hi, meine lütte war an diesem we bei mir und beim hausaufgaben machen, hab ich gesehen, das am kommenden mittwoch elternabend ist. meine ex hat mir noch nie die termin mitgeteilt und findet es wohl auch bnicht gut, wenn ich da aufkreuze.
ich würde aber gerne dennoch hingehen. ich habe keine sorgerecht. wie denkt ihr über die sache.
vielen dank
lg papa1977
... toll, also wiede rzu kreuze kriechen und bitte, bitte sagen ???? ..... :exclam: :exclam: 😡 ;(
Servus noch mal!
So ist es nun mal, die Lehrer DÜRFEN Dir nix sagen, weil Du nicht erziehungsberechtigt bist...genauso gut könnte auch Dein Frisör aufschlagen und um Auskunft bitten...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
nagut, dann frag ich mal förmlich an .... *ggg* evtl. geschen ja noch zeiten und wunder. danke lg. papa1977
Hallo Papa1977,
da ich erst letzte Woche auf dem Elternabend von meinem Sohn war, frage ich mich manchmal warum hier einige so brennend dahin möchten.
Auf unseren Elternabenden erfährt man über einzelne Schüler nichts, es geht ausschliesslich um den Stand der gesamten Klasse, um Ausflüge, die Frage wer der Eltern kaspert bei irgendwelchen Aktionen mit.
Von den 22 Kindern die diese Klasse besuchen waren 16 Elternteile anwesend, lediglich von 2 Kindern waren beide Elternteile da, macht ja auch Sinn irgendwer muss ja das Kind zu Hause betreuen das war in meinem Fall auch der KV der bei mir zu Hause Junior gehütet hat.
Informationen über das eigene Kind erhält man bei uns in den Elterngesprächen, die dann nur von den 2 Lehrerinnen und den Eltern/ dem Elternteil geführt wird.
Also wäre es sinnvoller zu versuchen dort einen Fuß hineinzubekommen, das geht allerdings auch nicht ohne die KM.
Gruss
Kruemel2
Moin,
auch ohne SR bist du Elternteil und nimmst auch bzgl. der schulischen Entwicklung deine Aufgaben wahr.
Rein rechtlich betrachtet könnte dir die Ex die Teilnahme untersagen. Ob sie so einen Kasperkrams vor versammelter Elternschaft abzieht, weiß ich nicht und du könntest dem vorbeugen, indem du schon weit vor Beginn im Raum sitzt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi, also mich würde schon interessieren was so in der klasse ist und was da so abgeht. aufs kind passt die neue lg meiner ex auf, also das problem haben wir nicht. lg papa1977
so hab dann mal angefragt: oh ton meiner ex: warum willst du da hin? brauchst erstmal nicht, bis alles geklärt ist ....
sie spielt auf das gespräch morgen beim ja wegen umgang / feiertage und auf meinem antrag beim familiengericht wegen sorgerecht an .... ja, ja war ja nicht anders zu erwarten.... lg papa1977
Hallo Peter,
die Veranstaltung heist ELTERNabend und nicht Sorgerechtsinhaberabend.
Es spricht m.E. nichts dagegen dort hinzugehen.
Ich würde gehen.
LG
Pinkus
booooo, der war gut !!!!!!!!!!!!! da shab ich gleich mal so weitergegeben !!! danke. lg papa1977
Hi zusammen,
in dem Zusammenhang drängt sich mir die Frage auf, wie es denn ist, wenn der neue LAG am Elternabend teilnähme. Täte er dass dann unter ausdrücklicher Erlaubnis der Sorgerechtsinhaberin? Dann könnte die KM also auch ihrem Postboten erlauben mitzugehen? Denn die Veranstaltung heißt ja genausowenig Lebensabschnittsgefährteabend.
Gruß
Echo²
Hallo,
bei drei Kindern, dem Ältesten seit nunmehr 11 Jahren in der Schule habe ich schon "einige" Elternabende miterlebt und noch nie erlebt, dass irgendwer irgendwen gefragt hätte, wer wer ist und ob er hier eine Aufenthaltsberechtigung hat. Ein Elternabend verläuft ziemlich anonym und es gibt auch keine Vorstellungsrunde. Kritisch könnte es werden, wenn es um die Elternsprecherwahl geht, aber da brauchst du dich ja nicht melden. Darfst aber streng genommen auch nicht wählen.
Ansonsten habe ich die Schulen in dieser Hinsicht bisher sehr aufgeschlossen erlebt. Obwohl alle wissen, dass ich geschieden bin mit GSR und wieder verheiratet, bekommt mein Mann die gleichen Auskünfte wie sie der Vater der Kinder bekommen würde, wenn er sie haben wollte.
Ich würde es einfach mal drauf ankommen lassen :wink:.
Gruß pk
H allo,
ich finds gut, dass du zum Elternabend gehen willst, dafuer ist der ja. Und du bist Elternteil. Passt also.
Dass immer weniger Eltern am Elternabend teilnehmen ist mir damals in Berlin auch aufgefallen und die Gruende dafuer waren meist dieselben, das reichte von "keine Zeit" ueber "keine Betreuung" bis zu "keine Lust, ist eh langweilig".
Klar, je weniger Eltern daran teilnehmen desto weniger passiert da, je weniger Eltern teilnehmen desto trostloser ist es auch fuer Lehrer (und das, wo sich Eltern so oft ueber Lehrer die nix tun beschweren....passt nicht zusammen fuer mich).
Alle Eltern sollten sofern machbar zu jedem Elterabend gehen, denn selbst wenn es da um die Gruppe/die Class geht, ist es interessant. Ich wollte immer wissen, wer da in der Klasse ist, wie die Gemeinschaft und ob jemand Hilfe braucht. (In 2006/07 in der 5 Klasse gab es at least zwei Maedchen, die geraucht haben, da die Eltern mit ... ich nenns mal anderen Dingen beschaeftigt waren, stand man in der Schule alleine damit da....ich finde, das geht alle Eltern an, irgendwie.)
Ich finde, du solltest dahin gehen, es ist dein Kind, es ist auch eine Form des sich drum kuemmern, wers nicht macht....nun, der sollte nochmal drueber nachdenken.
cheers
hi, so bin gerade am herausfinden wann der elternabend genau stattfindet. habe leider nur das datum. wenn die schule sich querstellt, dann werd ich halt vor der schule warten und folgendes verteilen. ich hab echt die schn...... voll. es ist echt super wohin einen die ex noch bringen kann. lg papa 1977
Hallo Papa1977,
ich hoffe du must diese Aktion nicht machen, versteh mich nicht falsch ich verstehe deinen Ärger und Frust was das Thema anbelangt.
Allerdings stelle ich mir auch vor was ich denken würde wenn jemand vor der Schule stehen würde und so nen Zettel verteilt, dem Kind ist das sicherlich nicht dienlich.
Mir fällt allerdings ein wie ist denn dein bisheriger Kontakt zur Schule?
Von anderen liest man immer das sie sich mit den Lehrern in Verbindung setzen um eine Verfahrenweise abzusprechen.
Vielleicht solltest du das Ganze Thema beim Jugendamt mitansprechen um eine Regelung zu finden.
Gruss
Kruemel2
kontakt zur schule habe ich noch keinen. aber das mal ne gute idee. sorry, hatte mich wohl in brass geschrieben. ich ruf mal an und heute nachmittag haben wir eh nen termin beim ja, da werd ich es noichmal ansprechen. danke. lg papa1977
ps: dieses forum ist echt gut, um wieder runterzukommen, danke
ps: hi, so habs rausgefunden *ggg* heute 19.00 werde dann rechtzeitig da sein, weit vor meine rex um mit der lehrerin mal einige worte zu wechseln und dann schauen wir mal wie es weiter läuft .... lg papa1977
Allerdings stelle ich mir auch vor was ich denken würde wenn jemand vor der Schule stehen würde und so nen Zettel verteilt, dem Kind ist das sicherlich nicht dienlich.
hi, was würdest du denn denken? was halten die anderen davon? danke. lg papa1977
Hi zusammen,
in dem Zusammenhang drängt sich mir die Frage auf, wie es denn ist, wenn der neue LAG am Elternabend teilnähme. Täte er dass dann unter ausdrücklicher Erlaubnis der Sorgerechtsinhaberin? Dann könnte die KM also auch ihrem Postboten erlauben mitzugehen? Denn die Veranstaltung heißt ja genausowenig Lebensabschnittsgefährteabend.
Gruß
Echo²
hiho, hier lies das mal durch http://www.schulrecht-sh.de/texte/e/eltern.htm ....
Elternbegriff
Aufgrund des § 2 Abs. 5 Satz 1 des geltenden Schulgesetzes (SchuIG) ist der Begriff „EItern" gegenüber der früheren Gesetzesfassung nicht nur auf die für minderjährige Personen Sorgeberechtigten beschränkt, sondern bezieht sich auch auf die Lebenspartner/innen eines allein sorgeberechtigten Elternteils nach § 9 des Lebenspartnerschaftsgesetzes sowie die Betreuer/innen von volljährigen Schülerinnen und Schülern im schulischen Aufgabenkreis. Das Lebenspartnerschaftsgesetz betrifft gleichgeschlechtliche Beziehungen. Mit diesem Gesetz ist der § 1687 b BGB eingeführt worden, der auch dem Ehegatten eines allein sorgeberechtigten Elternteils eine entsprechende Rechtsposition einräumt.....
tja da steht es.... und schon sind wir raus ......