Hallo,
Frage an alle:
darf eine Stadt eine Wohnsitz- Abmeldung annehmen ohne Einverständnis des sorgeberechtigten Vaters?
Kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?
Wo muss man die einreichen?
Wie ist das bei einer Abmeldung von der Schule?
Kann meine Ex ihn abmelden ohne mein Einverständnis?
Das selbe trifft auf die Anmeldungen zu.
Hat da jemand Infos ?
Gruß Heiko
Hi Heiko,
darf eine Stadt eine Wohnsitz- Abmeldung annehmen ohne Einverständnis des sorgeberechtigten Vaters?
Theoretisch nein. Praktisch wird sie es tun, weil es eine reine Verwaltungssasche ist und Meldepflicht besteht und damit nur dertatsächlie Wohnzustand dokumentiert wird.
Kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?
Ja das kann man.Wirdaber nichts bringen. Und schon gar nicht zu eine rRückummeldung führen.
Wo muss man die einreichen?
Bei der vorgesetzten Behörde
Wie ist das bei einer Abmeldung von der Schule?
Kann meine Ex ihn abmelden ohne mein Einverständnis?Das selbe trifft auf die Anmeldungen zu.
Auch hier: Theoretisch nein.
Hast du die Anmeldung an der jetztigen Schule denn mitunterschrieben?
Praktisch wird den Schulen eine Unterschrift eines Sorgeberechtigten reichen. Ichhabinzwischen bei vielen Schulen gesehen, dass sie nur die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten verlangenund man nur ankreuzen muß, ob GSR besteht oder nicht.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
Frage an alle:
darf eine Stadt eine Wohnsitz- Abmeldung annehmen ohne Einverständnis des sorgeberechtigten Vaters?
Kann man eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?
Wo muss man die einreichen?Wie ist das bei einer Abmeldung von der Schule?
Kann meine Ex ihn abmelden ohne mein Einverständnis?Das selbe trifft auf die Anmeldungen zu.
Hat da jemand Infos ?
Gruß Heiko
Hallo Heiko,
natürlich darf sie das nicht. Aber wenn sie dich vor vollendeten Tatsachen stellt ist der "Drop so gut wie gelutscht".
Du hast dein Kind seit ewiger Zeit nicht mehr gesehen, und das wiederum stützt die These der KM alleinig zu entscheiden. Rechtens ist das nicht aber verwehren wird es ihr auch keiner. Vielleicht erhebt mal jemand kurz den Zeigefinger.
Ich habe gesehen, dass du schon lange für deinen Sohn kämpfst und dich in der Thematik Kindswohl intensivst einstudiert hast.
Auch wenn du momentan keinen Umgang hast aber du siehst und mit bekommst, dass dein Kind zukunftsgefährdet ist, aufgrund der Tatasache, dass dir dazu Hintergrundwissen vorliegt so hindert dich keiner daran, in der neuen Schule als sorgeberechtigter Vater vor zu sprechen und dir selber ein Bild über die Sache zu machen. Die Lehrer in der Schule sind dir auskunfstberechtigt und ich meine auch verpflichtet. Durch aktives Engagement kannst du dir zumindest Informationen einholen, dich schlau machen und versuchen damit zu arbeiten.
Wie weit wohnt den dein Kind von dir weg?
Gruß
Hallo,
Die Schule habe ich schon mit Hilfe der Schulaufsichtsbehörde unter Druck gesetzt.
Die (der Rektor) wollte mir nicht einmal das letzte Zeugnis als Kopie zugestehen.
Jetzt Hebe ich erfahren, das ich sogar ein recht auf Einsicht in die "Schulakte" meines Sohnes habe.
Wenn die Zeugniskonferrenzen vorbei sind werde ich die 105 km (eine Strecke) fahren.
Ich habe mit Hilfe der Krankenkasse auch ein klein wenig über seine Arztbesuche erfahren. Für genaue Informationen stellte die Sprechstundenhilfe aber schon wieder Bedingungen.
Werde persönlich vorsprechen, wenn ich da die Schule besuche. Außerdem ist Anfang Februar Elternsprechtag (ich sag nur Schulafsichtsbehörde, sonst keine Infos). Also dann alles in einem Abwasch.
Also wenn ich den Schul.- und Meldebehörden unrechtes handeln wegen An- und Abmeldungen vorwerfen kann, werde ich das tun, um nachfolgenden Vätern zu helfen. Die zuständigen wissen ja oft nicht dass sie Gesetze übertreten.
Es gibt noch ein Grund, warum ich wissen möchte ob eine Mutter alleine an.- und abmelden darf.
Wenn sie es nicht darf, hat sie vermutlich sich als allein sorgeberechtigt ausgegeben.
Damit hat sie sich straffällig gemacht.
Würde ich bei Gericht mit vortragen.
Hi Heiko,
Puls mal wieder runterfahren. Nicht alle Behördenmitarbeiter handeln gleich "unrechtens", nur weil Du jetzt sauer bist. Wir sehen es hier fast jeden Tag, dass KMs eigentlich fast alles tun können, ohne auf irgenwelche größeren Barrieren zu treffen. Auf der anderen Seite ist das auch mal wieder ein schönes Beispiel dafür, dass eine KM eigentlich keine "Angst" vor dem GSR haben braucht.
Damit hat sie sich straffällig gemacht.
Würde ich bei Gericht mit vortragen.
Noch mal: Es bringt Dir überhaupt nichts, hier noch die "Strafrechtskeule" rauszuholen. Gerade in Umgangsfragen nicht. Wenn Du dich als Querulant bei Gericht darstellen möchtest, wird Dir das nicht zum Vorteil sein.
Auch noch mal hier reinschauen: www.trennungs-faq.de Gruß Ingo
Moin Heiko,
Also wenn ich den Schul.- und Meldebehörden unrechtes handeln wegen An- und Abmeldungen vorwerfen kann, werde ich das tun, um nachfolgenden Vätern zu helfen. Die zuständigen wissen ja oft nicht dass sie Gesetze übertreten.
auch in "ganz normalen" Familien ist das An- oder Ummelden bei einer Schule oder einem Einwohnermeldeamt kein Staatsakt, zu dem die ganze Familie erscheinen und Dokumente vorlegen muss, die ihre Berechtigung beweisen.
Ein Einwohnermeldeamt dokumentiert einen bestehenden Zustand namens "Mensch X wohnt an Adresse Y"; eine Schule kommt ihrer Verpflichtung nach, ein schulpflichtigen Kind aus ihrem Einzugsgebiet aufzunehmen. Dafür genügt in der Regel eine Unterschrift; mit privaten Verwerfungen zwischen den Eltern muss sich niemand beschäftigen oder diese hinterfragen. Der Versuch, hier irgendwem an die Karre zu fahren, der einfach seine Arbeit macht, hat höchstens einen Querulanten-Stempel zur Folge - und/oder ein triumphierendes "da sehen Sie mal, was das für einer ist!" Und auch auf die Frage, warum sich man ausgerechnet hier einbringen will, obwohl seit Jahren kein Kontakt zum Kind besteht, sollte man gefasst sein.
In Summe: Es gibt sinnvollere Dinge, die Du tun solltest und kannst anstatt abstrakt über die vermeintlichen Fehler anderer nachzudenken.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Heiko,
sie hat sich nicht strafbar gemacht.
Nach einem Umzug muß man sich innerhalb einer Frist an den neuen Wohnort ummelden. Für minderjährige Kinder tun das die Sorgeberechtigten Personen. Tut sie es nicht muß sie wiederum eine Strafe zahlen, da es eine OW ist. Sie hat die Ummeldung vorzunehmen ,wenn das Kind zusammen mit ihr in einer Wohnung lebt.
Ob das EMA sie nach dem GSR oder deinem schriftlichen Einverständnis gefragt hat wirst du nicht nachweisen können.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also da fühlt sich wohl jemand persönlich angegriffen.
Das will ich sicher nicht.
Ich wollte wissen, ob man sich als allein sorgeberechtigt ausgeben muss, um für den andern Elternteil mit zu unterschreiben.
Nein muß man nicht.
Oft wird danach gar nicht gefragt. Die Ummeldung wird einfach vorgenommen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also noch einmal, ich weiß selbst, dass das alle einfach so machen.
Deshalb muss es aber ja noch nicht zulässig sein.
Ist es zulässig?
Noch ein Hinweis.
Der andere Elternteil zieht um nimmt das Kind mit.
Keine Einwilligung vom Umgangsberechtigten.
Welches Gericht ist zuständig?
§ 154 Verweisung bei einseitiger Änderung des Aufenthalts des Kindes
Das nach § 152 Abs. 2 zuständige Gericht kann ein Verfahren an das Gericht des früheren gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Kindes verweisen, wenn ein Elternteil den Aufenthalt des Kindes ohne vorherige Zustimmung des anderen geändert hat. Dies gilt nicht, wenn dem anderen Elternteil das Recht der Aufenthaltsbestimmung nicht zusteht oder die Änderung des Aufenthaltsorts zum Schutz des Kindes oder des betreuenden Elternteils erforderlich war.
Also nicht alles was üblich ist, ist auch richtig
Moin.
Also noch einmal, ich weiß selbst, dass das alle einfach so machen.
Deshalb muss es aber ja noch nicht zulässig sein.
Ist es zulässig?
Die Frage, ob etwas zulässig ist, ist ein akademischer Zeitvertreib, wenn ein Missachten nicht sanktioniert wird. Und weil etwas nicht sanktioniert wird, machen es alle eben einfach so.ä
Naja, und auch bei dem von Dir zitierten Paragrafen, steht gleich im ersten Satz ein kann, also Ermessen des Gerichts am neuen Meldeort des Kindes. Also würde ich zunächst mal davon ausgehen, dass eben dieses Gericht zuständig ist. Außerdem: was soll's?
Gruss, Toto
als mutter braucht man die unterschrift des kindsvaters nicht...aber als kindsvater braucht man die unterschrift der mutter...so läuft es in deutschland 😡
kenne das aus eigener erfahrung...
Ist es zulässig?
Es gibt Bundesländer, da ist es zulässig und bedarf keiner zweiten Unterschrift, wenn einer der sorgeberechtigten Elternteile zusammen mit dem Kind von A nach B zieht.
Welches Gericht ist zuständig?
wenn keine Ehesache anhängig ist, das Gericht am neuen Wohnort des Kindes, § 152 II FamFG. Eine Verweisung an das vormals zuständige Gericht nach § 154 FamFG ist möglich - führt aber nicht zu einer Unzuständigkeit! In dem Zusammenhang wäre es allerdings gut zu dokumentieren, dass der Umzug gegen Deinen Willen geschah.
Gruss von der Insel.
Also mir geht es bei diesen frage weniger um mich, als den um die bei denen das Martyrium gerade erst beginnt.
Ich habe zu viel " nicht gewusst".
Damit habe ich viele Gelegenheiten vertan, es besser zu machen.
Sollte einer also gerade die Trennung vor sich haben, könnte er schon mal vorbeugend die Gemeinde./ Stadtverwaltung und die Schule darüber in Kenntnis setzen, dass ihr eine einstweilige Verfügung erwirkt, wenn sie die Abmeldung ohne deine Erlaubnis annehmen.
Ist das so richtig ?
Moin,
Sollte einer also gerade die Trennung vor sich haben, könnte er schon mal vorbeugend die Gemeinde./ Stadtverwaltung und die Schule darüber in Kenntnis setzen, dass ihr eine einstweilige Verfügung erwirkt, wenn sie die Abmeldung ohne deine Erlaubnis annehmen.
Ist das so richtig ?
Und was soll das bringen? Das EMA dokumentiert den aktuellen Wohnort des Kindes; es hat nicht die Aufgabe, ihn zu bestimmen oder zu verhindern. Würde sich ein Mitarbeiter weigern, den neuen Wohnsitz ins Melderegister einzutragen, würde der anmeldende Elternteil halt schulterzuckend wieder nach hause gehen. Am Wohnsitz des Kindes ändert sich dadurch nichts. Es sei denn, man möchte glauben, dass niemand falsch parken würde, weil das ja verboten sei.
Ähnliches gilt für die Anmeldung eines schulpflichtigen Kindes bei der Schule. Bestenfalls könnte man mit einer EV den Schulbesuch für kurze Zeit verhindern, falls sich die Schule davon beeindrucken lässt. Pluspunkte kriegt man dafür nicht.
In Summe: Wer "eine Trennung vor sich hat", muss Antworten auf -zig wichtigere Fragen finden. Falsche Prioritätensetzung und überflüssige Nebenkriegsschauplätze bei Ämtern und Behörden lösen keine Probleme.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Heiko,
Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass sich leider die Behörden nicht an die Vorschriften halt.
Das lässt sich auch durch eine EV nicht ändern.
Elternteile können sogar mit dem Kind umziehen, ohne dass dies sanktioniert wird.
Aber was wolltest Du denn durch Deine Weigerung erreichen?
Gruß
Ole
***never give up***
Hi,
ich halte nichts davon, wenn man sich aufregt ohne genau zu wissen, ob es dafür wirklich auch einen rechtlichen Grund gibt. Sprich: handelt die Behörde überhaupt rechtswidrig??
Das Berliner Meldegesetz zB schreibt in § 11 MeldeG:
" (3) 1Die Pflicht zur An- oder Abmeldung obliegt demjenigen, der eine Wohnung bezieht oder aus einer Wohnung auszieht. 2Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt diese Pflicht demjenigen, dessen Wohnung die Personen beziehen oder aus dessen Wohnung sie ausziehen."
Hier ist also nicht mal von Sorgeberechtigung die Rede.
Die Ummeldung erfasst einen bereits vollendeten Umzug und schafft keine neuen Rechtstatbestände.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
also laut meines wissens, dürfen betreuende elternteile innerhalb von 150 km umziehen, ohne einverständnis des umgangsberechtigten elternteiles, und damit dürfen sie sie auch alleinig ummelden.
und eigenlich müssen bei einer schulanmeldung beide sorgeberechtigten unterschreiben, halten sich die schulen nur nicht dran.
die akzeptieren es sogar, wenn der/die NEXT sich als erziehungsberechtigte/r ausgibt und als diese/r unterschreibt.
das war bei uns der fall, da haben wir erstmal nen knabenaufstand gemacht, bis die dann ganz kleinlaut wurden, und uns plötzlich ganz bereitwillig auskunft gaben, wo sie doch vorher gar keine zeit hatten...
gruß
kleene