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Der verzweifelte kampf um meine Tochter

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(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Furbie,

aber vor der Besprechung vor Gericht wird das Gutachten doch den Verfahrensbeteiligten schriftlich zugestellt werden, oder?

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 14:35
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Nicht das ich wüsste, im Beschluß steht,daß das Gutachten erstmalig mündlich in der Verhandlung virgetragen werden soll.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 15:15
(@gardo)
Nicht wegzudenken Registriert

Nicht das ich wüsste, im Beschluß steht,daß das Gutachten erstmalig mündlich in der Verhandlung virgetragen werden soll.

Aber auch dafür muss es fertiggestellt sein. Es ggf. in die Post zu geben ist ja sicher weit weniger zeitaufwendig als die Erstellung des Gutachtens.

Gruß,
gardo

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2013 15:22
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Magst du mir vieleicht mal eine PN schicken?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2013 16:39
(@entsorgtervater2009)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Furbie,

ich habe eben mal „Deinen verzweifelten Kampf um Deine Tochter“ ein wenig verfolgt. 6 Jahre erbitterter Kampf ums Umgangsrecht, die Gewinner sind eindeutig die beteiligten Rechtsanwälte und die Justizkasse, weil eine Menge Geld „sinnlos verbrannt“ wurde, und die Verlierer sind zweifelsfrei die Kinder ! Du hast eine Menge wirklich guter Tipps bekommen, wie Du Dich in Zukunft verhalten kannst, was für Dich möglich ist.

Das Kindeswohl steht an oberster Stelle in allen Kindschaftsverfahren. Ältere FamilienrichterInnen bleiben juristisch, schauen nicht über den Tellerrand hinaus, obwohl für alle FamilienrichterInnen eine Aus- und Weiterbildungsverpflichtung in den Grundzügen der Pädagogik und der Psychologie besteht (BVerfG, Beschluss vom 05.11.1980, 1 BvR 381/80). Dieser Beschluss ist zwar 33 Jahre alt, aber nach wie vor unmittelbar bindendes Recht für jeden Familienrichter/ jede Familienrichterin und beschneidet Art. 97 GG (Unabhängigkeit der Richter). Vor allem jüngere RichterInnen bewegen sich auf diesem neuen Pfad. Zum Teil ist dies in die Lehrpläne der rechtswissenschaftlichen Fakultäten an den Universitäten aufgenommen worden (Pädagogik und Psychologie im FamR).

Auch ich hole mir Studien aus der Familienforschung, um Hintergründe, vor allem Verhaltensweisen, besser verstehen zu können. Lange Zeit habe ich das Verhalten meiner Ex überhaupt nicht verstanden … Warum entzieht sie mir meine Kinder ?? Warum habe ich absolut keinen Kontakt zu ihnen ?? Die Erklärung habe ich hier gefunden: Dr. Walter Andritzky (2002): „Verhaltensmuster und Persönlichkeitsstruktur entfremdender Eltern: Psychosoziale Diagnostik und Orientierungskriterien für Intervention“. In: Psychotherapie in Psychiatrie, Psychotherapeutische Medizin und Klinischer Psychologie 7 (4): 166-182. Das Borderline-Syndrom spielt bei Umgangsverweigerungen durch die KM eine nicht unerhebliche Rolle. So auch bei meiner Ex. Sehr interessant ist auch: Dr. Katharina Behrens: „Kindliche Umgangsverweigerung nach Trennung der Eltern aus psychologischer Sicht“ (Diss., Universität Bielefeld, 2009). Unter Pkt. 2.2. werden die Ursachenfaktoren kindlicher Entfremdung beschrieben, u.a. die aktive und passive Instrumentalisierung, S. 135 ff.

Einem befristeten Ausschluss des Umgangs stehe ich sehr kritisch gegenüber. Auch hierfür gibt es Studien, dessen Folgen es für die Kinder zu vermeiden gilt. Prof. Dr. Gunter Klosinski/ Dr. Michael Karle (beide Universität Tübingen): „Ausschluss des Umgangs - und was dann ?“ Das Fazit dieser Studie: In über 90 % aller Fälle, in denen das Gericht einen befristeten Ausschluss des Umgangs anordnete, kam es auch danach zu keinen weiteren Umgangskontakten.

Sehr hilfreich bei einer Behinderung des Umgangs kann der wegweisende Beschluss des OLG Saarbrücken sein (OLG Saarbrücken, Beschluss vom 08.10.2012, 6 WF 381/12). Gegenstand dieses Beschwerdeverfahrens war die Festsetzung eines Ordnungsmitteln gegen die den Umgang vereitelnde KM. Aus der Begründung: „ … nach § 1684 II BGB sind die Eltern zu wechselseitig loyalem Verhalten bei der Verwirklichung des Umgangsrechts verpflichtet. Dem betreuenden Elternteil obliegt es deswegen, auf das Kind erzieherisch dahin einzuwirken, dass psychische Widerstände des Kindes gegen den Umgang mit dem anderen Elternteil abgebaut werden und das Kind eine positive Einstellung dazu gewinnt. Der Obhutselternteil hat Kontakte zum anderen Elternteil nicht nur zuzulassen, sondern positiv zu fördern, um dem Kind mögliche Loyalitätskonflikte zu ersparen. Die Wohlverhaltensklausel verbietet dem Obhutselternteil jede negative Beeinflussung des Kindes gegen den Umgangsberechtigten, und zwar auch in mittelbarer Weise dergestalt, dass sich das Kind scheinbar aus eigenem Entschluss gegen den Umgang wendet. …  Der betreuende Elternteil darf es dem Kind daher auch nicht freistellen, ob es Umgangskontakte zum anderen Elternteil wahrnehmen will oder nicht; vielmehr muss er alle zur Verfügung stehenden erzieherischen Mittel anwenden, um das Kind zum Umgang mit dem anderen Elternteil zu bewegen (BGH, Beschluss vom 01.02.2012 - XII ZB 188/11; OLG Saarbrücken, Beschluss vom 02.04.2012, 6 WF 130/12) … “ Die Richter haben hier den Nachweis des aktiven Handeln von der KM gefordert. Die sofortige Beschwerde wurde zurückgewiesen, die Festsetzung des Ordnungsmittels (hier: Zwangsgeld) war rechtsmäßig. Also Beschluss aus der Datenbank downloaden, entscheidende Textstellen markern, und mit freundlichen Grüßen zum intensiven Studium der Ex zukommen lassen. Das kann schon Wunder wirken, wenn die Ex weiß, was so alles möglich ist.

Sich selbst zurückziehen und sein Kind loslassen … das kann gut gehen, das kann aber auch nach hinten losgehen. Ein betroffener Vater in meiner Hamburger SHG hat genau das gemacht und es hat funktioniert.  Zwei Töchter (13 J. und 11.J.), Vater wohnt in Hamburg, die Kinder in Braunschweig. Sieben Jahre kein persönlicher Umgang, keine Anrufe, lediglich eine Karte zum Geburtstag und zu Weihnachten, und keine Päckchen. Zum 13. Geburtstag seiner Tochter eine Karte mit dem Motiv „Hamburg-Bag“. Und genau diese wollte die Tochter auch haben. Vorschlag des Vaters, seine Tochter kann ihn in Hamburg besuchen; Vereinbarung des ersten Umgangs nach sieben Jahren, von Freitag Nachmittag bis Sonntag Abend mit Übernachtung beim Vater, nur Papa hat keine Lust die Tochter aus Braunschweig zu holen und wieder zu bringen, also Vorschlag des Vaters, die Tochter fährt mit der Bahn, Bedenken der Mutter, viel zu gefährlich, Argument des Vaters, die Deutsche Bahn bietet einen Begleitservice für „Trennungskinder“ speziell an den Wochenenden an, Mutter wird überzeugt und ist schließlich beruhigt, Fahrkarte wird gekauft, zusätzlich die Bahncard 25 für Jugendliche (kostet wenig, ist aber gültig bis zum 18. Lebensjahr), Tochter zum Bahnhof gebracht und in den Zug gesetzt. Bedingung des Vaters, die Tochter hat ein Handy dabei, dass sie ständig erreichbar ist. Der große Vorteil allein reisende Kinder in diesem Alter fühlen sich viel erwachsener !! Alles klappt, der Vater navigiert mit eigenem Handy noch beim Umstieg in Uelzen, um die Tochter zum metronom nach Hamburg zu leiten. Nach sieben Jahren schließt der Vater am Hamburger Hbf. seine Tochter wieder in die Arme. Vater fragt seine Tochter, ob neue LG das Wochenende mit dabei sein darf, und Tochter stimmt zu. Viele gemeinsame Aktivitäten zu Dritt und was machen pubertierende Töchter besonders gerne ?? (psychologische Kriegsführung !) … Richtig: Shoppen !! Kein Thema, die „Hamburg-Bag“ hat Töchterchen natürlich bekommen und auch neue Klamotten. Zurück in Braunschweig, seine Tochter erzählt Mutter und Schwester vom tollen Wochenende in Hamburg und vom wie ausgewechselten Vater und seiner LG. Folge: Seine 11jährige Tochter wollte beim nächsten Mal unbedingt mitkommen. Seitdem ständiger, fast täglicher, telefonischer Kontakt, SMS und WhatsApp und regelmäßige persönliche Umgänge, einzeln oder beide Töchter gemeinsam … und fast jedes Wochenende. Sein große Tochter hat sich selbst zum Umgang entschlossen und ihre Schwester mitgezogen. Wie gesagt, loslassen kann gut gehen, muss aber nicht.

Vielleicht kannst Du Dir etwas für Dich aus meinen Ausführungen herausfiltern, ich hoffe es einfach mal.

Furbie, Dir, alles, alles Gute im Dschungel der undurchsichtigen, zum Teil sehr väterfeindlichen Rechtsprechung im Familienrecht.

Grüße aus der Niederlausitz

Nimm' das Leben nicht so ernst, du kommst da ja doch nicht lebend raus 😉

AntwortZitat
Geschrieben : 25.06.2013 22:55
(@furbie)
Rege dabei Registriert

Hallo
Vielen lieben Dank für deinen Beitrag. Ähm das was du über Frau Dr. Behrend geschrieben hast habe ich mir schon durchgelesen,weil nämlich genau diese Frau meine Gutachterin ist (ich hoffe ich darf das hier so öffentlich schreiben. Leider habe ich nach wie vor immer noch nichts von ihr gehört, täglich rufe ich bei ihr an und es geht keiner ans Telefon, habe ihr asuch schon 2 Mails geschrieben aber auch die wurden leider noch nicht beantwortet. Vieleicht hat sie ja auch einfach nur Urlaub ich weiß es nicht. Ich weiß ehrlich gesagt nicht ob es so gut ist,wenn ich jetzt zwischen Gutachten ect meiner Ex jetzt wieder mit so einem Urteil samt schriftsatz schicken sollte, ich möchte weder der Gutachterin noch meinem Anwalt damit irgendwie dazwischen funken. Verstehst du was ich meine? Ich möchte meine Tochter so gerne wiedersehen und daher denke ich auch sollte der Umgang wieder von der Mutter gefördert werden und sie sollte dazu in meinen Augen richtig gezwungen werden,aber es liegt leider nicht in meiner Hand.

Zumal verstehe ich das Verhalten meiner EX auch überhaupt nicht. Ich halte ja viel Brieflichen kontakt zu unserer Tochter und bis zur ersten Verhandlung kam auch fast nie ein Brief zurück,aber seitdem das Gespräch von einem eventuellen Gutachten die Rede ist bekomme ich auf fast jeden Brief den ich unserer Tochter schreibe eine antwort von meiner EX. Er hat zwar nicht immer ein Hallo geschweige den ein MFG dabei,aber ich bekomme öfters jetzt zu wissen was Töchterchen so macht. Ich freue mich wenigstens einen kleinen Bruchteil über das Leben von unserer Maus zu hören,aber es ist natürlich kein Vergleich zum realen kontakt zwischen Maus und mir. Aber heute kam nach meinem Brief den ich erst am Samstag verschickt habe eine ganz freundliche Antwort von EX an und zum ersten mal war sogar ein Lieben Gruß dabei. Da frage ich mich warum kann sie freundlich einen Brief schreiben (naja gut wir wissen ja eigentlich warum, "GUTACHTEN") aber schaft es nicht mal positiv auf unsere Tochter einzuwirken das sie kontakt zu mir haben soll.
Ich kann meine EX so schwer einschätzen und ich würde am liebsten nur einmal von ihr wissen warum sie nach 10 Jahren nicht endlich mit mir normal reden kann. Ich möchte doch nur kontakt zu unserer Tochter haben. És waren auch aktuelle Bilder von unserer Maus dabei, na gut ich bekomme immer die aussortierten die Ex wohl nicht gefallen,aber auf 2 Bildern sieht sie total hübsch aus wo ich am, liebsten anfangen würde zu heulen. Ich vermisse sie so sehr und kann mich nicht damit abfinden das viele sagen das ich sie los lassen soll. Am liebsten würde ich Ex einfach mal schütteln und sagen "Hallo du tust nicht mir damit weh,sondern du schadest mit deinem Verhalten nur unserer Tochter" Ich habe wirklich sehr viele nützliche tipps bekommen und es ich bin auch kein leichter User,aber trotzdem tut es mir sehr gut hier rein zu schreiben,auch wenn es meistens irgendein geheule ist und die User total entnervt von mir sind. Es tut aber gut es aufzuschreiben.

Danke euch

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2013 13:12
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