Hallo,
Meine Ex zog schon während ihrer Schwangerschaft 360 km weit weg von mir.
Bevor der kleine auf die Welt kam wurde abgesprochen dass das Sorgerecht geteilt wird ,daraus wurde leider nichts,sie war dagegen.
Ich musste selber Antrag beim Gericht stellen mit erfolg d.h. alleinige Sorgerecht wurde aufgehoben und Sorgerecht haben wir jetzt beide.
Ich besuche ihn "regelmäßig"soweit es mir meine arbeit erlaubt ,ich arbeite schichten und daher ist es schwierig die tage festzusetzen es hängt alles von meinem Dienstplan ab.
Das wäre alles kein Problem wenn zwischen uns diese 360 km nicht wären.Fast jeden Monat hab ich 4 ,5 oder 6 tage im stück frei die ich gerne mit ihm verbringen würde aber da hätte ich Hotel zahlen müssen was ich paar mal schon gemacht habe.Andere Option wäre 1 tag mit ihm zu verbringen und am Abend wieder zurück fahren.Egal wie man es dreht ist es mit hohen kosten verbunden und wenn man noch Unterhalt dazu rechnet kommt man am ende auf eine ziemlich hohe summe was ich mir nicht lange leisten kann wenn ich mit ihm sein will.
Daher meine frage : Ab welchem alter darf ich ihn zu mir nehmen,ich würde ihn 1 x monatlich für 5-6 tage zu mir fahren und wieder zurückbringen, er ist jetzt 7 Monate alt.
Kennst sich da jemand aus oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Moin Absx,
willkommen hier im Forum.
Wie klappt denn sonst der Umgang bei Euch? Unterstützt Dich die KM beim Umgang bzw. nimmt sie Rücksicht auf Deine Schichtdienste?
Übrigens: Wenn Elternteile wegziehen und somit die Entfernung schaffen, müssen diese im Normalfall diese Tatsache auch kompensieren (z.B. durch Fahrleistungen / Geld). Wahrscheinlich ist bei Euch das Problem, dass Euer Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht auf der Welt war.
Kinder in dem Alter brauchen häufigeren Umgang. 1 mal im Monat reicht da nicht aus für eine gesunde Bindung. Normalerweise spricht man hier von mehreren Besuchen pro Woche für 1-2 Stunden. Sobald ein Kind nicht mehr gestillt wird, spricht bei guter Bindung überhaupt nichts gegen einen Umgang z.B. übers Wochenende auch mit Übernachtung. Oder bei Dir halt in Deiner schichtfreien Zeit.
Wenn Du gut mit der KM reden kannst und auch nicht das JA eingeschaltet ist, vielleicht ein Punkt den ihr mal besprechen könnt.
Das klappt halt aber auch nur dann, wenn die KM nicht vom Typus "Kindsbesitzerin" ist und auch selbst Interesse an kinderfreier Zeit / einem guten Verhältnis zum Papa hat. Aus der Forenbeobachtung gibt es auch eine nicht geringe Anzahl für KMs, die Lösungen auf Elternebene leider überhaupt nicht zugänglich ist. Hier müssen dann Jugendamt und / oder Gericht entscheiden.
Aus meiner Sicht solltest Du mind. den "Standart-Umgang" (alle 14 Tage Fr-Sonntag) wahrnehmen. Hier musst Du halt mit Deinem Arbeitgeber sprechen, ob dies möglich ist.
Aus der Praxis kommt ansonsten nur ein Umzug an den Wohnort der KM in Frage bzw. eine Regelung, dass sie Euer Kind auch mal zu Dir bringt. Aus der Forenbeobachtung sind jedoch nur die wenigstens KMs dazu bereit, Zeit und Geld für Fahrdienste aufzubringen.
Also berichte uns doch mal, was die KM Dir anbietet bzw. helfen wir Dir auch gerne bei der Formulierung Deiner Gedanken. Gruß Ingo
Hallo,
das Beste wäre natürlich, wenn Du in die Nähe Deines Kindes ziehst.
Wenn das aber nicht geht, dann suche nach Übernachtungsmöglichkeiten, die billiger als ein Hotel sind, z.B. Jugendherberge oder auch eine Pension, u.U. könnte es auch ein Dorfgasthof im Umland des Wohnorts der KM sein.
Eine andere Möglichkeit wäre gezielt nach einem Vater zu suchen bei dem Du zu Gast sein kannst und der bei Dir zu Gast ist, wenn er seinen Umgang warnimmt.
Es wäre schon ein Fortschritt, wenn Du zumindest Deine freien Tage am Stück bei Deinem Kind sein könntest, früh 2 Stunden und am Nachmittag noch einmal. Im Frühling und Sommer kann man dann auch raus auf den Spielplatz oder in den Tierpark.
Wenn das Kind ca. 1 Jahr alt ist, dann kann es an Deinen freien Tagen bei Dir sein. Dazu muss es Dich aber auch kennen und im Moment kann davon keine Rede sein. Die Kosten für den Umgang bleiben trotzdem hoch.
VG Susi
@Absx: Versuch mal hier Kontakt aufzunehmen...; http://www.mein-papa-kommt.info/
Lg LNB
Hallo,
Meine Ex zog schon während ihrer Schwangerschaft 360 km weit weg von mir.
Bevor der kleine auf die Welt kam wurde abgesprochen dass das Sorgerecht geteilt wird ,daraus wurde leider nichts,sie war dagegen.
Ich musste selber Antrag beim Gericht stellen mit erfolg d.h. alleinige Sorgerecht wurde aufgehoben und Sorgerecht haben wir jetzt beide.
Ich besuche ihn "regelmäßig"soweit es mir meine arbeit erlaubt ,ich arbeite schichten und daher ist es schwierig die tage festzusetzen es hängt alles von meinem Dienstplan ab.
Das wäre alles kein Problem wenn zwischen uns diese 360 km nicht wären.Fast jeden Monat hab ich 4 ,5 oder 6 tage im stück frei die ich gerne mit ihm verbringen würde aber da hätte ich Hotel zahlen müssen was ich paar mal schon gemacht habe.Andere Option wäre 1 tag mit ihm zu verbringen und am Abend wieder zurück fahren.Egal wie man es dreht ist es mit hohen kosten verbunden und wenn man noch Unterhalt dazu rechnet kommt man am ende auf eine ziemlich hohe summe was ich mir nicht lange leisten kann wenn ich mit ihm sein will.
Daher meine frage : Ab welchem alter darf ich ihn zu mir nehmen,ich würde ihn 1 x monatlich für 5-6 tage zu mir fahren und wieder zurückbringen, er ist jetzt 7 Monate alt.
Kennst sich da jemand aus oder hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht ?
Moin Absx,
willkommen hier im Forum.
Wie klappt denn sonst der Umgang bei Euch? Unterstützt Dich die KM beim Umgang bzw. nimmt sie Rücksicht auf Deine Schichtdienste?
Übrigens: Wenn Elternteile wegziehen und somit die Entfernung schaffen, müssen diese im Normalfall diese Tatsache auch kompensieren (z.B. durch Fahrleistungen / Geld). Wahrscheinlich ist bei Euch das Problem, dass Euer Kind zu dem Zeitpunkt noch nicht auf der Welt war.
Kinder in dem Alter brauchen häufigeren Umgang. 1 mal im Monat reicht da nicht aus für eine gesunde Bindung. Normalerweise spricht man hier von mehreren Besuchen pro Woche für 1-2 Stunden. Sobald ein Kind nicht mehr gestillt wird, spricht bei guter Bindung überhaupt nichts gegen einen Umgang z.B. übers Wochenende auch mit Übernachtung. Oder bei Dir halt in Deiner schichtfreien Zeit.
Wenn Du gut mit der KM reden kannst und auch nicht das JA eingeschaltet ist, vielleicht ein Punkt den ihr mal besprechen könnt.Das klappt halt aber auch nur dann, wenn die KM nicht vom Typus "Kindsbesitzerin" ist und auch selbst Interesse an kinderfreier Zeit / einem guten Verhältnis zum Papa hat. Aus der Forenbeobachtung gibt es auch eine nicht geringe Anzahl für KMs, die Lösungen auf Elternebene leider überhaupt nicht zugänglich ist. Hier müssen dann Jugendamt und / oder Gericht entscheiden.
Aus meiner Sicht solltest Du mind. den "Standart-Umgang" (alle 14 Tage Fr-Sonntag) wahrnehmen. Hier musst Du halt mit Deinem Arbeitgeber sprechen, ob dies möglich ist.
Aus der Praxis kommt ansonsten nur ein Umzug an den Wohnort der KM in Frage bzw. eine Regelung, dass sie Euer Kind auch mal zu Dir bringt. Aus der Forenbeobachtung sind jedoch nur die wenigstens KMs dazu bereit, Zeit und Geld für Fahrdienste aufzubringen.
Also berichte uns doch mal, was die KM Dir anbietet bzw. helfen wir Dir auch gerne bei der Formulierung Deiner Gedanken. Gruß Ingo
Vielen dank für deine ausführliche Antwort!!!
Bis jetzt läuft es gut,sie hat nichts dagegen ich darf ihn besuchen wann ich will , und auf Schichtdienste nimmt sie Rücksicht.
Das Problem ist dass sie gerade dabei ist sich zu diese "Kinderbesitzerin" zu entwickeln, wenn es nach ihr gehen würde hätte ich ihn erst mit 7-8 Jahren zu mir nehmen dürfen was für mich nicht in frage kommt.
Hab versucht mit ihr drüber zu diskutieren aber leider alles sinnlos ,ich darf ihn besuchen ,mit ihm sein ,alles kein Problem nur wenn ich erwähne dass ich ihn irgendwann mal zu mir nehmen will wird sie aggressiv und Diskussion endet dann im streit.Wie es aussieht wird es in dem Fall Gericht oder JA regeln müssen ,aber bevor ich diesen schritt gemacht habe wollte ich einfach wissen ob es da regeln gibt und wie die Rechtslage aussieht.Dazu muss ich sagen dass sie auch schon 2 mal bei mir mit ihm war aber das ist alles keine Lösung auf dauer,das Problem besteht weiter sie kann sich damit nicht abfinden dass es auch mein kind,dass ich die Zeit mit ihm auch bei mir verbringen möchte und werde auch ohne sie und zwar nicht in 7-8 jahren.
Moin Ab,
wichtig ist, dass Du am Ball bleibst. Das Problem mit "Du kannst ihn immer sehen" hast Du ja selber schon erfahren. Es funktioniert nicht bzw. wenn nur mit Auflagen, so dass Du nicht aus dem Wirkungsbereich der KM herauskommst.
Wir empfehlen hier den Umgangsdreisprung, der sicher auch für Dich vernünftig ist:
1. Schritt: Du arbeitest (mit Hilfe des Forums, das Thema Schichtarbeit und Umgang ist hier bei einigen Mitgliedern bekannt) einen Umgangsplan aus und besprichst / übergibst / schickst ihn der KM mit der Bitte um Durchsicht und Rückmeldung in einer bestimmten Frist.
2. Klappt das nicht, geht's zum Vermittlungsgespräch beim Jugendamt. Problem: Es gibt nach wie vor mütterfreundliche JAs. Solltest Du Sätze hören wie "Das Kind muss zur Ruhe kommen, der Umgang fällt erstmal aus" und ähnliches lass Dich auf nichts ein. Das JA kann weder der KM noch Dir verbindlich etwas vorschreiben. Gute JAs können allerdings moderieren, was bei Euch vielleicht ganz gut wäre.
3. Klappt auch dies nicht, führt der Weg zum guten Anwalt für FamRecht und dann wird der Umgang gerichtlich verbindlich festgelegt. Dabei ist zumindest der Standardumgang drin. Bei so jungen Kindern wirst Du aber vermtl. keinen Übernachtungsumgang bekommen, so dass eine "friedliche" Regelung sicherlich ersteinmal praktischer wäre.
Erklär der KM auch noch mal, dass beide Elternteile eine Pflicht zur Förderung des Umgangs haben und es doch schade wäre, wenn sich nun Dritte in den Umgang einmischen würden. Ausserdem kosten diese Aktionen viel Zeit, die man sinnvoller verbringen könnte.
Gut wäre es, wenn Du die KM nicht überforderst, aber z.B. erst einmal Spaziergänge / Spielplatzbesuche in der Nähe mal ohne KM machst und dann Euer Kind nach vereinbarter Zeit zurückbringt. Dies stärkt sicherlich das Vertrauen und so kann der Umgang dann weiter ausgeweitet werden.
Wichtige Frage: Hat die KM einen Next? Auch davon hängt meist sehr viel ab. Ob z.B. "heile Familie" gelebt werden soll oder ob halt einfach keine Ablenkung da ist und sich deshalb alles aufs Kind fixiert. Gruß Ingo
Ich möchte mich bei allen bedanken die geantwortet haben, wirklich sehr nett!!!
Und der link von dir LNB find ich super hilfreich!
@ Ingo , Es ist mir bewusst dass ich keinen Übernachtungsumgang bekommen werde weil er noch so klein ist deswegen wollte ich wissen ab welchem alter es dann möglich wäre.
Sie ist fest davon überzeugt wenn wir vor Gericht landen dass sie mit ihrer" in 7-8 Jahren " Theorie gewinnen wird (warum auch immer),genau so wie sie fest davon überzeugt war dass ich kein Sorgerecht kriegen werde.Schon damals hab ich versucht mit ihr zu reden,hab versucht die Sache friedlich zu klären es hat nichts geholfen ,ich hab selber Antrag auf Sorgerecht geschrieben und sie hat auf Brief vom Gericht nicht geantwortet (sie hätte gründe nennen müssen,sie hatte aber keine) so dass ich es am ende bekam.Einen neuen hat sie noch nicht.
Vielen dank dass du dir so viel zeit nimmst um uns unglücklichen zu Helfen 🙂
Hallo Absx,
Rein theoretisch gesehen (und auch rein rechtlich), gibt es keine feststehende Regel darüber, ab welchem Alter Übernachtungen beim UBE (in diesem Falle bist du das)stattfinden. Manch' alleinerziehende Mamas stillen dann gern noch sehr lange, um zu versuchen Übernachtungen des Kindes bei Papa zu umgehen so lange es eben geht, weil es diesbezüglich auch keine eindeutige Rechtssprechung gibt.
Der so oft zitierte "Dreisprung" ist leider deine beste Option, falls die Mama "rumzickt".
LG und alles Gute,
Gastri
Hallo,
wenn die Sache so ist, dann solltest Du trotzdem es erst einmal mit ihr versuchen.
Bis 1 Jahr wirst Du vor Ort sein müssen, aber danach gibt es schon Möglichkeiten, dass Du zunächst 1-2 Tage vor Ort bist und ihn dann mit nach Hause nimmst und am nächsten Tag zurück bringst. 1/2 bis 1 Jahr später können dann längere Umgänge angegangen werden.
Ich denke, dass ein Teil der Argumentation der KM auch darin besteht, dass sie Dir einfach nicht zutraut mit dem Kind klarzukommen. Bisher hat sie ihr Kind ja immer. Vielleicht hilft es auch, wenn sie die ersten 1, 2 mal mitkommt um sich zu überzeugen, dass alles in Ordnung ist. Um eine extra Übernachtung muss sie sich dann natürlich auch kümmern.
Wenn ihr euch nicht einigen könnt, dann wäre es zunächst sinnvoll das JA um Vermittlung zu bitten. Stellt sie sich aber richtig stur, dann wird Dir nichts anderes übrig bleiben als auch den Umgang einzuklagen. In der Regel spricht bei einem 3jährigen nichts gegen einen Wochenend bzw. Umgang mit Übernachtung, davor kann es schwieriger sein.
VG Susi