Corona Notbetreuung
 
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Corona Notbetreuung

 
(@hiboll)
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Guten Morgen zusammen,

ich habe wieder meine liebe Not mit der Mutter meiner Kinder.
Unter den verschärften Corona-Bedingungen sind KiGa und Schule z. Z. geschlossen, es wird wohl eine Notbetreuung angeboten, diese sollte aber nur im Notfall benutzt werden.
Im letzten Jahr hatte ich meinen kleinen durch die Schließung des KiGa auch zweimal 2 Wochen weil der Kleine unter Quarantäne war, KM musste arbeiten und dann sollte ich ihn nehmen, was auch kein Thema ist und war.

Im neuen Jahr habe ich 50 % der Corona Familienhilfe vom Unterhalt abgezogen, jetzt schaut die Welt anders aus. Die Kinder dürfen jetzt nicht mehr zu mir sondern werden bei Verwandten und zur Not in der Notbetreuung abgeben.

Die Frage ist, darf sie das beim gemeinsamen Sorgerecht einfach so entscheiden?

Wie schaut es bei Kurzarbeit mit dem Unterhalt aus? Muss ich die volle Höhe weiterzahlen?

Wenn ich 14 Tage mit meinem kleinen Sohn in Quarantäne bin, kann ich dann den Unterhalt für ihn während dieser Zeit halbieren?

Danke für Eure Hilfe

Bleibt gesund

Hiboll

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2021 08:51
(@wasserfee)
Registriert

Moin,
du hast DIESES Jahr die Coronahilfe vom Unterhalt abgezogen? Das war nicht rechtens, dass hättest du nur im selben Monat tun dürfen, in dem sie gezahlt wurde.
Wenn das Kind bei der Mutter lebt liegt es in ihrem Ermessen, ob das Kind in die Notbetreuung geht oder zu dir.  Offensichtlich also nicht zu dir.
Und nein, Kurzarbeit und Quarantäne gelten als vorübergehende Ereognisse, die nicht zur Unterhaltminderung berechtigen.

Existiert ein Titel?

WF

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Geschrieben : 16.01.2021 10:10
(@der-frosch)
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Guten Morgen an alle
@ Wasserfee, Du schreibst Kurzarbeit ist ein vorübergehendes Ereignis und rechtfertigt keine Herabsetzung des Unterhaltes. Was ist aber wenn diese Kurzarbeit schon länger als 6 Monate dauert und was passiert mit den Nachzuzahlenden Steuern dieses und nächstes Jahr, die für das bezogene Kurzarbeitergeld gezahlt werden müssen? Ich sehe da schon viel Geschrei auf alle Unterhaltszahlende Väter und Mütter darauf zu kommen, denn nach zu zahlende Steuern senken das Netto Einkommen und damit ja auch die Bemessungsgrundlage für den zu zahlenden Unterhalt.

LG der Frosch

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Geschrieben : 16.01.2021 10:37
(@wasserfee)
Registriert

@Frosch
dann kann er den Titel (sofern einer existiert) gerichtlich abändern lassen.
Vorher ist das schwierig, wenn nicht sogar aussichtslos.
Es wird halt davon ausgegangen, dass man in der Lage ist einen Puffer aufzubauen um solche "vorübergehenden Durststrecken"  abzufedern.
Da ändert auch erstmal großes Geschrei nichts dran.

Anders sieht es natürlich aus, wenn kein Titel existiert.

WF

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Geschrieben : 16.01.2021 10:49
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

das gemeinsame Sorgerecht greift nicht bei alltäglichen Fragen und damit auch nicht bei der Betreuungszeit der KM. Wenn DU keinen Umgang hast, dann die KM alleine entscheiden wie die Kinder betreut werden.

Ein titulierter Unterhalt kann nicht eigenmächtig von Dir gekürzt werden und schon gar nicht um die Hälfte.
Anrecht hast Du gar keins, es wäre aber möglich sich mit der KM darauf zu einigen, dass Du Kostgeld für das Kind erhälst, einen Rechtsanspruch in der Weise hast Du nicht. Hintergrund ist, dass der KU den Lebensunterhalt des Kindes deckt und die meisten Kosten (insbesondere Miete) auch dann anfallen, wenn das Kind nicht zu Hause ist.

Die Corona-Familienhilfe hätte in den Monaten der Zahlung mit dem Unterhalt verrechnet werden können, in anderen Monaten und erst recht im neuen Jahr ist das zulässig. Ich denke aber, dass das ein Schreibfehler ist.

Ein titulierter Unterhaltsanspruch ist zu zahlen. Wenn es jetzt wegen Kurzarbeit Probleme gibt, dann kann ich das verstehen, aufgrund des angespannten Verhältnisses zur KM wird es aber sehr schwer sein eine Lösung zu finden. Wie schon geschrieben ist Kurzarbeit und auch Arbeitslosigkeit bis 6 ca. Monate ein vorübergehendes Ereignis wofür Du ansparen müsstest. Eine Änderung des Titels, wenn es keine freiwillige Einigung gibt, kann es nur durch das Familiengericht geben.

ES bleibt also nicht anders als die KM zu bitten zu akzeptieren, dass Du auf der Grundlage des Kurzarbeitergelds von xx %, zeitweilig nur xx % des KU zahlen kannst.

Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei es wird aber in den Progressionsvorbehalt einbezogen, so dass tatsächlich mehr Steuern zu zahlen sind, als einbehalten werden. Dadurch kann es zu Steuernachzahlungen kommen, die prinzipiell das Einkommen mindern und auf 12 Monate umgelegt werden würden. Vermutlich wird aber auch dies keinen Einfluß auf den KU haben, da eine Neuberechnung des Unterhalts nur alle 2 Jahre stattfindet und eine Abänderung nach unten immer schwierig ist.

Bei der Kurzarbeit ist der Einfluß auf das Einkommen klar, bei der höheren Steuer im kommenden Jahr ist das nicht so klar, da es durchaus möglich ist, dass Du auch mit etwas weniger Einkommen in der gleichen Stufe der DDT bist.

Eine rechtliche verpflichtende Änderung kann nur ein Familiengericht vornehmen, ansonsten bleibt Dir nur um eine freiwillige Einigung zu bitten.

VG Susi

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Geschrieben : 16.01.2021 11:34
(@hiboll)
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Hallo zusammen,

ich habe den Unterhalt im Januar um jeweils 75 Euro pro Kind gemindert.
Jetzt ist die KM sauer, sie ist der Meinung, dass Ihr das Geld zusteht.

Ich verstehe nicht, dass die KM entscheiden kann ob und wann die Kinder in die Corona Notbetreuung gehen. Ich bin die nächsten Wochen im Home Office und hätte Zeit für die Betreuung.
Meiner Meinung ist hierbei das Kindeswohl nicht sichergestellt.

Gruß Hiboll

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2021 18:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Woher kommen denn die 75 Euro, die du abgezogen hast? Auf welchen Corona-Familienhilfe bezieht sich das denn?

Warum soll ds Kindeswohl in der Notbetreuung nicht sichetgestellt sein?
Evtl. fürchtet die Mutter ja, wenn du die Kinder während deines HO betreust, dass du dann noch mehr vom titulieren Unterhalt abziehst. Wenn du ihr versicherst, dass du das nicht tun wirst, ist sie vielleicht geneigter, die Kinder von dir adäquat betreuen zu lassen.

Wobei ich selber wohl auch eher die Notbetreuung wählen würde, als ein Kind (gal von welchem Elternteil) während der HO-Zeit zu betreuen. Da ist ja kaum Zeit für die Beschätigung mit dem Kind

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 17.01.2021 18:48
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mich würde auch interessieren, ob du vom Bonus im September/Oktober sprichst. Denn dann wäre das wirklich ein Eigentor gewesen.

Wenn du den Unterhalt kürzt, sprichst du da vorher mit ihr drüber oder erfährt sie das überraschend per Kontoauszug? Im letzten Fall könnte ich sie da komplett verstehen, da wäre ich auch megasauer. Stell dir mal vor, dein Chef kürzt dir ohne Erklärung warum er das für gerechtfertigt hält mal eben kommentarlos das Gehalt und du merkst das beim Blick aufs Konto... da würdest du sicher nicht stumm nicken und "passt scho" denken.

Grundsätzlich müssten solche Dinge gemeinschaftlich geklärt werden und nur dann gegen ihren Willen nach einem Gespräch umgesetzt werden, wenn du sachlich betrachtet auch im Recht bist. Wenn es sich um das zusätzliche Kindergeld aus letztem Jahr handelt, bist du es nicht. Hast du einen Titel, bist du es auch nicht. Im Gegenzug kann sie während ihrer Betreuungszeit allein entscheiden. Es wäre nett, wenn sie dich fragen würde, sie muss aber auch nicht. Und hier läuft es vermutlich nach dem Motto "bist du nicht nett, bin ich es auch nicht (mehr)".

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 17.01.2021 20:59
(@hiboll)
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Hallo

danke für die Antwort.

Stimmt, es war nicht toll von mir  🙁 die Vorgeschichte war es auch nicht.
Da muss ich an mir arbeiten.

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie auf mich zukommt und es klärt.

Ich mache Ihr den Vorschlag, dass ich den Kindern auf das Konto leg.

Das Problem ist, Sie meint alles entscheiden zu können, Schule KiGa alles, und ich muss nach Ihren Regeln tanzen.

Sie stellt den Kleinen von der Schule zurück, ein weiteres Jahr KiGa, ohne Vorankündigung, ich bezahl den Mehrbedarf
Sie meldet den Gossen als Ministrand an, OK , ich muss meine WE entsprechend anpassen
Sie entscheidet über weiterführende Schule

Dieser Faden zieht sich immer weiter durch.

P.S.

stimmt, mein Arbeitgeber nimmt auch Gehaltskürzungen vor, er stellt alle 40 Stundenverträge um.
Wohl mit Info, aber ohne Wahl.

LG Hiboll

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2021 06:41
(@wasserfee)
Registriert

moin,

dann leg dein Veto am den Stellen ein, an denen es sinnvoll ist und du es kannst. Zurückstellen von der Schule und und Anmeldung als Ministrand z.B. Weiterführende Schule auch eventuell (solltest du nicht einverstanden sein und ihre Wahl von der Empfehlung abweichen).

Aber mit solchen Aktionen wie Unterhaltskürzung oder Betreuungsangebot statt homeoffice stehst du ohne den good will der KM auf verlorenem Posten. Wenn du Pech hast, einen Titel und die KM dir einen reinwürgen will ist der Gerichtsvollzieher bereits unterwegs.

WF

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Geschrieben : 18.01.2021 09:22




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Warum hat sie den jüngeren von der Schule zurückstellen lassen?
Gibt es Gründe? Danach würde ich fragen. Hast du Kontakt zum Kindergarten? Dann die Erzieherin mal fragen. Evtl. Hat es nämlich die Kita empfohlen, weil er noch nicht so weit ist. Wenn nein, dass die Mutter darüber informieren, dass dir keine Gründe für eine Rückstellung bekannt sind und durch das gemeinsame Sorgerecht auch deine Zustimmung nötig ist, du würdest diese Zustimmung gerne geben, benötigst aber die Begründung für die Rückstellung, sie soll dir das erklären.

Was weiterführende Schule angeht, was sagt das Kind dazu? Gibt es Gründe, die für eine andere Schule sprechen? Vielleicht will er dahin weil alle seine Kumpels auch dahin gehen wollen.
Was sagt Junior zum Ministranten- Dienst?War es evtl. Auch sein Wunsch? Muss jedes Wochenende ministriert werden? Wenn nein der.Mutter mitteilen, dass Dienste nur aisnahmensweise, nach Rücksprache mit dir, auf deine Wochenenden gelegt werden können, da du ansonsten nicht garantieren kannst, dass diese Dienste aufgrund von anderen Planungen deinerseits wahrgenommen werden können.

Klar, wäre es schöner, wenn die Mutter dich vorab informiert und um Zustimmung bittet. Aber im Zweifelsfall hilft es, wenn du jetzt erst prüfst und dann klare Ansagen machst.
Wir haben damals beim Schulwechsel den Kids die Entscheidung überlassen, welche der möglichen weiterführenden Schulen sie bevorzugen. Die große hat sich damals für eine Schule entschieden, wo niemand aus ihrer Klasse sein würde, einfach weil sie beim Tag der offenen Tür das so toll fand und die Schule iSight spanisch anbot. Die kleine hat sich für die neuste entschieden, also nicht für die, auf die ihre Schwester bereits ging, weil sie die naturwissenschaftlichen Labore und Spezialisierung so gut fand.

Sophie

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Geschrieben : 18.01.2021 11:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus hiboll!
Aus meiner Erfahrung gips bei den Ministranten einen "Dienstplan"; an den Wochenenden bei Dir kann problemlos für Ersatz gesorgt werden, es sei denn, bei irgend welchen hohen Feiertagen Anwesenheitspflicht herrscht.
Aus diesem Grund sollte dieses Thema kein Problem sein, zumal (wie ich mitgekriegt habe) auch hier starke Freundschaften und Zusammenhalt unter den Kids entstehen können.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2021 11:25
(@inselreif)
Moderator

Ministrantendienst ist auf absehbare Zeit eh stark ausgedünnt, so er denn überhaupt stattfindet...
Und wenn Entfernung keine Rolle spielt(?) kann man auch gut zusammen zur Kirche gehen!

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2021 12:34
(@wasserfee)
Registriert

ich denke, @hiboll geht es hier eher ums Prinzip, er sucht sich aber die ungeeignetsten Baustellen aus.

WF

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Geschrieben : 18.01.2021 13:16
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

mal was anderes... es kann vorkommen, dass der nicht betreuende Elternteil aufgrund der Pandemie ganz schnell mal auf die Kinder aufpassen muss 😉

Der Antragsteller ist berechtigt und verpflichtet, das Kind ... 2015, montags 08.00 Uhr bis freitags 15.00 Uhr zu sich zu nehmen.

Das AG München geht da mit (gutem) Beispiel voran: <a href="" https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/Y-300-Z-BECKRS-B-2020-N-7287?hl=true&AspxAutoDetectCookieSupport=1">A G" München, Beschluss v. 26.03.2020 – 566 F 2876/20</a>

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2021 15:54
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

<a href="https://www.dr-stohlmann.de/rechtsblog-corona.html>Hier</a>" kann man nachlesen worum es eigentlich geht. Herunter scrollen bis zu
"Notbetreuung in Kita kann Abänderung der Umgangsregelung begründen".

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2021 16:19
(@michelle)
Schon was gesagt Registriert

Hallo

Bei solchen Angelegenheiten, ist immer eine Absprache nötig gerade wenn es um das Finanzielle geht und genau deshalb hängt jetzt der Haussegen schief. Es ist klar das es unter Corona schwierig ist, prinzipiell kann man alles klären, wenn man ehrlich ist und sich auch mal in sein Gegenüber hineinversetzt, damit erspart man sich viel Ärger und sinnlosen Stress.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2021 20:58
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... jetzt der Haussegen schief. Es ist klar das es unter Corona schwierig ist, prinzipiell kann man alles klären, wenn man ehrlich ist und sich auch mal in sein Gegenüber hineinversetzt, damit erspart man sich viel Ärger und sinnlosen Stress.

Das ist immer eine schwierige Kiste, wenn dies nur Einseitig geschieht und man von einer Seite verlangt sich fair und vernünftig zu verhalten, während die andere Seite mit Kanonen auf Spatzen schießt.

Das könnte man auch Placebos nehmen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2021 21:35