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Eilverfahren Umgangsrecht

 
(@dieterklein1981)
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Hallo Freunde
 
Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.
Ich möchte es so kurz wie möglich halten.
 
Wir haben uns Mitte 2020 getrennt, zu dem Zeitpunkt war unser Sohn 6 Monate alt.
Erst am 30.01.2023 konnte ich endlich unseren Sohn sehen beim begleitenden Umgang, trotz der enormen Zeit war der Begleitenden Umgang in den Räumlichkeiten des Trägers sensationell.
Nun Mitte Februar dieses Jahres, als der zweite begleitende Umgang stattfinden sollte, wurde mir das Sorgerecht entzogen auf Antrag der Kindesmutter wegen der gestörten Kommunikation (die nachweislich nicht von mir ausging).
Die mündliche Verhandlung war der Horror Freunde (war ohne Anwalt), es war ein formelles und festgelegtes Verfahren, ich hatte auf Verfassungsgericht verwissen das gestörte Kommunikation kein Grund ist jemanden das Sorgerecht zu entziehen, die Richterin meinte daraufhin das ich mich beim OLG Beschweren kann, unglaublich das man ohne Beweise einem Elternteil das Sorgerecht entziehen kann. 
Nun zurück, ich hatte auf eigener Initiative wieder Kontakt mit meiner Ex-Frau Mitte Mai 2023, wir hatten bis Heute unzählige Ausflüge und Umgänge mit unserem Sohn zusammen..über 30 Umgänge...ich habe den Alltag unseres Sohnes kennengelernt...ich habe auch zuvor schon den Kurs „Starke Eltern Starke Kinder“ gemacht...
Nun leider ist mit meiner Ex-Frau trotz mehrfacher Besprechung mit ihr keine Umgangsregelung+Urlaubsregelung möglich, Sie nennt Gründe, die nichts mit dem Umgangsrechtes unseres Sohnes zu tun haben und eher das Kind als Eigentum ansieht und Macht gegenüber mir ausüben will, ich habe ihr vorgeschlagen jedes zweite Wochenende von Freitag 15 Uhr (das ich ihn direkt in der KITA abhole) und Sonntag um 18 Uhr nach Hause bringe.
Alle Umgänge sind fotografisch festgehalten und Videos habe ich auch viele gemacht. 
 
Soll ich einen Antrag auf bzgl. eines Eilverfahren des Umgangsrechtes stellen, ansonsten droht wiederholt eine Vater/Sohn Entfremdung?
 
Ich wünsche einen Besinnlichen Sonntag
Dieses Thema wurde geändert Vor 1 Jahr 3 mal von DieterKlein1981
Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2023 08:34
(@dieterklein1981)
Schon was gesagt Registriert

Freunde eine Frage
Darf ich als Antragsteller in einem Eilverfahren (Entfremdung Vater/Sohn) bei der Kindesanhörung mit dabei sein?
Unser Sohn ist Schüchtern und geht auf Fragen nicht ein, ich möchte einerseits mit meiner Präsenz bei der Kindesanhörung meinen Einfluss und unserem Sohn ein Vertrautes Klima bereiten das er auf Fragen antwortet.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2023 10:41
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
Geschrieben von: @dieterklein1981
Darf ich als Antragsteller in einem Eilverfahren (Entfremdung Vater/Sohn) bei der Kindesanhörung mit dabei sein?
Unser Sohn ist Schüchtern und geht auf Fragen nicht ein, ich möchte einerseits mit meiner Präsenz bei der Kindesanhörung meinen Einfluss und unserem Sohn ein Vertrautes Klima bereiten das er auf Fragen antwortet.

Ich habe schonmal gehört, dass ein Elternteil mit reingegangen ist. Aber grundsätzlich ist das nicht möglich... Deswegen st es ja die Aufgabe des Verfahrensbeistandes sich mit dem Kind zu unterhalten, kontakt aufzubauen und dann dem Kind ein vertrautes Gesicht / Sicherheit zu geben, wenn es zu der Anhörung kommt.

Gruß

 

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2023 11:40
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert
Geschrieben von: @dieterklein1981
Soll ich einen Antrag auf bzgl. eines Eilverfahren des Umgangsrechtes stellen, ansonsten droht wiederholt eine Vater/Sohn Entfremdung?

In Umgangsverahren besteht immer das Beschleunigungsgebot. Daher ist es eigentlich Unsinnig ein Eilverfahren anzustoßen, zumal wenn es dann noch unter Umständen ein Hauptsacheverfahren gibt.

Wenn die Mutter so drauf ist, wird die/der Richter(in) vermutlich ein Gutachten beschließen, aber das ist nur meine Vermutung.

Gruß

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2023 11:43
(@samson1978)
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Wenn ich das richtig verstehe, dann möchstet du einen geregelten Umgang haben.

Du hast der KM bereits ein Angebot gemacht, was hat sie darauf geantwortet?

An deiner Stelle würde ich schematisch vorgehen, sofern aktuell zumindest etwas Umgang stattfindet.

Schick ihr ein Schreiben mit deinen Vorschlägen und bitte sie diesen zuzustimmen bzw. eine adäquate Alternative vorzubringen. Dabei sollten Feiertage, Ferien und Geburtstage klar geregelt sein.

Frist setzen.

Sollte keine Reaktion oder ähnliches Ablehnung kommen, kannst du um Vermittlung durch das JA bitten. Das ist leider proforma notwendig bevor du einen gerichtlichen Umgang bei Gericht beantragst.

 

Leider geht aus dem Text nicht hervor, welche Schritte du bereits unternommen hast.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2023 12:56
(@dieterklein1981)
Schon was gesagt Registriert

@kasper 

Es geht eigentlich eher um...

Bzgl. der Kindesanhörung, es gab zwei unterschiedliche Verfahren bis wo es jeweils eine Kindesanhörung gab, zu dem Zeitpunkt war das Kind einmal 3 Jahre alt und 3,5 Jahre alt, jeweils war die KM mit im Raum, das Kind hat keine Fragen beantwortet die das Gericht und der Verfahrensbeistand gestellt hat bzgl. seines Vaters.
Jetzt wird das Kind demnächst 4 Jahre alt.
In den meisten Gerichtsverfahren, einschließlich Eilverfahren im Zusammenhang mit dem Umgangsrecht, ist es üblich, dass die Eltern während der Kindesanhörung nicht anwesend sind. Die Anhörung des Kindes soll in der Regel in einer neutralen und kinderfreundlichen Umgebung stattfinden, um sicherzustellen, dass das Kind offen und ehrlich sprechen kann, ohne sich von den Eltern beeinflusst zu fühlen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2023 13:36
(@dieterklein1981)
Schon was gesagt Registriert

@kasper 

Ich habe grosse bedenken wenn kein Eilverfahren anstrebe das Monate vergehen und dann auch noch mit einer Mündlichen Verhandlung, es droht das WorstCase Szenario in diesem fall, da es ja nicht um die Wahrheit oder Tatsachen geht, schob garnicht geht es um das Wohl des Kindes. 

Das Eilverfahren ist u.A möglich wenn eine drohende Entfremdung wie in diesem fall beschrieben ist. 

 

Ein Gutachten im Eilverfahren gibt es nicht.

Ich denke auch nicht das ein Gutachten Positiv wäre für die Vater / Sohn anbindung.

Ich möchte einfach nur eine schnelle Umgangsregelung, das kostet ansonsten alles nur Zeit und Nerven und die habe ich nicht. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2023 13:40
(@dieterklein1981)
Schon was gesagt Registriert

@samson1978 

Ich habe meiner Ex-Frau angebote gemacht, sie blockt ab, sie gewährt mir lächerliche 2 Stunden jede zweite Woche auf dem Spielplatz wo Sie wohnt und ausserdem werde ich Erpresst von ihr, mit dingen die nichts mit der Umgangsregelung zu tun haben, ich habe keine Lust mehr auf diese Spielchen. Sie sieht unser Kind als Besitzeigentum an. 

Das Jugendamt ist für die Tonne, nachweislich habe ich oft um Gespräche gebeten bzgl. des Umgangs bzw. für ein gemeinsames Gespräch mit meiner Ex-Frau beim Jugendamt per Email, nie gab es eine Reaktion. 

Ausserdem hat meinr Ex-Frau mir gedroht, wenn ich vor Gericht das ich das Kind nie wieder sehen werde und das die Jugendamtsmitarbeiterin auf ihrer Seite ist und mir steine in den Weg legen wird.

 

Soweit ich weiss ist es nicht "mehr" notwendig vor dem Antrag bei Gericht auf Umgang das JA zu kontaktieren für eine Lösung. Ausserdem ist ein Umgangvereinabarung ohne Beschluss risikohaft weil die KM sich alles erlauben darf ohne belangt zu werden. Ausserdem wird es wieder Zeit und Nerven kosten,ich denke Konsequente handlungen sind besser. Mir ist bewusst das ich alle gegen mich haben werde, egal wieviel beweise ich habe, die beweise sind ja stichhaltig, das System ist ja erfinderisch bei der Gesetzesauslegung wenn man Rechtwridig Unrecht legitimieren will.

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von DieterKlein1981
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.08.2023 13:47
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Okay, dann such dir einen Fachanwalt und formuliere einen entsprechenden Antrag auf Umgangsregelung.

Du wirst Zeit und Nerven benötigen, sehr viel Nerven.

Daher ist der RA zu empfehlen, da du ansonsten unter die Räder kommst. Wenn ich die KM einschätze, wird sie Dreckwäsche werfen und dich als Vater schlecht machen. So ein Modell hat mein Sohn leider auch. Siehe meinen Verlauf. Da braucht es einen Fachanwalt, der sachlich die Rechte des Kindes und auch deine Rechte einfordert.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2023 14:20
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @dieterklein1981

Ausserdem hat meinr Ex-Frau mir gedroht, wenn ich vor Gericht das ich das Kind nie wieder sehen werde und das die Jugendamtsmitarbeiterin auf ihrer Seite ist und mir steine in den Weg legen wird.

 

Das ist eine leere Drohung und im Grunde ein leerer Bluff. Kannst du ignorieren bzw. im weiteren Verlauf gegen die KM verwenden, denn es zeigt ihre geistige Haltung.

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2023 14:21




(@richardvonweizsaecker)
Nicht wegzudenken Registriert
Geschrieben von: @dieterklein1981

Freunde eine Frage
Darf ich als Antragsteller in einem Eilverfahren (Entfremdung Vater/Sohn) bei der Kindesanhörung mit dabei sein?
Unser Sohn ist Schüchtern und geht auf Fragen nicht ein, ich möchte einerseits mit meiner Präsenz bei der Kindesanhörung meinen Einfluss und unserem Sohn ein Vertrautes Klima bereiten das er auf Fragen antwortet.

Sehr unwahrscheinlich das Du dort mit rein darfst, habe ich noch nie gehört / gelesen das ein Elternteil mit darf.
Dafür ist wie hier schon geschrieben, der Verfahrensbeistand zuständig.

Paar Dinge aus meiner Erfahrung nach rund ein Dutzend Verfahren zum Thema Umgang;

- Du kannst die Verfahren zwar selbst führen, aber wenn du dem Papierkrieg nicht gewachsen bist, Du nicht den Keidel Kommentar zum Familienrecht Zuhause hast und allgemein nicht weist wie das ganze auf der Ebene funktioniert, dann such dir ein Anwalt, du kannst nur verlieren. Du hast keine chance.
Im Saal mit den beteiligten ist es auch immer nützlich jemanden an deiner Seite zu haben.
Hat die KM einen pfiffigen Anwalt und du bist alleine, dann wird der dich fertig machen und mit haut und haaren auffressen. 
Im Familiengerichtsaal wird auch noch einmal eine Musik gespielt, die selbst einen erfahrenen Juristen aus einem anderen Fachgebiet ins staunen versetzt. Das heißt, selbst wenn du einen Jura Background hast und Anträge schreiben kannst, mach dich auf Sachen gefasst die mit der normalen Rechtsstaatlichkeit nüscht zutun hat.

- Stell dich mit den Verfahrensbeteilgten gut, sei nett zur Verfahrenspfleger/in, ggf. zum Umgangspfleger, zum Jugendamt usw. Das heißt nicht dass du dich einlullen lassen sollst, bleib selbstbestimmt, aber verscherz es nicht mit denen.

- Arbeite mit einstweiligen Anordungsanträgen.
Hier wurde zwar geschrieben das Familienverfahren "vorrangig" und Beschleunigt geführt werden müssen, Hauptsacheverfahren würden ausreichen,.. die Realität sieht aber leider anders aus.
eA Verfahren haben noch einmal eigene Regeln die ggf. Nützlich sein können.

Zu deinem Fall;
- Du hast das Sorgerecht bereits vor mehreren Monaten verloren?
Bist Du vor das OLG gegangen? Gab oder gibt es ein laufendes Beschwerde verfahren?

- Geh direkt auf die Umgangspflegschaft, stell einen eA Antrag auf Umgang mit Umgangspflegschaft.

Geschrieben von: @dieterklein1981

Ausserdem ist ein Umgangvereinabarung ohne Beschluss risikohaft weil die KM sich alles erlauben darf ohne belangt zu werden. Ausserdem wird es wieder Zeit und Nerven kosten,ich denke Konsequente handlungen sind besser.

Absolut korrekt.
Geh direkt auf den Beschluss.

Geschrieben von: @dieterklein1981

Ausserdem hat meinr Ex-Frau mir gedroht, wenn ich vor Gericht das ich das Kind nie wieder sehen werde und das die Jugendamtsmitarbeiterin auf ihrer Seite ist und mir steine in den Weg legen wird.

Du musst das Jugendamt mit ins Boot holen, die werden Berichte schreiben und sich als "Fachkraft" im Verfahren beteiligen (mal mehr, mal weniger).
Das heißt, halt das Jugendamt sachlich und strukturiert einfach am laufen, welche Umgänge finden statt, welche nicht. usw. Bleibe dabei immer sachlich(!!), greif deine Ex nicht, mach einfach Status reports.
Bezüglich der Aussage deiner Ex würde ich dem Jugendamt nett mitteilen dass die Ex dies geäußert hat, du aber weist und darauf vertraust, dass das Jugendamt nur das wohl deines Kindes im sinn hat und du dich auf weiteren konstruktiven Austausch freust und immer für Gespräche mit oder ohne deine Ex bereit stehen wirst. 
Sollte die was wollen oder brauchen, stehst du jederzeit zur Verfügung. (ohne dabei zu devot zu werden).

Wenn es dumm läuft, hast du die nächsten Jahre Krieg, terror und ein haufen kosten.

Hol dir einen Anwalt & good luck bro!

Diese r Beitrag wurde geändert Vor 1 Jahr von RichardvonWeizsaecker
AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2023 23:05
Kasper, Kasper and Kasper reacted