Eigenes Hobby währe...
 
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Eigenes Hobby während des Umganges

 
(@daredevil)
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Hallo an alle,

zur Zeit findet mein Umgang wie folgt statt:

jeden Freitag von 16.45-18.30 hol ich den kleinen zum seinem Training ab und bringe ihn wieder nach Hause.
alle 14 Tage Sonntags von 12.30-18.00 Uhr

Umgangsklage auf Erweitreung des Umganges ist vor 2 Wochen zum Gericht.

Jetzt folgende Frage:

Als mir noch der "normale" Umgang gewährt worden ist (Freitag bis Sonntag) hatte ich dann und wann während des Umgang auch eigene Spiele meines Hobby`s. Dieses war soweit kein Problem da meine Frau mit war und der kleine auch immer Spaß an der Sache hatte.

Nun fallen 2 Spiele wieder auf den Umgangssonntag und ich überlege was und wie ich tun soll. Einerseits vertrete ich die Auffassung das ich auch ein eigenes Leben habe und das auch mein Sohn daran teilnehmen soll und auch während des Umganges soll das so sein.(War ja früher kein Problem)

Anderseits weiß ich nicht wie das vor Gericht ausssieht. Ich klage auf mehr Umgang und gehe dann während dem jetzt bestehendem meinem Hobby nach.(So wird es 100% von der KM ausgelegt werden.

Alternativ überlege ich die 2 betreffende Tage von Sonntag auf Samstag verlegen zu lassen was ich aber denke an der "Kooperation" der KM scheitern wird.

Für Anregungen und Tipps wäre ich sehr dankbar. Vor allen Dingen ob einem das selbst evtl. vor Gericht schon negativ ausgelegt wurde.

Grüße Daredevil

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2008 08:51
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Daredevil,

was du an deinen Umgangstagen machst spielt vor Gericht keine Rolle.

Lass dich da auf keinerlei Diskussion ein.

Wenn Ex oder RA da irgendetwas vorbringen sagst du nix, oder bestenfalls, dass die Gestaltung des Umgangs deine Sache sei.

Wie du das dann in der Praxis handhabst, ist natürlich eine andere Frage.
Wie alt ist denn dein Kind? Was würde es in der Zeit machen?
Warum wurde der Umgang gekürzt?

Alternativ überlege ich die 2 betreffende Tage von Sonntag auf Samstag verlegen zu lassen was ich aber denke an der "Kooperation" der KM scheitern wird.

Auf was hast du denn geklagt? Wenn du ihn das ganze WE haben willst erübrigt sich dieser Vorschlag allerdings.
Da müsstest du dann schon konsequent sein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2008 09:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Habe deine Geschichte gerade nochmal nachgelesen.

Jetzt erst recht! Nicht darauf eingehen, was du an diesen Tagen machst.

Aber auch nicht hinterher wieder dran rum fummeln und sagen, "ach ne, jetzt passt mir das aber doch nicht"

Auch solltest du darauf achten, was Sohni dazu sagt, wenn du zum Spiel gehst.
Ihm gegenüber musst du da jetzt etwas sensibler sein.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.05.2008 09:53
(@daredevil)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo Beppo,

Wie alt ist denn dein Kind? Was würde es in der Zeit machen?

Er ist sieben. Meine Frau ist mit abei, er würde sich dann das Spiel anschauen, spielen(andere Kinder sind auch da)

Auch solltest du darauf achten, was Sohni dazu sagt, wenn du zum Spiel gehst.
Ihm gegenüber musst du da jetzt etwas sensibler sein.

Klar werde ich ihn fragen. Das war wie gesagt sonst nie ein Problemfür ihn. Nur verschlechtern sich zur seit ca. 2 Wochen (Klageeinreichung) eh die Abholtermine. Er will dann nicht mit usw. Aber es ist ja auch sein Recht auf Umgang und da werde ich ihn schon fragen.

Gruß Jens

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.05.2008 10:14