung.Bin gerade dabei den wunsch Antrag für meine Anwältin herauszuarbeiten.Diesmal möchte alles geregelt haben.Bis hin ins kleinste Detail,
Gruß
Servus Simon!
Wenn Du schon bei Deiner RAin bist, würde ich mal über die Eignung der KM zur Ausübung der Gesundheitssorge bzw. vollständiger Übertragung auf Dich laut nachdenken ... möglicherwiese bringt das auch Bewegung.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Simom,
Bin gerade dabei den wunsch Antrag für meine Anwältin herauszuarbeiten.Diesmal möchte alles geregelt haben.Bis hin ins kleinste Detail,
sieh Dir dazu mal folgendes Muster an:
http://www.anwaelte-du.de/download/Umgangsregelung.pdf
Nabend Simon, ich bin mal deinem Beitrag hier ein wenig überflogen und muss leider feststellen, das du dir etwas auf der Nase rumtanzen lässt, die KM verarscht dich von vorne bis hinten, aber mach dir da nicht ganz so viel draus, du bist einer von vielen!
Bei mir ist es ähnlich, nur das ich nicht so lange mit mir Spielen lasse wie du, ich habe letztes Jahr den ersten Gerichtstermin gehabt und habe morgen den zweiten.
Vor dem ersten Termin hab ich auch noch viel vom (Jugend)MUTTER-amt gehalten, hab aber nach dem dritten Termin und ca. insgesammt 8mon. Wartezeit dazwischen festgestellt das es nicht viel bringt dort hin zu gehen, ausser die KM ist Kooperativ.
Meine Empfehlung an dich geh zum Gericht, reiche Klage ein und lass dich ja nicht verarschen (entweder mit oder ohne Anwalt).
Ich werde morgen den zweiten Gerichtstermin wieder ohne Anwalt haben, hat ja beim ersten auch geklappt!
Eine Frage noch warum zahlst du eigentlich den Kindesunterhalt und die kompletten Kindergartengebühren? (den Kindergarten musst du max. bis zu 1/2 bezahlen)
Falls erwünscht kommt morgen Abend das Urteil!
Gruss Janusz
Hallo Janusz!
Wegen vollen Kiga-kosten:Die KM ist nicht Leistungsfähig,verdient unter 1000 € und ich habe einen Verdienst 1600 € Netto (laut JA)-Hab noch das Glück,mein Arbeitsgeber bezahlt noch einen Zuschuss von Höhe von 25€ Betreungskosten steuerfrei dazu.
Wegen Umgangsregelung: Man bezahlt schlechte Umgangsregelung Lehrgeld,jetzt kommt daraus das Handeln(Hab Donnerstag Termin bei meiner Anwältin)Sende bitte dein Umgangsbeschluß zu. Jetzige Umgangsregelung möchte ich gerne bis ins kleinste Detail regeln
Gruß
Bisherige Umgagsreglung (Vergleich) Kinder sind jede Woche einen Tag (Werktag) bei mir sowie jeden zweiten Sonntag, je von 14-18/19uhr (bin auch arbeitstätig und oft auch Samstags);
nach einer eingewöhnungs Phase soll das Umgasrecht erweitert werden (hat KM auch zugestimmt);
Meine Jungs haben mich auch schon vor geraumer zeit angesprochen das sie bei mir auch mal schlafen wollen! Ich sag natürlich ja, muss nur mit der Mama reden! Und dann fing der ganze Stress von vorne wieder an. (Sie waren Krank, wollten nicht zu mir ......)[ja, ne, iis klar]
Hab versucht das Thema mit KM zu besprechen, darauf kam entweder nichts, hau ab, oder du kriegst die kinder nie über nacht.
Also Konsenquenz, neuer Termin beim Gericht!
Das war jetzt so ungefähr die Kurzvorm von den letzten 1,5 Jahren, neue Reglung kommt dann morgen Abend!
Gruß
so wollen wir mal berichten!
Der Richter hat heute kein Urteil gesprochen, sondern den Gerichtstermin auf anfang/mitte Mai Vertagt, ABER bis dahin wurde folgendes Festgelegt:
- Ein Fester Tag in jeder woche (14-18Uhr) sowie
- Jeden zweiten Sonntag (10-18Uhr)
Die KM hat natürlich das unschuldslamm gespielt und sogar behauptet das der Grosse wieder ins Bett machen würde, durch die ganzen Problemme, aber der Richter hat schnell den durchblick gehabt und hat schnell bemerkt das nicht die Kinder ein Problemm damit hätte bei mir zu schlafen, sondern die KM! Hat aber im Anschluss gleich gesagt das die KM sich langsam mit der Situation befassen muss das die Kinder bei Ihrem Papa Schlafen werden und das er nach den nächsten acht Wochen dies so beschliesen wird, wenn der Verlängerte Umgang geklappt hat (bei mir Mittagsschlaf gemacht, Mittagessen usw)
Aus diesem grund hat der Richter noch die Auflage der KM u. Mir gegeben das wir an einer Familientherapie/ -gespräch teilnehmen sollen um unsere Komunikation zu verbessern!
Das war es im Grossen und Ganzen, nicht ganz das was ich mir gewünscht habe, aber schon mal ein Teilsieg, mit der Zuversicht auf einen Gewinn im Mai!
Gruss
Hallo zusammen!
Mein Sohn wurde wieder seit gestern bis einschließlich nächsten Sonntag krankgemeldet.Es fallen diesmal bis jetzt 3 Umgänge aus (Karfreitag,Ostermontag und Übernachtungsumgänge Freitag -bis Samstag)Seit der letzten Krankheit sind 3 Umgänge stattgefunden
Seit Donnerstag wurde durch meine Anwältin mein Antrag auf Umgangsregelung beim AG eingereicht.Es fallen nur noch Umgänge aus ohne nachzuholen.Hoffe wird die Umgänge ordentlich geregelt.
Gruß Simon
Hallo zusammen
Ein Update weiteren Verlauf:
Mein Sohn (4,5) möchte nicht mehr zum Umgang mitkommen, genau ab diesen Tag als die KM den Antrag auf Regelung des Umganges vom Gericht bekommen hat zur Stellungsnahme. Wenn ich mein Sohn von zu Hause abhole höre ich schon heraus das er beeinflusst wird.Er freut sich zwar das ich komme aber er geht einfach nicht mit, mitterweile den fünften abgelehnten Umgang. Hab jetzt schon Panik weil am 31.05. den vom Gericht verlangten Jugendamt Termin stattfindet und dann erfährt das JA das mein Sohn plötzlich nicht mehr zum Umgang mitkommen möchte.
Wie soll ich in den Fall beim JA verhalten?
Was passiert dann beim AG wenn erfähren das plötzlich mein Sohn zur Zeit nicht mehr mitkommt und hat das Nachteile?
Danke für Eure Antworten im voraus
Tschüß
Simon