Hallo Liebes Forum,
hab auch eine Frage zum Thema Umgang in Corona Zeiten...
Ich lebe in Schweden mit meiner Familie seit 2018 während mein Sohn (bald 6 Jahre) aus meiner ersten Ehe bei seiner Mutter in Deutschland wohnt. Die Umgangsplanung hat sich in den vergangenen Jahren immer sehr schwierig gestaltet und die Scheidung war erst nach 4 Jahren durch aufgrund der kontinuierlichen Verzögerungstaktiken meiner Ex-Frau die nicht im Scheidungsverfahren mitgewirkt hat.
Seit unserer Trennung in 2015 habe ich ihr bis 2019 1.300 EUR monatlich überwiesen (Trennungsunterhalt & Kindesunterhalt).
Die Scheidung wurde 2019 im Januar rechtskräftig mit dem Vergleich, dass ich 17Monate lang 700EUR an sie plus 350 EUR KU zahlen muss. Nach den 17 Monaten begann im Mai 2020 die neue Phase, wo es dann 450 an sie und 350 ans Kind waren, und nach weiteren 17 Monaten wird es dann "nur noch" 250 an sie und 350 ans Kind und dann nach weiteren 17 monaten bleibt nur noch der KU übrig.
Für einen gesundenen, voll arbeitstätigen Erwachsenen finde ich das zwar enorm viel Geld was ich ihr zahlen muss, aber ich zahle pünktlich und für mich war es ein Freikaufen aus der gefühlten Zwangsehe nach 4 Jahren Scheidungsverfahren...
Nun zu meinen Fragen zum Umgangsrecht (sorry für die lange Einleitung...)
1. Meine Ex fordert von mir, dass ich ihr den Urlaub bezahle insofern mein geplanter Umgang mit meinem Sohn vom 27.12-07.1.2021 nicht stattfinden kann (Pandemiebedingt). Darf sie das? Darf sie Entschädigung fordern wenn höhere Umstände es mir unmöglich machen könnten in der Zeit zu verreisen (z.B. Grenzschliessungen etc..?)
2. Meine Ex fordert dass ich einen zwei wöchentlichen Umgang ermögliche (also ich jedes zweite Wochenende nach Deutschland fliege um meinen Sohn zu sehen)...sie versteht nicht, dass dies für mich finanziell nicht möglich ist. Sie ist jedoch bei dem Punkt so stur, dass sie alle weiteren Absprachen zum Umgang blockiert oder lange verzögert. Was es mir immer schwerer macht günstige Flüge zu finden zu dem Zeitpunkt dann. Eine Regelung oder Mediation übers Jugendamt ist leider über distanz nicht möglich. Und ich kann nicht mal eben für einen Mediationstermin von einer Stunde nach Deutschland fliegen. Zum Familiengericht direkt kann ich wohl auch nicht gehen, da die nach dem Rat des Jugendamtes fragen....
3. Mit meiner Partnerin in Schweden habe ich auch ein gemeinsames Kind (1,5 Jahre) und ich würde gerne wissen wie sich das in der Unterhaltsberechnung auswirkt dass ich noch ein zweites Kind habe für das ich ja auch verantwortlich bin. Mindert ein weiteres Kind das "Netto-Einkommen" was dann der Düsseldorfer Tabelle zu Grunde gelegt wird?
Würde mich sehr über eine Antwort zu den drei Punkten freuen, da es mir helfen würde einzuschätzen welche nächsten Schritte ich unternehmen sollte oder eben nicht..
Danke im Voraus!
Hallo Fabolin,
man kann dich zu Umgang nicht zwingen. Auch wenn es keinen Umgang gibt, musst du der Mutter natürlich keinen geplanten Urlaub erstatten, das ist quatsch. Die Mutter erbringt ihre Unterhaltsleistung durch Betreuung, du durch Barunterhalt. Wenn Umgang also nicht stattfindet, hat sie keinen Regeressanspruch gegen dich.
Die Kehrseite: sie ist auch nicht verpflichtet Umgang zu gewähren so wie es dir gerade in den Kram passt. Würdest du ein Familiengericht aufsuchen, so gäbe es da eine feste Regelung an die du dich unter der Androhung von Ordnungsgeld zu halten hast.
Ich vermute mal, dass du ausgewandert bist und das ist halt, wenn man ein Kind zurück lässt eine sehr schwierige Situation. Du ärgerst dich über die Kosten, die Mutter über den ausgefallenen Umgang und das Kind verliert auf ganzer Linie.
Versuch dich mal telefonisch an die Trennungs- und Scheidungsberatung am Wohnort des Kindes zu wenden, vielleicht können die weiter helfen. Heute kann man ja auch Termine über Webco machen. Aber wenn die Mutter stur bleibt und du nur flexible Regelungen umsetzen kannst, was die Mutter nicht will (was ich persönlich auch gut verstehen kann, ich würde es auch nicht zulassen), dann kann es dir passieren, dass es halt gar keinen Umgang gibt.
Zum Unterhalt: dafür braucht man dein durchschn. Netto-Gehalt inkl. aller Zulagen, Abzugspositionen, Auskunft über Wohnvorteil,... Wenn der Unterhalt aktuell richtig berechnet wurde, dann würde die Geburt eines Kindes in Deutschland eine Abstufung um 2 Stufen bewirken (man wird plötzlich 3 Menschen zum Unterhalt verpflichtet, nicht mehr nur einem). Bist du denn in Schweden keiner Frau auch zu Unterhalt verpflichtet?
Hi,
danke für die erste Einschätzung. Ja, ich habs auch nicht gedacht, dass sie Entschädigung einfordern kann bei höheren Umständen. Wenn ich selbst aus irgendwelchen Gründen in letzter Sekunde absagen müsste, würde ich die Forderung nach Entschädigung sogar verstehen, aber nicht so wenn es nicht durch mich selbst verursacht ist.
Ich wäre einer fixer Regelung gar nicht so abgeneigt, dann kann man wenigstens langfristig planen, flüge buchen etc, auch wenns natürlich auch viele Nachteile hat (die Inflexibilität).. wg. Die KM mag aber keine fixe regelung da es dann nicht immer nach ihr gehen würde. Derzeitig diktiert sie wann ich ihn sehen kann und wann nicht. Immer so wie es ihr persönlich gerade passt in ihrer eigenen Urlaubsplanung für sich selbst. Bisher konnte ich das auch meistens bedienen, aber mit meinem zweiten Sohn wird das Puzzle etwas schwieriger zu bewerkstelligen sein und ich sehe meine beiden Kinder auf einem Level und sehe mich gleich für sie verantwortlich.
Mit meiner Partnerin in Schweden bin ich (noch) nicht verheiratet, wir leben aber zusammen mit ihren drei Kindern aus ihrer vorherigen Partnerschaft (die für mich wie meine eigenen Kinder sind) und unserem gemeinsamen Sohn. Wie sich das die Unterhalte berechnen in so einer Patchwork situation weiss ich leider nicht.
Beste Grüsse
Hallo Fablion35,
zu den Punkten 1 und 3 wurde Dir ja schon ausführlich geantwortet.
Zu Punkt 2 denke ich, solltest Du Dir genau überlegen, was Du möchtest und leisten kannst. So „nebenbei“ und ohne Einsatz wirst Du zu keiner verbindlichen Umgangsregelung kommen. Dir muss klar sein, dass Du etwas Zeit und Geld investieren musst, um die Sache durchzusetzen. Mit dem Argument „ich kann nicht wegen einer Anhörung/Mediation nach Deutschland fliegen“ wirst Du nicht weit kommen. Mit zwei bis drei Flügen solltest Du rechnen. Das muss Dir das Ganze wert sein, denn nach Deinen bisherigen Schilderungen solltest Du nicht davon ausgehen, dass Deine Ex besonders kooperativ sein wird.
Und natürlich ist eine fixierte Umgangsregelunh dann auch für Dich verbindlich.
Serbus!
Und natürlich ist eine fixierte Umgangsregelunh dann auch für Dich verbindlich.
... und gibt allen Beteiligten einen einigermaßen verlässliche Planungssicherheit, auch Eurem Kind.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!