Hallo liebe Gemeinde,
kurze Vorgeschichte:
getrennt Aug. 2011 / DEF 2Kinder aus erster Ehe (15/11) meine kleine 4Jahre / Entfernung einfach 300km / bisheriger Umgang "fast" Problemlos
momentane Situation:
weder Umgang noch Kontakt zu meiner kleinen seit über 3Wochen
im Moment geht es mir wirklich besch... ! Falls ich hier jetzt etwas verwirrt schreibe- bitte ich dies zu entschuldigen.
Meine Nochfrau hat es sich bisher als Ziel gesetzt, dass ich zu ihr ziehe und hier komplett alles aufgebe (Haus, Job, Familie....) und das mit alles erdenklichen Mitteln. Dies war noch NIE eine Option für mich, und das hat sie nun JETZT auch verstanden. Nun wird die einzige und effektive Waffe gegen mich eingesetzt- unser gemeinsames Kind.
Ich habe damals eine Elternvereinbarung über meine Anwältin aufsetzen lassen. Meine Nochfrau hat diese nur Unterschreiben weil ich sonst das ABR eingeklagt hätte. Die Chance auf ABR standen gut für mich da ich das JA auf meiner Seite hatte. Doch spätestens vor dem OLG Stuttgart wäre ich dann gescheitert- daher die EV um doch noch was zu retten.
Wenn ich nun jedoch mit Ex über die EV spreche kommt nur noch die Aussage: Mein Anwalt meinte "Sie können ruhig alles Unterschreiben, hat keinerlei Bestand das nicht über FG geschlossen" lacht mich aus und ist der Meinug- tja, dann musst halt klagen :gunman:
Sobald ich mal meinen Kopf etwas frei bekommen stell ich die komplette EV hier rein, wesentliche und für mich wichtige Punkte:
§1 Vormerkung
[...] Wir werden uns gegenseitig als Eltern akzeptieren und respektieren und die Beziehung zum jeweils anderen Elternteil fördern sowie alles unterlassen, was diese Beziehung beeinträchtigen könnte.
§3 Schulbesuch
Die Eltern sind sich darüber einig, dass bei der bevorstehenden Grundschulwahl diese nach dem Wunsch des Kindes ausgesucht werden soll. Der Wunsch des Kindes hat hier oberste Priorität
§4 Umgang an Wochenenden
Der Vater ist berechtig mit (Name des Kindes) ein Umgangsrecht alle 14Tage von Freitag bis Sonntag auszuüben. Die genauen Uhrzeiten werden die Eltern abstimmen. Aufgrund des Umzuges der Mutter nach (Wohnort KM) und der damit einhergehenden Entfernung sind wir uns darüber einig, dass jeder von uns eine Fahrstrecke übernimmt. Wir sind uns dahingehend einig, dass nicht allein der Vater für das Abholen und Bringen des Kindes verantwortlich ist, sondern wir uns hier gegenseitig unterstützen
--> keinen Umgang mehr seit 3Wochen, und Ex weigert sich nun mit allen erdenklichen Ausreden(zu Dunkel, kein Geld für Sprit,...) mir die Kleine zu bringen.
§6 Kontakt außerhalb der Umgangstermine
(Name des Kindes) und ihr Vater dürfen auch außerhalb der Umgangstermine miteinander Kontakt halten, sobald dies altersgerecht möglich ist wie telefonieren, SMS oder E-Mail schreiben
--> bis vor 3Wochen täglich mit meiner Kleinen telefoniert, nun geht niemand mehr ans Telefon. Ich habe bereits schon in KiTa angerufen und gefragt ob meine Kleine dort wäre und ob es ihr gut geht. Dies wurde mir dann mit "ja" bestätigt
§7 Schlussbestimmung
§7.2 Sollten Unstimmigkeiten oder unvorhergesehene Schwieigkeiten auftreten, wollen wir diese gemeinsam und unter Berücksichtigung der interessen von (Name des Kindes) und uns bereinigen. Soweit uns dies allein nicht möglich ist, werden wir zusätzlich die Vermittlung des Jugendamtes in Anspruch nehmen, bevor wir eine gerichtliche Entscheidung suchen.
--> werd ich nun auch tun
§7.3
Diese Vereinbarung ist rechtsverbindlich, bis sie einvernehmlich oder durch eine gerichtliche Entscheidung abgeändert wird. Ein Verstoß gegen die Vereinbarung kann Schadensersatzansprüche auslösen
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Ich weiß ja was nun meine nächsten Schritte sind, es ist nur so das ich im Moment dem ganze hilflos ausgeliefert bin.
Zudem bin ich stinksauer, und somit eine Memo an alle Kindsbesitzerinnen und Umgangsboykottösinnen - F**KT EUCH!!! (sorry, musste raus)
Das einzige was ihr damit erreicht geht zu lasten des Kindes was ihr doch so arg liebt!!
Danke fürs lesen.
Gruß
Gispo72
Moin.
Ich denke (bin mir fast sicher 😉 ), dass wir hier jetzt gleich einige Meinungen, zu Rechtsverbindlichkeit von Elternvereinbarungen lesen werden. Und in diesem Zusammenhang sicherlich auch den einen oder anderen Ratschlag, was nun die nä sinnvollen Schritte sein könnten.
Eine Regelung halte ich aber für mehr als fragwürdig:
§3 Schulbesuch
Die Eltern sind sich darüber einig, dass bei der bevorstehenden Grundschulwahl diese nach dem Wunsch des Kindes ausgesucht werden soll. Der Wunsch des Kindes hat hier oberste Priorität
:puzz:
Das könnt ihr bei einem Vorschulkind nicht ernst meinen?!?! Weder die Entscheidung, die GS bei Mama oder Papa zu wählen (und damit letztlich den BetreuungsET!). Noch die Entscheidung zwischen der GS mit dem gelben Hoftor vs der mit dem blauen Hoftor zu treffen...
Mich würde interessieren, was sonst noch in der Elternvereinbarung steht!
Gruss, Toto
Servus Gispo,
ich bezweifle, ob Deine DEF mit dieser Haltung:
Wenn ich nun jedoch mit Ex über die EV spreche kommt nur noch die Aussage: Mein Anwalt meinte "Sie können ruhig alles Unterschreiben, hat keinerlei Bestand das nicht über FG geschlossen" lacht mich aus und ist der Meinug- tja, dann musst halt klagen
erfolgreich durchkommt. Eine Elternvereinbarung hat, zumal wenn sie bislang gelebt wurde, für das Familiengericht durchaus "Indizwirkung". Ich würde sofort einen gerichtlichen Antrag auf Regelung des Umgangs stellen und nicht lange fackeln.
Absolut nicht nachvollziehbar ist für mich dieser Regelungspunkt:
§3 Schulbesuch
Die Eltern sind sich darüber einig, dass bei der bevorstehenden Grundschulwahl diese nach dem Wunsch des Kindes ausgesucht werden soll. Der Wunsch des Kindes hat hier oberste Priorität
Solch eine Überhöhung des angeblichen Kindswillen kann man wirklich nur kopfschüttelnd zur Kenntnis nehmen. Das hat sich bestimmt DEF ausgedacht. Dazu fällt mir ehrlich nichts mehr ein.
Viel Erfolg
Hallo Totto, hallo Bagger,
in der Regel darf ein Kind erst mit 12Jahren entscheiden bei welchen ET es leben will. §3 sollte lediglich ein "Zwischenschritt" sein.
@bagger1975
ich sehe dies ganauso, nur Ex ist anderer Meinung.
Lt. EV muss ich erst den Schritt über das JA gehen und dies werde ich nächste Woche tun.
Gruß
Gispo72
in der Regel darf ein Kind erst mit 12Jahren entscheiden bei welchen ET es leben will. §3 sollte lediglich ein "Zwischenschritt" sein.
"Zwischenschritt" wofür??? Dass auch ein 5jähriges eine "Zwischenentscheidung" treffen kann?!?! Sorry, recht deutlich: So'n Quatsch!
Wessen Idee?
Gruss, Toto
Servus Gispo,
und was meinst Du, welchen Erfolg Du bei der mitgeteilten dreisten Haltung Deiner DEF hierdurch:
Lt. EV muss ich erst den Schritt über das JA gehen und dies werde ich nächste Woche tun.
haben wirst?
Richtig: Keinen!
Außer natürlich reichlich Zeitverlust, weil der JA-Mitarbeiter evtl. in Urlaub ist, evtl. überlastet ist, evtl. keine Lust hat oder (wovon ausgegangen werden kann) die DEF Einladungen ignoriert und verzögert, etc.
Aus 3 Wochen Nichtkontakt werden so ganz schnell Monate. Deshalb, sofort zu Gericht und parallel mit dem JA Kontakt aufnehmen.
Viele Grüsse
"Zwischenschritt" wofür??? Dass auch ein 5jähriges eine "Zwischenentscheidung" treffen kann?!?! Sorry, recht deutlich: So'n Quatsch!
Wessen Idee?
glaub das die Idee von meiner RA kam.
Frage: wenn ein Kind mir vom mir aus 10Jahren plötzlich beim anderen ET leben will- ist das problemlos möglich?Gruß
Gispo 72
@Gispo:
Deine DEF ist laut Angabe anwaltlich beraten und pfeifft lachenderweise und belegtermaßen auf die gemeinsam entwickelte Elternvereinbarung.
Der Anwalt hat ihr sicher auch schon gesteckt, dass das JA stets nur beratende Funktion hat.
"Einsicht" ist ist in dieser Konstellation m.E. nicht erwartbar.
Viele Grüsse
Wenn.ich jetzt auch gleich.wieder als.Miesepeter und.Stammtischprolet da.stehe und angeprangert Werde mit egal.
Ich als.Stuttgarter bin ja auch was Entscheidungen angeht vom.OLG Stuttgart abhängig.
Ich habe Urteile von.denen gelesen noch und noecher. Und in keinem.wirklich in keinem.wurde jemals.was.Pro Kind > Vater entschieden.
Sorry.tut jetzt nicht wirklich was zur Sache, hilft Dir auch nicht im.Gegenteil von.daher habe.ich mir überlegt ob ich ich.dir das überhaupt schreiben soll )
Aber vom OLG Stuttgart hast du als.Vater.wirklich gar nichts aber.wirklich null zu erwarten.
Die.sind nicht mal auf.Stand der 50 er Jahre
Der.ehrwuerdigen Richterin deren Namen.jetzt.nicht nennen moechte aber.die weit über.die.Stadtgrenzen bekannt ist sei Dank
@bagger1975
der Schitt über JA hat noch einen anderen Hintergrund. DEF ist dort bekannt weil sie auch gegen ihren Ex in Sachen KU und Kommunikation schießt.
Ich habe die Schreiben vom JA gegen ihren Ex gelesen. Alles was ihm dort zur Last gelegt wird macht Ex nun mit mir.
Gruß
Gispo72
RICHTIG! in meinem Bekanntenkreis haben auch schon einige diese bitteren Erfahrungen machen dürfen.
Ich was auch der Meinung "problemlos" das ABR zu bekommen,.... bis mir meine Anwältin (No.3) den Wind aus den Segeln genommen hat.
Deswegen auch die EV um nicht alles zu verlieren.
Gruß
Gispo72
§3 Schulbesuch
Die Eltern sind sich darüber einig, dass bei der bevorstehenden Grundschulwahl diese nach dem Wunsch des Kindes ausgesucht werden soll. Der Wunsch des Kindes hat hier oberste Priorität
Hallo,
ist das überhaupt möglich? In Berlin jedenfalls nicht. Seit neuestem kommt sogar wieder ein Brief des Schulamtes, wo die Schule drin steht, wo das Kind anzumelden ist. Und das ist in der Regel am Wohnort des Kindes.
A life lived in fear is a life half lived