Hallo, bräuchte auch mal Hilfe, zur Situation:
ich war mit meiner damaligen freundin (nicht verh.) zu sammen und haben einen Sohn auf die Welt gebracht. NAchdem er 1 JAhr alt war ist es auseinander gegangen. Bis zum 2 Lebensjahr kam es als nnoch zum Besuchsrecht. Danach verweigerte Sie alles. Kein Telefon, Brief auf nix reagiert. NAchdem ich den kleinen 1 JAhr nicht gesehen habe meldete ich mich beim JA mit der Bitte um Hilfe. Alles schön und gut. Die Dame vom JA machte ein Gespräch mit der Mutter der nach 3 Anläufen zu tragen kam. Jetzt kam ein Schreiben das der Termin stattgefunden hat und drin steht die KM kann sich kein Gespräch mit mir vorstellen auch keinen Besucherkontakt. Der kleine wäre gut entwickelt. Mir wurde jetzt auch durch einen Anruf einer männlichen Stimme mitgeteilt ich solle dies in Zukunft unterlassen (jegliche Kontaktaufnahme) sonst bekomme ich Probleme. Ich muß dazu sagen das ich damals die VAterschaftsanerkennung unterschrieben und beurkunden lies. Was mache ich jetzt würde den kleinen schon gerne sehen aber habe auch kein Geld für einen Anwalt wegen Selbständigkeitsaufbau in Gründung. Danke
Hallo Franky,
erstmal sei die Frage erlaubt wieso du ein Jahr lang gewartet hast???
Zur Vorgehensweise würde ich an deiner Stelle SOFORT zum Anwalt gehen. Keine Sorge wegen der Kosten du kannst Pozesskostenhilfe beantragen.
Gleichzeitig würde ich entweder übers Jugendamt oder eine andere Einrichtung um begleitenden Umgang bitten. Dieser würde wahrscheinlich eh vom Gericht zu Gewöhnungszeit angeordnet werden. Wird zwar von der Mutter abgelehnt werden macht aber nen guten Eindruck vor Gericht und zeigt deinen guten Willen.
Und wegen der Anrufe und "Drohungen" mach dir mal keinen Kopf. Die liebe KM hat nen neuen und macht einen auf heile Familie und da passt du wohl nicht rein. Meine ist auch so ein Exemplar. Aber da hilft nur immer weiter am Ball bleiben. Sie muss merken und begreifen das DU auch ein Teil der Familie des kleinen bist.
Viel Glück
Gruß Daredevil
Zu der Frage wieso so lange !!!
Ca. 8 Monate habe ich alles versucht, Telefon, Post selbst hin aber nie jemanden getroffen. Und dann das Jugendamt um Hilfe gebeten die brauchten 4 Monate dazu und dann das schreiben und nachdem ich gestern bei JA angerufen habe meinte diese gute frau eh was ich denn will mir stehen eh keine rechte zu. die haben nicht mal interesse um kontakte herzustellen. also bleibt nur das gericht und ob das sinn macht wenn sich die mutter doch eh mit allem quer stellt
Moin,
für die Gewährung von PKH ist der Klärungsversuch beim JA erforderlich. So du keine schriftliche Stellungnahme des JA zum Verlauf des Gespräches mit der KM in den Händen hältst, beosrge dir dieses Schreiben.
Dann ab zum RA und Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Ordnung zwecks Regelung des Umgangs stellen.
Durch den neuen Typen der KM bist du in den Augen der KM als Vater ausgetauscht worden.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin
Laß dich von dem neuen LG deiner EX nicht einschüchtern. Damit spielt er eher dir in die Hand und schadet der KM damit. Dieses wird er auch bald erfahren müssen.
Mache den RA darauf aufmerksam, das der LG der KM meint Erziehungskompetenzen zu übernehmen, die ihm nicht zustehen. Das wäre z.B. eine schöne Begründung für die Zwangsmittelbewährung eines Beschlusses. Viele bekommen das Flattern wenn sie so was von einem RA zu lesen bekommen.
Jetzt bist du an der Reihe der KM und ihrem Ersatzpapa die Grenzen aufzuzeigen.
Je nachdem wie deine finanzielle Situation aussieht, kannst du auch Beratungshilfe bekommen. Diese kannst du beim Amtsgericht bekommen.
Gruß
Martin
Moin!
Auch von mir ein DRINGEND ZUM GERICHT um ne Umgangsregelungzu beantragen. Die kriegst Du auch. Da kann nicht viel schief gehen. Anfangs ggf betreuten Umgang für ein paar Termine.
Den Lover der Exe kannste vergessen. Auch Drohungen ändern nichts an Deiner Vaterschaft.
Greetz,
Milan
Willkommen bei VS, dem Forum der geduldigen Väter!
Es ist eigentlich alles Wichtige schon gesagt worden hier, aber eines ist mir nicht ganz klar.
Du hast die Vaterschaft anerkannt, das macht man beim Standesbeamten. Hast Du evtl. auch das gemeinsame Sorgerecht beurkunden lassen? Das macht man beim Jugendamt.
Wie Deep schon geschrieben hat, in solchen Sachen ist zur Erlangung der PKH eine Beratung beim JA vorgeschrieben. Lass Dir das von denen bescheinigen, daß Du das bereits hinter Dir hast.
Bleib am Ball mit dem JA, lass Dich von denen nicht abwimmeln, einschüchtern oder besänftigen/beschwichtigen. Die MÜSSEN Dir helfen, die haben keine andere Wahl!
Einschüchterungsversuche vom neuen Lover der Ex oder von wem auch immer, solltest Du dokumentieren. Das kann sehr schnell für ihn und die Ex vor einem Strafrichter enden. Abgesehen davon, daß es Dir im Umgangsstsreit helfen wird.
Auch wenn es im Umgangsverfahren keine Rolle spielt, zahlst Du wenigstens Unterhalt für das Kind?
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.