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Cool -> Grundstückverbot bei meinem Sohn

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(@childless)
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Hi ...

es gibt ja immer wieder amüsante Dinge:

Meine EX wohnt im Haus ihrer Schwester, der das Grundstück gehört. Diese hat mir am Wochenende ein anwaltliches Schreiben mit einem Grundstücksverbot zukommen lassen.

Vorausgegangen war ein kurzes Wortgefecht in der vergangenen Woche. Als ich meinen Sohn abholte und die Schwester meienr EX durch die gläserne Haustür schaute, ich diese nicht öffnete, die dann aber von der Schwester mit einem Schlüssel mit den Worten: "Warum machst Du Arschloch mir eigentlich nicht die Tür auf?" öffnete ... ich entgegenete:

"Erzähl mir mal was, was ich noch nicht weiss :-)" ... woraufhin sie vollkommen ausrastete und ich mit meinem Sohn das Grundstück verlies ... liedtragender ist wieder mein sohn, der jetzt immer am Bordstein auf mich wartet.

Childless

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.05.2010 15:17
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

mal davon abgesehen, dass ich das Wortgefecht nicht kapiere: Das ist albern, aber auch Deinen Sohn wirds nicht umbringen, vor dem Grundstück zu warten 😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 15:25
 elwu
(@elwu)

es gibt ja immer wieder amüsante Dinge [...]

... dich ich nicht verstehen muss.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 16:30
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Na ja, muss man nicht verstehen, kann man aber.

Ich weiss noch genau, wie ich per Gerichtsbeschluss dazu aufgefordert wurde, meine Kid's an der Wohnungstür abzuholen, um nach Meinung der ''Experten'' eine gewünschte(seitens der KM), normale Übergabe der Kinder zu verbildlichen.(gemeint war, das KM die Umgänge fördern sollte und durch Abholung an der Tür, sollte sich widerspiegeln, das Mami wünscht, das Ich die Kinder mitnehme )
Ein mal war ich da und es knallte.
Ich wurde des Hofes verwiesen und fuhr unerledigter Dinge nach Hause.
Die Kinder bekamen dieses mit.
3 Wochen später stand ein neuer Gerichtstermin ins Haus, wonach ich die Kinder nur noch von einem Parkplatz abolen durfte.

Ich will damit sagen, das für Kinder es schon wichtig ist das sie spüren, das Mutti die Umgänge wünscht, sonst stehen sie automatisch in einem Loyialitätskonflikt.
Wenn der Kleine nun an der Bordsteinkante sitzt und auf Papi wartet, ist ihm in diesem Moment bewusst, dass das sein Umfeld eigentlich Papi als unerwünscht ansieht.
Der Papa fühlt sich als reudiger Hund und das Kind als kleines Mäuschen, das nicht weiß, ob es die Bordsteinkante rauf oder runter springen soll.

Auch Kleinvieh macht Mist.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 20:52
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich will damit sagen, das für Kinder es schon wichtig ist das sie spüren, das Mutti die Umgänge wünscht, sonst stehen sie automatisch in einem Loyialitätskonflikt.
Wenn der Kleine nun an der Bordsteinkante sitzt und auf Papi wartet, ist ihm in diesem Moment bewusst, dass das sein Umfeld eigentlich Papi als unerwünscht ansieht.
Der Papa fühlt sich als reudiger Hund und das Kind als kleines Mäuschen, das nicht weiß, ob es die Bordsteinkante rauf oder runter springen soll.

Ich weiß nicht, ob Du da nicht "Deinen Film" aus Deinem Kopf auf das Kind projezierst. Ich glaube nicht, dass ein Kind so kompliziert denkt, wenn Mama sagt: "Geh schon mal runter auf Papa warten, der kommt gleich!". Wenn die Grundhaltung stimmt, ist es egal, ob das Kind auf dem Grundstück oder im Einkaufszentrum übergeben wird. Ist die Grundhaltung schon im Eimer, genauso.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 21:23
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich weiß nicht, ob Du da nicht "Deinen Film" aus Deinem Kopf auf das Kind projezierst.

Nö, denn auch Kleinigkeiten, wie Gestiken, Wortlaute oder egal welch negative Handlungen, können dem Kind schon im Kleinkindalter zeigen das etwas falsch oder richtig ist.
In dem Fall von Childless zeigt es mir, das die Handlung der Schwester, von der KM indirekt gewollt ist und dem Kind zeigen das etwas negatives passiert.

, wenn Mama sagt: "Geh schon mal runter auf Papa warten, der kommt gleich!". Wenn die Grundhaltung stimmt, ist es egal, ob das Kind auf dem Grundstück oder im Einkaufszentrum übergeben wird. Ist die Grundhaltung schon im Eimer, genauso.

Stimmt die Grunhaltung der Mutter, würde sie sagen,:ach Schwesterherz, nu hab dich mal nich so, er will doch nur den Kurzen abholen.
Nein, die Grundhaltung stimmt nicht, denn sie und Schwesterchen sitzen beim Kaffee zusammen und lästern was das Zeug hält und wahrscheinlich sitzt das Kind daneben, (gut reine Spekulation)
Die Ablehnung der Schwester kommt aber nicht aus dem blauen Himmel heraus, sondern hat schon etwas mit der Grundhaltung der KM gegenüber dem Vater zu tun und spiegelt sich in dem Grundstückverbot wieder.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 21:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh. Irgendwie komme ich jetzt nicht hinterher, was Du mir damit sagen willst. Sorry.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 22:12
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich glaube nicht, dass ein Kind so kompliziert denkt,

Kinder denken nicht abstrakt, sie denken nicht ''wertend'' und vor allem sind sie ''vorurteilsfrei''.

Wenn der Papi ihn nun an der Borsteinkante abolt, und der Lütte weiß, das Mutti das so will, weil Papa dort nicht erwünscht ist, wird dem Lütten gezeigt, das es(der Umgang) eigentlich nicht im willen der Mutti passiert, sondern nur auf Papi's verlangen.
Er steckt quasi schon dann in einem Konflikt, denn er denkt das es falsch ist was er tut.
Das fehlende abstrakte Denken stürtzt ihn in diesen Konflikt, denn er fühlt Empathie mit dem Vater und der Mutter mit der Schwester eine Art Sympathie.
Diese Empathie kann dann in Zukunft zur Antipathie des Kindes gegenüber des Vaters umschlagen.

Wenn die Grundhaltung stimmt, ist es egal, ob das Kind auf dem Grundstück oder im Einkaufszentrum übergeben wird.

Wenn die Grundhaltung stimmt, dann ja, aber in diesem Fall nicht.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 22:37
(@agent_zero)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

was dadurch sicher provoziert wird/werden kann ist ein vorprogrammierter Loyalitätskonflikt beim
Kind.

Kann sein, muss aber nicht. Natürlich ist es albern, so eine Show abzuziehen, dass das Kind jetzt
immer am Bordstein wartet.

Hmmm.... das wichtigste ist, dass dem Kind vermittelt werden soll, dass es beide Elternteile gerne
haben darf.

Dies scheint hier nicht der Fall zu sein.

Jedoch ist es völlig unerheblich, wo das Kind in Empfang genommen wird. Ich würde meine Kids
sogar im Einkaufszentrum in Empfang nehmen, wenn ich sie nur sehen könnte.

Also das wo und wie ist für mich absolut sekundär.

Gruss
Agent

Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 22:51
(@midnightwish)
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Hi,

mal ne Frage zwischendurch:

Heißt

Meine EX wohnt im Haus ihrer Schwester, der das Grundstück gehört.

das sie dort unentgeldlich wohnt oder hat sie dort eine eigenen Wohnung mit Mietvertrag?

In diesem Fall darf sie nämlich weder ein aus-, noch ein Grundstücksverbot erteilen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.05.2010 22:56




(@childless)
Zeigt sich öfters Registriert

Meine Ex wohnt im Hause der Schwester in einer eigenen Wohnung und ist selbstverständlich dort auch gemeldet.

Ob sie einen Mietvertrag hat, weiss ich nicht. Ich denke eher nicht, da ja Mietabgaben dann versteuert werden müssten 🙂

Macht es Sinn, die Vorlage eines Mietvertrages zu verlangen?

Ich möchte keinen Ärger provozieren aber möchte mir auch nicht alles gefallen lassen.

Mein sohn (9 Jahre) erzählt mir übrigens häufig, wie man dort über mich spricht. Er kommt aber nach wie vor gerne zu mir, fühlt sich bei mir uns meiner Lebensgefährtin sehr wohl und möchte häufig gar nicht nach Hause. Wir haben das Gefühl, dass er bei uns mal "in Ruhe" gelassen wird.

LG
Childless

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 12:28
(@childless)
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Was mich interessiert:

Verstehe ich es richtig, dass nur ein Grundstücksverbot ausgesprochen werden kann, wenn meine EX einen "Mietvertrag" hat ... ???

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.05.2010 13:19
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Childless!
Theoretisch ja, denn sie kann ja nur über die Dinge bestimmen, über welche sie selbst ofiziell verfügen darf (hier z.B mitgemieteter Grundstückanteil).
Auf der anderen Seite: was bringts Dir? Zur Not lässt sie über ihre Schwester das Verbot aussprechen...dann stehst genauso wie am Anfang da.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 13:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein, genau anders rum.

hat deine Ex einen Mietvertrag kann die Schwester als Vermieterin dir kein Hausverbot aussprechen, da sie sonst die Mieterin (ihre Schwester) im Gebrauch der Mietsache hindert.

Das Hausverbot müßte dann von deiner Ex ggü. dir ausgesprochen werden.

Ist deine Ex dort nur "Dauergast" dann hat die Schwester alle Rechte und darf dich des Grundstücks verweisen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 13:43
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist ja auch eigentlich völlig wurscht, denn die Damen sind sich sicher einig.  😉

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 14:01
 Bart
(@bart)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

interessant wäre doch die Frage was passiert wenn er sich nicht daran hält.

Ruft sie dann die Polizei, und wenn ja mit welchem Recht. Schließlich bedroht er weder die Schwester noch Exe.

Gruß
Bart

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 14:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ist ja auch eigentlich völlig wurscht, denn die Damen sind sich sicher einig.  😉

LG LBM

Hi lbm,

letztendlich ja, wenn sie sich einig sind.

Aber sollte die Schwester keine Berechtigung haben, muß er sich erstmal nicht daran halten  😉

Außerdem brauchts für so ein Verbot nicht einen triftigen Grund?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 14:13
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Außerdem brauchts für so ein Verbot nicht einen triftigen Grund?

Ich glaube nicht, denn man kann /überspitz gesagt/ja auch sein Grundstück einzäunen und einen scharfen Hund darauf laufen lassen. 😉

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 14:25
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus zusammen,

ich denke auch, dass es keinen triftigen Grund dafür braucht.
Die Unverletzlichkeit der Wohnung und des Eigentums als verbrieftes Grundrecht dürfte ausreichend dafür sein, dass jemand frei entscheiden kann wen er auf seinen Grund und Boden lassen will und wen nicht.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 14:31
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin alle,

in dem Moment, wenn man vermietet, hat der Mieter als Besitzer das Mietobjekt in seiner Gewalt. Der Vermieter darf also nicht für die Wohnung oder die Wege dahin ein Hausverbot aussprechen. Insoweit ist auch das Grundrecht auf Eigentum eingeschränkt.

Wenn sich Schwester und KM einig sind, wäre ein weiteres Betreten Hausfriedensbruch.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.05.2010 14:38




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