hallo, ich hoffe jemand kann mir helfen. es geht um einen bekannten. er und seine freundin haben sich getrennt, sie waren aber nie verheiratet. nun geht es dann trotzdem um das umgangsrecht des 2jährigen sohnes. die ex erzählt herum, dass er ein alkoholiker ist, was nicht stimmt. sie hat ihm nämlich schon gedroht den kleinen wegzunehmen.
kann man was dagegen unternehmen? noch sind die behörden nicht eingeschalten. nicht dass sie es wirklich so weit bringt, dass er seinen sohn nie wieder sehen darf nur um sich an ihm zu rächen. weiss jemand weiter?
nicht zu vergessen, sie waren nie verheiratet sondern nur so zusammen.
danke im vorraus
Hallo Lina,
sie hat ihm nämlich schon gedroht den kleinen wegzunehmen.
Roter Alarm - Umgangsboykotteuse im Anflug!
noch sind die behörden nicht eingeschalten. nicht dass sie es wirklich so weit bringt, dass er seinen sohn nie wieder sehen darf nur um sich an ihm zu rächen. weiss jemand weiter?
Nun, dann sollte er der KM umgehend klarmachen, dass es genau diesen Weg geht, wenn sie sich einer gütlichen Einigung verweigert. Der nächste Schritt wäre ein Vermittlungsgespräch zwischen KM und KV beim Jugendamt; wenn dieses genau so scheitert wie der Einigungsversuch unter vier Augen, dann wird er mit einer Umgangsklage vor das Familiengericht gehen, und diese Umgangsklage wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit mit einer brauchbaren Umgangsregelung für ihn enden.
Und ja, er sollte entschlossen sein, genau diesen Weg zu gehen und ggf. diesen Gerichtsprozess zu führen. Bei manchen KMs reicht es übrigens schon aus, wenn sie merken, dass ihr Ex in diesem Punkt nicht locker lassen wird.
nicht zu vergessen, sie waren nie verheiratet sondern nur so zusammen.
Nicht, dass es in der Praxis besonders viel helfen würde, aber hat er das gemeinsame Sorgerecht, oder durfte er "nur" die Vaterschaftserklärung unterschreiben?
die ex erzählt herum, dass er ein alkoholiker ist, was nicht stimmt.
Nun, wenn sie das auf eine Art und Weise erzählt, dass es z.B. seinem Arbeitgeber zu Ohren kommen könnte, dann befindet sich die KM hier auf dem besten Weg, den Straftatbestand der Verleumdung zu erfüllen. Vielleicht sollte er ihr mal dezent erzählen, was das für Folgen für sie haben kann ...
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo,
die Ex kann ihm den Sohn nicht für immer entziehen. Wenn Alkohol im Spiel ist, könnte es vielleicht auf zunächst begleiteten Umgang hinauslaufen. Nur in wirklich krassen Fällen kann ein Umgangsausschluss beantragt werden, aber der könnte auch nur begrenzte Zeit Bestand haben. Ziel jeder Maßnahme ist es, den Umgang irgendwann unbegleitet und uneingeschränkt innerhalb des vereinbarten Zeitrahmens stattfinden zu lassen.
An seiner Stelle würde ich selbst Behörden einschalten und darauf hinarbeiten, dass es eine konkrete Umgangsregelung gibt.
Gruß,
der Umgangsvater
Moment, Umgangsvater,
Wenn Alkohol im Spiel ist, könnte es vielleicht auf zunächst begleiteten Umgang hinauslaufen.
Wenn ich es richtig verstanden habe, dann ist hier kein Alkohol im Spiel, sondern die Behauptung, es wäre Alkohol im Spiel. Also besteht für ihn nicht der geringste Grund, sich auf so einen Kokolores wie begleiteten Umgang einzulassen!
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Malachit,
ich habe keine Glaskugel, weshalb ich nicht weiß, wieviel Alkohol er konsumiert und wie die KM auf die Idee kommt, solche Behauptungen aufzustellen. Aber Realität ist, dass eine solche Behauptung die Behörden aufhören lassen kann. Und im Zweifel wird vorsichtshalber und vorübergehend begleiteter Umgang durchgeführt, um zu vermeiden, dass gar kein Umgang stattfindet.
Gruß,
der Umgangsvater
Hallo Umgangsvater,
Aber Realität ist, dass eine solche Behauptung die Behörden aufhören lassen kann. Und im Zweifel wird vorsichtshalber und vorübergehend begleiteter Umgang durchgeführt, um zu vermeiden, dass gar kein Umgang stattfindet.
Realität ist allerdings auch: Wenn man sich darauf einlässt, ohne dass ein sachlicher Grund dafür besteht, dann bleibt bei den beteiligten Ämtern leicht der Eindruck hängen - na wenn er dabei mitmacht, dann wird wohl was dran sein an den Vorwürfen.
Daher: Wenn die Vorwürfe der KM aus der Luft gegriffen sind, dann muss er darauf bestehen, dass sie ihre Vorwürfe durch Beweise untermauert. Also - wie häufig wurde er denn z.B. in besoffenem Zustand von der Polizei aufgegriffen? Dem üblichen familienrechtlichen Arbeitsprinzip "Beweis durch Behauptung seitens der KM" muss hier jedenfalls mit Nachdruck entgegengewirkt werden.
@Lina: Magst du deinen Bekannten mal auffordern, dass er sich selber hier anmeldet?
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
ich habe keine Glaskugel, weshalb ich nicht weiß, wieviel Alkohol er konsumiert und wie die KM auf die Idee kommt, solche Behauptungen aufzustellen. Aber Realität ist, dass eine solche Behauptung die Behörden aufhören lassen kann. Und im Zweifel wird vorsichtshalber und vorübergehend begleiteter Umgang durchgeführt, um zu vermeiden, dass gar kein Umgang stattfindet.
das stimmt so (glücklicherweise) nicht; ein halbwegs vernünftiger JA-Mitarbeiter (nein, das sind nicht alles faule Sesselpupser) weiss durchaus, welche Keulen Ex-Partner gerne auspacken, um den jeweils anderen Elternteil zu diskreditieren. "Säuft", "kümmert sich nicht", "ist gewalttätig", "hat Pornos auf dem Rechner" oder "könnte pädophile Neigungen haben" sind die gängigsten Anwürfe, die passenderweise zeitgleich mit der Trennung festgestellt worden sein wollen.
Darauf antwortet man (sofern der jeweilige Vorwurf tatsächlich unzutreffend ist) ruhig und souverän, dass das eine freie Erfindung ist - und bereits damit ist in den meisten Fällen Ruhe.
BU "verhängen" kann das JA sowieso nicht, sondern nur ein Gericht, und das würde entsprechende Vorwürfe selbstverständlich vorher prüfen und nicht einfach glauben. Das deutsche Familienrecht ist zwar eindeutig mütterzentriert, aber im rechtsfreien Raum befindet man sich als Vater deshalb trotzdem nicht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin!
Ich habe alkoholtechnisch ähnliche Erfahrungen wie Martin. Das interessiert keine Sau.
Ansonsten ist Umgang ein Grundrecht und der KV kann hier durchaus selbstbewusst der Exe gegenüber treten. Sollte sie boykottieren oder erschweren, dann wird ER die Behörden einschalten.
Greetz,
Milan
Hallo zusammen,
Das deutsche Familienrecht ist zwar eindeutig mütterzentriert, aber im rechtsfreien Raum befindet man sich als Vater deshalb trotzdem nicht.
Und genau deshalb sollte man niemals in vorauseilendem Gehorsam diesem menschenunwürdigen Monstrum namens "betreuter Umgang" zustimmen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Moin,
da gibt es einige, z.b Eingriff in die Privatsphäre, in die Intimsphäre usw. Aber das Ziel sollte erst
einmal sein, den Streit zu beschwichtigen und nicht um der Ex des Freundes um die Ohren zu hauen,
was ihr blüht, wenn sie so weitermacht.
Dies muss ihr dann ein RA klarmachen, oder dein Freund geht zur Polizei.
Wenn dein Bekannter durch die Verleumdungen usw. noch seinen Job verliert, kann er evtl. die Ver-
wirkung der Unterhaltsansprüche beantragen, da die Ex versucht hat, ihn vermögend zu schädigen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Moin!
welche denn, klär uns mal auf
Bis zu 1 Jahr Knast oder Geldstrafe.
Greetz,
Milan
Moin,
@ Milan
also bei mir stand bis zu 250.000 Euro Geldstrafe oder ersatzweise Ordnungshaft. Wir sprechen
hier von der Höchststrafe. Im Verurteilungsfall wird es jedoch wahrscheinlich geringer ausfallen.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25
Hi Agent!
Jo, ich denke auch es würden nicht mehr als ein paar hundert Euros Strafe anfallen. Aber immerhin...
Greetz,
Milan
Hi Milan,
eben, so ist es. Ich bin immer dafür, egal ob Zwangsgeld oder ähnliches. Wenn es eine driftige
Begründung dafür gibt...
Leere Phrasen auf Papier sind zwar schön und gut, jedoch ohne rechtliche Handhabe wertlos.
Gruss
Agent
Mantra:
NEIN, NICHT nächste Woche. Heute noch oder morgen. Und schreib jetzt nix vom Anwalt (...), sondern heb Deinen Hintern samt Eiern hoch und werde aktiv.
Zitat Brille007, 22. August 2008, 22:44:25