Langsam werde ich hier zum Dauergast bin aber auch sehr dankbar fpr die stetige Hile hier, wenn ich mal fragen habe.
Die Sommerferine stehen an und die KM hat sich natürlich nihct gerührt, um mitzuteilen in welcher Hälfte der Sommerferien sie die Kinder bei sich hat.
Nach wochenlangem 'sich tot stellen' und meinem stetigem Bemühen vorab immer zu klären wer die Kids wann hat in den Ferien, habe ich gestern die KM per SMS kontaktiert, dass ich die Kinder (15 und 12) in der zweiten Hälfe der Sommerferien zu mir nehme. Ich habe sogar zwei Alternativen angeboten.
Als Antwort bekam ich zurück: "Nicht rechtzeitig mit mir diesbezüglich kommuniziert. Ich habe vom x - y Urlaub. So, und nun??
Ich muß dazu sagen, dass wir bis jetzt die Ferien stetig tauschen seit der Trennung d.h. in den letzten Sommerferien waren meine Kinder die erste Hälfte der 6 Wochen bei mir. Zudem bin ich es immer, der proaktiv auf sie zugeht wenn Ferien anstehen. Von ihr kommt da nix. So und in dieser Art geht das natürlich nicht, denn sie kann nicht einseitig Entscheidungen treffen bzgl. der Ferien und dann auch noch nicht einmal vorab kommunizieren.
Sie hat dann den Begriff Familiengericht ins Spiel gebracht. Das möchte ich auch hiermit tun, damit dieser Art zukünftig ein Riegel vorgeschoben wird.
Habe heute früh mit dem Anwalt gesprochen. Er meint er würde das als Eilantrag fertig machen wollen aber den Schadenwert von 3.000€ auf 10.000€ erhöhen wollen, weil es ansonsten für ihn nicht kostendeckend wäre. Da reden wird dann gleich von Kosten für diese einmalige Sache von knapp 1.700€ Geht hier auch wirklich nur um die anstehenden Sommerferien, sonst nix.
Was denkt ihr bzgl. meines Vorgehens? Eine andere Möglichkeit sehe ich hier leider nicht.
Was sagt ihr zu den Kosten? Da kann ich ja gleich ein komplette Umngangsregelung per Familiengericht einklagen.
Was sagt ihr zu den Kosten? Da kann ich ja gleich ein komplette Umngangsregelung per Familiengericht einklagen.
Ja, mach das.
Bei Kommunikationsproblemen, wie sie von Dir geschildert werden, ist das die beste Lösung.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ich bin bei dem Thema kein Experte, aber ich bin mir relativ sicher, dass bei Umgangsstreitigkeiten kein Anwaltszwang herrscht, sodass du diesen Antrag auch selbst stellen könntest. 1700 EUR sind ne Menge Geld. Eigentlich ist der Standardwert auch 3000€, weil er kostendeckend sein sollte.
@edit: vielleicht ist es für die nächsten Ferien sinnvoll ihr einen Brief per Postzustellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher schicken zu lassen. Da hast du einen gerichtsfesten Nachweis darüber, wann welcher Schriftsatz eingegangen ist. Die Ausrede, dass da am Ende was zu Spät kam, zieht dann nicht mehr.
Ich bin bei dem Thema kein Experte, aber ich bin mir relativ sicher, dass bei Umgangsstreitigkeiten kein Anwaltszwang herrscht, sodass du diesen Antrag auch selbst stellen könntest. 1700 EUR sind ne Menge Geld. Eigentlich ist der Standardwert auch 3000€, weil er kostendeckend sein sollte.
@edit: vielleicht ist es für die nächsten Ferien sinnvoll ihr einen Brief per Postzustellungsurkunde durch den Gerichtsvollzieher schicken zu lassen. Da hast du einen gerichtsfesten Nachweis darüber, wann welcher Schriftsatz eingegangen ist. Die Ausrede, dass da am Ende was zu Spät kam, zieht dann nicht mehr.
Stimmt, herrscht ja kein Anwaltszwang was das angeht. Hat schonmal jemand von Euch solch einen Eilantrag selbst gestellt bzgl. Umgansgrecht für einen konkreten Zeitraum in den Sommerferien? Was muß da rein bzw. nicht rein oder rät ihr mehr eher davon ab das ohne Anwalt zu machen.
Ich meine, dass hier schon einige sowas gemacht haben. Kann man auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts mündlich aufnehmen lassen. Die helfen einem dort auch, wenn ich mich richtig erinnere.
Ich meine, dass hier schon einige sowas gemacht haben. Kann man auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts mündlich aufnehmen lassen. Die helfen einem dort auch, wenn ich mich richtig erinnere.
Momentan lassen die niemanden für sowas rein aufgrund von Covid-19.
Mich interessieren speziell hierzu Eure Erfahrungen, ob man da nicht Gefahr läuft sich selbst irgendwelche Fallstricke zu bauen ohne Anwalt.
Für eine Umgangsklage beim Familiengericht brauchst du keinen Anwalt.
Ich gebe aber an dieser Stelle immer gerne zu bedenken, dass diese Regelung dann für BEIDE Seiten verbindlich ist. Bist du also aus irgendeinem Grund verhindert und möchtest irgendwas tauschen kann sie einfach ablehnen.
Und dann zum Gericht zu gehen ala "ich hab jetzt nen Umgangsbeschluss, möchte aber flexible Absprachen läuft halt nicht. Das muss man wirklich mögen, finde ich.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
irgendeinem Grund verhindert und möchtest irgendwas tauschen kann sie einfach ablehnen.
Und dann zum Gericht zu gehen ala "ich hab jetzt nen Umgangsbeschluss, möchte aber flexible Absprachen läuft halt nicht. Das muss man wirklich mögen, finde ich.
Das ist in der Tat ein bedenkenswerter Einwand. Ich selbst stehe ja vor der Entscheidung, ob ich sowas mache oder nicht. Aktuell tendiere ich dazu, bei einer Kommunikationsverweigerin bzw. sprunghaften Exfrau Umgangsregeln in Stein meißeln zu lassen. Und zwar alles. Jeder Geburtstag, jeder Feiertag, jede Ferien, wie Ausfälle kompensiert werden usw.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Ich gebe aber an dieser Stelle immer gerne zu bedenken, dass diese Regelung dann für BEIDE Seiten verbindlich ist. Bist du also aus irgendeinem Grund verhindert und möchtest irgendwas tauschen kann sie einfach ablehnen.
Und dann zum Gericht zu gehen ala "ich hab jetzt nen Umgangsbeschluss, möchte aber flexible Absprachen läuft halt nicht. Das muss man wirklich mögen, finde ich.
WF
Das ist für mich vollkommen in Ordnung, denn Regeln sind dafür da, um eingehalten zu werden. Das tut sie leider nicht bzw. windet sich drumherum so gut es geht. Das möchte ich nicht mehr akzeptieren, daher wünsche ich mir wirklich, das dies in Stein gemeißelt wird. Nur dann herrscht hier wirklich Ruhe an dieser Front, denke ich, und unterbindet hoffentlich auch Ihr willkürliches Handeln.
Denk dran: Regeln sind nur so gut, wie sie formuliert werden. Also achte drauf, was da formuliert wird, bzw. mache dir vorher Gedanken.
Hi,
frage doch mal nach wann sie dir den Ferienumgang anbietet.
Ein Eilverfahren ist immer so eine Sache, wenn du Glück hast klappt das, wenn du Pech hast kostest es Geld und Nerven und wird dann doch nix.
Versuche nochmal mit ihr zu reden bevor du einen Antrag stellst.
Und dann würde ich zum Jugendamt gehen und um Vermittlung bitten. Versuche bei denen eine Umgangsregelung festzuklopfen. Macht sie dabei nicht mit
kannst Du zum Gericht. Denke es ist wichtiger eine zukunftsfähige Lösung zu haben als diese 3 Wochen.
Kannst Du in den Ferien zu einem anderen Zeitpunkt?
LG
Nadda
Sie möchte natürlich zum gleichen Zeitpunkt Ferien nehmen wie ich (angeblich auch schon eingereicht) und das ohne Absprache vorab mit mir. Hätte ich, wie auch sonst immer, nicht vorab nachgefragt zwecks Absprache wo hätte das dann hingeführt?!
Ich meide seit der Trennung das Jugendamt wie der Teufel das Weihwasser. Bis jetzt bin ich damit ganz gut gefahren. Habe leider auch keinerlei Einschätzung bezüglich des zuständigen Jugendamtes. Mein Anwalt meinte von Anfang an, dass ich besser ein großen Boden um das Jugendamt machen sollte. Aber auch sonst höre ich eigentlich - auch hier im Forum - oft nichts positives, wenn man die mal einschaltet.
Auf die zukunfsfähige Lösung möchte ich natürlich hinarbeiten, aber für die anstehenden Sommerferien brauche ich diese eine Lösung.
______
Edit: überflüssiges Vollzitat gelöscht. Bitte Antwortbutton nutzen.
Hi,
wann gehen die Ferien bei euch los?
Für meinen Geschmack ist es einfach schon recht knapp, ich kenn das mit dem Urlaub einreichen auch so, dass man das für die Sommerferien schon im Januar oder Februar macht.
Ihr habt keinen Beschluss, aber bisher habt ihr immer im Wechsel die Sommerferien gelebt und nach diesem Wechsel wärst du heuer mit der zweiten Hälfte dran?
Seit wann versuchst Du sie dazu zu erreichen und kannst du das irgendwie beweisen?
LG
Nadda
Der Gegenstandswert für die einstweilige Anordnung beträgt in der Regel die Hälfte das Werts der Hauptsache, hier also im Standardfall 1.500.
Den Wert setzt (ggf. auf Deinen Antrag hin) das Gericht fest, nicht der Anwalt. Wenn ihr also gesetzliche Gebühren vereinbart, schaut er am Ende in die Röhre (oder überzeugt das Gericht von einem höheren Wert, was schwer werden dürfte). Allerdings wirst Du diesem Anwalt dann kein weiteres Mandat antragen können...
Ob es sinnvoll ist, in einer Umgangssache eine einstweilige Anordnung zu beantragen, das ist die andere Frage.
Gruss von der Insel
Ferien beginnen hier am 6.7 und die Zeit, die ich die Kids bei mir haben möchte ist ab dem 22.07 bzw. 25.07, je nachdem.
Gestern habe ich diesbzgl. mit der KM Kontakt aufgenommen.
_______
Edot: Vollzitat gelöscht
Der Gegenstandswert für die einstweilige Anordnung beträgt in der Regel die Hälfte das Werts der Hauptsache, hier also im Standardfall 1.500.
Den Wert setzt (ggf. auf Deinen Antrag hin) das Gericht fest, nicht der Anwalt. Wenn ihr also gesetzliche Gebühren vereinbart, schaut er am Ende in die Röhre (oder überzeugt das Gericht von einem höheren Wert, was schwer werden dürfte). Allerdings wirst Du diesem Anwalt dann kein weiteres Mandat antragen können...Ob es sinnvoll ist, in einer Umgangssache eine einstweilige Anordnung zu beantragen, das ist die andere Frage.
Gruss von der Insel
Was schlägst du denn sonst vor wie ich hier reagieren kann?
Man hat mir ja keine andere Möglichkeit gelassen und nachgeben möchte ich hier auch nicht, um hier keine falschen Signale auszusenden. Dieses Verhalten geht gar nicht. Überlege, ob ich das mit der einstweiligen Anordnung nicht selbstätig mache.
Netterweise hat der Anwalt nur 8.000€ als Gegenstandswert angesetzt ... sehr nett
du hast GESTERN mit der KM diesbezüglich Kontakt aufgenommen? Für die Sommerferien 2020???
Oder hattest du dirch vorab schonmal (nachweislich) um KLärung bemüht?
Mein Tipp: nimm den von der KM angebotenen Zeitraum, versuch es irgendwie hinzubiegen. Einen Eilantrag bekommst du wahrscheinlich eh nicht mehr rechtzeitig duch. Dann genießt du die Ferien, gehst danach zu FamG und holst dir (nicht als Eilantrag) einen vollstreckbaren Umgangsbeschluss. Kosten sind vernachlässigbar.
Alles andere kostet dich vieleviele graue Haare und führt wegen der Kürze der Zeit wahrscheinlich nicht zum Ziel.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen
du hast GESTERN mit der KM diesbezüglich Kontakt aufgenommen? Für die Sommerferien 2020???
Oder hattest du dirch vorab schonmal (nachweislich) um KLärung bemüht?WF
Vorgestern und vorab am Sonntag mit meiner Tochter auf dem Rückweg von mir mitgeteilt, damit sie das bei Ihrer Mama schon einmal anklingen lassen kann. Sie hat es ihr auch gesagt, aber dennoch keinerlei Reaktion bis auf meine SMS von Dienstag.
Bin ich jetzt der Dumme, weil ich es generell klären möchte sie sich aber tot stellt?
Hi,
ihr braucht eine feste Regelung, und die gibt es für die Zukunft entweder mit Vermittlung vom JA oder übers Gericht.
Bei einer Regelung übers Gericht müsst ihr deshalb vorher aber auch zum JA, also kannst du gleich dort anfangen.
Du bekommst keinen Eilantrag mehr durch, das dürfte zu knapp werden. Und du hast auch viel zu kurzfristig angefragt.
Sowas musst du am besten zu beginn des Jahres absprechen.
Ist dein Urlaub beantragt, oder kannst du den noch verlegen?
LG
Nadda
Vorgestern und vorab am Sonntag mit meiner Tochter auf dem Rückweg von mir mitgeteilt, damit sie das bei Ihrer Mama schon einmal anklingen lassen kann. Sie hat es ihr auch gesagt, aber dennoch keinerlei Reaktion bis auf meine SMS von Dienstag.
Bin ich jetzt der Dumme, weil ich es generell klären möchte sie sich aber tot stellt?
du bist der "Gelackmeierte", weil du es viel!!!! zu spät in Angriff genommen hast. Das muss man am Jahresanfang klären, und zwar spätestens. Natürlich kannst du jetzt sagen "boah, die gemeine KM, sie hätte ja auch was sagen können". Hilft dir aber nicht weiter, sie mußte nix sagen, sie hat ja nun ihren Willen.
Akzeptier es für dieses Jahr und besorg dir einen Umgangsbeschluss, in dem die nächsten Ferien geregelt sind.
Und mach das nicht über die Kinder, das ist nie gut.
WF
nicht mein Zoo
nicht meine Affen