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Brauche Hilfe

 
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Ihr,

bin neu hier und brauche mal paar Ratschläge.
Bin nun schon knapp 2 Jahre mit meiner Ex auseinander-bis jetzt lief alles bestens-haben das gemeinsame
Sorgerecht-was Umgangsrecht betrifft weiß ich von gar nichts-glaube auch nicht,daß Sie da was hat.
Braucht Sie da ein Schriftstück oder sowas und müßte ich da mit unterschreiben?
Bis jetzt hatten wir das immer so gemacht,daß ich meine Tochter (7 Jahre)zu mir genommen hatte,wann ich und die kleine das wollte-da stand meine Ex auch nicht im Wege.Ich hatte mit meiner Ex ein sehr freundschaftliches Verhältniss-manchmal
war da auch noch bißchen mehr-aber das gehört hier ja nicht mit rein.
Sie hat mir auch ca 80 Euro im Monat an Unterhalt erlassen-hatte das sogar protokolliert auf dem Jugendamt-brauche also nur 140-statt 227 Euro monatlich zahlen,weil ich noch paar Schulden hatte etc und ich mich so oft um die kleine gekümmert habe.
Nun war ich vor kurzrem mit der kleinen im Urlaub und als ich wieder kam-hat mir meine Ex gesagt,daß Sie einen neuen Freund hat-nun gut für Sie-habe schon seit einem halben Jahr ne neue Partnerin-wünsche Ihr da auch alles Gute!!
Aber anscheinend macht Sie mit Ihrem neuen Lover ein auf große Familie und möchte auf einmal mir meine kleine nicht mehr so rausgeben wie es mal war. Auch wenn ich mit Ihr telefoniere sagt Sie auf einmal solche Dinge wie ich soll Sie in Ruhe lassen,Sie hätte keine Zeit bla bla bla. Nun möchte ich ja eigentlich mit meiner Tochter reden und nicht mit Ihr ( wenn Sie das auf einmal nicht mehr will-vorher waren wir wirklich gute Freunde-was doch ein neuer Lover alles bewirken kann;wie gesagt gönne Ihr das von ganzen Herzen-verstehe nur auf einmal nicht mehr,warum es nicht mehr so sein kann wie in den 2 Jahren nach unserer Trennung-einer guten Freundschaft steht ja nichts im Wege-aber Sie ist schon bißchen stinkig auf meine neue-weil Sie anscheinend mit der Grund unserer Trennung war-kenne Sie schon lange).
Nun gut dachte ich-wenn Sie mir die kleine am Telefon nicht mehr gibt-dann stecke ich der süßen ein Handy in die Zuckertüte. Das ging 2 Tage gut-habe da auch mit meiner Tochter telefoniert,aber ab dem 3. Tag bis heute ist das Handy nun aus, und wie schon geschrieben,bei meiner Ex ist auf dem Handy kein Durchkommen mehr-rufe ich mit Nummer an,dann geht Sie nie ran,unterdrücke ich meine Nummer kommen Sprüche wie ich soll Sie in Ruhe lassen,Sie hätte keine Zeit  oder wir haben uns nichts mehr zu sagen.
Wie gehe ich nun am besten vor?
Gehe ich aufs Jugendamt um mein Umgangsrecht durchzusetzen oder gleich aufs Familiengericht?
Wie geschrieben-bis jetzt ging immer alles ohne-aber Sie spinnt jetzt eben und enthält mir die kleine vor.
Wie stehen da überhaupt meine Chancen-nur aller 2 Wochen-oder geht der Richter da auf Ihre und meine Gewohnheit mit ein? Wird Sie als Kind da auch gefragt-weil Sie möchte gerne oft zu mir und meiner neuen kommen-Sie hat auch 2 Kinder, alle verstehen sich gut und spielen gerne miteinander.
Bestimmt Sie die Zeit wann meine kleine zu mir darf?
Geht der Richter darauf ein,daß ich am Wochenende oft arbeiten muss ( 3 WE im Monat)-dafür habe ich oft in der Woche frei-würde Sie mir dann eben gerne aller 2 Wochen von Mittwoch bis Freitag nehmen und zwischendurch auch noch gerne-wie schon geschrieben,hatte Sie bis jetzt auch öfter als aller 2 Wochen.
Wie sehen meine Chancen aus?
Wie ist das mit dem telefonieren-darf Sie der kleinen das Handy vorenthalten-was ich Ihr geschenkt habe?
Schon paar Jahre her,aber ich hatte da mal was in Gesetzeskunde in der Schule,das man Kinder ab 6 Jahren nicht einfach so Ihre Geschenke wegnehmen darf.
Jugendamt oder Familiengericht???

Danke für die Hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.09.2007 05:47
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Also auf der einen Seite etwas auch normal, das sie jetzt wo sie einen neuen Partner hat nicht mehr so die "freundschaftliche Beziehung", die scheinbar ja etwas mehr als nur "freundschaftlich" war, haben möchte..u sie sich vermutlich, etwas, naja, vielleicht bedrängt fühlt, unangenehm fühlt, etc. ...was aber kein Recht dazu gibt, dir das Kind vor zu enthalten!

Kleiner Tipp halte dich vielleicht bei ihr etwas zurück ...

Und denk da auch darasn das auch du eine neue Partnerin hast, denke die würde ein so "freundschaftliches Verhältnis" auch nicht grad toll finden ...

Bezüglich des Umganges, solltest du vielleicht erst den  Weg übers JA, oder über eine Beratungsstelle suchen...
Und wenn das alles nichts wirkt, eben deinen Umgang einklagen, die meist angewandte Regel ist dort alerdings dann ein 14 tägiges Umgangsrecht am WE.

Wobei bei euch ja schon eine gewisse Koninuität dort drin war, welche man auch bei Gericht, so versuchen sollte einzufordern, aussichtslos ist es sicher nicht..

Schon paar Jahre her,aber ich hatte da mal was in Gesetzeskunde in der Schule,das man Kinder ab 6 Jahren nicht einfach so Ihre Geschenke wegnehmen darf

Ds, vergiss mal schnell wieder, was auch immer das für eine "Gesetzeskunde" gewesen sein soll, das ist völliger Blödsinn..Fakt ist, die Eltern haben das Sorgerecht, u wenn sie de rMeinugn sind, das irgendeine Sache für ihr Kind z.B. schädlich ist, können u dürfen sie das ihrem Kind vorenthalten..
Schlauer wäre es hier auch gewesen von dir wenn du mit der Km darüber gesprochen hättest u nciht eine aktion von hinten herum gestartet hättest...

U ob nun ein Handy für ein 7 jähriges Kind grad eine wirkl gute Idee ist, ist eine andere Sache, wenn ich auch deine Intention dahinter nachvollziehen kann..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 06:08
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Was soll denn bitte an einem Handy schädlich sein?
Die Strahlen? Daran habe ich auch schon gedacht-die Km hat leider auch nur ein Handy-und da kann die kleine telefonieren wie sie das möchte-also ist daher kein Unterschied ob sie mit Km Ihrem Handy telefoniert oder mit meinen.
So blöde das vielleicht klingt-aber es gab schon beweisbare Fälle-wo ein Handy dem Kind geholfen hat-die Technik macht es möglich,man kann per Internet auch mal verfolgen wo sein Kind ist-und das kann nun mal auch im schlimmsten Fall sein-was man ja nicht hofft.
Aber das ist ja auch egal-ich habe nicht auf Ihre Gefühle getreten,wenn Sie meint das freundschaftliche Verhältniss nicht zu hüten-dann Ihre Sache-Sie wollte das so und nicht ich. Meine jetzige Partnerin würde sowas tollerieren-warum soll ich keine Freundschaft zu meiner Ex führen? Ist das was unnormales?
Lieber Jens,meine jetzige Partnerin versteht sich sehr gut mit dem Vater Ihres Sohnes-ich akzeptiere das und habe sogar einen ganz netten Kumpel kennen gelernt,mit den ich ab und zu fortgehe.
aber das war ja nicht mein Anliegen-wie gesagt,werde erstmal aufs Jugendamt gehen und das mit dem Umgang klären.
Noch eine Frage-achtet nun der Richter vom FMG auf die Wünsche der Kinder. ( 7Jahre)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 01:41
(@PhoeniX)

Moin

7 jährige Kinder werden in der Regel nicht vor Gericht angehört. Jedoch wird das JA Stellung nehmen müssen und die unterhalten sich mit dem Kind.

Eine 14 Tage WE reglung ist zwar ein Standartmodell, aber die Richter gehen auf die Bedürfnisse der Eltern ein, insbesondere wenn es sich um Verhinderung der WE's durch Arbeit handelt.

Ich würde an deiner Stelle mit dem Kontinuitätzprinzip argumentieren. Es war so, es war gut so, es sollte weiter so gemacht werden.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 02:02
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Wie stehen da überhaupt meine Chancen-nur aller 2 Wochen-oder geht der Richter da auf Ihre und meine Gewohnheit mit ein?

14-Tage-Regelung kann -wenn überhaupt- nur das Minimum sein.

Wird Sie als Kind da auch gefragt-weil Sie möchte gerne oft zu mir und meiner neuen kommen-Sie hat auch 2 Kinder, alle verstehen sich gut und spielen gerne miteinander.

Gut möglich, dass sie in der Gerichtsverhandlung befragt wird. Sollte das Gericht ein JA oder eine VP beauftragen, dann werden die wohl ausführlicher mit Deiner Kurzen sprechen.

Bestimmt Sie die Zeit wann meine kleine zu mir darf?

Nein, das wird der Schwarzkittel entscheiden.

Geht der Richter darauf ein,daß ich am Wochenende oft arbeiten muss

Muss er, ja.

Wie sehen meine Chancen aus?

Gut.

Wie ist das mit dem telefonieren-darf Sie der kleinen das Handy vorenthalten-was ich Ihr geschenkt habe?

Naja, jedenfalls wird sie dafür von niemandem Ärger bekommen. Im Zweifel sagt sie eben, dass Telefon sei in die Badewanne gefallen. Würd ich im Rahmen des Verfahrens mal erwähnen aber kein eigenes Fass deswegen aufmachen.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 12:09
(@marius293)
Schon was gesagt Registriert

Danke für die Antworten-wie gesagt, bin neu hier und sehr dankbar für die Hilfe, wie gesagt, ist jetzt ne neue Situation,habe mit der kleinen heute telefoniert,redet jetzt mit ihrer mutter so lange nicht,bis sie mich sehen darf.Kam aber nicht von mir, habe Ihr nur erklärt,daß ich sie am Dienstag nicht abholen darf wie ich das mit ihr vereinbart hatte-ging ja bis jetzt immer.
habe Ihr erklärt,daß Mama das so nicht mehr möchte-muß ja mein Kind nicht anschwindeln.
Naja vorhin dann SMS bekommen,daß ich die kleine morgen aus der Schule holen kann.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.09.2007 23:11