darf die das?!
 
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darf die das?!

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(@redwood)
Rege dabei Registriert

Ich weiß ja nicht, wie es in Restdeutschland ist, aber hier in Bayern sind die meisten Kindergärten kirchlich (ev.+kath.), die auch in den Schulferien geschlossen haben. Und selbst die anders geförderten, Caritas etc., machen in den Ferien oft nur Notdienst. Sogesehen wird sich auch im Kindergarten durchaus an den Schulferien orientiert.

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Geschrieben : 30.03.2012 19:59
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Sogesehen wird sich auch im Kindergarten durchaus an den Schulferien orientiert.

Nein, ist bei uns nicht so(kath. Kindergarten) und in den umliegenden Orten auch nicht.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 30.03.2012 20:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wedi ich kann auch keinerlei Stichelei darin erkennen, dass seine Ex ihn an die, von ihm nicht nur akzeptierte, sondern sogar vorgeschlagene Vereinbarung erinnert.

Sie hätte ihn auch gar nicht erinnern müssen denn ein Blick in seinen Terminkalender hätte eigentlich genügen müssen, denn da trägt man seine verabredeten Termine normalerweise ein.
Und egal in welchem Ton, hat sie ihm jawohl sogar angeboten, auf die Verabredung zu verzichten.
Und worin bei "du musst ja nicht" die Drohung bestehen soll kann ich auch nicht im Mindesten erkennen.
Eine Drohung beinhaltet immer die Herbeiführung eines Übels für den Bedrohten.
Worin besteht das hier?

Ich denke auch der TO sollte mal was gegen seinen Blutdruck tun und ein wenig in sich gehen.
Hier hat offenbar niemand außer ihm selbst einen Fehler begangen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 20:16
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Es geht doch um die Osterferien, die eigentlich keine sind.
Jetzt hat er nicht geplant und wichtige Termine sind wahrzunehmen.

Die Ansagen von Ex(wohl wissend, das Termine anstehen)du brauchst ja nicht,...ich helfe gerne, wenn du nicht kannst bin ich ja da,....lass mal sein, die Kinder wissen schon was sie davon halten sollen..., (weitergeführt)du bist eh ein sch*** Vater usw., das empfinde ich als ''Stichelei''.

Der Ton macht die Musik.

Sein Fehler besteht darin, das er darauf einsteigt.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 30.03.2012 20:41
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es geht doch um die Osterferien, die eigentlich keine sind.

Das habe ich bisher nicht so gesehen.
Wo steht das?

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 20:45
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es geht doch um die Osterferien, die eigentlich keine sind.
Jetzt hat er nicht geplant und wichtige Termine sind wahrzunehmen.

Hi wedi,

und warum sind die OSterferien keine?

Der TO hat doch klar geäußert, dass er nach dem Scheidungstermin, in dem seine Ex, die von ihm vorgeschlagene und von seinem RA formulierte Umgangs- und Ferienregelung, anerkannt hat, mit dem Kind in die ihm zustehenden Herbstferien verbracht hat.

Nun hat er schlicht und einfach verbummelt, das die OSterferien ihm zustehen und er sie damit auch abzudecken hat. Dafür trägt doch nunmal die Ex keine Schuld. Wenn sie darauf etwas schnippisch reagiert, weil sie vielleicht auch angesäuret ist und sich für die Zeit etwas vorgenommen hat, und anbietet das Kind dann eben selsbt zu betreuen, ist das doch nur verständlich, oder?

Wenn man mit Wahrnehmung (und die Formulierung kam ja nun mal von seinem RA) die normale Schulferienregelung für ein KiGa-Kind anerkennt, kann man doch nicht 6 Monate später, weil es dann besser in den KRam passt sich darauf berufen ,das das Kind ja noch gar keine Schulferien hat.

Entweder ganz oder gar nicht, aber sich etwas nach belieben auslegen zu wollen, wird hier allg. zurecht auch bei den entsprechenden KM angekreidet.

Von daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht.
Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 20:50
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

und warum sind die OSterferien keine?

Weil es die im Kindergarten nun mal nicht gibt(meine Tochter hat erst am Gründonnerstag bis Dienstag nach Ostern frei)

Von daher verstehe ich die ganze Aufregung nicht.

Ich auch nicht.
Sicher gibt es Wege für ihn alles zu organisieren(ich hätte fast geschrieben:geht nicht gibs nicht), dennoch habe ich Verständnis und manch Worte:

was ist jetzt daran schlimm, dass Du Deinen Vaterpflichten nachkommen sollst? Das Du Termine hast? Ohhh, wie furchtbar..

....zeigt wessen Geistes Kind du bist.

zeigen doch, wie voreingenommen geschrieben wird, ohne mal darüber nachzudenken, was mansch schreibt und worum es eigentlich geht.
Kurzfristig Termine verschieben ist manchmal nicht möglich und Exilein weiss das.

Trotzdem bin ich davon überzeugt das Horst nur vor Wut schäumt, weil Ex genau das ausnutzt.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 30.03.2012 21:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi wedi,

ja, aber auch die Herbstferien sind keine. Denn üblicherweise hat ein Kiga in den Schulherbstferien nicht zu. Diese Ferien hat der TO aber gerne und auch laut Vereinbarung mit dem Kind verbracht, also kann er IMO jetzt nicht plötzlich argumentieren das die Osterferien ja gar keine seien. Viel mehr darf sich die KM darauf verlassen, das die Ferienumgänge so abgehalten werden ,wie sie zwischen beiden vereinbart wurden.

Ist das so schwer zu verstehen?

Nein, sie nutzt nichts aus. Sie möchte nur das beide sich an die Umgangsvereinbarung halten. ich glaube du weißt nur zu gut, was hier von KM gehalten wird, die es nicht einsehen sich an solche Vereinbarungen zu halten. Warum soll das nun bei einem KV auf Verständnis stoßen? Zumal ja anscheindend er bei seiner Terminplanung den Überblick berloren hatte.

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Völlig richtig, wedi. Nur - warum muss man "vor Wut schäumen", wie Du es ausdrückst (und ich es bei HoWi64 ähnlich sehe)? Weil einem die eigenen Kinder aufgedrückt werden? Oder weil die Ex diktiert? Können die Kinder was dafür oder wäre das eine Chance - für und mit den Kindern?

Hätte HoWi64 einfach nur gefragt, wie er sich verhalten soll, oder gar um Hilfe gebeten, wie er das jetzt umsetzen kann - kein Problem. Nur schlägt er - mal wieder - hier auf: entsetzt, brüskiert, eskalationsbereit.

Also lieber Howi64, wie kann Dir geholfen werden, um aus dieser unerwarteten und zeitlich für Dich allein nicht umzusetzenden Situation das beste für die Kinder zu machen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:18
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

in dem beschluss steht daß schulferien hälftig und im alternierenden wechsel zu verbringen sind.
rechtskräftig ist der wisch seit der scheidung im oktober 2011, sagt mein anwalt.

Ich verstehe das Theater nicht. Da steht eindeutig, dass die Urlaubszeit der Kinder mit den Elternteilen an die Schulferien geknüpft sind. Ob das Kind nun schon tatsächlich in die Schule geht ist doch gar nicht die Frage. Dann hätte der Umgang BIS Schuleintritt ja auch irgendwie zusätzlich geregelt werden müssen oder wer trifft eine Regelung, die erst in einem Jahr überhaupt interessant wird?

Der Opener hat einfach seine eigene Umgangsregelung nicht auf der Pfanne gehabt. Wenn ich das so verbindlich vor mir liegen hätte, dann hätte ich auch nicht gefragt sondern erwartet, dass er das Kind nimmt. Sonst kann man sich die gerichtliche Regelung gleich klemmen.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:27




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Tina

Ist das so schwer zu verstehen?

Nein, und du hast ja auch Recht, aber ich bin jemand der nicht vorverurteilt und alle Hintergründe einbeziehen will.

Ich mag es nicht, wenn jemand nur wegen dem Geschriebenen hier als ''böser Vater'' oder ''Geistesabwesend'' betitelt wird, ohne genaue Hintergründe zu wissen.

Deswegen finde ich das

Also lieber Howi64, wie kann Dir geholfen werden, um aus dieser unerwarteten und zeitlich für Dich allein nicht umzusetzenden Situation das beste für die Kinder zu machen?

Richtig.

Auf ein neues

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 30.03.2012 21:27
(@redwood)
Rege dabei Registriert

du brauchst ja nicht,...ich helfe gerne, wenn du nicht kannst bin ich ja da,....lass mal sein, die Kinder wissen schon was sie davon halten sollen..., (weitergeführt)du bist eh ein sch*** Vater usw., das empfinde ich als ''Stichelei''.

Also sorry, aber das kann ich hier an Aussagen der KM nirgends lesen und auch nicht rauslesen. Allenfalls etwas von einem süßlichen Ton mit den Worten "wenn du Hilfe brauchst, bin ich gerne für die Kinder da". Alles andere ist pure persönliche Interpretation unter Beeinflußung der eigenen Gefühle. Und ganz ehrlich, wenn ich mir den Ton des TO gegenüber den hier postenden Frauen durchlese, bin ich mir nicht sicher, ob KM es wirklich so gesagt hat oder der TO es nur so hören wollte, weil hier einfach die Fronten verhärtet sind aus irgendwelchen Gründen.

Die Tatsachen wurden ja schon festgestellt: Es gibt eine klare Vereinbarung, die die Ferien regelt. Herbstferien sind in Anspruch genommen worden, trotz Kindergarten. Warum also auch nicht die Osterferien, die jetzt im Folgejahr ganz klar beim TO liegen...

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 12:07
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Horst,

ich zitier mich mal selbst und wiederhole:

Wenn nicht du selbst für deine eigenen Angelegenheiten die Verantwortung übernimmst, tut es niemand.
...
In diesem Sinne:
Pass gut auf dich auf und behalte einen einen kühlen Kopf, Horst.
Auch wenn das im Umgang mit Verflossenen nicht immer einfach ist.

:winkewinke: Biggi

Wenn du den Anwalt, der einen Scheidungsfolgenvergleich mit 40% Umgang für dich aufgesetzt und von der Ex hat abnicken lassen als "Nichtsnutz" und dieses von deinem eigenen Anwalt entworfene Schriftstück als "Wisch" bezeichnest, habe ich den Eindruck, dass es dir mehr um dieses Anliegen geht, als um alles andere:

jetzt nach der scheidung will ich mein leben zurück.
dazu gehört vor allem die ex asap von der tasche zu kriegen.

um meine kleine kümmere ich mich genausoviel wie km.
das ist ok und soll so bleiben. alles andere geht gar nicht!

Wie das Leben der getrennten Familie nach einer Scheidung aussieht, wird (im Falle eines Vergleichs wie bei euch) vor der Scheidung ausgehandelt.

Mein Eindruck aufgrund deiner bisherigen Beiträge ist:
Dein Anwalt hat einen richtig guten Job gemacht und auch deine Ex behandelt dich fair und korrekt.

Sie geht Vollzeit arbeiten. Mehr als 35-Stunden-Verträge bekommen Geringverdiener selten.
Sie bezieht von dir nachehelichen Aufstockungsunterhalt, weil sie (nach einer offenbar nicht einfach verlaufenen künstlichen Befruchtung und einer Frühgeburt) nicht länger als Software-Entwicklerin, sondern nur noch als Schreibkraft arbeiten kann.
Sie kommt dir beim Umgang mit eurer Tochter soweit entgegen, dass du neben 40% Betreuung auch noch 50 Wochenstunden arbeiten gehen kannst.
Sie erinnert dich sogar an den eurer Tochter zustehenden Ferienumgang und bietet dir ihre Unterstützung an.

Das alles macht dich rasend wütend und du beschimpfst deine geschiedene Frau  - ebenso wie Tina hier - als "Supermutter".

Ich weiß nicht, was zwischen euch vorgefallen ist, Horst, aber für mich sieht es so aus, als seist du mit der Mutter deiner Tochter und deines Stiefsohns auf der Paarebene noch lange nicht fertig. In deinem eigenen Interesse und im Interesse eurer Tochter (!) würde ich dir dazu raten, dieses Problem anzugehen. Soviel offen gezeigter Groll gegen die eigene Mutter ist Gift für jede Kinderseele - und für eine Mädchenseele ganz besonders.

Was mir spontan zu 50-Stunden-Job und 40% Umgang einfällt, ist: Möglicherweise arbeitest du zuviel und schläfst zu wenig? Wenn ich mich selbst überfordere, bin ich auch oft reizbar und ungerecht.

Alles Gute wünscht deiner Tochter und dir
:winkewinke:  Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.03.2012 20:37
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

danke für eure antworten. besonders an wedi und oldie. hier läuft es jetzt viel ruhiger als es letzte woche aussah. der große halbbruder (mein stiefsohn) und die oma (meine schwiegermutter) springen ein wenns bei mir knapp wird. heute spielt die kleine bis halb 7 bei einer freundin. da hol ich sie gleich ab. die kurze hat sich total gefreut das sie 2 wochen bei mir sein darf und eigentlich freu ich mich ja auch.
@biggi: neben 40% Betreuung auch noch 50 Wochenstunden arbeiten ...
volltreffer. das ist wohl mein hauptproblem. sehe aber nicht was ich daran ändern kann oder will.

gruß horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.04.2012 20:21
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@biggi: neben 40% Betreuung auch noch 50 Wochenstunden arbeiten ...
volltreffer. das ist wohl mein hauptproblem. sehe aber nicht was ich daran ändern kann oder will.

Ich habe 100% Betreuung bei mindestens 40h / Woche, mein Sohn ist 8. Ich kann Dir nur sagen, was ich mache: Organisieren, Oma einbinden, Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Er hat einen Schlüssel, er hat ein Handy und kann sich zur Not ne Stulle schmieren.

Diese Situation, getrennt, AE oder WM zu leben, war von keinem von uns präferierter Lebensplan. Nun sitzen wir in diesem Boot und müssen alle unseren Teil dazu beitragen, dass das Boot so ruhig wie möglich bis zum Erwachsensein der Kinder durchs Wasser schippert. Die Kinder inbegriffen, auch DIE müssen ihren Teil dazu beitragen.

Ich denke, wenn man das verinnerlicht, dass man sich mit diesen Gegebenheiten arrangieren muss so gut es geht, kommt man auch zurecht.

NIPSILD!!! Nicht in Problemen, sondern in Lösungen denken!

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 21:05
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@LBM:
Auch hierfür standing  :applaus1:!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.04.2012 22:16
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

@LBM: Organisieren, Oma einbinden, Kind zur Selbstständigkeit erziehen. Er hat einen Schlüssel, er hat ein Handy und kann sich zur Not ne Stulle schmieren. ...

hi all,
ganz genau so hat ex meinen stiefsohn aufgezogen. mit der kleinen zieht sie es jetzt genauso gnadenlos durch. ex und ich hatten und haben deshalb laufend stress. alles muss funktionieren wie ein schweizer uhrwerk. ich auch. ein grund warum ich da weg bin. ich finde das grauenhaft. die kinder tun mir so leid. bei mir darf die kleine auch kind sein. sie darf trödeln, unsinn machen, die zeit vergessen, herumalbern. auch mein stiefsohn weiß warum er gern zu meiner freundin und mir kommt. im job muss ich mich selbst straff organisieren. das ist ok find ich. ich bin erwachsen. ich hab mir diesen job ausgesucht. ich mach das gern. die kinder haben sich nicht ausgesucht so zu leben. ich finde es ganz entsetzlich so mit ihnen umzugehen. alle tage jede stunde voll durchorganisiert und straff geplant. so habe ich als kind nicht gelebt und so sollten kinder nicht leben find ich. von meinen weiß ich das es ihnen keinen spaß macht so zu funktionieren.

gruß horst

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.04.2012 13:15
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Howi,

akzeptiere einfach, das nicht alle Kinder in einer heilen Familie aufwachsen. Wie bei LBM oder über lange Zeit auch bei mir, sind Väterm aus welchen Gründen auch immer, nicht greifbar und kümmern sich weder durch Anwesenheit noch durch finanzielle Unterstützung um das gemeinsame Kind.

Wenn man als Frau dann gerne arbeitet, anstatt sich auf der hartz-matte auszuruhen, geht das eben nur durch einen durchorganisierten Tagesablauf. Das dieser, zumindest zeitweise, weniger Raum für Spiel und Spaß lässt liegt dann in der Natur der Sache. Das dann den entsprechenden Elternteilen auch noch anzukreiden fidne ich persönlich etwas daneben.

In deiner Kindheit hattest du wahrscheinlich beide Eltern. Evtl. war deine Mutter auch zuhause. Das ist eben etwas anderes.

Ich selbst bin mit Eltern aufgewachsen, die vollzeitberufstätig waren. Ja, ich mußte früher als manch anderer selbständig werden. Ich habe aber trotzdem nichts vermisst, habe meine Freiheiten genossen, war gut auf das leben alleine vorbereitet. Die Zeit, die meine Eltern hatten haben wir auch gerne zusammen verbracht. Nö, ich hätte mir meine Kindheit nicht anders vorstellen wollen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 13:27
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Howi,

auch die Mütter haben sich wahrscheinlich auch nicht vorgestellt, irgendwann alleinerziehend zu sein. Einige haben sich das mit Sicherheit auch nicht ausgesucht. Wenn die Situation aber da ist, dann muss nunmal straff organisiert werden, wenn man sich lobenswerter Weise nicht in der sozialen Hängematte ausruhen möchte.

Ich glaube übrigens auch nicht, dass alleinerziehende Väter ohne eine gute Organisation hinkommen.  :phantom:

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 13:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin HoWi,

ganz genau so hat ex meinen stiefsohn aufgezogen. mit der kleinen zieht sie es jetzt genauso gnadenlos durch. ex und ich hatten und haben deshalb laufend stress. alles muss funktionieren wie ein schweizer uhrwerk. ich auch. ein grund warum ich da weg bin. ich finde das grauenhaft. die kinder tun mir so leid. bei mir darf die kleine auch kind sein. sie darf trödeln, unsinn machen, die zeit vergessen, herumalbern.

wenn Du der Ansicht bist, Kinder könnten/dürften am besten nur von ihren biologischen Eltern (und nicht etwa von anderen Bezugspersonen) betreut werden und Eigenverantwortung könne man auch noch ab 18 lernen, hast Du zwei Möglichkeiten:

a.) Du reduzierst Deine eigene Arbeitszeit, um Dich selbst in die Lage zu versetzen, Deinen 40-Prozent-Anteil an der Kinderbetreuung höchstpersönlich zu erbringen.

b.) Du erhöhst die Unterhaltszahlungen an Deine Ex, damit sie keine 35, sondern nur noch 15 oder 20 Wochenstunden arbeitet und Dir Teile "Deiner" Kinderbetreuung abnehmen kann.

In jedem Fall wäre es gut, wenn Du erkennst, dass Du nicht im Besitz der einzigen Wahrheit über "richtig" und "falsch" bei der Kinderbetreuung bist und dass sich Deinen persönlichen Ansichten hierüber niemand anschliessen muss. Auch nicht Deine Ex. Du bist nicht (mehr) der "Haushaltungsvorstand".

Grüssles
Martin

PS: Den Sohn von Lausebackesmama kenne ich persönlich; das ist ein aufgeweckter und fitter Bursche, auch wenn er nicht auf einem "Ponyhof" aufwächst.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.04.2012 13:42




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