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Der verzweifelte kampf um meine Tochter

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(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich war lange zeit nicht hier und ich hoffe das mich einige hier trotzdem noch kennen. Mein alter Username war Furbie30.
Vor einem Jahr habe ich meine 11 Jahre alte Tochter das letzte mal gesehen, seitdem verweigert sie den kontakt bzw den Umgang zu mir. Im November erfuhr ich durch den Anwalt meiner EX das meine Tochter nach den Herbsfterien (eine Woche bei mir, die andere bei den Grosseltern Mütterlicherseits) nach Hause gefahren ist und erstmal geweint hätte ich hätte sie geohrfeigt und ich würde mehrmals gesagt haben ich hasse sie und würde sie gar nicht bei mir haben wollen. Meine Ex sagte sie solle alles in einem Brief aufschreiben was sie stören würde und was bei mir vorgefallen wäre. Dieser Brief wurde angeblich 3 seiten lang und wurde ans JA übergeben. Meine Tochter wurde zur Meditation geschickt (Nachbarin von Ex) und trotz meiner Unschuld wird mir nicht geglaubt. Ich habe meine Tochter nie geschlagen ect. Ich habe auf anraten des RA erstmal meine Tochter zur ruhe kommen lassen und ehrlich gesagt wollte ich auch erstmal meine ruhe haben ich konnte und wollte einfach nicht mehr. Das JA hat sich der sache zwar angenommen aber nach nur einem Gespräch was mit meiner Ex geführt wurde, wurde meiner EX geraten Umgangsaussetzung zu beantragen und ich sollte im gegenzug den Umgang einklagen. In der gesamten Zeit habe ich immer Briefe und Pakete an meine Tochter geschickt,aber es kam nur einmal im März eine Antwort von ihr in dem sie mir schrieb sie wolle keinen kontakt weil sie angst vor mir hätte. Seitdem habe ich nichts mehr von ihr gehört. Anruf an ihrem Geburtstag wurde von meiner EX mit den Worten sie will dich nicht sprechen abgeschmettert.
Meine Eltern haben kontakt zu meiner Tochter ,aber sehen sich nicht in der lage mir zu helfen da sie angst haben,daß ihnen der Umgang dann auch verweigert wird.
Jetzt nach einem Jahr luft holen habe ich nochmals einen RA gesucht der am Wohnort meiner Tochter arbeitet und habe Klage eingereicht auf Umgang. Also Klage geht raus wenn meine Ex sich bis nächste woche nicht auf den Brief meines RA´s meldet. Mein RA hat mir schon versichert es wird ein langer harter Kampf werden und die leitragende ist meine Tochter da sie in einem absoluten Loyalitätskonflikt ist und sich durch die ganzen anschuldigungen aus der Schuß linie holen wollte. Meine Tochter wird mit sicherheit auch vor Gericht weiter sagen sie will nicht zu mir, dann kommt es zu einem Verfahrensbeistand und wahrscheinlich auch zu einem Gutachten. Meine Frau hat mich in den letzten Jahr immer wieder aufgemuntert und in den Hintern getreten,weil ich eigentlich nicht mehr vor Gericht ziehen wollte. Auch weiss ich nicht ob es wirklich was bringen wird ,aber wenn ich es nicht versuche könnte ich es mir dann doch irgendwann nicht verzeihen.
Hat jemand schon mal sowas mit erlebt und wie ist es ausgegangen?

Lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2012 15:10
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Furbie,
zu Teenie-Zeiten haben sich meine Eltern lang und dreckig getrennt, die Scheidung konnte erst Jahre später ausgesprochen werden.
In dieser Zeit wurde mir mein Vater ständig negativ beschrieben und es kam zu zwei Treffen jährlich.
Als junger Erwachsener hatte ich dann die Phase, seine Wurzeln zu suchen und seitdem klappt es prächtig und nachhaltig mit meinem Vater. Das waren 5 Jahre praktisch ohne Kontakt.
Und Töchter in der Pubertät kannst du zu nix zwingen.
Mögen mich die anderen Foris nun zerfleischen, aber das ist meine persönliche Erfahrung.
Daumendrück,
Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 15:56
(@unledig)
Schon was gesagt Registriert

Hallo !

Ohje , das klingt ja schrecklich ! Ich hätte wohl nicht den Mut das Kind dann auch noch begutachten zu lassen und und und .
Deine Eltern sollten doch aber zu dir stehen , soviel kann ich dazu sagen .

Keine Ahnung , aber ich gebe zu es fällt mir auch schwer zu Glauben das Kinder sich sowas aus der Nase ziehen !

Aber ich habe ja auch schon viel gesehen .

Sollte sich rausstellen das ex da ihre Finger im Spiel hatte dann gehört ihr das Sorgerecht entzogen .

Meine meinung

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 15:59
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo
Ich habe keine probleme damit, daß es Begutachtet wird den ich habe mneiner Tochter nie etwas getan bzw geschlagen. Das sich meine Tochter bei mir nicht wohl gefühlt haben soll kann ich auch nur bestreiten da ich immer alle Kinder gleich behandelt habe. Sie hatte alles hier wie bei ihrer Mutter und das weiss meine Tochter eigentlich. Meine Ex hat ihre Finger mit ihm spiel,weil sie seit 9 Jahren immer versucht den Umgang zu unterbinden. Dieses wird nun das vierte mal sein,daß ich vor Gericht ziehen muss um meine Tochter zu sehen. achso als ich meine Maus das letzte mal gesehen habe war sie noch nicht in der Pupertät wie es jetzt ist weiß ich nicht. Aber man muss sich das mal so vorstellen ich bringe meine Tochter nach einer Woche Ferien zu meinen EX Schwiegereltern. Dort verbringt sie noch eine Woche und erst als sie nach 2 wochen wieder zu ihrer Mutter nach Hause kommt, erzählt sie das ich sie geohrfeigt hätte. Bei den Grosseltern ist nichts gewesen und urplötzlich zuhause bei ihrer Mutter.

Naja was meine Eltern angeht was soll ich dazu sagen? sie wissen ja nun auch seit sehr langer zeit wie meine Ex tickt und sie sind zur zeit froh,daß sie wenigstens noch kontakt zu meiner Tochter haben dürfen. Generell war es früher so hatte ich kein Umgang, hatten es meine Eltern auch nicht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.10.2012 16:14
(@unledig)
Schon was gesagt Registriert

Ich finde es wirklich furchtbar welche macht manche Frauen doch ausüben ! Das ist einfach nur zum  ;(

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 18:32
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Furbie,

ich fürchte, der Fischkopp hat recht.

Wenn sie 11 ist, wird sich auch der Richter schwer tun, sie zu zwingen.
Und selbst wenn, wird es vermutlich auch nicht einfach mit ihr.

Einen gewissen Sinn könnte eine Klage machen, um einen "Beweis" für deine Tochter zu haben, wenn sie dir eines Tages vorwerfen sollte, du hättest dich nicht bemüht.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2012 23:15
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo Beppo
Na klar wird es nicht einfach,aber mein neuer RA der am Wohnort meiner Ex lebt und arbeitet kennt das Gericht gut und er weiss was er machen kann. Unter anderem Arbeitet das Gericht nach dem Cochemer Modell und mein RA meinte das Gericht ist der aufassung, daß Umgang sein muss. Er sagte wort wörtlich "Das Gericht legt sehr viel wert auf Umgang zwischen Kind und Vater, auch wenn es ein schlechter Umgang ist". Es wird mit sicherheit zu einem Verfahrensbeistand kommen. Wenn das nichts bringt wird ein Gutachten erstellt,wenn da nichts bei raus kommt, würde man eventuell nochmals ein Phsychologisches Gutachten erstellen. Sollte meine Ex da nicht gut bei raus kommen, rät mir mein RA sogar auf Antrag auf das ABR.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.10.2012 11:18
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin Furbie,

lass dich vom RA beraten, ob ein Einzelgespräch mit dem JA, eine eidesstattliche Erklärung was die Ohrfeige angeht, oder besser noch ein Treffen mit der Tochter auf neutralem und ruhigen Boden, z.B. in Räumlichkeiten der Beratungsstelle oder JA.
Mit einer Klage kannst du einen Bumerang erzielen, denn dann wird ein Loyalitätskonflikt deiner Tochter offensichtlich. Sie würde evtl. vom Richter separat befragt werden, was stünde dann in diesem Protokoll?
Wenn ich mir das ausmale, würde ich das Register einer Klage nicht ziehen, sondern alles daran setzen, sich unter 4 Augen zu treffen....
Gruss Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 19.10.2012 11:22
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo Fischkopf
Das was du mir hier vorschlägst habe ich natürlich schon versucht. Ich habe versucht mit meiner Tochter kontakt aufzunehmen um mit ihr einfach mal in ruhe zu sprechen,leider steht da aber noch eine Person zwischen uns die alles verhindert und nicht möchte das ich meine Tochter wieder sehe und das ist meine EX. Ich bin sogar im April mit meiner Hochschwangeren Frau zu meiner Ex gefahren (einfache fahrt 440 km) um mit ihr zu reden,aber meine Ex sagte mir vor meiner Frau wort wörtlich daß sie ihre Tochter keinem schläger gibt und wenn ich unsere Tochter wiedersehen will muss ich vor Gericht ziehen. Ohne Gericht werde ich sie nie wiedersehen. Ich habe mich nachdem Gespräch mit meiner EX an die Mediatorin gewand um einfach mal zu hören wie ich bei ihr stehe. Die Mediatorin sagte klipp und klar zu mir,daß wenn ich weiterhin der Vater bleiben will sollte ich Umgangsklage bei Gericht beantragen,anders würde ich meine Tochter nicht wiedersehen können. Meine Tochter ist in einem absoluten Loyalitätskonflikt und eigentlich müsste ich mit meiner Ex eine Meditaion machen,damit wir auf Elternebene runter kommen. Ich habe kein problem mit meiner EX , sie hat eins mit mir sie hat es immer noch nicht verkraftet das ich sie damals verlassen habe und dieses lässt sie mich seit meinem Auszug spühren.
Wie gesagt an meine Tochter komme ich nicht ran.

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Themenstarter Geschrieben : 19.10.2012 18:28
(@ollit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Furbie,
es ist nicht einfach. Was macht eigentlich das GSR?

Ich habe auf anraten des RA erstmal meine Tochter zur ruhe kommen lassen und ehrlich gesagt wollte ich auch erstmal meine ruhe haben ich konnte und wollte einfach nicht mehr.

Ich meine es war ein Fehler. Besser wäre gewesen den Richter anzuschreiben damit dort die Umgangsakte wieder geöffnet wird. Alles andere fällt auf einen selbst negativ zurück (mangelndes Interesse etc.).

Das JA hat sich der sache zwar angenommen aber nach nur einem Gespräch was mit meiner Ex geführt wurde, wurde meiner EX geraten Umgangsaussetzung zu beantragen und ich sollte im gegenzug den Umgang einklagen.

Hat sie eine Umgangsaussetzung beantragt? Das JA war bei mir auch so. Ich würde das JA einfach abhaken. Wenn das JA etwas will immer auf Kompromissbereitschaft aber die nichts machen lassen. Die reden nur und tun wie immer nichts.

Jetzt nach einem Jahr luft holen habe ich nochmals einen RA gesucht der am Wohnort meiner Tochter arbeitet und habe Klage eingereicht auf Umgang. Also Klage geht raus wenn meine Ex sich bis nächste woche nicht auf den Brief meines RA´s meldet.

Ich habe es anders gemacht. Ich habe den Richter angeschrieben. Der hat dann die Akte wieder aufgemacht. Erst danach kam die Klage der Ex auf auf Umgangsauschluss. Der reichter hat die Klage noch am gleichen Tag in den Mülleimer entsorgt. Vor der Verhandlung hat die Ex das Kind dann noch zum JA gezerrt, damit es gegen den so gewaltsamen Vater aussagt. Das JA hat mir dann den Umgang untersagt. Ich habe denen gesagt sie sollen dann einen Ausschluss bei Gericht beantragen. Das JA hat aber nichts gemacht. Das beste war aber das der Richter dieses JA nicht zur Verhandlung zuließ. Bei mir gibt es auch heute zwei JA.
In der Verhandlung habe ich einen UP vorgeschlagen. Alle wollten dann einen UP. Die UP hat dann später gesehen was geheuchelt und gelogen wurde. Und seit fast 1,5 Jahren läuft der Umgang und seit 1.1.12 ohne UP. Die Kinder hatten ja so eine Angst.
Wichtig immer nur an das Kind denken, niemals über Ex reden. Die Vorwürfe ignorieren. Umgangsversuche dokumentieren.  

Kümmert sich der Richter nicht um den Umgang so kann man immer noch klagen. Dein Problem ist das ein Jahr vergangen ist. Bei mir wäre nach 4 Wochen schluß gewesen.
Ich kann aus deinem Schreiben auch nicht erkennen dass deine Tochter nicht will. Alles kommt über deine Ex. Die Briefe kannst du auch vergessen. Es ist doch klar erkennbar das die Ex den Boykott macht.
Ich war als Kind auch so ein Trennungskind. Meine Mutter hat auch Boykott gemacht. Ich wurde nicht gefragt. Mein Vater hat aber nicht gekämpft.

Einen gewissen Sinn könnte eine Klage machen, um einen "Beweis" für deine Tochter zu haben, wenn sie dir eines Tages vorwerfen sollte, du hättest dich nicht bemüht.

Beppo hat es gesagt. Das leben ist länger als 18 Jahre, also mache es für die Zukunft.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2012 13:34




(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo
Das problem ist ,daß meine Ex letztes Jahr umgezogen ist und nicht mehr das Gericht zuständig ist, wo die letzten 3 Umgangsklagen verhandelt wurden. Ich muss einen komplett neuen Antrag vor einem komplet neuem Gericht stellen, neues JA alles neu. Mein alter SB vom alten JA hätte niemals zu meiner EX gesagt das sie Umgangsaussetzung beantragen soll im gegenteil. Mein alter SB hat mir ja zu einer 4. Umgangsklage geraten,weil selbst ihm nach den ganzen Jahren klar war was bei uns der fall ist. Er schrieb mir per Mailm,daß meine Tochter in einem Loyialitätskonflikt ist und ich aufjedenfall kämpfen soll. Achso ich habe das GSR aber das nützt mir ehrlich gesagt überhaupt nichts,meine EX macht eh was sie will und ihr neuer hat wohl wie ich es mit bekommen habe schon die vaterrolle von mir übernommen. Meine Tochte rhat mir im März einen Brief geschrieben,daß sie mich nicht sehen will,weil sie angst vor mir hat.
Selbst wenn ich wirklich verlieren sollte, habe ich den Beweis da sich immer um mein Kind gekämpft habe,trotzdem hoffe ich das ich meine Tochter doch mit hilfe des Gerichtes bald wieder sehen darf.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2012 13:42
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo
Heute ist die frist für meine Ex abgelaufen und da ich bisher nichts von meinem RA gehört habe, gehe ich davon aus das sie sich auf den Brief auch nicht gemeldet hat.
Wie läuft das eigentlich mit einem Umgangspfleger ab,was genaues wird da gemacht? Ich kenne eine VP die hatten wir nämlich damals auch schon gehabt,aber einen Umgangspfleger hatten wir noch nicht.

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Themenstarter Geschrieben : 23.10.2012 14:56
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Wie läuft das eigentlich mit einem Umgangspfleger ab,was genaues wird da gemacht?

Ein Umgangspfleger soll den Umgang zwischen dir und deinem Kind fördern bzw, soll er die gerichtlichen oder vereinbarten Umgänge versuchen umzusetzen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2012 20:14
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Danke dir.
Was ist dann der unterschied zwischen einem Gutachten und einem Phsychologischem Gutachten? Mein Ra meinte nämlich wenn der Umgangspfleger auch nichts bewirken kann, wird ein Gutachten erstellt und danach ein Phsychologisches. habe die ganze zeit versucht im Netz etwas zu finden,aber leider vergeblich. Werde ich da auch mit einbezogen in soein Gutachten?

Lg

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Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 14:04
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Gemeint ist da wahrscheinlich als erstes ein Gutachten(Stellungnahme des UP) über die gescheiterten Versuche den Umgang herzustellen und als zweites über den Loyalitätskonflikt deiner Tochter und ein psycologisches ErziehungsfähigkeitsGA.
In beiden Gutachten wirst du und deine EX auch mit einbezogen.

Das sind aber nur Spekulationen von mir.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 14:27
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Alles klar danke dir. So ungefähr habe ich es mir auch schon gedacht. Habe keine probleme ein Gutachten mit zu machern da ich ja nichts getan habe. Ich bete das dann endlich mal raus kommt,daß meine Ex sehr viel dafür getan hat das meine Tochter den kontakt ablehnt. Ich hoffe das sie den Gutachter nicht so leicht blenden kann wie den alten Richter. Wenn es raus kommt,daß meine Ex unsere Tochter manipuliert hat ect würde dann der Gutachter dem Gericht eine empfehlung aussprechen wegen ABR ect? Oder müsste ich das ganze dann selber beantragen`?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 14:31
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Der Richter würde eine ''Frage'' an das Gutachten stellen und diese vom Gutachter entsprechend beantwortet bekommen.
Wie die Frage lautet, wird der Richter entscheiden.
Wenn er das Kindeswohl durch den Konflikt gefährdet sieht, kann die Frage durchaus sein, bei welchem Elternteil das ABR am besten aufgehoben ist.
Dem vorangegangen müsste allerdings ein ABR-Antrag gestellt werden.
Bis dahin ist es aber noch ein weiter Weg.Erstmal kommt der UP und mit dem solltest du kooperieren, denn der wird sein Statement ans Gericht abgeben und seine Eindrücke werden in einem späteren Gutachten mit einfliessen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.10.2012 17:14
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Ok danke dir für die ausführliche erklärung. An mir soll eine kooparation nicht scheitern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2012 19:35
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo
Irgendwie habe ich das gefühl das mein Ra kein Bock hat für mich zu Arbeiten. Seit über einem Monat wenn nicht sogar länger hat er meine Unterlagen ect und ich habe auch schon eine Honorarechnung von 440€ erhalten die ich zahlen soll, nur bisher habe ich es ehrkich gesagt nicht eingesehen sie zu überweisen,weil ich wie gesagt denke das er kein Bock auf meinen Fall hat. Bisher hat er meine Ex angeschriebenm,daß ich unsere Tochter jede Ferien zur Hälfte abholen darf. Die Frsit lag bei 2 wochen in der sie zeit hatte sich zu melden,ansonsten geht Klage raus. So seit 7 tagen ist die frist für meine Ex abgelaufen und der RA tut gar nichts. Gut er war letzte Woche wohl nich tim Büro,aber seit Montag wieder. Habe ihm dann am Sonntag eine Email geschrieben in dem ich ihm mitgeteilt habe das er nun bitte umgehend Umgangsklage ans Gericht raus schicken sollm,weil ich endlich meine Tochter wieder sehen möchte unter anderem teilte ich ihm noch mit,daß ich nicht nur Ferien haben möchte sondern auch zwischen den Ferien mal ein WE mit meiner Tochter verbringen möchte. Ich dachte eigentlich das er mal selbstständig arbeitet und selber das schreiben ans Gericht fertig macht und los schickt,aber nichts passiert. Er kann doch keine Vorauszahlung von 440 euro von mir verlangen und nichts dafür tun,odersehe ich das falsch. Meine Ex lacht sich doch jetzt schon wieder total krank über mich weil sie denkt das der Brief von dem RA nur blöff war. Wie seht ihr das?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2012 20:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Furbie,

der Anwalt macht Deine gerichtliche Vertretung nicht zum Spaß. Er verdient seinen Lebensunterhallt damit- also überweise ihm auch zügig das vereinbarte Honorar. Dann geht das in der Regel auch alles etwas zügiger. Ausserdem gibt es Gebührenordnungen für Rechtsanwälte, die Rechnung müsste also eigentlich recht verständlich aufgebaut sein. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2012 22:24




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