Moin.
also laut meines wissens, dürfen betreuende elternteile innerhalb von 150 km umziehen, ohne einverständnis des umgangsberechtigten elternteiles, und damit dürfen sie sie auch alleinig ummelden.
Magst Du dies belegen? Kann mir echt nicht vorstellen, dass es eine km-Schwelle gibt. :puzz:
die akzeptieren es sogar, wenn der/die NEXT sich als erziehungsberechtigte/r ausgibt und als diese/r unterschreibt.
Nein - auch das kann ich mir nicht vorstellen! Die Schule akzeptiert es nicht, dass Next sich als Erziehungsberechtigter ausgibt. Die Schule hinterfragt es bloß nicht, wenn sich Next so geriert. Und ja, dies ist nicht gut und fehlerhaft und wohl letztlich auch der Grund, dass die Schule im Nachhinein, wenn alles gelaufen ist, kleinlaut wird. Aber was soll dann noch geändert werden?
Was fehlt ist die Erforderlichkeit, dass beide SR-Inhaber solche Entscheidungen unterschreiben. Es wird immer noch vorausgesetzt, dass eine Unterschrift im Sinne beider SR-Inhaber erfolgt.
Gruss, Toto :knockout:
Moin,
Es wird immer noch vorausgesetzt, dass eine Unterschrift im Sinne beider SR-Inhaber erfolgt.
das ist auch gut und richtig so. Alles andere würde bedeuten, dass jeder Mitsorgeberechtigte einen halben Tag Urlaub nehmen müsste, um - nach Vorlage eines Ausweises - eine solche Unterschrift persönlich in der Schule zu leisten. Das wäre für die meisten Eltern ziemlich aufwendig und praxisfremd.
Schulsekretariate befinden sich nicht in einem familienrechtlichen Ausnahmezustand, in dem sie jedem Elternteil erst einmal sicherheitshalber unterstellen müssten, nicht der zu sein, für den er sich ausgibt oder nicht zur Schulanmeldung berechtigt zu sein.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin.
Jein - Ich bin da recht zwiegespalten.
Ich hatte neulich in einem anderen Thread darauf hingewiesen, dass es beim bloßen Einchecken für einen Flug bzw. beim Grenzübertritt eben nicht sein kann, dass ein Alleinreisenden ET seine Legitimität nachweisen muss, alleine mit dem Kind zu verreisen bzw. stets unter Generalverdacht zu stehen, etwas illegales zu tun.
Die Schulanmeldung ist aber ein essentieller Bestandteil des SR. Wie oft lesen wir an anderer Stelle, dass es gar nicht so viele (planmäßige) Sachverhalte gibt, in denen das SR relevant ist. Und genau da stellt sich doch die Frage, warum eben nicht sichergestellt werden kann, dass alle SR-Inhaber (also beide bzw. Nachweis des alleinigen SR) die Entscheidung unterschreiben. Bei jeder Kontoeröffnung ist das notwendig.
Dh Schulanmeldung kann nur erfolgen, wenn gem. Sorgeberechtigte sich einigen. Bleibt natürlich die Frage, was tun, wenn man sich nicht einigt... Aber so ist Missbrauch Tür und Tor geebnet. Irgendwie ein First-come-First-serve. Das kann es doch nun nicht sein. Und ganz ehrlich, wenn ein Next, offenkundig mit anderem Nachnamen sich als "erziehungsberechtigt" ausgibt, dann kann durchaus mal der Nachweis verlangt werden. Und schwups, wäre das miese Spiel der KM entlarvt.
Gruss, Toto
Also ganz sicher ist, dass das niedersächsische Schulgesetz sagt, dass die Schule immer davon ausgehen muss, dass beide Elternteile SB sind, solange nicht jemand das Gegenteil belegt hat. Das Gesetz hat mir der Rektor selbst geschickt, dann aber doch einen Nachweis von mir gewollt, um meine SB zu belegen.
Aber ich werde mich morgen mal genau informieren. Dann melde ich mich.
Niedersächsisches Meldegesetz (NMG)
§ 9 NMG(Gesetz) - Landesrecht Niedersachsen
Allgemeine Meldepflicht
(3) Für Personen bis zum vollendeten 16. Lebensjahr obliegt die Meldepflicht derjenigen Person, deren Wohnung sie beziehen oder aus deren Wohnung sie ausziehen. Ist eine betreuende Person bestellt, deren Aufgabenkreis die Aufenthaltsbestimmung umfaßt, so obliegt dieser die Meldepflicht.
Ich habe es selbst gefunden. Entscheidend ist das ABR.
Moin Toto,
Und genau da stellt sich doch die Frage, warum eben nicht sichergestellt werden kann, dass alle SR-Inhaber (also beide bzw. Nachweis des alleinigen SR) die Entscheidung unterschreiben. Bei jeder Kontoeröffnung ist das notwendig.
in einem Forum wie vatersein.de kommt einem angesichts der hier geschilderten zwischenmenschlichen Katastrophen schon mal der Blick für's grosse Ganze abhanden; manchmal sieht man nur noch Elternstress und Sorgerechtsverstösse. Das ist aber auch in Scheidungsfamilien alles andere als der Regelfall. Eine Schule muss sich schon darauf verlassen können, dass die Eltern, die ihr Kind hier anmelden, das auch dürfen. Auch ein Geschäftsinhaber wird ohne begründeten Verdacht keinen Blick in Deine Tasche werfen, auch wenn allgemein bekannt ist, dass es Ladendiebstahl gibt.
Und ganz ehrlich, wenn ein Next, offenkundig mit anderem Nachnamen sich als "erziehungsberechtigt" ausgibt, dann kann durchaus mal der Nachweis verlangt werden. Und schwups, wäre das miese Spiel der KM entlarvt.
Dass man mit allem und jedem Missbrauch treiben kann, steht ausser Frage. An einem solchen seltenen Sonderfall kann man sicher nicht das Gesamtprocedere einer Schulanmeldung inklusive Ausweiskontrolle für alle Beteiligten festmachen.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich habe es selbst gefunden. Entscheidend ist das ABR.
wenn ein Ergänzungspfleger mit ABR bestellt wurde. Das dürfte sehr selten sein. Ansonsten siehe den ersten Satz der zitierten Vorschrift.
Man muss Gesetze bitte sehr genau lesen und nicht nur auf Schlagworte gucken, die man gerade kennt.
Gruss von der Insel
folgender fall: nach der trennung vom KV hatte ich einen neuen partner, wo abzusehen war, dass ich über kurz oder lang zu ihm ziehen werde. entfernung: ca 80 km. da hab ich beim JA nachgefragt, wie es aussieht, ob mir der KV bei der entfernung steine in den weg legen kann... die damalige JA-MA-in sagte mir, dass innerhalb einer 150 km grenze alles ok wäre und der KV das so hinnehmen müßte.
zum thema schulanmeldung: da ich nach mehreren telefonaten mit der schule keine infos bekommen habe- könnte ja jeder anrufen- sind wir hingefahren, haben uns vorgestellt, um infos zu bekommen. komischerweise bekomme ich jetzt infos von der schule, wenn ich anrufe- woher wissen die JETZT, dass da die mutter dran ist, nur weil ich 1x persönlich da war??? komisch komisch...
naja jedenfalls, habe ich mir die schulanmeldung zeigen lassen, um sicherzustellen, dass der vater auch meine daten angegeben hat bzw. angekreuzthat, das ein GSR besteht. meine daten waren angegeben (unter Kindsmutter), es war auch das GSR - kreuz da, aber komischerweise waren da 2 unterschriften, die nicht mein nachname waren.
konstellation: kind heißt wie vater =XX
NEXT heißt auch wie vater und kind = XX
KM heißt = YY
oben war mein name (YY) angegeben, aber unten waren 2 unterschriften mit XX ?? da hätte die schule wohl stutzig werden müssen... aber denen wars egal...
Gruß
kleene
dass innerhalb einer 150 km grenze alles ok wäre und der KV das so hinnehmen müßte.
dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Nach der Theorie bedarf selbst ein Umzug innerhalb des gleichen Hauses der Zustimmung des Mit-ABR-Inhabers, da sich das Lebensumfeld dabei verändert.
Gruss von der Insel
Behauptungen der Jä belegen i.d.R. nichts als deren Inkompetenz.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo, "Inslreif" ich verstehe langsam diesen Begriff.
Mußt wohl etwas intelligenter sein als der Rest der Menschheit.
Immerhin bist du der einzige der einen Gesetzestext richtig lesen kann.
Recht herzlichen dank für deine so selbstlose Nachhilfe.
Bin wirklich dankbar dafür, Schlaumeier.
Währe dieser User Name nicht angebrachter gewesen?
Hast schon mehrfach bewiesen, wie toll du bist.
@ Heiko,
Mußt wohl etwas intelligenter sein als der Rest der Menschheit.
Immerhin bist du der einzige der einen Gesetzestext richtig lesen kann.
Recht herzlichen dank für deine so selbstlose Nachhilfe.Bin wirklich dankbar dafür, Schlaumeier.
Währe dieser User Name nicht angebrachter gewesen?
Hast schon mehrfach bewiesen, wie toll du bist.
dieses Forum dient der Hilfe; andere Menschen haben Dir hier unentgeltlich in ihrer Freizeit zahlreiche Dinge erklärt, die Du offenbar nicht verstanden hattest, weil Du Dir beim Lesen von Gesetzestexten nur das herauspickst, was Dir gerade in den Kram passt. Die falschen Schlüsse, die Du daraus ziehst und die Fehler, die Du anschliessend machst (zum Beispiel Beamte verklagen), gehen komplett auf Deine Kappe.
Es gibt also keinen Grund, Dich hier zu benehmen wie eine offene Hose. Solltest Du Dich im "richtigen Leben" ähnlich verhalten, wenn Dir gerade mal wieder ein Furz quersitzt, würde das allerdings einige Deiner Probleme mit Deinen Mitmenschen und mit dem Familienrecht erklären...
Bei weiteren Verstössen gegen die Forenregeln wirst Du Dir anderswo Hilfe suchen müssen.
Just my 2 cents
Martin
(der im übrigen eine Entschuldigung gegenüber @Inselreif angebracht fände)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.