Eine Frage zu Mutte...
 
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Eine Frage zu Mutter-Kind-Kur während des Umgangs

 
(@hallifax83)
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Also ich habe eigentlich nur ne kurze Frage.
Bei uns läuft derzeit ein Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ich habe recht gute Chancen auch das alleinige ABR zu bekommen.
Wenn es so sein soll dann hat ja die KM ein Umgangsrecht.
Nun weiß ich schon, dass die KM in den Sommerferien während sie so zu sagen Umgang hätte, mit meiner Tochter auf eine Mutter-Kind-Kur gehen will.
Ich weiß aber auch das diese Kur nicht den medizinischen Hintergrund hat meiner Tochter zu helfen sondern nur der KM.
Wenn ich nun, dass alleinige ABR haben sollte, kann ich dann Aufgrund, dass diese Kur nicht dem Wohl meiner Tochter dient verbieten oder hat die KM auch das Recht in der Umgangszeit mit meiner Tochter auf eine Kur zu fahren. Vorraussetzung ist natürlich das sie mich darüber informiert. Bisher war es nur einmal erwähnt worden während der Verhandlung um ABR.

Gruß Hallifax

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2012 22:55
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Hallifax,

wo ist das Problem? Dass die Kur nicht primär für das Kind geplant ist, heißt doch nicht, dass sie dem Kind deshalb einen Schaden zufügt? Ehrlich gesagt, ich käme überhaupt nicht auf die Idee, da ein Problem draus zu machen, da es ja relativ normal ist, dass Kinder als Begleitkinder zu Kuren mitfahren und wenn das sowieso in ihrer Urlaubs-Umgangs-Zeit ist, so what? Wieviele Väter würden sich wünsche, ihre Kinder mit zu einer Kur nehmen zu dürfen? Oder auf eine Vater-Kind-Kur?

Weißte, ein wenig finde ich es ja fast beruhigend, dass Männer mit ABR/ASR auf genau solche komischen Gedanken kommen wie Frauen. Scheint wohl doch nicht rezessiv auf dem X-Chromosom zu liegen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 23:09
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Hali,

eine Mutter-Kind-Kur ist ja per se nichts schlechtes und auch die Kinder werden dort ja speziell betreut. Somit ist das Ganze sicherlich keine schlechte Sache.

Und was der andere Elternteil in seiner Umgangszeit (hälftige Ferien bei Euch?) macht, ist ja nun seine Sache.

Von Kindsbesitzerinnen wird die Mutter-Kind-Kur zum Teil als Joker benutzt, da man so "mit Krankschreibung" erstmal für mehrere Wochen den Umgang mit dem anderen Elternteil aushebeln kann. Das sollte man sicher mal im Vorfeld abklopfen, damit es hier nicht zu Problemen kommt. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 23:09
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Hallifax,

trenn das bitte mal: "nur" zum Wohl der KM heißt ja nun nicht gleich "gegen" das Wohl des Kindes.

Und solange das Verfahren über die Bestimmung des ABR noch nicht abgeschlossen ist, würde ich dir ohnehin dringend abraten, jetzt schon ein Faß aufzumachen.

Gruß pk

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2012 23:32
(@diskurso)
Registriert

Moin,

das Thema führt hier in Forum desöfteren zu kontroversen Diskussionen.
Dabei sollte klar zwischen 1. der rechtlichen Lage und  2. Meinungen unterschieden werden.

da es ja relativ normal ist, dass Kinder als Begleitkinder zu Kuren mitfahren

1. Um "relativ normal" geht es hier aber nicht - Tatsache ist: eine medizinisch nicht notwendige Kur für das Kind wird nur bewilligt, wenn es keine alternative Betreuungsmöglichkeit gibt.
Nur in diesem Fall wird das Kind zur sogenannten Begleitperson.
Die KM muss also im Fragebogen des Trägers der Kur falsche Angaben gemacht haben.

und wenn das sowieso in ihrer Urlaubs-Umgangs-Zeit ist, so what?

2. Immer wieder wundere ich mich, dass (oft von Frauen) behauptet wird, eine Mutter-Kind-Kur sei einem Urlaub für das Kind gleichzusetzen.
In der Regel wird die Mutter während der Kur verschiedene Behandlungen durchlaufen und somit das Kind auch unnötig einer Fremdbetreuung ausgesetzt.
Ein gesundes Kind hat nichts in einer medizinischen Einrichtung inmitten von kranken Menschen zu suchen (erst recht nicht wochenlang).
Das wäre aber gar nicht notwendig, denn das Kind wäre zu Hause bei Papa sicher besser aufgehoben.
Warum das Kind dennoch letztendlich als Therapeutikum der KM dienen soll, bleibt höchst fragwürdig.

Wenn ich nun, dass alleinige ABR haben sollte, kann ich dann Aufgrund, dass diese Kur nicht dem Wohl meiner Tochter dient verbieten oder hat die KM auch das Recht in der Umgangszeit mit meiner Tochter auf eine Kur zu fahren.

Verbieten ohne alleiniges Sorgerecht dürfte schwierig werden.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 00:58
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen,

derzeit hat sie wahrscheinlich gar keine falschen Angaben gemacht. Überdas ABR wurde nochnicht entschieden und somit lebt das Kindderzeit noch bei der KM. Die Kurfällt in die Ferienzeit, die das Kind so oder so bei der KM verbringt. Somit kann und darf die der KK ggü.angeben, das sie in dieser Zeit das Kind betreut und keine andere Möglichkeit hat (evtl. hat der KV jada gar keinen Urlaub)

Und wenn dem KV das ABR übertragen wird, halte ich es für taktisch unklug,wenn er gleich darauf (bis zu den Sommerferien ist es nicht mehr lang) der KM untersagen will, dass sie während ihres Ferienumgangs das Kind mit zu einer Mu-Ki-Kur nimmt. Das könnte ihm bei Gegenwehr der KM böse auf die Füße fallen. Ich kann mir gut vorstellen d,ass ein RIchter wenig begeistert ist, wenn er kurz nach der ABR-Verhandlung wieder von den Parteien hört. Er könnte zu dem Schluß kommen, dass der KV das ABR dazu nutzt den Kontakt zwischen KM und Kind zu unterbinden.

Gruß Tina

P.S.: hallifax, ich gehedavonaus, dass du, falls du selsbt mal zu einer Kur mußt und das Kind in dieser Zeit bei dir lebt, selbstverständlichdas Kind nicht mitnehmen wirst,sodnern die KM bitten wirst die Betreuung eures Kindes in dieser Zeit zu übernehmen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.06.2012 09:51
(@hallifax83)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für eure Antworten nur wirklich schlauer bin nun immer noch nicht.
Mich interessiert wirklich nur die rechtliche Seite.

Verbieten ohne alleiniges Sorgerecht dürfte schwierig werden.

Warum brauche ich denn das alleinige Sorgerecht dafür. Ich dachte, wenn ich das alleinige ABR habe, dann kann ich sagen wo das Kind lebt. Die KM ist doch verpflichtet mich zu informieren, wenn sie mit dem Kind weiter weg in den Urlaub fährt (oder wie in dem Fall auf eine Mutter-Kind-Kur).
Welchen Sinn hätte denn so eine Information, wenn man dann nicht entscheiden kann ob dieser Aufenthalt dem Kindeswohl entspricht.

Die KM war schon einmal bei einer Mutter-Kind-Kur und diskurso hat schon Recht da ist die Betreuung hautsächlich nicht bei der KM. Die ist vorwiegend damit beschäftigt ihre Therapie durchzuziehen. Urlaub ist es zwar schon für das Kind, da dort auch viel für das Kind gemacht wird, aber zuhause unter Freunden und der Familie macht doch ein Kind warscheinlich mehr Spaß. Ich muß in der Zeit leider arbeiten, aber meine Eltern haben in der Zeit Urlaub und hätten gerne das Kind genommen um mit ihr wegzufahren.
Ich kann mir aber vorstellen, dass die KM über einen Vorschlag das Kind nicht mit zur Kur zu nehmen, wenig begeistert sein wird da sie das Kind bei der Anmeldung mit angegeben hat. Warscheinlich müßte ich sowas noch mit dem Jugendamt mal besprechen.

P.S.: hallifax, ich gehedavonaus, dass du, falls du selsbt mal zu einer Kur mußt und das Kind in dieser Zeit bei dir lebt, selbstverständlichdas Kind nicht mitnehmen wirst,sodnern die KM bitten wirst die Betreuung eures Kindes in dieser Zeit zu übernehmen.

Natürlich würde ich die KM fragen, wenn ich für längere Zeit verhindert sein würde mich um meine Tochter zu kümmern. Aber für die nächsten Jahre ist eigentlich nichts in der Richtung geplant und für ein oder zwei Tage habe ich ja noch andere Alternativen.

Da ich warscheinlich aber nur ein vorläufiges ABR bekomme glaube ich im Grunde auch, dass es für die Hauptverhandlung nicht gerade gut für mich wäre, mich dagegen auszusprechen. Ich glaube aber eben das Umgangszeiten nicht wärend einer Kur abgehalten werden sollten.

Gruß Hallifax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.06.2012 22:34
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

Ich glaube aber eben das Umgangszeiten nicht wärend einer Kur abgehalten werden sollten.

Komisch, wenn es hierdarum geht,das der KV Umgang während der Mu-Ki-Kur wahrnehmen möchte, ist hier gängige Meinung, dass die Kur den Umgang mit dem anderen Elterteil nicht entgegenstehen soll und dem KV derUmgang gewährt werden muß.

Ich dachte, wenn ich das alleinige ABR habe, dann kann ich sagen wo das Kind lebt. Die KM ist doch verpflichtet mich zu informieren, wenn sie mit dem Kind weiter weg in den Urlaub fährt (oder wie in dem Fall auf eine Mutter-Kind-Kur).
Welchen Sinn hätte denn so eine Information, wenn man dann nicht entscheiden kann ob dieser Aufenthalt dem Kindeswohl entspricht.

Du mußt 2 Dinge unterscheiden.

Ja, du bestimmst überden gewöhnlichenAufenthaötsort, d.h. wo das kind seinen Lebensmittelpunkt hat.

Nein, während der Umgangszeit (die auch einen längeren Ferienaufenthalt enthalten kann) obliegt es dem Umgangsberechtigten Elternteil denAufenthaltsort zu bestimmen. Da hatd ein ABR-Recht hintenanzustehen. Du düftest auch nciht denBesuch einen Tiergartens oder von Oma Erna untersagen oderderKM vorschreiben, dass sie sich nuram Ort xymit dem Kind aufhalten darf.

Theoretisch wäre es zu empfehlen, wenn sich Eltern gegenseitig (unabhängig bei wem das ABR liegt) informieren, wenn siesich mit dem Kindlängere Zeit außerhaöb des Wohnortes aufhalten, ein Gesetz, dass sie das tun müssen gibtes nicht.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.06.2012 22:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallifax,

Mich interessiert wirklich nur die rechtliche Seite.

Nun denn: Wenn du vor dem Familiengericht aufkreuzen würdest mit dem Ansinnen, derart in das Umgangsrecht der Mutter hineinzuregieren, dann würdest du nicht nur das ABR nicht bekommen bzw. dir 'ne Umgangspflegschaft einfangen; sondern im Grenzfall sogar dein GSR aufs Spiel setzen. Das hat was mit Bindungstoleranz zu tun, bzw. mit Abwesenheit derselben: Als Betreuungselternteil bist du verpflichtet, den Umgang mit dem anderen Elternteil zu fördern (vgl. BGB § 1684) - aber was du hier vorhast, ist das exakte Gegenteil. Du kannst die Mutter natürlich höflich fragen, ob sie die Ferienumgangszeiten nicht lieber tauschen möchte und das Kind nicht lieber vor bzw. nach der Kur bei sich haben möchte (sofern dieser Tausch für dich selber möglich ist) - aber wenn du dir einbildest, als Betreuungselternteil könntest du bestimmen, wie die Umgangszeiten auszugestalten sind, dann hast du den Schuss noch nicht gehört. Ein Wörtchen mitzureden hast du erst wieder dann, wenn eine Kindeswohlgefährdung droht - davon kann hier aber nicht im Entferntesten die Rede sein!

Mag ja sein, dass manche Frauen mit vergleichbarem Mist vor Gericht durchkommen, aber du als Mann bekämest mit einiger Sicherheit eins auf die Rübe. Lange Rede, kurzer Sinn: Denk' lieber gar nicht erst weiter darüber nach ...

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2012 01:54
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Immer wieder wundere ich mich, dass (oft von Frauen) behauptet wird, eine Mutter-Kind-Kur sei einem Urlaub für das Kind gleichzusetzen.
In der Regel wird die Mutter während der Kur verschiedene Behandlungen durchlaufen und somit das Kind auch unnötig einer Fremdbetreuung ausgesetzt.
Ein gesundes Kind hat nichts in einer medizinischen Einrichtung inmitten von kranken Menschen zu suchen (erst recht nicht wochenlang).

Dazu Folgendes: Für das Kind ist das in erster Linie ein Tapetenwechsel. Egal ob es in die Berge, ans Meer oder die mecklenburgische Seenplatte geht, Kuren finden i. d. R. dort statt, wo schon die Umgebung dafür sorgt, dass ein gewisser Erholungseffekt eintritt.

"Unnötige Fremdbetreuung" finde ich richtig knuffig. Wieviele Frauen finden denn Fremdbetreuung unnötig, weil sie sich drei Jahre oder länger selbst ums Kind kümmern wollen? Da ist die Fremdbetreuung dann nötig, um den Vater finanziell zu entlasten, d. h. da geht dann finanzielles Interesse vor "unnötiger Fremdbetreuung"? Interessant! Ich bin der Meinung, dass "Fremdbetreuung", die dazu führt, dass Kinder unter anderen Kindern sind, prinzipiell begrüßenswert sind. Egal aus welchen Gründen der zuständige Elternteil ein paar Stunden abwesend ist.

Kurfähig ist im übrigen nur jemand, dessen Gesundheitszustand soweit fortgeschritten ist, dass man ihn - auf der Kur nämlich - für den Alltag stabilisieren kann. Das heißt, dass das Kind keiner Horde akut Kranker ausgesetzt ist.

Ob die Einwendungen die gleichen wären, wenn der TO die Kur mit Kind antreten wollte und die KM intervenieren würde?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2012 13:09




(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

abgesehen von LBM's und Malachits zutreffenden Einwänden finde ich vor allem die Voraussetzungen interessant:

Bei uns läuft derzeit ein Verfahren über das Aufenthaltsbestimmungsrecht und ich habe recht gute Chancen auch das alleinige ABR zu bekommen.
[...]
Wenn ich nun, dass alleinige ABR haben sollte, kann ich dann Aufgrund, dass diese Kur nicht dem Wohl meiner Tochter dient verbieten

Es gibt auch Leute, die einem erzählen, welchen Finger sie dem Chef zeigen, wenn sie am nächsten Wochenende im Lotto gewinnen. Und andere, die das Fell des Bären schon verteilen, bevor sie ihn überhaupt erlegt haben.

Für mich heisst die Fragestellung übersetzt: Ich könnte eventuell vielleicht das ABR bekommen - kann ich es sofort danach dafür benutzen, um meiner Ex etwas zu verbieten? Danach, was das Kind möchte oder in welcher Form es von diesem (Ferien-)Aufenthalt abseits von zuhause profitieren könnte, wird gar nicht wirklich gefragt. Im vorliegenden Fall sehe ich ein Macht- oder Rachespiel, für das eine Mutter - würde sie hier im Forum eine vergleichbare Frage stellen - zu Recht einen Satz heisser Ohren verpasst bekäme.

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.06.2012 13:44
(@hallifax83)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi danke für eure Antworten.

Ich denke mal ich habe genug Meinungen von euch gehört. Die Kur kann auch meiner Tochter gut tun und ihr werdet Recht haben, das die Aktivitäten wärend eines Umgangs demjenigen überlassen sind der Umgang mit dem Kind macht. Ich möchte ja auch nicht das die KM sich ständig bei mir einmischt was ich mit dem Kind mache.

Natürlich habt ihr auch Recht, dass wenn ich es verbieten würde, ich warscheinlich mir selber mehr Probleme mache als das es meiner Tochter hilft.

Im Grunde ist doch dafür das Forum da um solche Probleme anzusprechen und zu diskutieren. Wenn ich das nicht mache und gleich zu der KM oder dem Jugendamt oder einem Gericht renne kann genau das passiere was ich nicht möchte.

Vielleicht verstehen aber auch einige von euch meine Gedanken dazu. Die KM hat mir viele Sachen angetan, die ich ihr schwer verzeihen kann und da mal ihr etwas weh zu tun liegt denke ich mal in der Natur des Menschen. Natürlich sollte es dennnoch auf der rechtlich richtigen Seite sein und dem Kindeswohl entsprechen. Ich bin ein guter Vater und möchte nur das Beste für mein Kind.

Danke für eure Antworten.
Hallifax

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2012 18:42
(@howi64)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht verstehen aber auch einige von euch meine Gedanken dazu.

klar mann!
das ist doch nur menschlich.
ich hab mir auch schon die ein oder andere kopfwäsche abgeholt.
ist allemal billiger als ein gerichtsverfahren.
lass dich nicht unterkriegen.
gruß horst

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2012 19:05
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

In der Regel wird die Mutter während der Kur verschiedene Behandlungen durchlaufen und somit das Kind auch unnötig einer Fremdbetreuung ausgesetzt.
Ein gesundes Kind hat nichts in einer medizinischen Einrichtung inmitten von kranken Menschen zu suchen (erst recht nicht wochenlang).

Also da hab ich andere Erfahrungswerte.
In meinem Falle hat die KM die "Mutter-Kind-Kur" quasi als staatlich finanzierten Urlaub missbraucht (praktisch, als Hartz4-Bezieher, sich vom Steuerzahler die Feriensause finanzieren zu lassen) und zugleich dazu genutzt, den Umgang 6 Monate (!) zu unterbrechen.
Von "Behandlungen" keine Spur (wozu auch, sie war ja nicht wirklich krank), dafür aber ein Rundumverwöhnprogramm wie in einem All-Inclusive-Urlaub. 3 Restaurants zur Auswahl, Sauna, Dampfbad, Massagen, etc und den Stand vor der Haustüre. Dazu fast dennganzen Tag über Kinderbetreuung. Und diese optimalen Rahmenbedingungen hat sie dann auch gleich mal dazu genutzt, sich erneut schwängern zu lassen.
Von Krankenhaus-Atmosphäre kann da also wohl keine Rede sein ... eher von Club Med ...

AntwortZitat
Geschrieben : 20.07.2012 13:43