Nicht falsch verstehen. KM hätte gerne das ich ihr jeden Monat Geld überweise, aber ich tue es nicht und habs auch nicht getan weil es keine Rechtsgrundlage dafür gib.
Den Unterhalt auf einem extra Konto "zwischenlagern" tue ich bewusst nicht. In den Formularen die ich fürs Jobcenter ausfüllen musste stand drin das ich nur eine Bestimmte Summe pro Lebensjahr für mich sparen darf (glaube 150€) wenn ich mehr habe muss ich das Angeben damit die Summe die über diesem Betrag liegt mit in die Unterhaltsberechnung einbezogen werden kann oder so Ähnlich.
Das mit dem UHV zurück zahlen ist die eine Sache. Aber die Differenz vom UHV auf den KU auch noch? Ich hab doch irgendwo mal gelesen das unterhalt nicht rückwirkend gefordert werden kann.
Du unterliegt falschen Annahmen ...
1) die Formulare der ARGE must Du garricht verwenden.
2) Unterhalt wird nur und ausschließlich aus dem laufenden Einkommen bestritten. Vermögen bleibt unberücksichtigt ...
Hier ein ABER:
Zinseinkünfte sind Einkommen und werden mit dem Einkommen angerechnet, aber bei den derzeitigen Zinsen besteht da keine Gefahr. Die 150 Euro / Lebensjahr sind nur, wenn Du für Dich selber ARGE Leistungen in Anspruch nehmen.
Noch ein Aber, wenn Du für den Kindesunterhalt (nicht Betreuungsunterhalt) nicht Leistungsfähig bist (unter dem Mindestunterhalt), nur dann bist Du dazu verpflichtet, Vermögen anzugreifen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
Deine Annahmen sind beide falsch.
Solange Du nicht selbst H4-Empfänger bist (in diesem Fall wärst Du nicht leistungsfähig für KU), gilt, dass was Kasper geschrieben hat.
Dein Vermögen interessiert nicht, nur die laufenden Einkünfte und dabei auch Zinserträge.
Unterhalt kann eigentlich nur für ca. 1 Jahr rückwirkend gefordert werden.
Da Du aber bisher nicht als Vater festgestellt bist, ist die KM und das JA daran gehindert von Dir Unterhalt zu fordern, deshalb kann der volle Unterhalt ab Geburt des Kindes rückwirkend gefordert werden, wenn die Vaterschaft feststeht.
Das JC interessiert nur wieviel KU Du zahlen müsstest, wenn Du der Vater bist, dann wird dieser Unterhalt mit H4 für Mutter und Kind verrechnet. Auch der UHV wird auf H4 angerechnet.
VG Susi
Und wie ist das dann eigentlich? die Km hat ja wenn sie UHV beantragt oder bekommt eine Mitwirkungspflicht bei der Klärung der Vaterschaft.
Diese Mitwirkungspflicht kommt sie nun ja zum wiederholten Mal auf verschiedene weise nicht nach.
Erst die Verweigerung eines Vaterschaftstest, Dann die Kommunikation mit dem JA eingestellt, dann den ersten Termin für einen Vaterschaftstest mit viel Tara vor Ort platzen lassen, den nächsten Termin fast 3 Monate hinauszögern, und jetzt die Vaterschaftsanerkennung hinauszögern.
Sie hat bislang bei allen beteiligten Mitarbeitern einen bleibenden Eindruck hinterlassen. Ich denke die erleben dort auch viel, aber den Satz "sowas habe ich auch noch nicht erlebt" habe ich in der Angelegenheit nicht nur ein mal gehört.
Hi,
erfahrungsgemäß bekommt sie für ihre nicht vorhandenen Mitarbeit eine kleine Rüge vor Gericht -wenn ihr irgendwann dort landet und das wars.
Aber ich geh immer noch davon aus, dass eine Klage auf Anerkennung der Vaterschaft und gemeinsame Sorge recht problemlos durchgehen müsste.
LG
Nadda
Über die Gründe kann man nur Vermutungen anstellen.
Vielleicht ist es die Angst, dass sie die Kontrolle verliert (Macht und Kontrollverlust sind bei einigen Müttern überpräsentiert). Zumal sie vermutlich inzwischen auch weiß, dass mit der Vaterschaftsanerkennung Du das gSR sowie einen gerichtsverwertbaren Umgangsbeschluss erwirken kannst. Dann kann sie nicht mehr tun und lassen was sie möchte, Dir irgendwelche Termine diktieren ... das könnte dann schnell teuer und unangenhem für sie werden.
Dies könnten Beweggründe sein.
Oder aber, sie ist generell ein Mensch, der nie tut was man von ihr verlangt/erwartet, dann hat sie jetzt nur ein schönes neues Betätigungsfeld gefunden.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Das mit dem Macht/kontrollverlust halte ich auch für sehr wahrscheinlich. Ebenso auch die angst davor das die Kleine später mal fragt warum sie nicht Mama und Papa im herkömmlichen Sinne hat und sie nicht die Schuld auf den "bösen Papa" schieben kann.
Hab heute einen Anruf vom JA bekommen. KM hat den Termin abgesagt und mitgeteilt das sie auch in Zukunft keine solchen Termine mehr wahr nimmt.
Die Mitarbeiterin in Sachen Umgang hat mir dazu geraten eine Umgangsregelung durchs Familiengericht zu erwirken, wo wir ja dann wieder beim Thema Vaterschaftsanerkennung wären.....
Also habe ich die zuständige Sachbearbeiterin angerufen und erfahren das KM schon vor längerem einen Termin für die Vaterschaftsanerkennung hatte, diesen aber wieder abgesagt hat und sich seit dem nicht mehr gekümmert hat.
Jetzt wird sie nochmal schriftlich vom JA dazu eingeladen. Passiert dann wieder nichts werde ich ihr wohl schriftlich eine Frist setzen und dann das Familiengericht bemühen.
Passiert dann wieder nichts werde ich ihr wohl schriftlich eine Frist setzen
wozu? Wenn sie aufs Jugendamt nicht reagiert, wird sie auf Dich auch nicht reagieren. Du verlierst nur Zeit.
Gruss von der Insel
Ich würde auch sagen, verliere keine Zeit...
Ich habe so langsam das Gefühl, es gibt irgendwo eine Handlungsanweisung für eine gewisse Sorte Mütter, in der genau steht, wie man am Besten Zeit schinden kann oder aber auch das eigentlich unausweichliche möglichst lange hinausziehen kann. Zu sehr ähneln sich doch hier die Schilderungen....
Ich habe so langsam das Gefühl, es gibt irgendwo eine Handlungsanweisung für eine gewisse Sorte Mütter, in der genau steht, wie man am Besten Zeit schinden kann oder aber auch das eigentlich unausweichliche möglichst lange hinausziehen kann. Zu sehr ähneln sich doch hier die Schilderungen....
Nein, dass ist das konsequentzlose Handeln der beteiligten "Fachleute", sogar Richter, die sich an der Nase herumführen lassen. Das ist halt der Rechtsstaat (der meiner Meinung nach keiner mehr ist!).
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich würde auch sagen, verliere keine Zeit...
Ich habe so langsam das Gefühl, es gibt irgendwo eine Handlungsanweisung für eine gewisse Sorte Mütter, in der genau steht, wie man am Besten Zeit schinden kann oder aber auch das eigentlich unausweichliche möglichst lange hinausziehen kann. Zu sehr ähneln sich doch hier die Schilderungen....
Tja, die gibt es. Lies dich durchs Internet zum Thema Trennung und du findest immer wieder sowas. Braucht man aber eigentlich nicht, weil es gibt ja immer Leute die sich schon "erfolgreich" getrennt haben, die kann man auch fragen. Und dann sind Anwälte oft wirklich unter aller Sau.
Bei meinem ersten Gespräch bei Anwalt hat mir diese Person einen Trennungsunterhalt errechnet nach dessen Abzug mein Exmann mehr oder weniger gar nichts mehr zum Leben gehabt hätte. Als ich daraufhin den Anwalt gewechselt habe, wurde mir erklärt, dass ich für eine einzige Beratung und einen Brief an meinen Ex bitte 800€ bezahlen möge. Diese Kosten würden nicht anfallen, wenn ich die Scheidung mit diesem Anwalt mache - weil er das dann in die PKH einrechnet.
Ich habe die Kohle abgestottert, aber ich denke vielen Frauen wäre das dann egal ob ihr Ex da ausgenommen werden soll wie eine Weihnachtsgans. Vor allem wenn viele negativen Gefühle im Weg sind und man den anderen verletzen will.
LG
Nadda
So es gibt mal wieder etwas "neues"
Km hat mir mitgeteilt das sie jetzt die Vaterschaft anerkannt hätte und sich ihr Anwalt jetzt um den Umgang kümmern würde und mir die von ihr beschlossene neue Umgangsregelung mitgeteilt die wie zu erwarten war mir nicht passt. Ihr Anwalt würde mir das aber auch noch mal Schriftlich mitteilen.
Ich habe sie dann nur darüber aufgeklärt das ich vorerst die bisherige Regelung beibehalten werde worauf hin ich dann wieder von ihrem Onkel mit Anwälten, Anzeigen und Hausverboten bedroht wurde, also das Bla Bla was ich schon von ihm kenne.
Wie reagiere ich wenn jetzt unerwarteter Weise Post von ihrem Anwalt bezüglich des Umgangs kommt? Reagiere ich da überhaupt drauf?
Moin moin.
Ich melde mich auch mal wieder mit dem aktuellen Stand der Dinge.
Tatsächlich bekam ich Post vom Anwalt der KM bezüglich Umgang und Unterhalt.
Er machte mir einen Vorschlag für eine Umgangsregelung den ich wie zu erwarten war so nicht annehmen konnte.
Punkte wie der der Umgangs nun samstags stattfinden soll statt sonntags weil km das "besser in ihre Planung passt", KM will ständig den Umgang begleiten, Kind bleibt die gesamte Zeit im Kinderwagen usw. sind ja nicht gerade förderlich um eine Beziehung aufzubauen.
Auf meinen Gegenvorschlag kam nur ich solle belegen warum der Umgang nicht samstags stattfinden könne, da ihm die ausführliche Erklärung warum ich oft samstags arbeiten muss nicht ausreicht ( Er konnte nicht einmal begründen warum meine Tochter Sonntags keine Zeit hat)
Punkte wie das nachholen von ausgefallenen Umgangsterminen ect. die ich in meinem Vorschlag mit eingearbeitet habe wurden von ihm einfach völlig ignoriert und die Sache mit dem Unterhaltsvorschuss wollte er wohl nicht verstehen...….
Inzwischen erhalte ich gar keine Antwort mehr auf meine Schreiben von ihm.
(Sein Verhalten stimmt ganz gut mit seinen Google Rezessionen überein 😀 )
Bei den Nachfolgenden Umgangsterminen berief sich KM immer auf die "Regelung die ihr Anwalt getroffen hätte" und da ich mir ja keinen Anwalt nehme hätte ich auch nichts zu melden.
Das ich sämtlichen Schriftverkehr scheinbar ohne Anwalt mache ist wohl Thema nr.1 bei KM und deren Familie.
Der letzte Umgangstermin der noch mehr oder weniger stattgefunden hat war Mitte Januar, wobei ich von den 2 Stunden etwa 1,5 Stunden hauptsächlich von den Eltern der KM beschimpft wurde und mir irgendwelche Fantasieparagraphen aus dem BGB erzählt wurden.
Die Nächsten 4 Wochen war meine Tochter dann angeblich so krank das angeblich kein Umgang möglich war. Es war wohl ein Infekt, welcher genau wüssten die Ärzte nicht. Ersatztermine hat ihr Anwalt ja nicht vorgesehen und ein Attest habe ich bis heut noch nicht gesehen ( obwohl das selbst ihr Anwalt so vorgesehen hat)
Der Nächste reguläre Umgangstermin sah dann so aus das ich außer den Eltern und dem Schwager der KM Niemanden antraf und nach 10 minütiger Diskussion wieder gefahren bin bevor das da noch eskaliert wäre. also 600 Km gefahren nur um mich beschimpfen zu lassen...…..
Da hats mir dann endgültig gereicht und ich habe mich ans Familiengericht gewandt, nun steht für anfang April ein Termin für die persönliche Vernehmung mit KM Verfahrenspfleger, JA und mir an.
Bin schon gespannt.
Und das Theater geht weiter...….
KM´s Anwalt hat meinen Antrag auf eine gerichtliche Umgangsregelung gerügt.
Ich habe den Antrag bei dem Amtsgericht in Stadt A gestellt bei dem KM und Kind gemeldet sind und eine Wohnung haben.
Laut ihrem Anwalt hätten sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt aber angeblich bei KM´s Eltern und da ist die Zweigstelle des Amtsgerichtes von Stadt A zuständig.
Dies hätte ich angeblich wissen müssen. Habe zwar vorher mehrfach schriftlich danach gefragt aber nie eine Antwort erhalten und im Februar wollte der Anwalt mich selbst noch am Amtsgericht in Stadt A wegen eines Unterhaltstietels verklagen.
Das Amtsgericht hat sein Spiel troz meiner Bedenken leider mitgespielt mit der Folge das sich das Ganze jetzt noch mal um gut 2 Wochen verzögert und das Jugendamt das bisher mit uns zu tun hatte nun nicht mehr zuständig ist.
Kann mir jemand sagen ob die bisherigen Akten und Aufzeichnungen vom JA übergeben werden oder kann KM sich jetzt wie ein Engel darstellen?
Ihr Anwalt hat sich auch bei Amtsgericht auf 4! Seiten darüber ausgelassen wie schlimm ich angeblich bin. Im großen und ganzen alles gelogen und verdreht, ich frag mich warum er soetwas macht ob wohl er weiß das ich seine Behauptungen mit Schriftstücken wieder legen kann und die Sachbearbeiter vom JA mit denen wir zu tun hatten auch was anderes erzälen würden?
Ich denke, da wirst du selbst nicht ohne Anwalt weiterkommen.
Die Unterlagen des bisherigen JuA werden gewiss nicht ans neu zuständige JuA weitergeleitet wenn dies nicht seitens des Anwalts angekurbelt wird.
Der Anwalt der KM macht nur das was die KM will und formuliert das fachlich sauber. Wenn du selbst nicht die Zeit und Ahnung hast, wäre es letztlich besser du suchst dir einen Profi.
Was der Anwalt über dich schreibt hat er von der KM. Und die Gerichte kennen das Säbelrasseln nur zu gut. Darauf wird in der Gerichtsverhandlung nicht groß darauf eingegangen. Es sei denn, es gibt gibt wirkliche Anzeichen für Kindeswohlgefährdung. Aber das Schlechtmachen der Gegenseite ist "Kriegsgeheul" und gehört (leider) zum Handwerk.
Kenne ich von der RAin der KM meines Sohnes auch so. Trifft einen persönlich, weil es quatsch ist, aber nicht zu verhindern.
Dies dumm Geschwätz und die Ignoranz von KM und ihrem Anwalt ist nichts neues für mich.
Aber sich beim Gericht darüber auszulassen das mein Antrag auf eine Regelung des Umgangs abstrus sei, da ich selber weder zu Umgangsverhandlungen bereit wär noch einen Regelvorschlag erstellt hätte ist ja wohl mehr als Lächerlich.
Schließlich liegen sowohl dem Gericht als auch ihm ein sehr detaillierter Regelvorschlag von mir vor und ich habe auch mehrfach versucht das ganze auf verschiedene weise außergerichtlich zu klären.