Hallo,
ich weiß nicht so recht wie ich starten soll.
Meine ganze Geschichte würde etwas lange dauern... vielleicht später mal.
Ich würde mich als "neuer" gerne mit der Frage in der Betreffzeile an Euch wenden.
Im kurzen:
Ich lebe seit 2003 von meiner Ex getrennt. Sie musste das Haus verlassen und die beiden Jung`s (heute 7 und 9) sind noch bei mir geblieben. Nach 14 Tagen habe ich die Kinder zu meiner EX gebrachte und habe auf eine Auseinandersetzung über das ABR mit Rücksicht auf die Kinder verzichtet (Fehler aus heutiger Sicht)
Meine Ex hat die beiden umgemeldet, in Schule und KIKA angemeldet ohne eine Unterschrift von mir.
Auch einen Umzug innerhalb der Stadt, nur mit einer Info das dieses so ist.
Nun gibt es hier viel Text, den ich jetzt nicht vertiefen möchte (Aufgrund der fortgeschrittenen Uhrzeit)
An diesem Wochenende waren die Kinder bei mir, und der älteste hat meinen Eltern (wohnen nebenan) erzählt das meine Ex wahrscheinlich mit Ihrem neuen LG umziehen will und die Jungs mitnehmen wird. Mir wollte er es nicht sagen um mir nicht weh zu tun.
Er sagte: Er wird nicht von hier wegziehen da können die machen was sie wollen.
Darf diese Frau überhaupt mit den Kinder einfach wegziehen und sie vom Vater abtrennen ?
Vielleicht kann mir jemand aus seiner Erfahrung weiterhelfen.
Danke
Moin,
offensichtlich ist der Ex das ABR gerichtlich zugesprochen worden. Damit hat sie die alleinige räumliche Verfügungsgewalt über die Kinder.
Wenn die Kinder nicht wollen, kannst du selbst einen Antrag auf ABR stellen. Hierzu muss der Umzug aber eindeutig beweisbar sein und die Kinder müssen in ihrer Meinung, bei dir bzw. in ihrem Umfeld bleiben zu wollen, absolut gefestigt sein. Ferner brauchst du ein schlüssiges Betreuungskonzept. Sollte der Umzug urplötzlich bevorstehen, kannst du noch Antrag auf Erlass einer EA stellen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Guten Morgen!
@ Deepthought: Gilt diese alleinige Verfügungsgewalt der KM auch bei Umzug in eine andere Stadt?
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Guten Morgen !
Vielen Dank für die prompte Antwort. War natürlich nicht unbedingt das was ich hören wollte, ist aber ja meistens so im Umgangsrecht.
Deepthought: Was bedeutet "EA " (kannst du noch Antrag auf Erlass einer EA stellen.)
Bei meiner Frage bin ich allerdings auch von einer anderen Stadt oder Bundesland ausgegangen !
Grüsse
dornfelder
Moin nochmal,
Was bedeutet "EA"
Einstweilige Anordnung.
Bei meiner Frage bin ich allerdings auch von einer anderen Stadt oder Bundesland ausgegangen !
Bei meiner Antwort bin ich gar von den Malediven oder Guatemala ausgegangen.
Gilt diese alleinige Verfügungsgewalt der KM auch bei Umzug in eine andere Stadt?
Gar weltweit. Das alleinige ABR = alleiniges Recht, über den Aufenthaltsort im Sinne von Wohnort zu bestimmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was ich nicht so ganz verstehe:
Hat der geschiedene Ehemann und Vater überhaupt kein Mitbestimmungsrecht ?
Kann die Exfrau einfach so mit den Kindern wegziehen (sogar ins Ausland?) und der Vater muss dann halt erstmal dagegen klagen?
Ich dachte immer "gemeinsames Sorgerecht" bedeutet, dass gemeinsam entschieden wird und nicht eine(r) alleine.
Ich hab vor kurzem spät abends eine Talkshow mit dem Fußballer Strunz gesehen. Dort ging es um das Sorgerecht usw. Herr Strunz hat gegen seine Ex geklagt, dass die Kinder (die zusammen mit der Ex von Strunz zu Effenberg in die USA) wieder zurückkommen sollen - was auch die Kinder wollten. ... und er hat Recht bekommen. Die Kinder waren aber erstmal für einige Monate in den USA und die Ex musste dann halt wieder nach Deutschland zurückziehen, weil sie das Verfahren verloren hatte. - Was ich aber nicht mitbekommen habe (da TV zu spät eingeschaltet), ob Herr Strunz und seine Ex gemeinsames Sorgerecht (so wie es ja jetzt gesetzlich gilt) haben oder nicht.
Vielleicht bringt mir mal jemand Licht in mein Dunkel?
Gruß
IbP
Moin IbP!
Von Strunz weiß ich nix.
Aber wenn KM das ABR alleinig hat, dann darf sie hinziehen wohin sie will. Bei GSR müsste sie dies eigentlich (!) zumindest frühzeitig mitteilen. Kiga- oder Schulwechsel dürfte sie bei GSR eigentlich (!) gar nicht ohne Zstimmung des anderen Elernteils machen bzw. das dürften Kiga- oder Schulleiter nicht. Ebensowenig dürften eigentlich (!) die Einwohnermeldeämter eine Anmeldung akzeptieren.
In der Realittät sieht dies aber etwas anders aus. Die meisten öffentlichen Stellen machen dies einfach. Ich selbst schaffte es einmal einen ohne mein Einverständnis durchgeführten Krankenkassenwechsel des Sohnes wieder rückgängig zu machen. Aber das scheint ein echter Glücksgriff gewesen zu sein.
Ich denke es gibt eigentlich (!) eine gewisse Chance auf dem gerichtlichen Wege der KM Steine zwischen die Füsse zu werfen. Aber wie Du schon merkst, taucht immer wieder ein Problem auf - nämlich das Wort eigentlich.
Greetz,
Milan
Ich dachte immer "gemeinsames Sorgerecht" bedeutet, dass gemeinsam entschieden wird und nicht eine(r) alleine.
Diese Ansicht wird nicht immer durch die Gerichte geteilt. Zudem ist in diesem Fall das ABR bei einem Elternteil, wodurch dieser die alleinige Verfügungsgewalt hat. Das ABR ist eine Untermenge des SR und durchaus wie auch die Vermögens- oder Gesundheitsfürsorge gerichtlich auch auf nur einen übertragbar.
Lesenswert in diesem Zusammenhang ist >dieses< Urteil des OLG Düsseldorf.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo ibP,
Ex musste dann halt wieder nach Deutschland zurückziehen, weil sie das Verfahren verloren hatte. - Was ich aber nicht mitbekommen habe (da TV zu spät eingeschaltet), ob Herr Strunz und seine Ex gemeinsames Sorgerecht (so wie es ja jetzt gesetzlich gilt) haben oder nicht.
die beiden haben das gemeinsame Sorgerecht. Und die KM lebt freiwillig weiter in Deutschland, ihr wurde wohl der Druck zu groß, zumindest ging das aus ihren Interviews so hervor.
Gruß
eskima
Hi,
die beiden haben das gemeinsame Sorgerecht. Und die KM lebt freiwillig weiter in Deutschland, ihr wurde wohl der Druck zu groß, zumindest ging das aus ihren Interviews so hervor.
Die KM wollte das alleinige Sorgerecht. Laut Aussage von Stinkefinger Effenberg, Strunz immer
dazwischen funken würde, wenn EXchen eine Unterschrift bräuchte.
@dornfelder, wenn die Kids möchten, dann sieh zu das duz die Betreuung auf die Reihe bekommst.
Hat EX nun das ABR oder nicht ? Mir ist es von deinem Text nicht ganz klar.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo,
das ABR hat meine Ex.
Wir haben das gemeinsame Sorgerecht.
Zitat:
, dann sieh zu das duz die Betreuung auf die Reihe bekommst.
Was meinst Du mit "Betreuung auf die Reihe". Ich kann mir nicht vorstellen, bei dem was ich mit dem JA und den Gerichten erlebt habe das ein Vater ein ABR bekommt nur weil die Mutter weg ziehen will.
Nach meinem empfinden muß ich es bekommen. Beide Oma`s und Opa`s leben hier. 1 mal sogar im Nachbarhaus. Es gibt eine Spielstrasse , Freundeskreis der Kinder, Fussballverein usw.
Aber Recht haben bedeutet nicht Recht bekommen.
Selbst ein Hinweis vor ca. 1 Jahr das die Kinder von dem LG meiner Ex geschlagen werden (Wohl "nur" auf den Po.) hat das JA kalt gelassen. Ich hätte ja nur die Aussage der Kinder. Ich will ja gar kein Fass auf machen. Aber die Kinder sollen endlich zur Ruhe kommen können.
moin dornfelder
es ist wie deep geschrieben hat.
zu dem schlagen auf den po:
anzeige gegen den lg wegen mißhandlung schutzbefohlender. wird zwar in der regel eingestellt wegen mangel an beweisen, aber es bleibt aktenkundig und wirkt oft wahre wunder. 😉
mit der betreuung ist gemeint, das du ein betreuungskonzept für den fall das die kids zu dir kommen würden vorlegen kannst.
gruß
martin
Moin nochmal,
Und dann das ABR beantragen.
Ja, musst du. Denn momentan hat die Ex es. Sollten die Kinder bei dir bleiben und sie hat weiterhin das ABR, kann sie die Kinder jederzeit einbehalten.
Wie sollen die Chancen stehen und noch viel wichtiger was passiert nach einer Ablehnung!
Die Chancen stehen nicht außerordentlich gut. Aber wenn du es machst, hast du größere Chancen als würdest du nichts machen. Sollte deinem Antrag nicht statt gegeben werden, passiert nix. Außer Spesen nix gewesen.
Kann mir das Gericht auch noch das SR wegnehmen. Ich glaube ja schon an alles.
Nein. Es bedarf hierzu des Antrages der Ex plus eines wirklich maßgeblichen Grundes. Der ist derzeit nicht gegeben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Servus,
@dornfelder10 (ist das ein Rotwein :wink:)
Hast du das Urteil gelesen, auf das Deep oben hinwies ?
Möchtest du die Kids aus dem Umfeld rausreißen lassen ?
Möchtest du das du deine/eure Kinder weniger siehst ?
NEIN !?
Na dann ....
Gehe mal zum JA und ckecke deren Meinung.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
ist das ein Rotwein
Nein, strenggenommen nicht. Es ist eine Rebsorte aus der man den Wein macht.
"Dornfelder ist eine Neuzüchtung; sie wurde 1955 durch August Herold an der Staatlichen Lehr- und Versuchsanstalt für Wein- und Obstbau in Weinsberg durch eine Kreuzung der beiden Sorten Helfensteiner und Heroldrebe gezüchtet. Benannt wurde sie nach Immanuel Dornfeld, dem Gründer der Weinbauschule. Sortenschutz und Zulassung durch das Bundessortenamt erhielt sie 1979 bzw. 1980. Die Sorte wurde nach ihrer Farbintensität selektioniert und wurde ursprünglich als Deckwein angebaut, der als Verschnittpartner von anderen roten Rebsorten eingesetzt werden sollte, um dem daraus gekelterten Wein mehr Farbe zu verleihen. In den vergangenen Jahren wurde er jedoch immer stärker auch sortenrein ausgebaut und ist inzwischen in den unterschiedlichen Qualitätsstufen erhältlich. Gemeinhin gilt der aus Dornfelder gewonnene Wein als harmonisch. Diverse Prämierungen, u.a. bei Weinverkostungen der DLG, deuten jedoch darauf hin, dass der Dornfelder seinen Ruf, nur ein einfacher Rotwein zu sein, teilweise zu Unrecht trägt."
Das tolle an der Rebe ist, das sie ertragreich ist und leckere Weine damit gemacht werden.
Kulturbanausen!
Lächelnden Gruß,
Michael
Moin!
Ich wollte heute zwar nur stiller Leser bleiben, dennoch passt diese Geschichte ja genau zu meiner Geschichte, wo auch die KM wegzog zu ihren Eltern und dadurch eine entsprechende Distanz geschaffen hat. Das besagte Urteil hier von Deep eingestellt gab der Mutter ja irgendwo recht, weil es auch um beruflich bessere Perspektiven ging. Das ist bei mir genau anders gelagert. Die beruflichen Perspektiven waren erheblich schlechter, sodaß sogar Hartz4 bei der KM vor der Tür steht. Hätte ich dadurch heute Chancen auf eine Rückzug zu klagen?
Vielleicht passt es hier nicht so ganz rein, aber es hängt ja irgendwo damit zusammen..
Gruß Roman
Moin zusammen!
Ihr könnt Eure Chancen nicht ausloten, das ist unmöglich in unserer Gerichtslandschaft. Individuelle Urteile bedeuten - individuelle Richter, nicht individuelle Fälle (obwohl sie es sind).
In einem mir sehr nahem Fall wurde z.B. von 2 JAs empfohlen den Kurzen in KVs Obhut zu geben, also ABR zu KV. Dennoch nada. ABR ging alleinig zur KM. Dank strunzdoofem Richter und auch ohne nachvollziehbare Begründung.
Machts einfach, gebt Gas und bringt Euer Herzblut in die Sache rein. DANN habt Ihr ne Chance. Und wie Deep schon schrieb:
Chancenlos ist der, der es nicht versucht.
Grüße,
Milan