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Einklagen von Umgang

 
(@randolph)
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Liebe Gemeinde,

Ich habe eine siebenjährige Tochter, die aus einem One Night Stand hervorgegangen ist. Heftige Auseinandersetzung mit der Mutter bereits während der Schwangerschaft, aber auch danach mit regelmäßigen Terminen vor dem Gericht (vor allem UH) haben dazu geführt, dass über fünf Jahre lang kein Umgang stattgefunden hat.

ich habe dann vor etwa zwei Jahren einen Neuanfang gesucht. Ich wurde vom Jugendamt „gebeten“, über neun Monate alle vier Wochen unter der Aufsicht des KinderschutzBundes 2 Stunden mit der Kleinen zu verbringen. Das habe ich getan, und das Verhältnis, und die Bindung haben sich gut werden entwickelt. Zur Tochter. 
Obwohl ich bereits deutlich vor Ablauf dieser neun Monate darauf gedrängt habe, eine Nachfolgeregelung zu finden, landeten wir nach dieser Bewährungsphase wieder vor dem Jugendamt und haben munter mehrere Monate diskutiert, ohne dass aber Kontakt stattgefunden hat. Einigung wurde nicht erzielt. Das Jugendamt hat mir dann nahe gelegt, vor Gericht zu gehen.

ich habe der Mutter jetzt eine schriftliche Frist gesetzt, bis zu der sie sich zu meinem Vorschlag äußern soll, dass ich die Kleine ab März einmal im Monat zu mir nehme (mit Übernachtung). Will KM nicht; ist absehbar.

Sie hat mich jetzt um etwa drei Wochen vertröstet, weil ihre Rechtsanwältin im Urlaub sei. Ich habe nicht vor, mit der Rechtsanwältin in Verhandlung zu treten, das hätten wir auch weiterhin mithilfe des Jugendamt machen können. KM spielt auf Zeit. 

(Das macht sie gerne , auch auf den letzten Drücker. Vor dem angesetzten Treffen nach der Bewährungsphase mit der Kleinen hat sie von mir gefordert, dass ich schriftlich einige Erklärungen abgeben sollte (keine dritte Person dabei, keine Fotos auf sozialen Netzwerken), ohne dass es dafür irgendeinen Anlass gegeben hätte. Derartige Bedingungen sind für mich nicht  akzeptabel)

Soll ich jetzt noch diese drei Wochen warten (damit man mir formell nicht vorwerfen kann, dass man die Sache auch außergerichtlich hätte klären können) oder soll ich bereits das Gericht anschreiben (bis die in die Gänge kommen , wird auch noch dauern).

Ich sollte dazu sagen, dass uns 200 km trennen. Ich werde auf jeden Fall fordern, dass wir uns den logistischen Aufwand der Fahrten zeitlich und finanziell teilen (sie bekommt ungefähr 900 € im Monat von mir als Kindesunterhalt). Wird schwer, ich weiß . 

 

was denkt ihr ?

 

Viele Grüße.

 

Randolph

 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2023 18:09
(@lookmondrian)
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Denkst du, die KM unterstützt halbwegs den von dir angedachten Umgang?

 

wenn du das Gefühl hast, dass nicht, dann wird es ein wahrer Kraftakt.

besonders auf die Distanz.

Die Fahrten wirst du allein tragen dürfen.

 

die KM meiner Tochter weist im hohen Maße Bindungsintoleranz auf.

Ich habe jetzt alles durch:

- Einspruch gegen Umgang 

- Einspruch gegen alleinigen Umgang

- Einspruch gegen Teilnahme an Schulveranstaltungen und Infos durch die Schule (was diese auch weitestgehend im Sinne der KM befolgt)

- mehrfache Unterstellung sexueller Belästigung meiner Tochter (da ohne Hintergrund blieb es bei Verdächtigungen ggü dem JA)

- subtile Beeinflussung meiner Tochter mit negativen Meinungen 

- Verbot, mich Papa zu nennen (natürlich will meine Tochter dies offiziell nicht. Begründen kann sie es natürlich nicht). Ihr Mann wäre für meine Tochter der „richtige“ Vater 

- sie muss bei jedem Umgang ihre Mutter anrufen, die sie dann komplett ausfragt, was alles gemacht wurde, was gemacht wird, ob es ihr gut geht, etc.

- jeglicher Dialog zu mir oder Angebote zur elterlichen Beziehungsarbeit werden durch die KM ohne Konsequenzen abgelehnt und von alle Instanzen (JA, Verfahrensbeistand, Gericht) akzeptiert 

Meine Tochter ist 9.

Mama ist natürlich die allwissende Göttin. 
Es wird gelogen, weil Mama es will. 
Es werden Dinge angegeben, die Mama möchte, weil Mama sie dazu zwingt.

 

Es ist nie etwas beweisbar.

Und daher kaum etwas zu machen.

Es fällt schwer, nichts gegen die KM zu sagen und das zu schlucken.

 

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2023 18:26
(@lookmondrian)
Schon was gesagt Registriert

Aber:

Ich kämpfe. Mit aller Sachlichkeit.

ich habe alle zwei Wochenenden meine Tochter

die Hälfte der Ferien

mehr ist nicht drin 

 

das Verhältnis ist super. Außer wenn wir wieder ein Verfahren haben und Mama trägt ihr was auf, was sie sagen soll

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2023 18:29
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

@lookmondrian 

die KM unterstützt überhaupt nichts, was ich vorschlage. Sie würde aber akzeptieren und umsetzen, was das Gericht entscheidet.

ich arbeite sehr viel (deswegen auch die hohen Unterhaltszahlungen) und werde den alleinigen „Transport“ zeitlich nicht gestemmt bekommen. Angesichts der üppigen Unterhaltszahlungen und der Entfernung hege ich ein Fünkchen RestHoffnung, dass der gesunde Menschenverstand angewandt wird, und wir uns die Last teilen (machen Eltern in ähnlichen Situationen so, wenn sie miteinander kooperieren)

Ansonsten bin ich aber auch eher skeptisch….

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2023 18:35
(@wasserfee)
Registriert

@randolph 

ich sehe deine Chancen, dass sich die KM an den Umgangskosten beteiligen muss (oder dir das Kind irgendwo hin bringen muss) bei unter null.

WW

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2023 06:59
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Vielleicht kann mir jemand etwas zum Timing sagen , ob es Sinn ergibt , die drei Wochen zu warten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2023 08:29
(@wasserfee)
Registriert

@randolph 

Sie hat eine Anwältin und kommuniziert nur über diese.
Das ist u.a. der Job ihrer Anwältin und von Dir zu akzeptieren.

Ob du wartest oder heute schon einen Antrag bei Gericht stellst wird für die Sache unerheblich sein.

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2023 08:41
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@Randolph, wenn es für dich eindeutig ist, dass KM auf Zeit spielt, dann reich den Antrag bei Gericht ein. Es ist unerheblich, ob sie Zeit hat oder nicht oder was auch immer. Das muß dann ihre Anwältin gegenüber dem Richter verargumentieren. Nicht dein Problem. Sie hatte augenscheinlich auch keine Zeit an einer Lösung mit dem JA mitzuarbeiten.

Der Versuch über das JA scheint ja gescheitert und dies wird bei Gericht dann auch gesehen, weil das JA immer mit ins Boot geholt wird und vermutlich dann auch eine Verfahrenbeiständin ernannt ('die Anwältin' deiner Tochter), um deine Tochter anzuhören.

Entweder KM wird verdonnert hier 'mitzuarbeiten' oder es ergeht nach Verhandlung ein Beschluss/Urteil, der erstmal für beide Seiten bindend ist.

Wenn hier deiner Meinung nach Eile geboten ist bspw. wegen Entfremdung oder noch gravierender, dann kannst du dir überlegen, ob es nicht besser ist einen Eilantrag zu stellen aus gegebenen Gründen.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2023 10:01
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

@brave

danke ; Eilantrag wäre gut/sinnvoll 

 

gibt es da Vorlagen ?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2023 10:07
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

@randolph, ja, es gibt hierzu auch Vorlagen. Einfach mal googlen. Vielleicht auch aus deinem Gerichtsbezirk bzw. da wo dein Kind wohnt.

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2023 11:02




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator
Geschrieben von: @wasserfee

Sie hat eine Anwältin und kommuniziert nur über diese.

Moin,

meiner Meinung nach nicht ganz. So lange die RAin in dieser Rechtsfrage nicht ihre Aktivlegitimation erklärt UND im Original vorgelegt hat, ist sie als nicht beauftragt anzusehen. Auch wenn die KM es anders sieht.

Ich sag mal so: Spring nicht über jeden Stock, den die KM Dir hinhält. Geh zielorientiert vor. Du kannst die Klage auf Umgang heute auf den Weg bringen.

DeepThought

P.S.: Anerkennung für Deine Leistung!!

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2023 11:46
(@pappaleo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Randolph,

wie kommt es denn, das Du 900€ Unterhalt für eine 7 jährige zahlst? Sehr viel Arbeiten ist ja was anderes als sehr viel verdienen.

Wer hat den Unterhalt berechnet?

AntwortZitat
Geschrieben : 23.02.2023 13:49
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert
  • @pappaleo : in meinem Fall ist viel arbeiten und viel verdienen positiv korreliert.
  • ich unterliege der höchsten Stufe der DüDo Tabelle (der neuen, erweiterten); und zahle auch noch die Nachmittagsbetreuung der Schule (ca 60 Euro; deswegen wollte ich aber bei der Einführung der neuen DDT und meiner Heraufstufung kein Fass aufmachen)
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2023 15:36
(@randolph)
Schon was gesagt Registriert

Liebe Gemeinde,

Liebe Gemeinde,

Ich habe der KM gesagt, dass ich nicht auf ihre Anwältin warten will.

eine Frage zur Prozesstaktik: ist es sinnvoll, dass ich in meinem Antrag ganz allgemein eine Regelung zum Umgang beantrage, oder soll ich möglichst detailliert aufschreiben, wie ich mir das vorstelle (mit einer hohen Wahrscheinlichkeit, dass mindestens die Hälfte meiner Wunschliste dann ein kassiert wird)?

Ich wäre dankbar, wenn ich von eurem Erfahrungsschatz profitieren dürfte.

 

herzlichst, 

Randolph

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.02.2023 18:23
(@samson1978)
Nicht wegzudenken Registriert

Umgangsverhandlung kann man sich ein bisschen wie eine Gehaltsverhandlung vorstellen.

Formuliere für dich das absolute Minimum was du haben möchtest, definiere aber auch ein Paket was für dich angemessen ist. Und dann pack etwas oben drauf, das ist die Verhandlungsmasse.

Beachte den allgemeinen Umgang, Feiertage und auch zukünftige Schulferien. Der Umgang muss gelebt werden und sollte daher für einige Jahre Bestand haben. Nachträgliche Anpassungen sind sicherlich möglich, aber dazu müssen beide bereit sein. Sonst geht das Theater vor Gericht wieder los.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2023 12:14