Guten Abend,
Ich habe in einer Einsweiligen Anordnung das Umgangsrecht meiner 5 Monate alten Tochter durchgesetzt. 3 mal die Woche a 3 Stunden.von 15-18 Uhr
Ihr Wohnort ist 10 Km von meinem entfernt. Doch seit 2 Tagen hält sich die KM bei ihrem jetzigen Freund auf. Der Wohnort ist von meinem 60km entfernt.
Sie ist jetzt der Meinung ich soll sie doch von da abholen, da sie eh in ein paar Monaten da wohnen wird. Ihr und der Wohnort meiner Tochter ist aber in dem 10km entfernten Ort. Dort sind sie auch gemeldet. Kann sie das einfach so bestimmen oder ist sie verpflichtet in ihren Wohnort zu kommen? Desweiteren war ihr Wunsch auch, das die Übergabe von ihren Familienhelfern für mindestens 2 Wochen stattfindet. Steht auch so im Protokoll. Das geschieht jetzt auch nicht, da sie in einem anderen Landkreis ist. Zudem hat sie mir heute mitgeteilt das ich morgen schon um 14,.00 Uhr kommen kann, da sie sie mir bis Sonntag 18.00 Uhr geben will. Das soll ich aber unterschreiben. Ich werde aber selbst eine Vereinbarung aufsetzen, die wir beide Unterschreiben werden unter 3 Zeugen die das auch bestätigen./ unterzeichnen. Ist es dann rechtskräftig? falls sie sich weigert zu unterschreiben bzw ich ihr schreiben nicht unterschreibe, bleibt es bei den 3 Stunden sagt sie. Jetzt stellt sich die Frage wenn ich sie um 14 Uhr abhole, kann ich sie dann um 18 Uhr zurückbringen wie es in der Anordnung steht? oder muss ich sie um 17 Uhr zurückbringen? Weil meine Fahrtzeit beträgt schon 2 Stunden..... also eine Stunde hin , eine Stunde zurück,... finde ich leider eine Zumutung, aber bei der Jahreszeit in der Nähe den Umgang zu gestalten, ist auch sehr schlecht,... also nehme ich lieber die 2 Stunden in Kauf. Das Hauptverfahren wird jetzt nächste Woche von meiner Anwältin beantragt.
Kannst du bitte Absätze in deinen Fließtext einfügen.
So bekomme ich Augenschmerzen davon.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
Sie ist jetzt der Meinung ich soll sie doch von da abholen, da sie eh in ein paar Monaten da wohnen wird.
Was steht im Beschluss? Nichts? Dann holst Du das Kind dort ab, wo es sich aufhält. Ohne GSR hast Du darüber auch nichts mitzureden. Wir reden hier über 50 Mehrkilometer, keine unüberbrückbare Entfernung.
Zudem hat sie mir heute mitgeteilt das ich morgen schon um 14,.00 Uhr kommen kann, da sie sie mir bis Sonntag 18.00 Uhr geben will. Das soll ich aber unterschreiben.
Wo ist das Problem? Freu Dich und mach halt eine schriftliche Umgangsvereinbarung.
Das Hauptverfahren wird jetzt nächste Woche von meiner Anwältin beantragt.
Hat die Gegenseite denn ein Hauptsacheverfahren verlangt?
Gruss von der Insel
Hallo,
ich habe dir eine PN gesendet, würde mich freuen, wenn du antwortest. Danke 😉
Viele grüße
papa2011
Guten Morgen,
Ich habe in einer einstweiligen Anordnung das der Umgang 3 mal die Woche a 3 Stunden stattfinden soll... jetzt will die KM das ich jeden Umgang unterschreibe, d.h. jedes mal wenn ich meine Tochter abhole muss ich ein Wisch unterschreiben das ich sie nach 3 stunden wiederbringe... eigentlich das was im Beschluss steht. Bin ich in der Pflicht ihr das zu unterschreiben? Ansonsten darf ich meine Tochter nicht abholen/sehen...
zusammengeführt
@mdkddw: Glaubst Du, dass Du "bessere" Antworten kriegst, wenn Du zum gleichen Thema einen neuen Thread eröffnest? Was hat Dir an der Antwort #2 von @Inselreif nicht gefallen?
Unterschreib es oder lass es - mit den jeweiligen Konsequenzen.
Jut my 2 cents
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
zusammengeführt
Nochmals guten Morgen.....
so habe jetzt genaueres von der KM erhalten... und zwar soll ich eine aussergerichtliche Klärung des Umgangs unterschreiben und das ist was völlig anderes als mein Thread davor...@ brille007 . Wenn ich das unterschreibe ist das vor dem Hauptverfahren das eröffnet wurde gegen mich verwertbar... zudem möchte ich dieser Klärung nicht zustimmen da dadrin steht das ich mit 3h umgang einverstanden bin und sie von woanders als vereinbart wurde abhole und somit 40 min umgang mit meiner Tochter habe ... weil 2h 20 min Fahrtzeit sind...? sowas kann ich doch nicht einfach so unterschreiben?
Moin mitdemkopfdurchdiewand
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Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Und zwar will die KM jetzt des ich eine außergerichtliche klärung des Umgangs unterschreibe ansonsten sehe ich mein Kind nicht . ausserdem ist dies klärung/vereinbarung völlig inakzeptabel,.. Das wäre doch jetzt ziemlich dumm oder?
Hi,
wenn der Umgang nicht ohne gravierende zusätzliche Zugeständnisse stattfinden kann, dann dokumentierst Du das und gibst es Deinem Anwalt, der ein Ordnungsmittel beantragen wird.
Allerdings klingt das jetzt ganz anders als das, was Du noch vor fünf Tagen geschrieben hast.
Gruss von der Insel
Sorry Leute - aber die Loyalität unter Vätern hat auch ihre Grenzen.
Schon der Nickname von mdkddw lässt tief blicken.
Seine vollkommene Resistenz gegen selbst so banale Bitten, wie z.B. seine Beiträge halbwegs zumutbar zu formatieren, bestätigt diesen Eindruck.
Da wohl kaum davon auszugehen ist, dass sich jemand im realen Leben einsichtiger, rücksichtsvoller und konstruktiver verhält, als hier, bezweifle ich stark, dass hier das Problem ausschließlich bei der KM liegt.
nix für ungut
PdG
Hallo mitdemkopfdurchdiewand,
einige Angaben sind wirklich kontrovers, aber vielleicht ist es Dir aufgrund der inneren Aufregung auch nicht gelungen Deine Gedanken in folgerichtigen Sätzen wiederzugeben.
Überlasse die weitere Kommunikation besser Deinem RA, solltest Du hilfreiche Infos für Ihn haben -> immer liefern.
Achja, natürlich unterschreibst Du außergerichlich nix, was bereits im Keim schlüpfrig Verfasst wurde.
Gruß Sky1
Erwarte nicht mehr, wie selbst zu Leisten bereit bist.
Gruß Sky