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Eilverfahren Sommerferien 50:50

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(@inselreif)
Moderator

Vorgestern und vorab am Sonntag

Also - die Sache ist -durch Dein Verschulden- noch keine Woche in der Welt und Du willst ein Eilverfahren anstrengen? Das geht so was von in die Hose... Da würde ich ohne Vermittlungsversuch vom Jugendamt nicht einmal ein normales Verfahren wagen.

und noch einmal:

Netterweise hat der Anwalt nur 8.000€ als Gegenstandswert angesetzt ... sehr nett

Der Anwalt kann ansetzen, was er will. Du beantragst nach Abschluss des Verfahrens gerichtliche Festsetzung und damit ist sein WünschDirWas passé. Du kannst ihn höflich darauf hinweisen, dass wenn er mit gesetzlichen Gebühren meint, zu wenig zu verdienen, dann kann er eine Honorarvereinbarung machen. Aber einfach den Gegenstandswert anheben geht nicht.

Gruss von der Insel

PS: oder hat der Anwalt vielleicht eine Honorarvereinbarung mit Dir geschlossen, die eine Abrechnung nach dem Gegenstandswert 8.000 vorsieht?? Nun, dann musst Du selbst wissen, ob es Dir das wert ist. Es gibt 166.000 andere.

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Geschrieben : 18.06.2020 09:40
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Nun, eine Honorarvereinbarung hat er mir gestern natürlich auch zukommen lassen mt dem Gegenstandsweret von 8K.

_________
Edit: Vollzitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 09:45
(@inselreif)
Moderator

Musst Du ja nicht abschliessen.

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Geschrieben : 18.06.2020 09:47
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ohne Unterschrift keine Tätigkeit seinerseits, das ist auch klar.

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 09:48
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ok, ich habe verstanden, dass es realtiv spät für eine Klärung ist. Dennoch werde ich es vermutlich nicht unversucht lassen. Die Frage ist nur ob mit oder ohne Anwalt. Vermutlich versuche ich es ohne, um den Stein ins Rollen zu bringen, aber nur beschränkt auf die jetzigen Sommerferien und danach per Anwalt bzgl. einer vollständigen Regelung des Umgangrechts.

Mir tut es auch für meine Kinder leid, dass sie jetzt höchstwahrscheinlich in Kontakt mit dem Jugendamt, möglicherweise auch einem Verfahrenbeistand, etc. kommen werden. Das ist Neuland für sie.

Bzgl. des Eilantrags: Weiß jemand wie umfangreich die Begründung sein muß? Was gehört da definitiv nicht rein? Hab da gestern knapp drei Seiten zusammengeschustert um einen Abriß zu geben wie sich die Dinge so entwickelt haben. Da sind natürlich auch etliche Beispiele drin wie KM versucht hat (incl. der Spionageaktivitäten durch die Kinder) den Umgang zu vereiteln, etc. Ist das relevant?

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 09:48
(@wasserfee)
Registriert

Da sind natürlich auch etliche Beispiele drin wie KM versucht hat (incl. der Spionageaktivitäten durch die Kinder) den Umgang zu vereiteln, etc. Ist das relevant?

das ist "Dreck schmeißen und überhaupt nicht relevant. Unterlasse alles, was den anderen ET schlecht macht.

ERkläre kurz die Situation, belege, was du schon unternommen hast um DIESE Situation außergerichtlich zu klären, formuliere deinen Wunsch und fertig.

Prognose: du wirst rettungslos scheitern

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 18.06.2020 09:55
(@maxmustermann1234)
Registriert

Sehe ich auch so, ich dachte, dass du schon zu Jahresanfang gefragt hast. Du kannst in deiner Situation Residenzmodell keine Urlaubsplanung einreichen ohne eine schriftliche Bestätigung deiner Ex zu haben. Jetzt ist es viel zu spät. Du kannst jetzt ja schon mal für die Ferien 2021 fragen.

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Geschrieben : 18.06.2020 10:01
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Das heißt Fakten, die belegen wie die KM veruscht Umgangsrecht zu unterwandern sind für den Eilantrag irrelevant? Das ist doch gerade einer der Gründe warum ich diesen Eilantrag stellen möchte. Weil sie sich tot stellt, weil Abmachungen nicht eingehalten werden, etc.

Warum Dreck schmeißen? Das ist leider die Realität. Warum soll ich damit hinter dem Berg halten. Ich möchte ein komplettes Bild Ihrer 'Tätigkeiten' wiedergeben.

________
Edit: Vollzitat gelöscht

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 10:15
(@wasserfee)
Registriert

In dem EILantrag willst du ja nur die Ferien regeln lassen. Da die in wenigen Wochen beginnen, ist das EILIG.
Bei einer generellen Umgangsregelung sehe ich aber keine Eilbedürftigkeit, das wird da sicher nicht mit abgehandelt. Eilanträge beziehen sich immer auf ein spezielles Thema, sonst könnte man die gar nicht so fix abhandeln.

Und nein, du musst nicht ihre "Verfehlungen" aufzählen für einen Antrag auf Umgangsregelung. Einfach beantragen, weil die Eltern keine Einigung erziehlen können. Ihr werdet höchstwahrscheinlich vom FamG sowieso wieder zurück auf "Los" (Jugendamt) geschickt, um eine Einigung zu erarbeiten.

Also, wenn du wegen dieser Sommerferien noch tätig werden willst: Eilantrag NUR für Regelung der Sommerferien . Danach normaler Antrag zur Regelung des Umgangs.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 18.06.2020 10:21
(@maxmustermann1234)
Registriert

Warum Dreck schmeißen? Das ist leider die Realität. Warum soll ich damit hinter dem Berg halten. Ich möchte ein komplettes Bild Ihrer 'Tätigkeiten' wiedergeben.

Weil im Deutschen Familienrecht der Elternteil, bei dem das Kind wohnt, das Kind quasi besitzt und damit großteils Narrenfreiheit hat. Machst du also jetzt die Mutter schlecht, wird man dir das ankreiden und behaupten, dass du Konflikte schüren würdest und so nicht im Interesse der Kinder handelst. Beschreibe sachlich die Situation: Kontakt aufgenommen, keine Antwort erhalten, nun wurde dein Wunsch abgelehnt, weil angeblich parallel zu ihrem. Fertig, nicht mehr.

Du musst dich damit abfinden, dass im Residenzmodell gilt, dass du der Besuchsonkel bist und die Mutter dir die Regeln dafür weitestgehend vorgeben kann, solange kein Gericht was anderes sagt. Willkommen im Familienrecht aus dem letzten Jahrtausend.

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Geschrieben : 18.06.2020 10:51




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Brave, Hinweis Mod.:

Bitte zitiere nicht dauernd komplette Beiträge anderer User. Entweder den Button "Antworten" nutzen oder nur  einzelne Passagen, auf die du dich beziehst, zitieren. Du blähst die Beiträge damit unnötig auf.

Danke

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.06.2020 10:52
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Entweder den Button "Antworten" nutzen oder nur  einzelne Passagen, auf die du dich beziehst, zitieren. Du blähst die Beiträge damit unnötig auf.
Danke

Ok.

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 10:54
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Also, wenn du wegen dieser Sommerferien noch tätig werden willst: Eilantrag NUR für Regelung der Sommerferien . Danach normaler Antrag zur Regelung des Umgangs.

Ich denke so werde ich es machen.

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 10:55
(@wasserfee)
Registriert

@Max Mustermann

es kommt NIE gut, mit Dreck zu schmeißen. Egal, in welcher Position (ob BET oder UET) di dich befindest.

WF

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 18.06.2020 11:06
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ich habe nicht behauptet, dass es gut ist mit Dreck zu schmeißen, auch als BET nicht. Aber wenn das Kind einmal im Residenzmodell lebt, wird das Kind nicht ins WM oder zum anderen Elternteil wechseln, nur weil BET mit Dreck wirft. Das ist dann halt eben so. Als UET sitzt du am kürzeren Hebel, weil es meistens um Umgang geht und da sind Gerichte schneller dabei den einzuschränken oder gar auszusetzen, wenn der UET sich "blöd" verhält.

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Geschrieben : 18.06.2020 12:12
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Es ist legitim die Fakten auf den Tisch zu legen, was am Ende daraus gemacht wird ist natürlich eine andere Frage. Wie sonst soll sich der Richter ein Gesamtbild der Lage machen, wenn ich ihn nicht mit Fakten füttere? Irgendeine Grundlage für seine Entscheidung incl. Begründung muß man doch abliefern.

Habe im übrigen das zustädnige AG angerufen. Die Dame am Telefon war sehr hilfsbereit und meinte ich solle aber kein ganzes 'Buch' als Eilantrag einsenden. 10 Seiten wären aber ok 😀

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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 12:28
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Es ist legitim die Fakten auf den Tisch zu legen, was am Ende daraus gemacht wird ist natürlich eine andere Frage. Wie sonst soll sich der Richter ein Gesamtbild der Lage machen, wenn ich ihn nicht mit Fakten füttere? Irgendeine Grundlage für seine Entscheidung incl. Begründung muß man doch abliefern.

Naja, die wissen natürlich auch, dass der Umgang nicht funktioniert, wenn der entsprechende Antrag eingereicht wird; wieso und warum interessiert erst mal weniger da eine tragfähige und verbindliche Lösung für die Zukunft gefunden werden soll.
Deswegen knackig kurz und sachlich beantragen á la "bisher praktizierter Wechsel im Ferienumgang wird ohne vorherige Absprache nicht mehr eingehalten" (oder dergl.).

Wie Wasserfee aber m.E. schon richtig angemerkt hat: für einen Eilantrag dürfte es zu spät sein und für einen Umgangsbeschlus wirst Du möglicherweise erst mal ans zuständige JA verwiesen...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 18.06.2020 12:57
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Was ist denn das Ziel? Einen Elternteil abzustrafen oder eine gute Lösung für das Kind zu erreichen?

Wenn das Ziel ist, den Elternteil abzustrafen, mag es hilfreich sein, dessen Verfehlungen zu diskutieren.

Wenn das Ziel ist, dem Kind eine gute Zeit mit dem Elternteil, bei dem es nicht wohnt, zu ermöglichen, ist es sinnvoll dafür geeignet Vorschläge, Mittel und Wege zu finden. Dafür reicht aus, dass es außergerichtlich erfolglos war.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 18.06.2020 13:28
(@nadda)
Registriert

Hi,

wenn du überhaupt noch eine Chance haben willst dann schreib kurz und sachlich.
Du wirst mit ihr nochmal reden müssen wegen einer tragfähigen Umgangslösung für die Zukunft.
Je mehr Stress du da jetzt rein bringst um so schwieriger wird die Lösungsfindung!

Also:
"In den letzten .... Jahren haben wir für den Umgang die Ferien immer hälftig geteilt und die Ferienhälften Jährlich gewechselt.
Da die Kinder in den Sommerfereien 2019 die erste Hälfte bei mir verbracht haben ist diesen Sommer die zweite
Ferienhälfte meine Umgangszeit.

Auf meine schriftlichen/ telefonischen Nachfragen erhielt ich zuerst keine Antwort, am .... wurde mir mitgeteilt, dass die Kinder
nicht in der zweiten Ferienhälfte zu mir kommen können, da anderweitig geplant wurde.

Da ich mich auf das bisher gelebte Umgangsmodell verlassen habe, ist ein Ferienumgang zu einem anderen Zeitpunkt jetzt
aufgrund bereits genehmigten Urlaubs schwierig umzusetzen.

......

Dann beantragst du noch in zwei Sätzen im Eilverfahren zu entscheiden, dass die zweite Ferienhälfte deine ist und das wars.
1 Seite, nicht mehr. Nur aktuelle Fakten, mehr interessiert fürs Eilverfahren nicht.

Es geht in diesem Antrag nicht darum den Richter über alles was passiert ist zu informieren. 10 Seiten lösen bei dem nur Unlust
aus das zu lesen und zu bearbeiten.

Du wirst in wenigen Wochen beim JA sitzen, weil das Gericht das JA auf jeden Fall ins Boot holt zur Vermittlung einer Lösung.
Versuche es gleich über die bevor du sinnlos Energie in ein Eilverfahren investierst das mit 50% Wahrscheinlichkeit scheitert.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2020 13:52
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke an alle. Das ist sehr hilfreich.

Eins noch: Ich habe vermutlich das große Glück, dass der Herr mit dem ich Anfang des Jahres in der Erziehungsberatung gesprochen habe wegen unserer Tochter, auch der abgesandte des Jugendamtes sein wird. So ist das hier geregelt, daß die kommunale Erziehungsberatung hier Aufgaben für das Jugendamt übernimmt. Wir haben heute nochmal telefoniert und ich habe ihm offen von meinen Plänen erzählt, was er aufgrund dem momentan zerütteten Vertrauen zur KM, auch nachvollziehen kann. Das Gespräch war wieder sehr gut und wir bleiben in Kontakt.

Sollte ich das auch im Eilantrag erwähnen, das ich hier bereits entsprechende Schritte gegangen bin?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2020 14:19




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