Servus zusammen,
mal eine naive Frage: Von A bis Z höre ich zwei Dinge
a) „Das Kind hat seinen Lebensmittelpunkt bei Mutter/Vater“
b) „Die Eltern haben das gemeinsame Sorge-/Aufenthaltsbestimmungsrecht“
Wovon hängt denn nun der Lebensmittelpunkt ab? Wie wäre eine Bestimmung des Lebensmittelpunktes durchzusetzen, wenn das ABR bei beiden Elternteilen bleibt?
Servus PB!
Wovon hängt denn nun der Lebensmittelpunkt ab?
Dort, wo das Kind überwiegend lebt/amtlich gemeldet ist auch dessen Lebensmittelpunkt.
Wie wäre eine Bestimmung des Lebensmittelpunktes durchzusetzen, wenn das ABR bei beiden Elternteilen bleibt?
Entweder die Eltern einigen sich oder schlimmstenfalls das Gericht, wobei meist dem anderen ET das gABR (über Beantragung des alleinigen ABR) entzogen wird.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Servus PB!Dort, wo das Kind überwiegend lebt/amtlich gemeldet ist auch dessen Lebensmittelpunkt.
Naja das weiss ich. Aber ich meinte, wie man sich darauf einigt, wo dieser ist! Beispiel: Kind geht morgens mit Mama zum Kindergarten, wird nachmittags vom Vater abgeholt, geht abends zum Schlafen wieder zur Mama. Am Wochenende ist das Kind abwechselnd bei Mama/Papa. Wo wäre dann der Lebensmittelpunkt und warum? Oder was wäre zu tun, wenn Mama arbeitslos wird und Papa weiterhin 40 Stunden arbeitet? Papa möchte dann die Rollen tauschen.
Entweder die Eltern einigen sich oder schlimmstenfalls das Gericht, wobei meist dem anderen ET das gABR (über Beantragung des alleinigen ABR) entzogen wird.
Das höre ich hier ständig, aber mir konnte noch niemand einen Präzedenzfall zeigen, nachdem das so gehandhabt worden wäre.
wie man sich darauf einigt
Naja, in dem KM und KV sich eben einigen... also es gemeinsam festlegen. :phantom:
Du willst vermutlich eine Formel haben, die ein Ergebnis ausweist. Also keine einvernehmliche Einigung, sondern eine Festlegung anhand von externen Kriterien, also beispielsweise der Zeit... Stellt sich so ein wenig die Frage: wofür?!
In Deinem Beispiel
Kind geht morgens mit Mama zum Kindergarten, wird nachmittags vom Vater abgeholt, geht abends zum Schlafen wieder zur Mama. Am Wochenende ist das Kind abwechselnd bei Mama/Papa.
würde ein Richter, wenn KM und KV sich nicht einigen können, vermutlich recht einfach feststellen, dass das Kind die überwiegende Anzahl der Nächte eben bei KM schläft. Da liegt dann der Lebensmittelpunkt doch recht nahe. Ich denke nicht, dass es entscheidend ist, wo das Kind nachmittags bespaßt wird...
Also - einigt Euch! Ansonsten wird ein Richter drauf schauen.
wobei meist dem anderen ET das gABR (über Beantragung des alleinigen ABR) entzogen wird.
Das höre ich hier ständig, aber mir konnte noch niemand einen Präzedenzfall zeigen, nachdem das so gehandhabt worden wäre.
Aber ist das nicht genau der Standard bei Wegzug des BET (mit Kind) gegen den Willen des UET?!
Verstehe den Hintergrund Deiner Frage nicht!?
toto
Dieses ganze Lebensmittelpunktgeschachere ist doch Mumpitz. Vor allem habe ich den Eindruck bei Gericht hat der den LMP, der zuerst sagt, dass er bei ihm ist. Der andere muss dann umständlich das Gegenteil beweisen.
Hallo,
Die Bedeutung des Aufenthaltsbestimmungsrechts besteht darin, den räumlichen Aufenthaltsort für ein minderjähriges Kind zu bestimmen. Dazu gehört in erster Linie der dauerhafte gewöhnliche Aufenthalt des Kindes, also der Wohnort und die Wohnung des Kindes. Aber auch der vorübergehende Aufenthalt des Kindes an anderen Orten, etwa der Urlaub oder ein Krankenhausaufenthalt, unterfallen dem Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt. Aber ein Elternteil wird durch Gerichtsbeschluss das (gemeinsames) Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.
Das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht muss also beantragt werden. Bis dahin bleibt das gemeinsame Recht der Eltern zur Bestimmung des Aufenthalts bestehen. Die Behauptungen, das Aufenthaltsbestimmungsrecht gehe automatisch auf denjenigen über, der die Kinder nach der Trennung zuerst aufnimmt, oder erhalte immer derjenige, bei dem die Kinder längere Zeit ihren Hauptwohnsitz haben, oder stünde generell der Mutter zu sind daher unzutreffend.
Haben sich die gemeinsam sorgeberechtigen bzw. aufenthaltsbestimmungsberechtigten Eltern über den dauernden Aufenthalt des minderjährigen Kindes bei einem Elternteil geeinigt, kommt es häufig dann zu Streit, wenn der betreffende Elternteil mit dem bei ihm lebenden Kind in eine andere Stadt umziehen möchte. Denn dazu benötigt dieser Elternteil die Zustimmung des anderen Elternteils, bei dem das Kind nicht lebt. Wird die Zustimmung verweigert, muss der umzugswillige Elternteil zum Familiengericht.
D.h. sobald wie möglich Papazeiten mit Übernachtung auch unter der Woche anstreben. Arbeitszeiten anpassen (Homeoffice) und die Aktivitäten, die dem Alter des Kindes entsprechen (Geburtstagseinladungen an seine Freunde, zum Kindergeburtstag bringen, Spielplatz etc. ...) fördern. Du kannst auch, wenn das möglich ist, das Kind "bettfertig" machen : also es hat gegessen, ist im Schlafanzug, Zähnchen sind geputzt und bei Mama geht es ab ins Bett.
VG,
Tsubame.
Sind beide Eltern sorgeberechtigt, üben sie auch gemeinsam das Aufenthaltsbestimmungsrecht aus. Das gilt ebenso bei Trennung und Scheidung. Nur dann, wenn die getrennt lebenden oder geschiedenen Eltern sich über das Recht über die Aufenthaltsbestimmung nicht einigen können, kann jeder Elternteil beim Familiengericht ein alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Das gemeinsame Sorgerecht beider Elternteile wird davon jedoch nicht berührt. Aber ein Elternteil wird durch Gerichtsbeschluss das (gemeinsames) Aufenthaltsbestimmungsrecht verlieren.
Und genau da widerspreche ich bzw. kann es logisch nicht nachvollziehen und habe ich es auch noch nie schwarz auf weiss irgendwo gelesen. Wenn Mama in Hamburg wohnt und Papa in München können sich beide darum streiten, wo das Kind leben soll. Dann kann das Gericht das entscheiden. Aber deshalb muss das Gericht wohl nicht das „gesamte“ ABR entziehen, auf das Mutti mit dem Kind nach Neuseeland umziehen darf.
D.h. sobald wie möglich Papazeiten mit Übernachtung auch unter der Woche anstreben. Arbeitszeiten anpassen (Homeoffice) und die Aktivitäten, die dem Alter des Kindes entsprechen (Geburtstagseinladungen an seine Freunde, zum Kindergeburtstag bringen, Spielplatz etc. ...) fördern. Du kannst auch, wenn das möglich ist, das Kind "bettfertig" machen : also es hat gegessen, ist im Schlafanzug, Zähnchen sind geputzt und bei Mama geht es ab ins Bett.
Bist ein Spaßvögelchen 🙂 Nur mal um meine Situation zu verdeutlichen: Neben der Tatsache, daß das Kind mal so und mal so ins Bett geht (gerne auch gegen zehn, wenn Mama fernsehschauen will; oder halb sechs wie gestern, wenn sie entscheidet, daß er unruhig ist) ist ab dem letzten Wickeln Papasperrzeit. Dann werde ich mit dem Argument „Jetzt nicht Deine Zeit“ aus dem (gemeinsamen) Bad geschoben, denn ich soll sie ja nicht stören. Meinen Sohn schirmt sie ab und stellt sich dazwischen. Während andere Papas sich von ihrem Kind verabschieden dürfen, laufe ich wie ein Trottel hinterher, während meine Holde das Kind an mir vorbeiträgt und muss versuchen, nochmal Blickkontakt zu haben, bevor sie mir die Kinderzimmertür vor der Nase zuknallt. Habe ich erwähnt, daß sie mit dem Kind schläft, die ganze Nacht? Sie entzieht mir das Kind, wo sie nur kann. Natürlich nur, wenn ihr das passt. Ansonsten parkt sie ihn aber auch gerne mal bei mir, wenn sie besseres zu tun oder einfach nur keinen Bock hat.
Problem bei mir: Ich tue alles mögliche für mein Kind. Unter Leute bringen, im Turnverein anmelden, Kita-Platz suchen, in der Krippe anmelden, Vorgespräche führen, mit ihm Ausflüge unternehmen und und und. Sie tut nichts, außer zuhause zu hocken, im Kasernenhofton Kommandos in die Gegend zu bellen, mich zu beleidigen, auf das Kind einzureden und Möglichkeiten zu suchen, mir eine reinzuwürgen. Nur, solange ich mich um alles kümmere, sagt das Jugendamt „Och passt doch so, da tun wir nix“
Taktisch gesehen sollte ich gar nichts mehr tun, sondern es einfach laufen lassen und warten, bis sie Mist baut. Sonst wird es im Endeffekt heißen „Och also es hat doch alles so gut funktioniert, das Kind ist doch super bei der Mama aufgehoben“.
Aber genug von meiner aktuellen besch... Situation.
Wie wäre das denn eigentlich im Wechselmodell? Wo liegt da der Lebensmittelpunkt?
Wie wäre das denn eigentlich im Wechselmodell? Wo liegt da der Lebensmittelpunkt?
Dort, wo die Eltern diesen vereinbaren.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Bist ein Spaßvögelchen 🙂 Nur mal um meine Situation zu verdeutlichen: Neben der Tatsache, daß das Kind mal so und mal so ins Bett geht (gerne auch gegen zehn, wenn Mama fernsehschauen will; oder halb sechs wie gestern, wenn sie entscheidet, daß er unruhig ist) ist ab dem letzten Wickeln Papasperrzeit. Dann werde ich mit dem Argument „Jetzt nicht Deine Zeit“ aus dem (gemeinsamen) Bad geschoben, denn ich soll sie ja nicht stören. Meinen Sohn schirmt sie ab und stellt sich dazwischen. Während andere Papas sich von ihrem Kind verabschieden dürfen, laufe ich wie ein Trottel hinterher, während meine Holde das Kind an mir vorbeiträgt und muss versuchen, nochmal Blickkontakt zu haben, bevor sie mir die Kinderzimmertür vor der Nase zuknallt. Habe ich erwähnt, daß sie mit dem Kind schläft, die ganze Nacht? Sie entzieht mir das Kind, wo sie nur kann. Natürlich nur, wenn ihr das passt. Ansonsten parkt sie ihn aber auch gerne mal bei mir, wenn sie besseres zu tun oder einfach nur keinen Bock hat.
Problem bei mir: Ich tue alles mögliche für mein Kind. Unter Leute bringen, im Turnverein anmelden, Kita-Platz suchen, in der Krippe anmelden, Vorgespräche führen, mit ihm Ausflüge unternehmen und und und. Sie tut nichts, außer zuhause zu hocken, im Kasernenhofton Kommandos in die Gegend zu bellen, mich zu beleidigen, auf das Kind einzureden und Möglichkeiten zu suchen, mir eine reinzuwürgen. Nur, solange ich mich um alles kümmere, sagt das Jugendamt „Och passt doch so, da tun wir nix“
Hallo,
Alles was du für das Kind tust, solltest du gewissenhaft dokumentieren. Es gibt Mütter welche, wenn es um das alleinige Aufenthaltsrecht geht, sich von Kinderärzten, Kitaleitung, Arbeitgebern ... Bescheinigungen ausstellen lassen um zu beweisen, dass sie das Kind hauptsächlich betreuen.
Wie seid ihr den zu dieser Zeiteinteilung gekommen ?
VG,
Tsubame
Wenn Mama in Hamburg wohnt und Papa in München können sich beide darum streiten, wo das Kind leben soll. Dann kann das Gericht das entscheiden.
Nein, das Gericht kann formell gesehen nicht über den Lebensmittelpunkt entscheiden. Es kann nur das ABR auf einen Elternteil übertragen, ggf. auch mit der Auflage, dass der Lebensmittelpunkt da und dort zu sein habe bzw. mit recht deutlichem Hinweis, dass das ABR anderenfalls auch wieder entzogen werden könnte.
Alles andere funktioniert nur über Hilfskrücke - indem man die Partien in einen Vergleich drängt.
(gemeinsamen) Bad
Kann es sein, dass Du seit bald einem Jahr nichts an Deiner "besch* Situation" änderst - trotz aller Hinweise hier im Forum? Ich habe den Eindruck, Du tust zwar alles mögliche für das Kind aber nicht das, was eigentlich getan werden müsste.
Gruss von der Insel
Und genau da widerspreche ich bzw. kann es logisch nicht nachvollziehen und habe ich es auch noch nie schwarz auf weiss irgendwo gelesen. Wenn Mama in Hamburg wohnt und Papa in München können sich beide darum streiten, wo das Kind leben soll. Dann kann das Gericht das entscheiden. Aber deshalb muss das Gericht wohl nicht das „gesamte“ ABR entziehen, auf das Mutti mit dem Kind nach Neuseeland umziehen darf.
Okay, dann bekommst Du es hier schwarz auf weiß: Wenn die Eltern hochstrittig sind ( und das sind sie ganz schnell) dann wird einem das ABR gegeben, damit darüber schonmal nicht mehr gestritten wird. Wir hatten ein WM, das hat meine Ex mir aufgekündigt, ich habe auf ABR geklagt und es bekommen.
Hallo,
prinzipiell steht es nicht im Gesetz, dass bei Uneinigkeit der Eltern über den Lebensmittelpunkt des Kindes das Familiengericht das ABR einem Elternteil alleine übertragen muss.
Im Gesetz steht aber, dass das Gericht in jeder Frage einen Teil des Sorgerechts einem Elternteil übertragen kann.
Nach § 1628 S. 1 BGB kann das Familiengericht, wenn sich die Eltern bei gemeinsamer elterlicher Sorge in einer einzelnen Angelegenheit oder in einer bestimmten Art von Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, nicht einigen können, auf Antrag eines Elternteils die Entscheidung einem Elternteil übertragen. Die Entscheidungskompetenz ist dem Elternteil zu übertragen, dessen Lösungsvorschlag dem Wohl des Kindes besser gerecht wird.
Da die Frage nach dem Lebensmittelpunkt das ABR als Teil des gSR betrifft wird in dieser Frage eben das ABR einem Elternteil übertragen und dem anderen Elternteil damit die Grundlage genommen die Dinge anders zu entscheiden.
Eine derartige Entscheidung kann der andere Elternteil nur dadurch entgehen, dass er erklärt der Entscheidung des anderen zuzustimmen. In diesem Fall kann das ABR bei beiden Eltern verbleiben.
VG Susi
Eine derartige Entscheidung kann der andere Elternteil nur dadurch entgehen, dass er erklärt der Entscheidung des anderen zuzustimmen. In diesem Fall kann das ABR bei beiden Eltern verbleiben.
Siehste, das klingt für mich logischer!
Wie seid ihr den zu dieser Zeiteinteilung gekommen ?
Wurde vor Gericht so vereinbart. Wohl gemerkt, wir wohnen unter einem Dach. Ich musste damals tatsächlich vor Gericht, damit ich meinen Sohn ein paar Stunden pro Tag auch mal alleine mitnehmen „durfte“, weil Mama das sonst schlicht verboten und zur Not auch mit Gewalt verhindert hätte.
Kann es sein, dass Du seit bald einem Jahr nichts an Deiner "besch* Situation" änderst - trotz aller Hinweise hier im Forum? Ich habe den Eindruck, Du tust zwar alles mögliche für das Kind aber nicht das, was eigentlich getan werden müsste.
Unsere Wohnung kostet monatlich fast 1500 Euro Miete. Den Mietvertrag haben beide unterschrieben. Ich bin der Alleinverdiener.
Mach mir einen Vorschlag, was ich machen soll!
Moin PB.
Eine derartige Entscheidung kann der andere Elternteil nur dadurch entgehen, dass er erklärt der Entscheidung des anderen zuzustimmen. In diesem Fall kann das ABR bei beiden Eltern verbleiben.
Siehste, das klingt für mich logischer!
Aber diese "Zustimmung" ist doch nichts anderes als eine "Einigung" zw. den ETs wo der LMP zukünftig ist. Wie diese zustande gekommen ist, ob aus gemeinsamer Überzeugung, sanftem Druck eines ET oder den faktischen Gegebenheiten ist letztlich egal. Aber dann bleibt es beim ABR für beide.
Und wenn es eben nicht zu einer solchen "Einigung", dann muss/ wird ein Richter einem ET das alleinige ABR zusprechen und dieser kann dann ohne Einigung mit dem anderen eben nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigten etwas festlegen.
Aber gerne nochmal: Was ist Dein Problem? Was willst Du erreichen?
Vielleicht kann es dann hier auch eine konkrete Hilfestellung für Dich geben!
Und dann noch:
Unsere Wohnung kostet monatlich fast 1500 Euro Miete. Den Mietvertrag haben beide unterschrieben. Ich bin der Alleinverdiener.
Dilemma verstanden, ist vermutlich einigen hier bekannt. Aber dennoch: mit einer KM, so wie Du sie beschrieben hast, "getrennt" unter einem Dach zu leben, kann es doch nicht sein. Ich schreib es mal grad heraus: So richtig willst Du auch nicht aus dem gemeinsamen Nest raus... warum frag ich mich aber?
Ich hoffe, Dir gute Hinweise gegeben zu haben, Gruß
toto
Moin PB.
Aber diese "Zustimmung" ist doch nichts anderes als eine "Einigung" zw. den ETs wo der LMP zukünftig ist. Wie diese zustande gekommen ist, ob aus gemeinsamer Überzeugung, sanftem Druck eines ET oder den faktischen Gegebenheiten ist letztlich egal. Aber dann bleibt es beim ABR für beide.
Und wenn es eben nicht zu einer solchen "Einigung", dann muss/ wird ein Richter einem ET das alleinige ABR zusprechen und dieser kann dann ohne Einigung mit dem anderen eben nicht aufenthaltsbestimmungsberechtigten etwas festlegen.Aber gerne nochmal: Was ist Dein Problem? Was willst Du erreichen?
Vielleicht kann es dann hier auch eine konkrete Hilfestellung für Dich geben!
Aktuell habe ich noch kein Problem. Die Entscheidung, wo und wie das Kind lebt, ist ja noch nicht akut, solange wir unter einem Dach leben.
Und dann noch: Dilemma verstanden, ist vermutlich einigen hier bekannt. Aber dennoch: mit einer KM, so wie Du sie beschrieben hast, "getrennt" unter einem Dach zu leben, kann es doch nicht sein. Ich schreib es mal grad heraus: So richtig willst Du auch nicht aus dem gemeinsamen Nest raus... warum frag ich mich aber?
Dilemma nicht verstanden 😉
Also klar, ich will meinen Kleinen soviel wie möglich bei mir haben und die Möglichkeit, ihn jederzeit zu nehmen und zu gehen ist natürlich etwas das ich nicht verlieren möchte. (Wie gesagt, solange sie mir gerade keinen Schaden zufügen kann, ist Mami da auch ganz begeistert)
Außerdem verliere ich natürlich eine Menge Kontrolle über das Kind. Ob er wohl jetzt in die Krippe ginge, wenn er nicht mehr bei mir wohnen würde? Man weiss es nicht...
Also zum eigentlichen Dilemma, der rein sachliche Aspekt:
Die Mutter hockt in der Wohnung und sagt „Ich bekomme keine andere Wohnung, ich kann nicht ausziehen. Das Leben mit ihm ist die Hölle, alles ist schrecklich, ich bin ganz nett und er ist schuld. Aber ich kann nicht ausziehen.“ Wenn ich jetzt ausziehe, kann ich ihr die Miete für die gemeinsame Wohnung nicht mehr mit dem Unterhalt verrechnen. Dann habe ich ihr einen Unterhalt zu bezahlen, der das Nettogehalt einer Vollzeitangestellten locker übersteigt, aber halt nicht ausreicht, um die Miete für diese Wohnung zu bezahlen und davon zu leben. Ergo wird sie wohl entweder keinen Pfennig Miete bezahlen („Er ist schuld, er hat alles angefangen, er muss alles bezahlen“) oder vielleicht die Hälfte der Miete, wenns hochkommt. Ausziehen wird sie dann aber definitiv nicht freiwillig. wieso auch? Sie hat dann alleine eine riesige Wohnung, in der sie Tanzbälle veranstalten kann. Der Vermieter wird irgendwann kündigen und räumen, wie lange das dauert, wenn sie sich wehrt, mag ich gar nicht dran zu denken. Nichtsdestotrotz ist bis zur Räumung Miete zu bezahlen. Nehmen wir an, das geht über ein halbes Jahr (optimistisch geschätzt), sind wir bei 9000 euro. Obendrauf dann noch 4000 Euro für die ganzen Kosten des Vermieters bis zur Räumung.
Und jetzt rate mal, wo sich der Gerichtsvollzieher das Geld dann holen wird!
Aktuell habe ich noch kein Problem. Die Entscheidung, wo und wie das Kind lebt, ist ja noch nicht akut, solange wir unter einem Dach leben.
jein - Du suchst doch vermutlich nach der Lösung, wie eine Regelung für die Zukunft getroffen wird und - ich vermute mal - der zukünftige LMP zu Dir kommt, oder?
Und da solltest Du aus diesem Faden folgendes hoffentlich gelernt haben:
- Am Besten, ihr einigt Euch, dann könnt ihr beide das ABR behalten
- Und wenn ihr Euch nicht einigt - was ich mal unterstelle so wie Du es hier schreibst - und einen Richter bemühen müsst, dann solltest Du die Voraussetzungen schaffen, dass Dir das alleinige ABR zugesprochen wird (und wenn ich mich richtig erinnere, ist das aufgrund der Herkunft der KM und der dadurch bestehenden latenten Gefahr so recht relevant).
Und genau das führt dann nämlich zu Deinem Dilemma (das ich im Übrigen sehr wohl verstanden habe, für das ich aber auch keine spontane Lösung habe):
Irgendwie solltest Du tunlichst in Deinem Interesse und dem Interesse Eures Kindes versuchen, das Dilemma aufzulösen - das ist doch kein langfristiger Zustand, so wie Du Euer Zusammenleben beschreibst. Deshalb finde ich es gut, dass Du es jetzt hier einmal detaillierter geschildert hast, denn nur so bekommst Du qualifizierte Antworten. Das ist doch die Stärke eines solchen Forums! Und vermutlich wirst Du verschiedene Antworten/ Ideen zur Auflösung des Dilemmas bekommen. Idealerweise diskutieren die User hier. Nicht alles muss Dir gefallen. Du musst dann für Dich nur das passende raussuchen, vielleicht die Diskussion mit weiteren Fakten leiten.
toto
Die Kernfrage ist also eigentlich, wie komme ich aus einem von beiden unterschriebenen Mietvertrag raus? Ich bin sicher, die ist hier schon mehrfach behandelt worden.
Hallo,
wie ist das? Du willst die Wohnung nicht übernehmen und deine Nochfrau kann nicht...
Habt ihr schon Anwälte? Vielleicht sollte über diese klargestellt werden, dass die Wohnung gekündigt werden muss und das im Zuge der nachehelichen Solidarität die Nochfrau verpflichtet ist die Kündigung mit zu unterschreiben.
Wie sieht der Mietmarkt aus? Wäre es möglich binnen 6 Monaten eine Wohnung zu finden, so dass sozusagen die Kündigung zum 30.04.2017 datiert werden könnte?
Sophie