Das Kind nehmen und...
 
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Das Kind nehmen und ins Ausland gehen ?

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 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Leute,

heute habe ich mal wieder eine Frage, die nicht mich betrifft, sondern eine Bekannte.

Um es kurz zu machen:

Alter des Kindes: 4 Jahre.
Familienstand der Eltern: nicht verheiratet.
Sorgerecht: alleiniges Sorgerecht der Mutter.

Die Bekannte hat mich gefragt, ob sie das Kind nehmen und in die USA auswandern könne. Hintergrund ist, dass ihre Mutter (Amerikanerin) und ihre Schwester vor ein paar Jahren dorthin ausgewandert sind und sie nun auch dorthin möchte. Der eigentliche Grund ist aber, wie sie von ihrem Freund und vor allem von ihren Schwiegerleuten behandelt wird. Sie sagt, alles drehe sich nur noch um den lang ersehnten Stammhalter und sie selbst werde mehr und mehr ignoriert und inzwischen als entbehrlich betrachtet (wohnen alle unter einem Dach), nachdem sie das getan hat, was vom ihr erwartet wurde: Den STAMMHALTER zu gebären, um den nun Oma und Opa nun herumtanzen wie um das goldene Kalb. Ich glaube ihr jedes Wort. Ich kenne ihren Freund und auch seine Eltern (OMG !!) schon länger. Dass sie als Mutter als unfähig und inkompetent beleidigt wird, ist noch das harmloseste. Das Problem ist, dass sie noch jung ist, und den Quatsch auch noch glaubt. Sie kümmert sich um das Kind, geht Vollzeit arbeiten und kocht und putzt für alle im Haus. Das alles schafft sie auch nur aufgrund ihres Alters (deutlich unter 30).

Sie hat nun Angst, dass ihr ein Heer gut bezahlter Anwälte hinterhergeschickt wird (das Geld dazu wäre von den Pseudoschwiegereltern mehr als ausreichend vorhanden), die dafür sorgen, dass das Kind zurückgeführt wird.

Ich habe ihr gesagt, sie solle keine Welle machen, nichts ankündigen sondern mit dem Kind nach der Krise zu einem "Urlaub" in die USA fliegen, um dann dort zu bleiben. Da sie das alleinige Sorgerecht habe, brauche sie sich um eine Rückführung keine Sorgen machen, da das Sorgerecht auch das Aufenthaltsbestimmungsrecht beinhalte.

Habe ich recht ? Was könnte sich ein Anwalt einfallen lassen ?

Servus,
SL

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2020 14:18
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Sorgerecht: alleiniges Sorgerecht der Mutter.

Was könnte sich ein Anwalt einfallen lassen ?

Nix.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2020 14:37
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

auch mit ASR könnte sie sich der Entziehung Minderjähriger schuldig machen, da sie ja den Kontakt zu dem Vater verhindert. Die Großeltern spielen da nur eine Randnotiz.
Allerdings, wenn sie bereits in den USA ist, könnte es sein, dass ein US Gericht da nicht viel unternimmt. Hatte ich schon einige male gelesen.
Die Frage ist auch, ob sie die US Staatsbürgerschaft hat.

Aber richtig ist, dass im ersten Moment die nicht viel unternehmen können. Dafür müsste auch der Aufenthalt der KM herausgefunden werden, was sich in den USA schwierig gestalten kann.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2020 14:43
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

auch mit ASR könnte sie sich der Entziehung Minderjähriger schuldig machen, da sie ja den Kontakt zu dem Vater verhindert.

Nein. Ohne (Mit)sorgerecht keine Strafbarkeit nach 235 StGB. Die alleinige Sorgeberechtigte kann mit dem Kind umziehen und leben, wo sie will.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2020 14:49
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke. Im Grunde habt ihr ja bestätigt, dass ich nicht ganz falsch liege mit meiner Ansicht zu dem Sachverhalt.

Normalerweise reagiere ich ja allergisch auf solche Lebensplanungen, die mit einem Kinderentzug für den Vater einhergehen. Aber in dem Fall kann ich das absolut verstehen. Ich weiß zB, warum die nicht verheiratet sind, meine Bekannte weiß das nicht. Als sie ihren "Prinz" heiraten wollte, wollte der nicht auf Anraten seiner Eltern. Die warnten ihn vor Unterhaltszahlungen für sie nach einer Scheidung, Verlust des Erbes (was meiner Meinung nach gar nicht der Fall ist, außer sie meinten das Erbe des Enkels). Letztendlich hatten die nur schwindende Dollarzeichen in den Augen und hatten dahingehend ihren Sohn bequatscht. Dass das Kind aber durch eine Hochzeit in der Ehe geboren worden wäre, mit gemeinsamen Sorgerecht als Folge, hatten sie nicht auf dem Schirm. Dass sie demnächst die längste Zeit Großeltern gewesen sind, geschieht ihnen recht !

Auch junge Frauen sind Menschen und sollten nicht als Produktionseinheit für Stammhalter gesehen werden, die nach erfüllter Aufgabe sich wieder schleichen können.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2020 16:54
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Thema was noch nicht behandelt wurde ist der Umgang.
Hat der Vater sich bis jetzt auch um das Kind gekümmert?
Wenn die Mutter in die USA zieht, ist ein geregelter Umgang nicht mehr möglich.
Und der ist ja unabhängig vom SR.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2020 18:46
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Thema was noch nicht behandelt wurde ist der Umgang.
Hat der Vater sich bis jetzt auch um das Kind gekümmert?

Der ist auch Vollzeit beschäftigt. Hauptsächlich haben sich bis jetzt die Großeltern um das Kind gekümmert. Neben der Berufstätigkeit, soweit ich das mitbekommen habe, verteilt sich die Betreuungszeit der Eltern im Mittel wahrscheinlich so 50/50. Wobei sie aber im 1. Lebensjahr des Kindes zuhause war, also 1 Jahr Elternzeit.

Wobei die Beziehung noch besteht, zumindest nach außen hin. Sie will aber demnächst einen Schlussstrich ziehen und diesen radikalen Schritt machen. Der KV weiß noch garnichts von seinem "Glück".

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.12.2020 19:09
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo SLAM,

Der eigentliche Grund ist aber, wie sie von ihrem Freund und vor allem von ihren Schwiegerleuten behandelt wird. Sie sagt, alles drehe sich nur noch um den lang ersehnten Stammhalter und sie selbst werde mehr und mehr ignoriert und inzwischen als entbehrlich betrachtet (...).
Ich glaube ihr jedes Wort. Ich kenne ihren Freund und auch seine Eltern (OMG !!) schon länger.

Sicherheitshalber: Wie viel von dem, was sie dir erzählt, kannst du tatsächlich durch eigene Beobachtung bestätigen, bzw. wo musst du dich darauf verlassen, dass sie dir keinen Bären aufbindet?

Immerhin haben wir ja auch noch dieses hier:

Hintergrund ist, dass ihre Mutter (Amerikanerin) und ihre Schwester vor ein paar Jahren dorthin ausgewandert sind und sie nun auch dorthin möchte.

Sie wird deine Geschichte vermutlich zumindest in Ansätzen kennen, und einem scheidungsgeschädigten Mann die Geschichte zu erzählen, "hey, ich will das Kind einsacken und rüber nach Amerika zu meinen Leuten, soll der Kindsvater doch sehen wo er bleibt" - nun, sie wird ahnen, dass die Geschichte in dieser Form nicht sonderlich gut ankommen würde ...

Ich will damit vor allen Dingen sagen: Wir kennen hier, wie üblich, nur die eine Seite der Geschichte; wer weiß, wie sich die gleiche Geschichte anhört, wenn der Mann deiner Bekannten sie erzählt.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2020 20:00
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

zücken wir doch mal den >§ 235 StGB< und entdecken im Absatz 2 Nr. 1 die Strafbarkeit des Planes. Es ist ein Antragsdelikt und wo kein Kläger, da kein Richter. Das HKÜ werfe ich mal nur so in die Runde.

Ein geregelter Umgang nach unserer Auffassung (Wochenenden alle 2 Wochen) ist natürlich nicht möglich oder mit erheblichem finanziellen Aufwand verbunden.

Letztlich geht es aber darum, dass die Bekannte ihren Seelenfrieden haben will. Dafür wird der Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater geopfert. An diesem Punkt steige ich aus, weil es auf vatersein.de um Kinder geht. Da die Bekannte ja Vollzeit arbeitet, kann auch über ein Modell in Deutschland nachgedacht werden. Sie kann ja auch alleine in die USA auswandern oder wird das gemeinsame Kind kindeswohlgefährend behandelt?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 28.12.2020 20:03
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

hat ein Bekamnter von mir angang des jahres gemacht, gemeinsames Sorgerecht.
Hat sein Kind geschnappt und war weg.
War in dem Fall jetzt nicht so, das er es der Mutter entziehen wolte, seine flucht hatte andere Gründe.
War ein riesen Theater logischerweise, mit Behörden in beiden Ländern, Interpol mit am start usw.
Seit ein paar Wochen ist das Kind wieder in DE, weil er es der Mutter wieder freiwillig mitgegeben hat.

Konsequenzen hatte das aber weitestgehend keine und wenn ich mir die verurteilungen zu dem einschlägigen stgb anschaue, dann stelle ich auch fest, wird ja faktisch nicht sanktioniert sowas.
Kann man also machen.

Sollte mal jemand das richtig ernst meinen: Vietnam ist ein nettes Land und dem Haager Kinderschutzübereinkommen nicht beigetreten.
Da gibts dann keine Rückführung 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 00:00




 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Sicherheitshalber: Wie viel von dem, was sie dir erzählt, kannst du tatsächlich durch eigene Beobachtung bestätigen, bzw. wo musst du dich darauf verlassen, dass sie dir keinen Bären aufbindet?

Eigene Beobachtung. Ich kenn den KV und seine Eltern schon länger als sie. Die hat dort einfach kein Standing. Sie selbst hat ja niemand mehr. Mutter und Schwester weg, zum Vater keinen Kontakt mehr (sie redet nie darüber, aber ich vermute E&E), so sah es für sie am Anfang wie die Aufnahme in eine neue Familie aus.

Mit ihr rede ich übrigens nicht über meine Scheidung. Ich denke auch nicht, dass sie da irgendeinen Zusammenhang sieht. Die Konstellationen sind dann doch komplett unterschiedlich. Was das mit einem macht, wenn man jahrelang 2000 Euro nachehelichen Unterhalt zahlen muss, kann jemand, der oder die das noch nie getan hat, eh nicht nachvollziehen. Warum also darüber reden?

Letztlich geht es aber darum, dass die Bekannte ihren Seelenfrieden haben will. Ja.

Dafür wird der Kontakt des gemeinsamen Kindes zum Vater geopfert. Ja.

An diesem Punkt steige ich aus, weil es auf vatersein.de um Kinder geht. Da die Bekannte ja Vollzeit arbeitet, kann auch über ein Modell in Deutschland nachgedacht werden.

Nein. Dann sitzt sie ganz allein mit einem Kind da. Das will sie nicht. Deswegen der Umzug zu Mutter und Schwester. Wenn die 25km entfernt wohnen würden, würde sie halt dort hinziehen. Nur zur Klarstellung, die flieht nicht vor dem KV sondern geht zu ihrer Familie. Dass der KV dann keinen Umgang mehr hat, ist weder gewünscht noch beabsichtigt.

Sie kann ja auch alleine in die USA auswandern oder wird das gemeinsame Kind kindeswohlgefährend behandelt?

Nein. Soweit ich das beurteilen kann, in keinster Weise. Und ich habe das Kind schon oft gesehen, auch bei ihnen zuhause

DeepThought

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2020 00:18
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Dass der KV dann keinen Umgang mehr hat, ist weder gewünscht noch beabsichtigt.

Meinetwegen weder gewünscht noch beabsichtigt - aber bei einer Entfernung von einer Ozeanbreite zwischen Kind und Vater eine nicht zu verhindernde Tatsache.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 00:51
(@inselreif)
Moderator

wenn ich mir die verurteilungen zu dem einschlägigen stgb anschaue, dann stelle ich auch fest, wird ja faktisch nicht sanktioniert sowas.

kennst Du dazu eine Statisik oder reden wir über die Spitze des Eisbergs der veröffentlichten Entscheidungen der Revisionsinstanzen?

Die Probleme, die diese Frau hat, könnte man auch anders lösen. Was lernt also das Kind daraus für's Leben: wenn mir etwas nicht paßt und ich habe die Macht, dann hau ich ab und alles wird gut. Vielleicht nutzt es dieses Wissen 10 Jahre später....

Und sorry, nur dass Mutter und Schwester ausgewandert sind, wäre für mich noch lange kein Grund, mich ebenfalls in dieses Abenteuer zu stürzen. Ich frage mich da eher, ob diese Frau ein anderes psychisches Problem hat. Davon abgesehen, dass ich keinem Kind zumuten würde, in aktueller Situation Hals über Kopf nach Trumpmenistan ziehen zu müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 12:04
(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert

kennst Du dazu eine Statisik oder reden wir über die Spitze des Eisbergs der veröffentlichten Entscheidungen der Revisionsinstanzen?

Wir reden über die Spitze des Eisberges.

Ich habe den Gedanken vor einigen Wochen einfach mal selbst durchgespielt,  was würde passieren, wenn ich mein Kind schnappe und mich vom Acker mache.
Wie viel Zeit habe ich, bis das bemerkt wird, wie weit komme ich, was wird in Gang gesetzt, mit welcher Strafe muss ich rechnen, falls man mich erwischt.
Intuitiv dachte ich mir, danach kannst du nie wieder einen Fuß auf Deutschen Boden setzen.
Strafrechtlich bin ich nach meiner recherche jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass das aber alles halb so wild ist.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 13:32
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich frage mich da eher, ob diese Frau ein anderes psychisches Problem hat. Davon abgesehen, dass ich keinem Kind zumuten würde, in aktueller Situation Hals über Kopf nach Trumpmenistan ziehen zu müssen.

Ich finde, auch wenn es scheinbar dem Mainstream geschuldet ist, ziemlich armselig, aufgrund eines Beitrages über Dritte sofort eine psychische Diagnose über jemanden zu stellen, weil es einem selber gerade so schön passt.
Wenn diese Frau hier keine Verwandten mehr hat, von einer Familie des (Ex) Partners mehr der weniger versklavt wird, dann kann ich diese Ansichten durchaus nachvollziehen.
Vielleicht wäre ein Tipp, wie sie sich aus dieser vermeintlich diabolischen Situation befreien kann, hilfreicher.

Auch für den letzten "gestrigen" Trump wurde abgewählt und im übrigen besteht die USA noch aus ein wenig mehr, wie ein paar Trump Anhängern.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 14:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hat sie sich auch Gedanken drüber gemacht wie sie den Lebensunterhalt in den USA bestreiten wird? Und wie sie, da sie ja die Entfernung schaffen möchte den Umgang des Vaters mit dem Kind finanzieren wird?

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 15:05
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Und sorry, nur dass Mutter und Schwester ausgewandert sind, wäre für mich noch lange kein Grund, mich ebenfalls in dieses Abenteuer zu stürzen.

Für Dich nicht. Aber ich vermute, dass Du auch deutlich älter bist als sie mit Mitte Zwanzig. Da sieht man die Dinge anders. Die fängt einfach ein neues Leben an.

Hat sie sich auch Gedanken drüber gemacht wie sie den Lebensunterhalt in den USA bestreiten wird? Und wie sie, da sie ja die Entfernung schaffen möchte den Umgang des Vaters mit dem Kind finanzieren wird?

Die wird einfach das Gleiche arbeiten wie hier.

Sie spricht es zwar nicht direkt aus, aber den verhinderten Umgang sieht sie einfach als Collateral Damage an. Über Geld denkt sie da vermutlich nicht nach.

Ein bisschen mehr Respekt, Aufmerksamkeit und Beachtung dieser jungen Frau gegenüber würde wahrscheinlich das Problem lösen.

Über meine Ex kenne ich eine ähnliche Situation. Sie sehr jung, er eher älter und wohnen unter einem Dach (Mehrfamilienhaus). ABER, die sind verheiratet, so gehts schonmal los. Außerdem erzählte mir meine Ex, dass sie die Schwiegereltern wie eine SchwiegerTOCHTER aufgenommen haben, mit der Betonung auf TOCHTER ! Meine Ex erzählt, ihre Freundin fühlt sich aufgenommen und angenommen. Und das ist der entscheidende Unterschied. Ein Kind ist übrigens noch nicht da, soll aber kommen 🙂

Wie man sieht, es geht auch anders

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2020 15:24
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Slam,

ich kann den Wunsch der jungen Frau nachvollziehen.

Aus persönlicher, aber auch aus beruflicher Sicht ist es nicht in Ordnung, eine gesunde Bindung zu zerstören.

Auch wenn das Vorhaben durchdacht scheint und die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, kommt eines sehr deutlich zum Vorschein: Sie denkt, das Kind gehöre zur Mutter.

In diesem Fall, sollte mich jemand fragen, würde ich raten, entweder alleine zu gehen oder vor Ort für bessere Bedingungen zu sorgen.

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 21:50
(@pausbanderi)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn man die Gesamtumstände bewerten soll, müsste man - denn darum hat sich bis jetzt keiner von uns gekümmert - mal das Verhältnis zwischen Vater und Kind betrachten.

Bis dato weiß man nur von den bösen Großeltern. Ob der Papa nach 10 Stunden Arbeit daheim sitzt und sich zwei Stunden neben das Bettchen setzt um dem Nachwuchs beim Schlafen zuzusehen und seine Madame ihm die heile Welt vorspielt, weil sie mit ihren Mitte 20 noch nicht die Willenskraft hat, sich durchzusetzen, hat bis dato niemand angesprochen. Wäre doch mal was, hm?

Und das eine junge Dame Mitte 20 es sich vielleicht ein bißchen unrealistisch optimistisch vorstellt, alleine mit einem Kleinkind in ein Land ohne soziale Absicherung übersiedeln zu wollen, könnte man selbstverständlich mit der Kindsmutter besprechen.

AntwortZitat
Geschrieben : 29.12.2020 22:45
 SLAM
(@slam)
Nicht wegzudenken Registriert

Auch wenn das Vorhaben durchdacht scheint und die Erfolgsaussichten sehr hoch sind, kommt eines sehr deutlich zum Vorschein: Sie denkt, das Kind gehöre zur Mutter.

Das sehe ich auch so. Diese KM-Denke scheint aber der Standard zu sein. Meine Ex sieht das genauso und hatte nur das Pech, an eine Richterin zu geraten, die das anders sieht. Außerdem leben mWn nachwievor 85% der Kinder bei der Mutter. Ich gehe davon aus, dass das so ist, weil die Mütter sich als Kindbesitzerin sehen und das dann vor Gericht auch in der Regel erfolgreich durchdrücken, weil nachwievor die deutliche Mehrheit der Richterinnen und Richter, sowie Gutachter und Gutachterinnen insgeheim halt doch denkt: Das Kind gehört zur Mutter. Je jünger umso mehr.

Nach allem was ich bisher direkt selbst von Betroffenen gehört habe, soll so ein Gutachterprozess keineswegs ein ergebnisoffener Prozess sein. Das Ergebnis steht von Anfang an fest und es wird nur nach Begründungen gesucht, die das Ergebnis rechtfertigen. Zumindest gewannen diese Männer diesen Eindruck während ihrer Verhandlungen.

Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.12.2020 23:08




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