"Mutter des Kindes ist die, die das Kind geboren hat"
"Vater ist der, den die Mutter momentan dazu erklärt hat"
:gunman:
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Aber noch nur dann, wenn die KM das ASR hat.
Bei GSR ist das belanglos.
Und auchg die Neudefinition des BEgriffs Eltern ändert nichts an der Tatsache ,das nur Sorgeberechtigte Personen wahlberechtig und wählbar sind, was die Schulebene angeht.
Gruß Tina *der mal wieder schlecht wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Elternbegriff
Aufgrund des § 2 Abs. 5 Satz 1 des geltenden Schulgesetzes (SchuIG) ist der Begriff EItern" gegenüber der früheren Gesetzesfassung nicht nur auf die für minderjährige Personen Sorgeberechtigten beschränkt, sondern ....
damit wird der Begriff Eltern = Sorgerechtsinhaber nicht eingeschränkt, sondern für das Schulrecht erweitert. Und zwar für die Lebenspartner/innen (gleichgeschlechtliche eingetragene Lebensparternschaften), die der Ehe eben auch hier gleichgestellt werden: die Lebenspartner/innen bekommen die gleichen Rechte wie angeheiratete Stiefelternteile, und zwar nur dann wenn der Elternteil allein sorgeberechtigt ist.
So lese ich das.
ligr ginnie
PS: über Sinn oder besser Unsinn des alleinigen Sorgerechtes an dieser Stelle zu streiten lohnt ja nicht...
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Gut, der nicht Sorgeberechtigte Ersatzvater auf Zeit hat damit noch nicht mehr Rechte als der Sorgeberechtigte echte Vater aber immerhin mehr Rechte, als der nicht Sorgeberechtigte echte Vater.
Und das ist schlimm genug.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.