Darf meine Ex das? ...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Darf meine Ex das? Was kann ich tun?

 
(@linux)
Schon was gesagt Registriert

Ich bin von meiner Ex seit 6 Jahren getrennt. Wir haben einen 8jährigen Sohn. Ich sehe in einer mal in der Woche und jedes zweite Wochenende. In der Woche übernachtet er auch bei mir. So läuft das schon seit Jahren. Ohne Probleme. Nun will meine Ex dies nicht mehr und möchte unserem Sohn den Stress nicht mehr zumuten. Mein Sohn hat nie Anzeichen von Stress gezeigt! Ich darf meinen Sohn also in der Woche nicht mehr zu mir holen! Ich durfte mit ihm nicht einmal darüber sprechen. Das Jugendamt sagt, es gäbe keine gesetzliche Bestimmung, die den Umgang regelt, das müssten wir Eltern unter uns ausmachen. Ja, wie denn? Ich werde einfach vor vollendete Tatsachen gestellt und muss das jetzt hinnehmen. Das will ich aber nicht. Ein Gespräche lehnt meine Ex ab, auch eine Schlichtung über das Jugendamt.
Was kann ich tun? Ich werde das nicht kampflos so hinnehmen!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2020 11:37
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Einen 8jährigen kann man doch fragen. Spätestens am Wochenende. Dann wird er schon was sagen.

Wenn Madame Pumpernickel meint etwas ändern zu müssen und keine Einsicht zeigt, dann bleibt nur noch der Gang zum Familiengericht.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 12:51
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich würde das Kind da raus lassen. Er ist noch zu klein für diese Dinge.

Setze sie doch unter Druck. Teile der Kindsmutter doch mit, dass Du auch der Meinung bist, dass der Umgang geändert werden müsste, und zwar dahingehend, dass du nun 2 Tage unter der Woche möchtest. Falls sie damit nicht einverstanden ist, wirst du ein Familiengericht um eine dahin gehende Klärung bitten. Meines Wissens nach brauchst du dafür nichtmal einen Anwalt.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 13:26
(@wasserfee)
Registriert

Moin,

den Vorschlag von @SLAM finde ich sehr charmant, genauso würde ich das auch tun.
Und das Kind bitte unbedingt da raus lassen, der hat zwischen den Fronten nichts zu suchen und den Kindeswillen wirst du so nicht ermitteln können. Bei der KM sagt der nämlich mit Sicherrheit was anderes. Und meint das auch so. Der liebt euch nämlich beide und will euch beide nicht verletzen.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 13:39
(@linux)
Schon was gesagt Registriert

Solche Vorstöße wie "Dann nehme ich den Kleinen einfach öfter, wenn wir beide so frei über den Umgang entscheiden können" sind mir natürlich auch gekommen und habe ich beim Jugendamt auch formuliert. Da hieß es, man riete mir dringend davon ab....Eskalation....etc.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2020 14:00
(@wasserfee)
Registriert

hör doch mit dem Jugendamt auf, die haben gar nichts zu sagen.
Formuliere einen schriftlichen Umgangsplan und bitte bei Jugendamt um ein Gespräch zur Umgangsregelung.
Bringt das nichts wanderst du ohne Umwege weiter zum Familiengericht. Ende Gelände!

Und wie @SLAM schon schrieb: für Umgangsverfahren benötigst du keinen Anwalt, dein Risiko ist also überschaubar.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 14:03
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Mahlzeit,

vor allem ist Deine Zeit mit Sohn ja eh der Standardumgang, wie den ohne weiteren reduzieren möchte weil es IHR nicht mehr passt wir auch nicht so einfach.

Große Diskussion mit JA bringt nix, wenn der entsprechende Mitarbeiter keinen Bock hat. Die könnten schon etwas tun bzw. dich unterstützen (ja entscheiden können sie nicht). Zieht die KM nicht mit und es geht vor das FG gibt's halt einen Beschluss inkl. Ordnungsgeld. Das motiviert doch den einen oder anderen sich an die Regeln zu halten.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 14:10
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

für Umgangsverfahren benötigst du keinen Anwalt, dein Risiko ist also überschaubar.

Die Erfolgsaussichten aber auch, wenn er dort ohne Anwalt auftaucht.

Was ihr nur alle mit Euer Angst um ein Gespräch habt, man muss den Kleinen doch nicht gleich auf eine Seite ziehen. Aber fragen wie es ihm geht sollte in einer gesunden Vater/Sohn-Beziehung schon möglich sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 14:19
(@maxmustermann1234)
Registriert

Bringt aber nichts, meiner ist genauso alt und wird sicher von keiner Seite manipuliert. Gestern erzählte er mir, dass er immer so lange warten muss bis er mit seinen Freunden spielen kann. Er würde lieber öfter hier sein. Vor 2 Tagen hat er mir erzählt, dass er den jeweils anderen Elternteil oft vermisst am 2ten Tag (wir wechseln alle 2 Tage). Das ist oft Tagesform abhängig oder kommt aus der jeweiligen Situation. Wenn dann noch manipuliert wird, kriegst du gar nichts mehr raus.

Meine Meinung: Kinder gewöhnen sich sehr schnell an neue Situationen und am besten kommen die mit 50/50 Betreuung klar. Alles andere kriegen die auch hin, aber es wird schwerer umso seltener sie einen sehen. Ich vermute mal, dass das in der Pubertät anders wird (da sieht kein Elternteil die häufig), aber bis dahin sind solche Alleingägnge wie von der Mutter intelligenzbefreit.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 14:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Das ist oft Tagesform abhängig oder kommt aus der jeweiligen Situation. Wenn dann noch manipuliert wird, kriegst du gar nichts mehr raus.

Meine Meinung: Kinder gewöhnen sich sehr schnell an neue Situationen und am besten kommen die mit 50/50 Betreuung klar. Alles andere kriegen die auch hin, aber es wird schwerer umso seltener sie einen sehen. Ich vermute mal, dass das in der Pubertät anders wird (da sieht kein Elternteil die häufig), aber bis dahin sind solche Alleingägnge wie von der Mutter intelligenzbefreit.

So ist es! *thumb up*

@Linux: Klare Ansage an die KM: "Wenn Du das so lange funktionierende Umgangsmodell einseitig aufkündigst, dann werde ich es gerichtlich durchsetzen. Und zwar dann gleich richtig mit zwei Tagen unter der Woche und verlängertem WE-Umgang (Fr-Mo)." (Anmerkung: vorher eine Schleife Verhandlung beim JA). Damit und iVm mit dem bislang funktionierenden Modell hast Du mE sehr gute Karten und wenn die KM nur etwas klar denken kann, wird sie lieber beim jetzigen Modell bleiben!  Achja - vor der klaren Ansage würde ich noch einmal einen gütlichen Versuch bei KM starten. Vielleicht einmal dokumentiert per Email/ Brief - schadet m.E nicht.

Habt ihr denn eine verbindliche Ferien- und Feiertagsregelung? Auch das könnte man gleich mit abarbeiten...

Gruß. toto

@Max: ich weiß, es gehört nicht in diesen Faden und letztlich ist es auch sehr individuell: Aber aus eigener Erfahrung von nun mehr als 8 Jahren WM würde ich die Wechselphasen verlängern... das entspannt es noch mehr fürs Kind!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 15:38




(@linux)
Schon was gesagt Registriert

Verlange ich mehr Umgangstage bekomme ich sofort die Klage "Du nimmst mir nicht mein Kind weg" (was sie mit der Trennung damals quasi mir und meinem Sohn angetan hat). Außerdem ist es immer noch UNSER Kind.

Sie kommt immer wieder mit Dingen an, die für mich Nachteile haben und wenn ich ablehne, bin ich immer der große "Blockierer".  Seit ein paar Wochen geht halt in unserer Kommunikation gar nichts mehr und ich kann mir dies nicht erklären. Ich spüre soviel Wut und Aggression, egal, was ich tue. Und ich will einfach nicht immer reagieren müssen, sondern verbindliche Regeln aufstellen. Geht aber schlecht, wenn die Dame keine Lust darauf hat. Muss es denn erst auf das Familiengericht hinauslaufen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2020 15:44
(@wasserfee)
Registriert

Muss es denn erst auf das Familiengericht hinauslaufen?

nö, muss es nicht. Du kannst auch nachgeben.

Am Ende des Tages ist eben nur ein Beschluss/Vergleich verbindlich. Und sogar der kann torpediert werden.

Your choice.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 16:04
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

nö, muss es nicht. Du kannst auch nachgeben.

Genau die Position die man braucht.

Du wirst Dir die Karten legen müssen, was Du willst, wie Du es umzusetzen gedenkst und es dann durchziehen müssen. Für Dich spricht die Kontinuität, dass der Umgang solange so praktiziert wurde und es dem Kind nicht geschadet hat. Vielleicht solltest Du ein WE abwarten und schauen ob, und wie, sich das Kind äußert.
Und wenn das JA der Meinung ist, dass man nicht eskalieren soll, dann spiegelt dies die eigene Hilflosigkeit wieder. Die wollen nur keinen Ärger udn nicht noch eine Akte auf dem Tisch haben.
Im Grunde könnte man auch sagen, weniger geht dann eigentlich nicht mehr. Was hast Du zu verlieren?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 16:12
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Naja, ab & an muss man auch den Sarkasmus der Wasserfee erkennen wollen 😉

Und ich will einfach nicht immer reagieren müssen, sondern verbindliche Regeln aufstellen. Geht aber schlecht, wenn die Dame keine Lust darauf hat. Muss es denn erst auf das Familiengericht hinauslaufen?

Im Prinzip hat Wasserfee aber recht. Wenn KM sich nicht auf ein Gespräch unter vernünftigen Erwachsenen mit Dir einlassen will (warum auch immer, darüber lohnt es sich nicht zu grübeln), dann kannst Du halt nur nachgeben od. Dir das Recht holen, das Dir und dem Kind zu steht - und das ist dann halt das Familiengericht. Aber vorher eben (nachweislich) der bilaterale Versuch der Einigung (deshalb oben mein Vorschlag per Email/ Brief) und der Vermittlung (einmal die Runde übers JA kannst Du nicht vermeiden, verweigert die KM selbst das, spricht das ja für sich).

Kasper hat Dir ein paar detaillierte  Abwägungen zum Handeln aufgeschrieben. Aber am Ende bleibt halt immer stehen: Du hast es in der Hand. Dafür musst Du aber agieren! Dein Ausgangspunkt (Stichpunkt: Kontinuität!) spricht für Dich!

gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 17:53
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du schreibst ihr lebt den Umgang seit Jahren, aber Kind sei noch zu klein für Befragung durch Gericht und VB. Da stellt sich mir natürlich die Frage, wie lange lebt ihr diese Regelung? Ich vermute mal direkt nach der Trennung, also 6 Jahre?

Und nein, 8 Jahre ist nicht zu klein. Viele Gerichte machen es echt toll. Auch muss das Kind gehört werden (§159 FamFG + Art. 103 GG). Ergo, kannst du das Kind auch fragen. Danach würde ich mich richten.

JA und die Mutter hast du schon kontaktiert, noch einmal ihr schreiben, zwei Tage unter der Woche finde ich ebenfalls gut und Freitag bis Montag alle 14 Tage. Ferien und hohe Feiertage regeln, Weihnachtsferien alternierend. Frist setzen und dann gerne auch ohne Anwalt zum Gericht. Das ist Standardumgang ist heutzutage relativ einfach durchzusetzen .

Das Verhältnis zur Mutter ist eh schon schlecht, warum also zögern.

Viel Erfolg.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 22:37
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

du schreibst ihr lebt den Umgang seit Jahren, aber Kind sei noch zu klein für Befragung durch Gericht und VB. Da stellt sich mir natürlich die Frage, wie lange lebt ihr diese Regelung? Ich vermute mal direkt nach der Trennung, also 6 Jahre?

Und nein, 8 Jahre ist nicht zu klein. Viele Gerichte machen es echt toll. Auch muss das Kind gehört werden (§159 FamFG + Art. 103 GG).

Das Grundgesetz interessiert in familienrechtlichen Dingen niemanden.

Ich werde schon seit Längerem gegen meinen Willen vom Gericht in der Ehe gefangen gehalten. Soll ich mal aufzählen gegen wieviele Grundrechte das verstößt ??

Ich gewinne langsam den Eindruck, dass die ZPO und das FamFG über dem GG stehen.

Und ich bin beileibe kein Einzelfall. Es stellt die Normalität dar, dass sich Scheidungsverfahren über Jahre gegen den Willen eines Beteiligten, meistens der Mann, der Trennungsunterhalt abdrücken muss, hinziehen. Bei Fällen, die mir persönlich bekannt sind, reden wir über 3,5, 5 und 10 Jahre !!!

Ich sehe da deswegen ein strukturelles Problem. Eigentlich sollte sich mit dieser Praxis mal das Bundesverfassungsgericht beschäftigen. Die ZPO und das FamFG stehen nämlich nicht über dem Grundgesetz.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 23:04
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

So ein Schmarrn, Slam.

In wie vielen Threads möchtest du deine negative Erfahrung noch zum Ausdruck bringen?
Und mit der schlimmsten Frau Deutschlands bist du auch nicht verheiratet.

Was hat deine Scheidung mit der Fragestellung des TOs zu tun bzw mit der Anhörung des Kindes? Das ist ein Verfahrensfehler und wurde schon mehrfach von OLGs zum Anlass genommen,  Beschlüsse aufzuheben und zur Entscheidung zurückzugeben.

Wenn du mehr darüber hören willst, komm vorbei und bring Zeit und Bier mit 🙂

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2020 23:41
(@inselreif)
Moderator

Es kann für das Kind durchaus befreiend sein, wenn da ein neutraler Dritter ist, der für Papa und Mama Zankapfel entscheidet. Es ist ja nicht so, dass das Kind davon nichts mitbekäme. Dann aktiv in die Entscheidung eingebunden zu werden ist, kindgerecht gestaltet, sicher die bessere Variante als alles totzuschweigen.

Gruss von der Insel

@SLAM es steht nirgendwo im GG, dass die Ehe ein Institut auf Zeit ist, das man nach Belieben kurzfristig wieder auflösen kann.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2020 08:50