Hallo, nach jahrelangem heftigen Streit, hatten wir vor Gericht eine Teilvereinbahrung getroffen; nicht optimal, aber ein Anfang.
Nun hatten sich die Wogen geglättet und es waren sogar einige Ansätze von gutem Willen zu erkennen. Ich bekam unsere Tochter auch mal zwischendurch und wir haben beschlossen uns besser mit dem Mahlzeiten abzustimmen. Klingt wie ne Kleinigkeit, ist aber ein großer Fortschritt.
Gestern will ich unsere Tochter abholen und aus is mit allem Fortschritt. Im Gegenteil, es war schlimmer als vorher. Ich habe gefragt was passiert sei und was ich dann ihrer Meinung nach war, möchte ich hier nicht schreiben.
Quell des Zorns ist eine Ladung unserer Tochter zur richterlichen Vernehmung in Abwesenheit der Eltern. Auch wenn ich das weniger kritisch sehe als die Mama, könnte ich ausrasten. Die kleine ist 22 Monate alt. In § 50b FGG erfüllt sie nix, oder besser kann nix erfüllen was hinter dem "wenn" in Absatz (1) steht. Sie kann weder zwischen Fantasie und Wirklichkeit entscheiden, noch kann sie einen Satzsprechen, geschweige denn Zusammenhänge einer Belehrung oder Aufklärung über ihre Situation verstehen. Ich könnte kotzen. Mir ist klar das es ein verfahrenstechnischer Schritt ist und wenn die Richterin es nicht macht, kann ihr Urteil evt. vor dem OLG kein Bestand haben, aber was ist das bitte für ein Scheiss. Unserer kleinen wird da schon nix passieren, aber nun is die KM wieder Monate lang auf Krawall gebürstet, weil ich den Antrag gestellt habe, und ich sowieso an allem Schuld bin. "Was Papa dir damit antut..." usw. Der Nutzen steht doch in keinem Verhältnis zum Schaden. aaarrrrgghhh. Kann jemand bitte was dazu schreiben? Danke schön. sorry fürs Deutsch.
Dann ziehe deinen Antrag zurück und das Knd wird auch nicht gehört.
Ob und in wie weit es sinnvoll ist ein fast 2-jähriges Kind zu so einem Termin zu laden kann nur der Richter entscheiden. Der/die wird sich ohne Robe in enem kindgerechten Raum mit dem Kind utnerhalt bzw. spielen. Es wird dem Kind sicher nicht schaden oder es traumatisieren.
Das ein Richter in Sachen Umgang durchaus das Kind laden und hören kann ist nunmal im Rahmen des möglichen. Das muss jedem, der einen solchen Antrag stellt auch bewusst sein.
Wurde in irgendeinem Schriftverkehr von einer der beiden Seiten eine solche Anhörung des Kindes gefordert?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo und danke für deine Antwort.
1. Nein, keiner hat das gefordert.
2. Wieso sollte mir das klar sein wenn ich einen Antrag auf Regelung des Umgangs stelle. Es ist ein Amtsgericht. Ich habe ursprünglich ganz auf anwaltliche Vertretung verzichtet, nicht aus Hybris, nicht aus Geldmangel, sondern weil ich die Eskalationsstufe niedrig halten wollte.
3. Über die Anteilnahme des Kindes und des ihm zugesprochenen Rechtes der Teilnahme ist nichts zu sagen, aber wenn ein Verfahrensbeistand des Kindes sich ein Bild über Bindungsverhalten und allgemeine Entwicklung machen kann, was soll eine Richterin in einem "Gespräch" "Spieltermin" mit einem Kind rausfinden, was nicht einmal schlüssig unterscheiden kann was es zum Mittag hatte, oder gerne hätte.
4. Ich habe ja extra geschrieben, das es hier nicht darum geht, dass ich Angst habe das Kind würde traumatisiert. Es geht schicht darum, dass es nichts, aber auch gar nicht beitragen kann. es ist schon fraglich was der Verfahrensbeistand in einem 1h Termin mit jedem Elternteil sehen will. Aber nun die Richterin kann da was gehaltvolles bei einem Kind erkennen, was bislang weder zur Tagesmutti, noch zur Kita geht? Das ist mit Verlaub .....*
Wir versuchen nach schwieriger Trennung und massiven Vertrauensverlust, Mediation usw einen Weg zu finden und nun so ein Schwachsinn. Bei kindern im Kindergarten, meinetwegen. aber so sorry
Tja, das ist aber nunmal die freie Entscheidung des zuständigen Richters. Er nutzt de Möglichkeiten, die ihm den § zustehen. Ob das sinnvoll ist oder nicht sei mal dahingestellt. Ich halte es auch nicht für zielführend.
Aber es ist nunmal so wie es ist.
Ein Antrag wurde gestellt und der Rest nimmt seinen Lauf. Es ist wirklich blöd, aber ehrlich gesagt, wenn ihr zu Mediation geht, dann verstehe ich den Antrag nicht. Normalerweise ruhen solche Gerichtsdinge während der Mediation. Eben genau aus dem Grund, da sie einer einvernehmlichen Lösung entgegenstehen.
Was hidnert dich nun daran den Antrag erstmal zurückzuziehen und mit der Mediation weiterzumachen? Vielleicht beruhigt es deine Ex ein wenig, wenn du deine Bereitschaft zeigst eurem Kind das zu "ersparen" und dich ohne Gericht mit ihr zu einigen? Wenn das scheitert, dann kansnt du denAntrag ja erneut stellen. Bzw. frag mal beim Rechtspfleger nach, ob der Antrag erstmal "ruhend" gestellt werden kann während ihr euch i nder Mediation befindet
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Zum Thema die Richterin nutzt ihre Möglichkeiten:
Nach 50b FGG: (1) Das Gericht hört in einem Verfahren, das die Personen- oder Vermögenssorge betrifft, das Kind persönlich an, wenn die Neigungen, Bindungen oder der Wille des Kindes für die Entscheidung von Bedeutung sind oder wenn es zur Feststellung des Sachverhalts angezeigt erscheint, daß sich das Gericht von dem Kind einen unmittelbaren Eindruck verschafft.
Die Kausalitätsbeziehung, welche das Wörtchen "wenn" in der deutschen Sprache und im Besonderen hier explizit schafft, Räumt dem(r) Richter(in) offensichtlich einen Ermessensspielraum ein.
Wenn ein Kind im Vorschulalter ist, oder der Verfahrensbeistand einschätzt, dass ein "Gespräch" mit dem Kind "Neigungen, einen Willen" zu Tage fördern könnte, die es auch einigermaßen Schlüssig kommunizieren kann, würde ich ja sagen Prima. Aber, auch als Säugling, wo die Situation der Kommunikation ja noch eindeutiger ist, ist das reine Zeit und Geldverschwendung.
Der Verfahrensbeistand wird das abrechnen und was so ein(e) Vollzeit, (wenn er(sie) denn Vollzeit angestellt ist), Richter(in) kostet, möchte ich gar nicht wissen. Jedenfalls kann er/sie in seiner/ihrer Freizeit mit Kindern spielen. Denn über eine Inaugenscheinnahme läuft das ganze nicht hinaus, oder glaubst du etwa ein Richter würde bei ein Kleinkind den Bericht des Verfahrensbeistandes (laut) anzweifeln. weil er/sie ne Halbe Stunde mit einem Kind gespielt hat, was noch nicht einmal zu Tagesmutti oder in den Kindergarten geht?
Der Antrag wurde gestellt und der Rest nimmt seinen Lauf heißt also, wenn du deinem Kind regelmäßig die Chance einräumen möchtest eine feste und belastbare Bindung zu dir aufzubauen, du aber nicht willst, dass es ohne selbst zu wissen was es sagt oder macht vorgezeigt zu werden, bist du gekniffen.
Zum Antrag: Natürlich ruhte das Verfahren während der Mediation. Ich bat das Gericht um Wiedervorlage, da die Mediation als gescheitert angesehen werden konnte, als die KM über 9h im Monat nicht hinaus wollte. Danach gab es die Teilvereinbarung. So konnte die Kleine wenigsten zwei Sonntage im Monat von 8:30 bis 17:30 zu mir. Alles lief super und durch die Ruhe kam auch Ruhe in die Beziehung zur KM, siehe org. Posting...
Ich kann den Antrag nicht "erst einmal" zurückziehen und dann bei jeder Ausweitung des Umgangs einen neuen Antrag stellen. Ich bin für Mutter und Kind unterhaltspflichtig und lebe deshalb trotz früherem Spitzenverdienst(gemessen am regionalen Durchschnitt) mit dem Selbstbehalt und allen Verpflichtungen knapp unter dem Hartz IV Niveau. Ich kann es mir schlicht nicht leisten. Vom emotionalen Stress mal abgesehen.
Ich habe alles angeboten was ich kann. Ich gehe überall hin, aber es muss eine Lösung her. Und wenn ich das Kind nicht sehe, sehe ich es nicht und es wird mit zunehmendem Alter auch nicht einfacher sich mir zu nähern, besonders nicht, wenn die KM mich daheim, wenn sie von mir spricht auch nur beim Vornamen nennt das Kind also schon mit so einem Wort wie Papa durcheinander kommt, geschweigen denn die soziale Rolle einzuordnen weiß.
Naja ich seh schon wohin das hier führt. " es ist eben so wie es ist, sagt ja schon alles. " Wenn ich mir das gesagt hätte, hätte mich meine Tochter bis heute noch gar nicht gesehen. Ok das war übertrieben, aber nah dran..
Gott befohlen
Hallo,
das allereinfachste wäre einfach mal nachzufragen ob man sich denn sicher ist, dass man ein 22 Monate altes Kind befragen möchte.
In vielen Fällen wird sowas nur bedingt geprüft, vielleicht hat jemand anstelle von 22 Monaten 12 Jahre gelesen??
Es wird Dich keiner fressen, auch kein Richter, wenn Du bzw. die KM hier mal freundlich nachfragt.
VG Susi
Juhu, jetzt schäm ich mich ein bisschen.
Ich habe beim Beistand des Kindes, der Anwältin der KM, meiner Anwältin und sogar beim Gericht selbst angerufen, und Faxe geschickt. Beim Gericht hat man mich damit abgewimmelt, dass sie nicht beraten dürften. Da ich das von andere Stelle schon kenne, habe ich mich auch damit zufriedengegeben. Ich versuche stets freundlich zu bleiben. Diesmal war das doofe, dass ich der KM sogar Recht gebe, wir uns also quasi einig sind, und sie trotzdem doof zu mir ist und bei den Übergaben, im Beisein unserer Tochter, verletzende Sachen sagt. Ich habe mich auf Katzenpfötchen bewegt. Ich hab mit der Kleinen für Mama Bilder gemalt und es sah tatsächlich nach Fortschritt aus. Nun das. Puh, aber klar, die Richterin selbst das habe ich noch nicht versucht. Die Mama steckt immer schnell den Kopf in den Sand und der Kontakt zu ihr is nun erstmal wieder abgerissen.
Vielen Dank Susi, darauf hätte ich auch echt kommen können 😉
Nochmal als kurzer Nachtrag. Ich darf nicht mit der Richterin sprechen. Ich darf ihr schreiben, aber durchstellen dürfen sie mich nicht. Supi
Hallo Karlchen,
Es ist zwar ärgerlich, dass der Kontakt nun wieder abgebrochen ist, aber auch ich würde den Antrag nicht zurückziehen.
Bei uns war es so, dass das Kind (damals 3) auch zur Verhandlung beim OLG geladen wurde. Die Richter haben es aber dann noch nicht einmal sehen wollen, sondern es hat die ganze Zeit mit Tante im Flur gespielt und wurde nach 30 Minuten wieder nach Hause geschickt und hat keinen seelischen Schaden genommen. Der Bericht des Verfahrenspfleger war ausreichend.
Dass die Mutter nun wieder nicht mit dir spricht, euer "kleiner Frieden" so schnell zerbrechen konnte und du das Kind jetzt wieder nicht sehen darfst, sollte dich darin bestärken weiterzumachen. Sie hat das mit der Elternebenekommunikation anscheinend noch immer falsch verstanden?
LG,
Gasti
Nach 50b FGG:
Wenn Du an anderen Stellen auch in dieser Art mit Paragraphen um Dich wirfst, wundert die Reaktion nicht.
Die zitierte Vorschrift gilt schon seit (glaub ich) 6 1/2 Jahren nicht mehr.
Gruss von der Insel
Hallo Karlchen,
Antrag durch ziehen.
Dann hast du demnächst juristisch geklärtes Recht dein Kind regelmäßig und ausgewogen zu sehen.
Dann kannst du dir auch Katzenpfoten und Bilder malen für die Frau Mama sparen und dich mit ihr auf Augenhöhe unterhalten und deine Zeit mit deinem Nachwuchs besser investieren.
Spart Zeit und Energie und immer das Gefühl der Bittsteller zu sein. Wird dein Kind auch freuen wenn du dich gerade machen kannst.
Grüße
Sputnik
Nochmal als kurzer Nachtrag. Ich darf nicht mit der Richterin sprechen. Ich darf ihr schreiben, aber durchstellen dürfen sie mich nicht. Supi
Moin,
Richter telefonieren nicht so gerne mit dem Pöbel. Mit Anwälten jedoch schon eher :-).
Vg, MalteW
Moin,
Richter telefonieren nicht so gerne mit dem Pöbel. Mit Anwälten jedoch schon eher :-).
Vg, MalteW
...auch mit denen nicht :wink:. Warum auch?
Hallo Leute,
Wiedermal ein Kapitel aus dem Buch "Gibt's doch gar nicht!" aus dem Hause "ich fress 'nen Besen & ich glaub ich spinne". Echt, also liebe Freunde ich habe alles versucht und stoße allseits auf kapitalen Unverständnis. "Es ist eben so!"
Also. Ja, ein Kind wird in seinem hoffentlich sehr langen und gesundem Leben noch des Öfteren einen traumatisierenden und willkürlichen Termin haben. Dieser Termin mit einer im Grunde freundlichen Richterin im Nebenzimmer.
Mir ist vollkommen klar, dass es nun mal Termine gibt, da muss man eben durch wie ein Lurch wenn man werden will wie ein Frosch. Wer würde dies besser wissen, als ein Papa der jedes einzelne seiner Rechte und die des Kindes per gerichtlichem Beschluss einfordern muss.
Naja, die KM leidet seit Jahren unter einer mal mehr, mal weniger stark ausgeprägten Belastungsstörung mit Hang zur Persönlichkeitsstörung. Ich möchte diese Büchse der Pandora eigentlich nicht aufmachen, da ich Angst habe, dass solange ich kein GSR durchgesetzt habe, das Jugendamt unkontrollierbare Handlungen unternehmen könnte. Da die Mutter mich aber mit jedem Handlungsschritt im Verfahren erpresst und sich nun auch vor dem Kind nicht mehr vollständig im Griff zu haben scheint, kann ich gar nicht anders, als zum Wohle und im Interesse des Kindes, das Verfahren weiter voranzutreiben.
Diese Kindesvernehmung eines 22 Monate jungen Kleinkindes, welches einen durch das Gericht bestimmten Interessenverträter besitzt und selbstständig weder in der Lage ist zwischen Traum und Wirklichkeit zu unterscheiden, geschweige das zu Kommunizieren. Sie kann nicht einmal ein Sonne malen.
Ich hatte gehofft, dieser sinnlose Termin ließe sich abwenden, die KM würde weiter erkennen, dass ich Willens bin unser Kind keinem unnötigen Stress auszusetzen. Seit Monaten ist dieser Fakt auch der so gut wie einzige in dem wir uns einig waren, wenn auch aus unterschiedlichen Gründen.
Das Gericht kennt die Strittigkeit des Verfahrens, hat es doch selbst die Mediation herbeigeführt. Auch kennt es die Emotionalität von Seiten der Mutter.
Wie dem auch sei. Ich hatte lediglich gehofft es gäbe Erfahrungen wie man sowas abwenden kann. Natürlich brauch das Kind den Termin auch nicht, aber noch weniger brauchen wir als Eltern in genau unserer Situation solche Stolperdrähte. Sind sie doch sonst ständig angehalten und bemüht uns zu einigen. Vielleicht sehe ich das ja auch falsch.
Die Meinungen hier helfen mir wirklich. Ich möchte, ungeachtet der Art des Beitrages und dessen Inhalts, allen danken, die sich die Zeit nehmen hier etwas zu schreiben, habe ich außer diesem Forum doch keine wirklich Stelle, wo ich mit diesen Gedanken hin kann. Also Danke Euch nochmal. PS. sorry für die Fehle, ich kann das gerade nicht nochmal lesen ...thx