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Ein Paar fragen zum Umgang

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(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Ich melde mich auch mal wieder.
Nach dem ganzen Chaos der letzten Monaten lief es tatsächlich 4 Wochen lang verhätnismäßig friedlich, das hat sich aber schon wieder etwas geändert...
Meine Tochter ist inzwischen knapp 10 Monate alt und seit das ergebniss des Vaterschaftstest meine Vaterschaft bestätigt hat bin ich alle 14 Tage die gut 300 Km zu meiner Tochter gefahren, die ersten 2 oder 3 mal hab ich einige Stunden mit ihr verbracht. Hatt mich mit meiner ex geeinigt, haben aber trozdem ein gemeinsames Beratungsgespräch beim JA gehabt bei dem sie mich wieder mal auf lächerliche Art und Weise versucht hat als unzuverlässig, verantwortungslos ect. darzustellen. Im Anschluss an das Gespräch bat sie mich dann ernsthaft um einen Kuss, was ich aber danken abgelehnt habe .

Wier hatten vereinbart das immer an dem Sonntag an dem ich nicht da bin wir einmal zu einer bestimmten Zeit Telefonieren damit ich auf dem Laufenden bin was die Belange meiner Tocher angeht. Hat nicht ein mal geklappt.

Das Sie ja Ständig zwischen ihrer Wohnung und ihren Eltern wechselt (etwa 60 km ausseinander) war abgemacht das ich bis Spätestens Samstags abend informiert werde wo der Umgang stattfinden soll. Inzwischen läuft es so das ich im Vorfeld das ich abends vorher x mal versuche diese Information telefonisch bei ihren Eltern zu bekommen da KM für mich nicht mehr erreichbar ist.

Die Schlafenszeiten der Kleinen sind inzwischen ziehmlich perfekt mit mit den Umgangszeiten synchronisiert worden. Die Stunde, welche inzwischen per Stoppuhr genau kontrolliert wird schiebe ich also ein Kind im Tiefschlaf vor mir her.

Jetzt kommt der Winter und da es ja völlig ausgeschlossen ist das ich die Stunde mit meiner Tochter in der Wohnung der KM oder ihren Eltern verbringe Kommt das Nächste Problem.
Ist es mir zuzumuten das Das ich dafür ein Hotelzimmer nehme? Was im Wohnort ihrer Elter ohnehin nicht möglich Wäre, da ist die Nächste Möglichkeit rund 20 km entfernt. Von seitens der KM kam der vorschlag den umgang dann halt über die Wintermonate und bei schlechtem Wetter auszusetzen, aber vorher setze ich mich mit der kleinen eine Sunde ins Auto und lass die Heizung laufen.

Es ist auch so das jedes mal Ihre Schwester oder Vater die ganze Zeit hinter oder nebenherherdackeln wenn ich mit dem Kinderwagen losschiebe. Muss ich das so dulden?
Den Zahn mit dem begleiteten Umgang hatte die Frau vom JA ihr damals schon gezogen.

Über diese Zustände habe ich das JA schon informiert und einen erneuten Termin für ein gemeinsames Beraungsgespräch gemacht und lasse mich mal überraschen ob KM dem zustimmt.

Ich habe die Vaterschaftsanerkennung schon vor etwa 3 Monaten unterschrieben KM immer noch nicht.
Hätte ich so überhaupt die Möglichkeit einen Gerichtsbeschluss zum Umgang zu erwirken?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.11.2018 20:13
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Du solltest versuchen mit Hilfe des JA eine Ausweitung des Umgangs auf einen Nachmittag und dann das Wochende mit Übernachtung zu erreichen.
Solange es nur ein Nachmittag ist müsstest Dir tatsächlich etwas einfallen lassen, z.B. ein kinderfreundliches Hotel oder auch irgendetwas, was einen Kinderspielplatz hat, wo Du 3-4 Stunden mit dem Kind sein kannst.

Auto ist Quatsch, bei KM oder ihren Eltern wird es auch nichts werden. Beim JA klar und deutlich sagen, was Du willst und auch wie. Wenn die KM nicht darauf eingeht, dann bleibt Dir nur der Weg zum Familiengericht um den Umgang gerichtlich festlegen zu lassen und die Nichteinhaltung zu sanktionieren. Das gilt dann natürlich auch für Dich.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 18.11.2018 20:27
(@celine)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn die KM nicht darauf eingeht, dann bleibt Dir nur der Weg zum Familiengericht um den Umgang gerichtlich festlegen zu lassen und die Nichteinhaltung zu sanktionieren.

So einfach geht das nicht.

@Holzmichel: Um auf Umgang klagen zu können, müsstest Du der rechtliche Vater des Kindes sein. Das bist Du aber nicht. Jeder Umgang, den die Mutter derzeit gewährt, beruht auf freiwilliger Basis. Du hast gegenwärtig keinen Rechtsanspruch darauf.

Ein erster Schritt wäre, die Vaterschaft gerichtlich bestimmen zu lassen, wenn die Kindesmutter Deiner Vaterschaftsanerkennung nicht zustimmt. Erst danach hast Du überhaupt ein Umgangsrecht.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2018 01:04
(@wasserfee)
Registriert

Moin Holzmichel,

das Wichtigste wurde ja schon geschrieben: Ohne Vaterschaftsanerkennung keine Vaterschaft und somit kein Recht auf irgendwas.

Jetzt kommt der Winter und da es ja völlig ausgeschlossen ist das ich die Stunde mit meiner Tochter in der Wohnung der KM oder ihren Eltern verbringe Kommt das Nächste Problem.
Ist es mir zuzumuten das Das ich dafür ein Hotelzimmer nehme? Was im Wohnort ihrer Elter ohnehin nicht möglich Wäre, da ist die Nächste Möglichkeit rund 20 km entfernt. Von seitens der KM kam der vorschlag den umgang dann halt über die Wintermonate und bei schlechtem Wetter auszusetzen, aber vorher setze ich mich mit der kleinen eine Sunde ins Auto und lass die Heizung laufen.

was wäre denn die Alternative? Für ein paar Stunden Umgang 300km das Kind hin und zurück karren?

Da bleibt wirklich erstmal nur das Hotel bei so einem kleinen Kind.
Oder was sind deine Ideen dazu?

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2018 10:14
(@nadda)
Registriert

Hi,

erstmal musst du dich zügig darum kümmern das die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben wird. Schau das der Termin beim Jugendamt schnell klappt. Macht sie nicht mit musst du diese Vaterschaftsanerkennung gerichtlich einklagen. Erst danach macht es wirklich Sinn an den Umgang zu gehen. Und die 3 Monate sind schon sehr lang die du auf diese Unterschrift wartest, Frist setzen, da reicht eine Woche und wenn dann nix ist dann klagen. Vielleicht wartest du noch ob sie zum JA Termin kommt und danach das ganze schriftlich und zügig lostreten.

Und dann ist Umgang bei so Kleinen halt immer ein wenig schwierig. Kennst du da wo sie jetzt lebt jemanden? Du könntest hier oder bei mein-papa-kommt schauen ob du jemanden findest dessen Wohnung du für die paar Stunden mitnutzen kannst.

Prinzipiell ist es bei trockenem Wetter auch kein Problem das Kind eine Weile draußen rumzuschieben, frische Luft tut ja gut. Aber zum Spielen ist das natürlich nichts und wenn es regnet oder schneit brauchst du was anderes.

Dann ist eine Stunde natürlich auch zu wenig, da müsste man schon mehrere Stunden Umgang bekommen und das eigentlich wenns um die Bedürfnisse des Kindes geht mindestens 2mal die Woche. Aber das ist bei der Entfernung ein Problem.

Hinterherziehen ist für dich keine Option nehme ich mal an? Dann muss eine andere Lösung gefunden werden.

Wir hatten eine Weile die Bahnhofsmission als Anlaufstelle für Umgang, geht halt nur in größeren Städten. Auch die Caritas ermöglicht einem manchmal Räume mit zu nutzen, das hängt halt total von den Leuten vor Ort ab.

LG
Nadda

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2018 12:16
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Der Termin bei JA ist in etwa 2 Wochen. mal sehen ob Sie überhaupt erscheint.
Und so lange der Umgang im Wohnort ihrer Ort ihrer Eltern stattfindet gibt es keine Möglichkeit für mich beheizten und überdachten Umgang zu ermöglichen. Die nächste Gelegenheit wäre wie gesagt etwa 30 km entfernt was ja bei einer Stunde Umgangszeit nicht mal ansatzweise Sinn machen würde.

Warum KM die Vaterschaftsanerkennung noch nicht unterschrieben hat weiß ich nicht genau. Kann mir aber vorstellen das sie die Summe an Unerhaltsvorschuss den ich zurückzahlen muss möglichst hoch treiben will damit ich mir den Umgang finanziell gar nicht mehr erlauben kann.

Eine andere Theorie ist das sie es eventuell gar nicht kann. Es ist nicht auszuschließen das sie gerade in psychatrischer Behandlung, in welcher Form auch immer ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2018 14:38
(@wasserfee)
Registriert

Und so lange der Umgang im Wohnort ihrer Ort ihrer Eltern stattfindet gibt es keine Möglichkeit für mich beheizten und überdachten Umgang zu ermöglichen. Die nächste Gelegenheit wäre wie gesagt etwa 30 km entfernt was ja bei einer Stunde Umgangszeit nicht mal ansatzweise Sinn machen würde.

was würde denn für dich Sinn machen?

Warum KM die Vaterschaftsanerkennung noch nicht unterschrieben hat weiß ich nicht genau. Kann mir aber vorstellen das sie die Summe an Unerhaltsvorschuss den ich zurückzahlen muss möglichst hoch treiben will damit ich mir den Umgang finanziell gar nicht mehr erlauben kann.

Man möge mich berichtigen aber ich glaube nicht, dass vor Vaterschaftsanerkennung für dich Schulden auflaufen, zumal ja klar ersichtlich ist, dass sie diejenige ist, die die Angelegenheit in die Länge zieht.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 19.11.2018 14:55
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Man möge mich berichtigen aber ich glaube nicht, dass vor Vaterschaftsanerkennung für dich Schulden auflaufen, zumal ja klar ersichtlich ist, dass sie diejenige ist, die die Angelegenheit in die Länge zieht.

Das ist m.E. korrekt, ohne Anerkennung weder Rechte noch Pflichten...insofern auch keine UH-Pflicht oder dergl.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 19.11.2018 15:13
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ohne die Vaterschaftsanerkennung kann sie auch keinen UHV (Unterhaltsvorschuss) beantragen. Auch hat sie keine Möglichkeit einen KU (Kindesunterhalt) einzufordern. Das geht nur bei dem rechtlichen Vater. WEnn als alles korrekt läuft, dann dürfte sie für das Kind keinen Unterhalt bekommen.
Allerdings kann der KU - bei nicht geklärter Vaterschaft - in diesem Fall rückwirkend ab Geburt gefordert werden, da der KU ein Anspruch des Kindes ist und dies Kind, durch die ungeklärte Vaterschaft, am Einfordern des Unterhaltes gehindert war.
Ich weiß nicht, wie die Einkommenslage der KM aufgebaut ist, es kann aber sein, dass (z.B.) die ARGE noch Beträge einfordert.

Zum Umgang.
Gibt es irgendwo in der Nähe eine Jugendeinrichtung, Müttertreffen? Vielleicht gibt es dort einen Raum, den man Stundenweise nutzen kann, um den Umgang in einem beheiztem Raum durchzuführen? Vielleicht auch das JA fragen, ob die solche Einrichtungen in der Nähe kennen bzw. vielleicht sogar selber einen Raum zur Verfügung stellen können?

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 19.11.2018 16:02
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Soweit ich weiß wird seit März UV gezahlt und beim JA wurde mir damals gesagt das ich diesen zurückzahlen müsste wenn ich der Vater sein sollte.
Bislang hat aber auch von mir niemand Geld gefordert. Lediglich das Jobcenter wollte Angaben zu meinem Einkommen und Vermögen.

Ich bin auch der Meinung das ein wirklicher Umgang nicht innerhalb von 60 Minuten oder weniger Stattfinden kann.
Wie gesagt der Wohnort der Eltern der KM ist ein winziges Nest, genau so wie die umliegenden Ortschaften.
Da müsste ich dann halt in den Nächsten sauren Apfel beissen und in ein Hotel oder Pension fahren. Aber dann müsste der Umgang auf mindestens 2 oder 3 Stunden ausgeweitet werden.

Aber ein Umgang ist ja von seiten der KM nicht erwünscht, also wird das bei ihr auf freiwilliger Basis keinen Anklang finden denke ich.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.11.2018 18:54




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ist mir unverständlich ... wenn Deine Vaterschaftsanerkennung beim JA liegt und es nur daran haoert, dass die KM nicht unterschreibt, dann frage ich mich, warum überhaupt UHV gezahlt wird!?

Naja, Umgang. Ja, 60 Minuten ist ein Witz und muss ausgebaut werden. Vielleicht unterschreibt die KM nicht, weil sie Angst hat, dass Du dann das gSR beantragst!?
Aber dann ist die Vorgehensweise ja soweit klar. Ausbau des Umgangs.

Vielleicht finden sich ja noch Kontakte in der Region der KM. Dann läuft es auch besser. Mal recherchieren, ob man ein Zimmer auf einem Bauernhof für die Tage anmieten kann, irgendwas ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 19.11.2018 19:11
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich weiß wird seit März UV gezahlt und beim JA wurde mir damals gesagt das ich diesen zurückzahlen müsste wenn ich der Vater sein sollte.
Bislang hat aber auch von mir niemand Geld gefordert. Lediglich das Jobcenter wollte Angaben zu meinem Einkommen und Vermögen.

Ich bin jetzt mal ganz böse, aber nach meiner Kenntnis kann keiner Geld von Dir fordern weil Du nicht der rechtliche Vater bist bzw. die KM ja nicht die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben hat. Da wäre die Frage ob Du die Unterlagen an das JC überhaupt hättest schicken müssen im aktuellen Fall. Kann auch gut sein, dass die nach der Unterschrift der KM gleich wieder ankommen und Unterlagen wollen.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2018 19:13
(@wasserfee)
Registriert

@Kasper
ich denke, du irrst.
Auch Frauen, die nach einem ONS den Kindsvater nicht kennen (ohne das jetzt bewerten zu wollen) bekommen UHV.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

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Geschrieben : 19.11.2018 19:44
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja, die KM (!!) und damit auch das JA ist rechtlich daran gehindert Unterhalt für das Kind zu fordern, da der rechtliche Vater nicht feststeht.
Das bedeutet aber auch, dass der Unterhalt für das Kind nachgefordert werden kann (und wird), wenn die Vaterschaft offiziell feststeht.

siehe  <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/1613.html>§" 1613 BGB</a>
Absatz 2:
(2) Der Berechtigte kann für die Vergangenheit ohne die Einschränkung des Absatzes 1 Erfüllung verlangen
....
2. für den Zeitraum, in dem er
a) aus rechtlichen Gründen oder
.....
an der Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs gehindert war.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 19.11.2018 19:44
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

ja, die KM (!!) und damit auch das JA ist rechtlich daran gehindert Unterhalt für das Kind zu fordern, da der rechtliche Vater nicht feststeht.
Das bedeutet aber auch, dass der Unterhalt für das Kind nachgefordert werden kann (und wird), wenn die Vaterschaft offiziell feststeht.

Das Stimmt ja nur bedingt.

Ich stehe als biologischer Vater fest und quasi halb als gesetzlicher. Es hapert einzig und alleine an der Unterschrift der KM und das ist ja nicht meine schuld.
So gesehen ist Sie es also die sich selber und das JA daran hindert Geld von mir zu fordern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2018 00:50
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

wenn die KM der Vaterschaft nicht zustimmt, dann bleibt Dir nur die Klage auf gerichtliche Festellung der Vaterschaft. Gibt es einen gültigen Vaterschaftstest, dann ist auch für das Verfahren verwendbar.

Ohne Vaterschaft hast Du keine Rechte (und keine Pflichten).

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2018 11:57
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ergänzen möchte ich hierbei noch, dass Abwarten keinerlei finanzielle Vorteile bringt, denn zumindest der KU kann ab dem Tag der Geburt (auch nach Jahren) eingefordert werden.
Als Beispiel, die KM zieht das Spielchen jetzt bis 2020 hin, und erst dann die Vaterschaft anerkannt, dann kann dennoch der KU ab Geburt geltend gemacht werden.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2018 13:23
(@holzmichel)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde das Thema beim nächsten Termin sofern er denn stattfindet ansprechen, wenn dann nichts passiert werde ich ihr schriftlich eine Frist setzen und wenn das auch nichts brigt halt übers Gericht. Ist zwar nett von KM das sie Schulden für mich macht, kann ich aber drauf verzichten.

Da fällt mir gerade wieder ein das sie angeblich vor einigen Wochen einen Termin beim JA hatte bei dem ihr gesagt wurde sie solle mir sagen ich soll einfach schon mal den Mindestunterhalt überweisen.
Kam mir komisch vor also hat sie nichts von mir bekommen, war auch wieder nur ein Versuch mich zu verarschen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2018 14:39
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Mit irgendwelchen Zahlungen, ohne Rechtsgrund, wäre ich vorsichtig.

Folgene Szenarien wären möglich:
1. KM sagt Dir irgendwas, steckt die Kohle doppelt ein, da auch noch UHV gezahlt wird.
2. Beistandschaft/UHV Kasse, sagt, dass ohne Beleg gezahlt wurde und daher der UHV und KU dennoch nachzuzahlen sind.
3. von der KM zurückfordern geht nicht, da diese das Geld als Verbraucht anbiebt und damit zahlst Du doppelt.

Also erst einmal auf die Post warten, die kommt sicherlich. Aber halt auch erst, wenn die Vaterschaft festgestellt wurde.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2018 15:18
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

aus meiner Sicht solltest Du die Unterhaltszahlungen einstellen. Sicher hast Du Angst, dass es dann überhaupt keinen Umgang mehr gibt, aber bisher ist es ja auch nicht so, dass Du da viel verlieren kannst.
Im Moment bekommt die KM UHV + Deinen KU und wenn die Vaterschaft anerkannt wird, dann wird der UHV mit Sicherheit von Dir durch die UHV-Kasse gefordert.
Also keine Zahlungen mehr an die KM und auf die Vaterschaftsanerkennung hinarbeiten. Parallel solltes Du den KU auf ein extra Konto einzahlen und wenn erforderlich kannst Du dann die Zahlungen leisten. Dabei fordert die UHV-Kasse den UHV, der niederiger ist als der KU von Dir, und die KM bzw. das JA wird die Differenz zum KU ab Geburt direkt von Dir fordern.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2018 19:53




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