Hallo liebe Forumsmitglieder,
brauchen dringend einen Rat, wir uns jetzt verhalten sollen.
Kurz zur Vorgeschichte. Meine Ex ist vor drei Jahren ausgezogen. Kurz darauf wurde ihr wegen diversen psychischen Problemen unsere Tochter (damals sechs Jahre) weggenommen und in eine Pflegefamilie verbracht. Es folgten zweieinhalb Jahre Gerichtskampf mit Verfahrenspflege, Gutachten usw. Das Ende vom Lied war das die Mutter immernoch überfordert ist, ich und meine neue Partnerin aber keine Alternative sind (da erst abgewartet werden muss ob unsere Beziehung stabil ist bla bla) . Also ist die Endlösung das meine Tochter nach der Schule zur Tagesmutter geht, abends um 18 Uhr dann zur Mutter und dort schläft. Seit August gilt diese Regelung.
Nun ist sie jedes zweite Wochenende bei uns. Und jetzt haben wir folgendes Problem:
Laut Aussage von meiner Tochter schlägt ihre Mutter sie regelmäßig. Vor allem wenn sie irgendwas Negatives bei Lehrern oder so über sie erzählt. Außerdem möchte die Mutter nicht das sie weiterhin zu uns kommt und setzt sie wohl sehr unter Druck. Meine Tochter hat sich nun am vergangenen Dienstag ihrer Psychologin anvertraut. Sie hatte sie gebeten das vertraulich zu behandeln da sie Angst hat, ihre Mutter würde sie noch mehr schlagen. Nun hat die Psychologin sofort ihre Mutter zu einem Gespräch (gestern) gebeten. Meine Tochter ist seit gestern bei uns (bis Sonntag abend) und heute gab es ein Telefonat mit ihrer Mutter in dem sie ihr sagte das die Psychologin ihr alles erzählt hat. Sie hat sie angeschrien das sie das doch niemandem sagen sollte und das es Ärger gibt wenn sie morgen nach Hause kommt.
Meine Tochter macht sich nun große Sorgen, weint viel und möchte auf gar keinen Fall nach Hause. Auch wir haben Angst, das die Mutter vollkommen ausrasten könnte.
Unsere Idee war nun sie nicht heim zu bringen und am Montag früh gleich das Jugendamt zu informieren. Aber dürfen wir das überhaupt? (Ich hab das geteilte Sorgerecht, falls das eine Bedeutung hat) Wie verhalten wir uns denn jetzt am Besten? Kann uns jemand einen Rat geben?
Zum Schluss muss ich noch sagen, das uns an ihr noch nie blaue Flecken oder Ähnliches aufgefallen sind. Ob das alles so stimmt, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Zuzutrauen wäre es der Mutter. Schon vor der Trennung hat sie sie geschlagen.
Hallo Arista,
gibt es bei euch einen Kinder-Notruf? Ansonsten würde ich die Polizei kontaktieren und direkt nach einer Ansprechperson für Kindesmisshandlung durchfragen. Bitte nicht ohne Kontakt zu öffentlichen Stellen einfach die Kleine dabehalten. Eventuell wirst du nämlich Zeugen benötigen, die dir bestätigen können, dass du um Hilfe gebeten hast.
Vielleicht wissen hier andere mehr...
LG
Sternchen67
Hören die uns bei der Polizei überhaupt zu? Wir haben keinen einzigen Beweis, nur die Aussage meiner Tochter.
Der Mist ist halt das morgen Sonntag ist. Da erreicht man ja keinen. 🙁
Aber danke für den Tip, kann da morgen ja mal anrufen auf dem Revier uns nachfragen.
Hat noch jemand Rat?
Moin,
Kernfrage ist, wie das ABR geregelt ist. Liegt es (auch) bei dir, kannst du das Kind ohne Probleme einbehalten. Dies entspricht auch deinem elterlichen Schutzauftrag. Du kannst über die Polizei um Rückruf des JA-Notdienstes bitten. Im dann folgenden Gespräch hast du nur dann gute Karten, wenn die Lütte in ihren Aussagen eindeutig ist und ihren Willen bei dir zu bleiben, beharrlich vertritt. Solltest du kein ABR haben, dann wird's knifflig, um nicht zu sagen unmöglich ohne gerichtliche Klärung.
Das Argument, es müsse abgewartet werden, wie sich deine neue Partnerschaft entwickelt, ist eine Frechheit. Hätte die Mutter einen neuen Partner, wäre das Kind dann auch in eine Pflegefamilie gekommen, weil erst abzuwarten ist, wie sich das entwickelt?
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Arista,
Hören die uns bei der Polizei überhaupt zu?
Sagen wir's mal so: Die Polizei selbst hat hier vermutlich keine direkte Handhabe, denn im Moment ist deine Tochter ja bei dir und somit in Sicherheit, die Polizei braucht sie also nirgendwo rauszuholen; und für das Nicht-Zurückbringen brauchst du ja keinen Polizeischutz. Anrufen solltest du dort allerdings trotzdem, und zwar aus dem folgenden Grund:
Normalerweise haben die Jugendämter einen Notdienst, der rund um die Uhr und auch am Wochenende erreichbar ist. Die Polizei sollte die nötigen Kontaktdaten haben, d.h. die können dir entweder sagen, wie du auch am Sonntag jemanden vom Jugendamt erreichst, oder sie sorgen dafür, dass jemand vom Jugendamts-Notdienst umgehend mit dir Kontakt aufnimmt. Und das Jugendamt wäre in diesem Fall wohl der beste Ansprechpartner, aber die Sache duldet keinen Aufschub bis Montag. Also lass dir von der Polizei den Kontakt zum JA-Notdienst herstellen, und sieh' zu, dass sich da jemand vom Notdienst gleich am Sonntag in Bewegung setzt.
Ist immer noch das gleiche Jugendamt zuständig wie damals vor drei Jahren, oder seid ihr inzwischen umgezogen? Wie auch immer, kram' vielleicht zu Informationszwecken am besten schon mal die damaligen Unterlagen hervor, und auch irgendetwas was belegt, dass eure Tochter nur unter Auflagen (z.B. Tagesmutter) zu ihrer Mutter zurück durfte.
Zum Schluss muss ich noch sagen, das uns an ihr noch nie blaue Flecken oder Ähnliches aufgefallen sind. Ob das alles so stimmt, können wir nicht mit Sicherheit sagen. Zuzutrauen wäre es der Mutter. Schon vor der Trennung hat sie sie geschlagen.
Es klingt blöd und ist auch blöd, aber in gewisser Weise wäre die Sache natürlich einfacher durchzuziehen, wenn deine Tochter sichtbare Verletzungen hätte. Nur, es gibt mit Sicherheit diverse Möglichkeiten, ein Kind zu quälen, ohne dabei unmittelbar sichtbare Spuren zu hinterlassen, also ist das keine Begründung für Untätigkeit. Deinen Anruf bei der Polizei begründest du also (a) mit der Aussage deiner Tochter und (b) damit, dass es in der Vergangenheit anerkanntermaßen bereits Schläge der Mutter gegen die Tochter gegeben hat. Das sollte nach menschlichem Ermessen dicke reichen, dass sich der JA-Notdienst in Bewegung setzt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
P.S. Deep war schneller ....
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hallo Arista,
außerdem kennt deine Tochter den Zeitpunkt des Gesprächs zwischen Mutter und Psychologin. Dies bedeutet ja, dass die Mutter das Kind während deiner Umgangszeit damit konfrontiert hat. Das dieses Gespräch dann nicht gerade nett abläuft, kann sich auch das JA denken.
Noch ein weiterer Punkt auf der Liste...
LG
Sternchen67
@Deep : Sie hat das alleinige Abr. Und wegen der Unsicherheit mit meiner neuen Partnerin: Zu dem Zeitpunkt haben wir uns fünf Jahre gekannt, wohnten knapp ein Dreiviertel Jahr zusammen und hatten bereits einen zweijährigen Sohn zusammen. Mittlerweile ist Kind Nummer Zwei unterwegs. Du siehst wie unsicher das ist, haha. :rofl2: Die haben sich doch nur was aus den Fingern gezogen.
@Malachit : Danke für den Tip mit dem Notdienst. Wir haben das gleiche Jugendamt, von Anfang an. nur wohnt meine Ex in einer anderen Stadt. Bei dem Notdienst müssen wir uns ja melden? Werden wir morgen dann wohl machen. Besprechen uns vorher auch noch mit der Tagesmutter. Vielleicht können wir meine Tochter auch zu ihr bringen. Das ist dann neutraler Boden. Da würde die Mutter auch nicht so einen Stress machen. Aber erst müssen wir die mal fragen.
Hi
Kurz zur Vorgeschichte. Meine Ex ist vor drei Jahren ausgezogen. Kurz darauf wurde ihr wegen diversen psychischen Problemen unsere Tochter (damals sechs Jahre) weggenommen und in eine Pflegefamilie verbracht. Es folgten zweieinhalb Jahre Gerichtskampf mit Verfahrenspflege, Gutachten usw. Das Ende vom Lied war das die Mutter immer noch überfordert ist, ich und meine neue Partnerin aber keine Alternative sind (da erst abgewartet werden muss ob unsere Beziehung stabil ist bla bla) Also ist die Endlösung das meine Tochter nach der Schule zur Tagesmutter geht, abends um 18 Uhr dann zur Mutter und dort schläft. Seit August gilt diese Regelung.
Hier wurde schon der erste Fehler begangen da gibt man das Kind lieber in eine Pflegefamilie anstatt es beim Vater zu lassen nur weil dieser auch in einer neuen Beziehung lebt. Dieses alles gefördert durch Institutionen und Gerichte Dies alleine zeigt wie viel Stellenwert ein Vater in unserer Gesellschaft hat.
Laut Aussage von meiner Tochter schlägt ihre Mutter sie regelmäßig.
Dies alles ist ein Notruf deiner Tochter Ob die Anschuldigungen nun wahr sind oder nicht ,es ist ein einziger Hilfeschrei. Klar möchte deine Tochter bei dir bleiben weil du in ein stabiles Umfeld wohnst.
Warum noch Pflegefamilie warum wartet man so lange und lässt das Kind nicht beim Vater? Alle schreien immer wieder das das Kindswohl in Vordergrund steht. Nein dies ist alles scheinheilig. Das Recht der Kinder wird in diesen Staat mit Füßen getreten. Entschuldigt ich könnte Kotzen. Versuch alles die kleine zu bekommen Sie verlangt es !!
osr