Ich sehe eigentlich gar keinen Weg über ein Verfahren.
Die Justiz verfügt gar nicht über die Instrumentarien, die hier mE nötig wären.
Im Gegenteil.
Anträge, Klagen sind kontradiktorisch angelegt, von vornherein auf Streit und Gegnerschaft ausgelegt.
In Familiensachen müßten Zugang zu und Mittel der Gerichte ganz anders aussehen(siehe Cochem).
Umgangsregelungsverfahren haben eine Umgangsregelung zum Ziel.
Die Pubertierende wird ganz einfach nicht mitmachen, wenn die Regelung nicht ihren Vorstellungen entspricht. Niemand wird sie dann in Ketten dem Vater zuführen.
Ich möchte Furbie raten, alles wegzulegen, was der Entwicklung eines positiven Vaterbildes der Tochter entgegen stehen könnte. ZUDEM sich immer wieder herzlich und interessant anbieten.
W.
Ich biete mich schon seit einem jahr an. Selbst wenn meine Tochter irgendwann sagt sie will mich wieder sehen wird meine Ex sie nicht zu mir lassen das hat sie mir in die Augen versprochen. Meine Tochtrer verfasst Briefe die alle immer wieder gleich geschrieben werden angefangen wird mit dem Satzich will nicht zu dir,weil ich Angst vor dir habe. Weiter geht es dann mit dem satz das die Mama damit nichts zu tun hat und zum schluß steht dann wieder der satz Ich will nicht zu dir weil ich angst habe das du mich wieder schlägst und mich auf das was ich gesagt habe drauf ansprichst. Sie will mich nicht sehen,weil sie mit der Lüge nicht konfrontiert werden möchte, sie will mir damit aus dem weg gehen. Sie ist wiev ihre Mutter, jeder konfontation aus dem weg gehen und ein fehler wird niemals eingestanden, dann lieber der Person aus dem weg gehen.
Ich biete mich schon seit einem jahr an. (...)
Verrätst Du, wie Du das machst?
W.
Ich schreibe ihr Briefe, schicke ihr Pakete einmal habe ich auch versucht an ihrem Geburtstag anzurufen leider hat mich die KM nicht weiter gereicht. Halt das was man als Vater tun kann wenn man ausgegrenzt wird.
Hallo Furbie.
Ich kann die Argumentation von Wildlachs durchaus nachvollziehen, denke aber nach deiner Schilderung, dass für eine Selbstheilung keine Chance besteht, andererseits eine gerichtliche Lösung noch nicht zu spät ist, allerdings auch nicht ganz einfach.
Wenn du die Barriere durchbrechen willst, musst du gerichtlich aktiv werden, der Erfolg ist aber keinesfalls sicher.
Du musst dir überlegen, ob du trotzdem den Aufwand betreiben willst aber einen anderen Weg sehe ich nicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi
Ich kann die Argumentation von Wildlachs durchaus nachvollziehen, ...
Nachdem ich das damals alles gerichtlich durchgesetzt habe und nun letzendlich doch das eingetreten ist, was ich vermeiden wollte, kann ich Wildlachs Argumentation auch verstehen.
Nur sehe ich auch keine andere Möglichkeit.
Mediationen sind schön und gut, aber nur, wenn sich alle Beteiligten darauf einlassen wollen.
Gruss Wedi
Ja, ich fürchte mit dem Gericht sind die Chancen gering und ohne Gericht nahezu Null.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe heute nochmal mit meinem RA gesprochen und er hat mir sehr große hoffnung gemacht. Meine Ex hat einen riesen fehler begangen in dem sie das mit unserer Tochter abgezogen hat. Wenn sie so weiter macht wird sie vor Gericht sehr schlecht da stehen RA und Mediatorin reden sogar von Kindeswohlgefährdung und ich solle mir über das ABR gedanken machen.
Halte ich für völlig aussichtslos.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Abwarten. Jetzt geht erstmal Umgangsklage ans gericht raus.
Wichtig ist die Verfahrenspflegerin, diese ist Anwalt des Kindes. Im Regelfalle sucht hier der Richter sich jemand aus (die arbeiten häufig zusammen). Bei Befragung dieser Person solltest du dich auf das Kind konzentrieren und die Ex nicht erwähnen (keine Vorwürfe und etc.). Die Verfahrenspflegerin wird das Kind auch befragen. Bei mir saß die Ex wie eine Henne auf den Kindern und redete den Kindern die Wörter in den Mund. Verfahrenspfleger merken sich so etwas dann.
Dann auch gleich die Umgangspflegschaft mit beantragen. Meine Ex schleuderte noch einen Umgangsauschluss entgegen (welchen der Richter unangesehen entsorgte) und in der Verhandlung drohte der Richter damit die Kinder zum Vater zu geben (ins Urteil hat er das dann auch geschrieben).
Das ABR würde ich noch aufsparren denn dafür muss die Frau schon sehr unkooperativ sein und dein Antrag bringt den Gegenantrag. Und dann?
Ansonsten mit Briefen und Anrufen kontakt halten und alles gut dokumentieren.
Moin Furbie,
Wenn sie so weiter macht wird sie vor Gericht sehr schlecht da stehen RA und Mediatorin reden sogar von Kindeswohlgefährdung und ich solle mir über das ABR gedanken machen.
das halte ich auch für Wunschdenken. Deine Tochter wird nicht vernachlässigt und nicht misshandelt, sie bekommt, Essen, Kleidung und Wohnung und geht regelmässig zur Schule. Was bleibt, ist ein naheliegender Loyalitätskonflikt, der in ihren Briefen zum Ausdruck kommt. Das reicht aber nicht einmal ansatzweise für eine ABR-Übertragung; schon gar nicht gegen den Willen des Kindes und zweimal nicht unter Aufgabe des kompletten bisherigen sozialen Umfeldes nach einem Zwangsumzug über eine weite Strecke. Worin sollte - objektiv betrachtet (und das ist die Aufgabe der Gerichte) - der Vorteil für Deine Tochter nach einer ABR-Übertragung liegen?
Deine Optionen liegen weiterhin in der Umgangsregelung (wo man Dich möglicherweise fragen wird, warum Du 14 Monate lang nicht mehr getan hast als mal ein Päckchen zu schicken oder anzurufen). Es kann auch gut sein, dass die UR in einem Gerichtsverfahren konkretisiert wird. Aber zwangsweise mit der Polizei abholen und zu Dir bringen wird man Deine Tochter sicher nicht.
Es gibt tatsächlich einen Punkt, an dem man auch mit maximalem Druck nicht mehr weiterkommt, sondern eher das Gegenteil erreicht und den Loyalitätskonflikt verschärft.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Huhu
So richtig gewartet habe ich ja nicht, ich hae ja trotzdem weiter versucht meine Tochter zu sehen. Ich habe mich ja auch ans zuständige JA gewendet und dort um hilfe gebeten, ich habe mich mit der Mediatorin meines Kindes in verbindung gesetzt. Ich habe nur versucht aussergerichtlich an meine Tochter ran zu kommen. Ich kann verstehen das viele misstrauisch sind,aber ich werde es versuchen und ich werde um mein Kind kämpfen. Mein RA hat mir erzählt das er fast einen identieschen fall hatte. Mutter wollte auch keinen Umgang zulassen entfernung zwischen Kind und Vatervwaren auch 300 km. Während der Verhandlung lenkte die mutter ein und gewährte dem Vater Ferienumgang. Einmal fand er statt dann gab die Mutter das Kind wieder nicht raus, ende vom Lied Kind lebt jetzt beim Vater.
Brille ich kann deine bedenken verstehen und akzeptiere sie auch, aber wenn eine 11 Jüährige nun auch schon anfängt von sich zu behaupten das sie zu fett ist und dringenst abnehmen muss ist das für mich schon ein warnsignal als Vater. Sie kommt nach mir ich bin sehr dünn und gross kann alles essen und werde nicht dicker. Meine Tochter auch und nu meint sie, sie wäre zu fett.
Danke dir ,aber türlich kenne ich das Urteil schon. 😉
Hallo
So Antrag auf Umgangsregelung ist letzte Woche ans Gericht raus und heute kam der Brief mit Termin vom Gericht. Nächste Woche Mittwoch ist die mündliche Anhörung, mit meiner EX und unserer Tochter. Dann kam heute auch nochmal eine Mail von meinem RA an als anhang 2 Briefe einen von meiner EX und ein Brief den mein RA gleich an meine EX geantwortet hat.
Meine EX schrieb das sie aus Fürsorgepflicht weiterhin kein Umgang gewährt,weil unsere Tochter sehr glaubwürdig (ihrem Ehemann,ihren Eltern und ihr) erzählt hat das ich sie geschlagen habe. Seitdem lehnt unsere Tochter den kontakt zu mir ab.
Mein RA schrieb zurück
in der vorbezeichneten Angelegenheit komme ich zurück auf Ihr Schreiben vom
15.11.2012. Ich bedauere, dass ich Ihnen eine Fristverlängerung gewährt habe,
da die Einlassung, die Sie mir übermittelt haben, die Fristverlängerung kaum
rechtfertigt.
Sie können sich vorstellen, dass Sie beim nächsten Mal sicherlich nicht auf
mein Entgegenkommen bauen können.
Offensichtlich hatte ich Ihr Schreiben dahingehend missverstanden, dass Sie
ernsthaft und intensiv nach einer Kompromisslösung suchen. Alles Weitere wird
sich im gerichtlichen Verfahren klären müssen.
Gut das man ihr mal die meinung geschrieben hat. Meine Ex hat den Brief selber verfasst, entweder hat sie noch keinen RA gefunden der ihr handeln unterstützt ,oder sie will es alleine durch ziehen. Brauche alle daumen die ihr habt.
Servus Furbie,
ich lese schon länger bei Dir mit und drücke die Daumen.
Laut Antwortschreiben Deines RA scheint er ja deutlich zu wissen, wo`s lang geht.
Das ist schon einmal gut, denn letztendlich muss das Gericht überzeugt werden und eine klare Positionierung ist hier meist hilfreich.
Auch ich bin der Auffassung, dass bisher zu lange zugewartet wurde in dieser schwierigen Konstellation. Der RA muss Dein Zuwarten im Sinne des Kindes und Eurer Vater-Kind-Beziehung als nachvollziehbar und positiv "verkaufen". Das wird sicher nicht einfach...
Viel Erfolg
Hallo
Ich habe ja gestern den Termin für die mündliche Verhandlung erhalten. Durch einen dummen zufall hat mir meine Frau eben gesagt das sie erfahren hat,daß meine Tochter heute bereits zur mündlichen Anhörung muss. Ich verstehe gerade nicht warum ich als Vater der das Gericht ja beauftragt hat mir zu helfen da absolut keinerlei Informationen drüber erhalten habe. Ich vermute auch mal das ich nicht erfahren werde was meine Tochter alles gesagt hat. Ich verstehe das ganze nicht.
Hi!
Normalerweise wird ein Protokoll von der Kindesanhörung erstellt. Das dürfte auch Dir übersendet werden.
gruss
BP
Ich bekam falsche Infos. Meine Tochter wird doch erst nächste Woche am Verhandlungstag mündlich angehört.