Einsicht in Kranken...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Einsicht in Krankenakte ?

 
(@chris3009)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

ich bin Christian, neu hier im Forom. Ich berüße Euch alle.

Zunächst ein paar Infos zu mir selbst.:

Ich bin sorgeberechtigter Vater einer 7 jährigen Tochter. Diese lebt seit einem Jahr bei einer Pflegemutter in Vollzeit.
Ich habe Umgangsrecht. Allerdings nur einmal im Monat. Soweit, sogut.

Das Problem ist nur, dass ich immer wieder Schwierigkeiten mit der Pflegemutter bekomme. Sie gestattet mir nicht mal eine kleine Süßigkeit für meine Tochter zu bringen.

Des weiteren befürchte ich, dass dass sie meine Tochter Impfen ließ und sie in der Grundschule angemeldet hat. Jeweils ohne meine Zustimmung. ( Unterschrift )

Meine Frage ist nun.: Darf ich beim Kinderarzt einsicht in die Krankenakte meiner Tochter nehmen. ? Sollte sich das mit den Imfungen bestätigen, was kann ich dann tun.?  Und was kann ich wegen der Schule unternehmen.

Wäre schön, wenn mir jemand Tipps geben könnte.

Chris

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2016 13:14
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ja grundsätzlich hast du ein Einsichtsrecht in die Krankenakte.

Aber was hast du gegen Impfungen? Normalerweise ist es schwierig gegen die "normalen" Impfungen zu sprechen.

Und mit der Grundschule, normalerweise ist es die ortsgebundene Grundschule, spricht etwas gegen diese? Soll es eine andere sein, so müsste ein Antrag gestellt werden, wenn dies überhaupt möglich ist.

Wieso hast du nur 1x Monat Umgang?
Warum darfst du dem Kind nichts mitbringen, wie begründet die Pflegemutter das?

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2016 13:25
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Chris und willkommen im Forum!

Darf ich beim Kinderarzt einsicht in die Krankenakte meiner Tochter nehmen. ?

Ich denke, das wird davon abhängen, aus welchem Grund Eure Tochter bei einer Pflegemutter ist und was genau in dem entsprechenden Beschluss drinsteht...
Hier wären mehr Infos sicherlich hilfreich für qualifizierte Antworten.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2016 13:26
(@tina10)
Rege dabei Registriert

Hallo Chris,

um Deine Fragen zu beantworten:

1. Ja, als sorgeberechtigter Elternteil hast Du ein Recht auf Einsicht in die Krankenakte.

2. Sowohl die Schuleinschreibung als auch Impfungen gehören zu den Grundsatzentscheidungen, welche die Pflegeeltern nicht ohne Zustimmung der sorgeberechtigten Eltern treffen dürfen.

Sollte eine Impfung ohne Deine Zustimmung erfolgt sein, würde ich den Arzt schriftlich über die Rechtslage in Kenntnis setzen, damit er dergleichen zukünftig nicht mehr ohne Deine Zustimmung vornimmt.

Gleiches gilt für die Schule. Und auch die Pflegemutter solltest Du darauf hinweisen, dass sie ihre Kompetenzen überschritten hat.

Im Zweifelsfall müssen solche Fragen, falls keine Einigung erzielt warden kann, durch das Gericht entschieden werden.

3. In Bezug auf die Süßigkeiten kannst Du momentan nichts machen. Diese Entscheidung betrifft die Alltagssorge, in der die Pflegemutter die Eltern selbständig vertritt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2016 13:33
(@chris3009)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich spricht nichts gegen Impfungen und auch nichts gegen die Schule. Es geht mir nur ums Prinzip. Ein Arzt und auch die Schule muß !, soweit mir bekannt ist die Einwilligung eine Sorgeberechtigten einholen.

Ich denke dass sie sich einfach von der Pflegemutter überreden ließen. Und dass wäre nicht korrekt.

Und nachdem ich nicht mal eine Schockolade mitbringen darf bin ich natürlich sauer auf meine die Pflegemutter. Ich denke das ist verständlich.

Und warum ich nur einmal im Monat Umgang mit miene Tochter habe, dazu später.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2016 13:35
(@chris3009)
Schon was gesagt Registriert

Danke, nun bin ich etwas schlauer.  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2016 13:38
(@andreas-intess)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Chris3009,

ich werfe mal kurz ein das es durchaus sein kann das der/die Ärztin nichts vom gSR weis.
Wenn es die Hausärztin ist würde ich nett da hin gehen mit dem Beschluss oder einem Schriftstück wo genau das (gSR) drauf steht und darum bitten in den Arztbriefverteiler mit aufgenommen zu werden. Bei der Grundschule das gleiche. Einfach mal vorstellen und dumm fragen wie den zukünftig die Zusammenarbeit laufen könnte.

Andreas

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2016 14:08