So, nachdem ich mich nun schlau gemacht habe, welcher Anwalt evtl. zu mir passen würde, habe ich heute mal folgendes formuliert:
Sehr geehrte Frau XXX,
aufgrund der Empfehlung meines Bekannten, Herrn XXX, wende ich mich an Sie, um mein Umgangsrecht gerichtlich geltend machen zu lassen.
Kurze Information zur Sache:
Mein Sohn XXX wurde am XXX in Kaliningrad ( Russland) außerehelich geboren. Seine Mutter hat den Kontakt zu mir unmittelbar nach der Geburt eingestellt. Ich habe freiwillig einen Betrag von 480€ mtl. bezahlt, allerdings ohne Titel o.ä. . Ich bin verheiratet, der Sohn ist das Ergebnis einer Affäre aber trotzdem ist er mein Sohn und ich bin sehr daran interessiert, ihn in seinem Leben zu begleiten und zu unterstützen.
Mittlerweile liegt ein Titel vom JA Altötting bezgl. der Unterhaltszahlungen vor.
Im Februar 2009 kam die Mutter ohne mein Wissen nach Deutschland und ist zur Zeit in Altötting wohnhaft. Ich habe nachweislich sofort mit dem Jugendamt Kontakt aufgenommen und versuche seit knapp 2 Jahren, geregelten Umgang mit dem Sohn zu haben. Letzten Juli kam es zur ersten Begegnung, wobei das JA Altötting vermittelte.
Die Mutter hat erhebliche Probleme mit meiner Person und versucht ständig, den Umgang zu verweigern. Allerdings nicht offen, sonder es treten plötzliche Krankheiten auf, einmal wurde plötzlich eine Geburttagsfeier vorgeschoben etc. .
Mein Grundproblem ist meine berufliche Tätigeit: ich bin als Monteur oft wochenlang im Ausland unterwegs und kann eine geregelte Umgangsregelung, wie sie wohl praxisüblich ist ( also zB jedes zweite Wochenende usw.) nicht wahrnehmen. Die Mutter möchte nicht, dass ich anrufe oder via Email kommuniziere. Manchmal nimmt sie meine Anrufe entgegen, oft aber meldet sie sich einfach nicht.
Aufgrund meines Berufes bin ich meist 3-6 Wochen im Ausland, weiß aber immer, wann ich heimkomme. Die Ferienzeiten sind planbar und kein Problem. Leider hat sich herausgestellt, dass der Mutter ein Umgang nicht recht ist: der Junge sei verstört und frage zu oft nach seinem Papa. Damit könne sie nicht umgehen bzw sie befürchtet psychische Probleme für den Jungen in der Zukunft. Ich habe nachweislich mit dem JA lange versucht, eine außergerichtliche Einigung zu erzielen. Leider ohne Erfolg und nun bleibt offensichtlich nur noch der Gang zum Gericht. Die Mutter hat mir gedroht, in diesem Fall sofort nach Russland zurückzureisen und mir den Jungen ganz zu nehmen.
Meine wesentlichen Forderungen sind:
Geregelter Umgang nach Absprache, aber mind. ein Tag pro Monat und ein angemessener Teil der Ferienzeiten
Einstweilige Verfügung über ein Ausreiseverbot, zumindest bis alles geklärt ist.
Ich möchte einen gerichtl. Beschluß und keinen Vergleich, desweiteren auch der Hinweiß auf Ordnungsgeld/-haft, wenn die Mutter sich widersetzt
Spätere Übernachtungen sollen berücksichtigt werdenIch habe folgende Fragen:
- Sind Sie generell bereit, mir zu helfen?
- Können wir ein Beratungsgespräch vereinbaren?
- Welche Kosten werden in etwa auf mich zukommen?
Ich werde kommenden Montag in Landshut sein, sollte Ihnen so kurzfristig ein Termin möglich sein, würde ich mich sehr freuen, wenn Sie mich kurz telephonisch kontaktieren könnten. Andernfalls könnten wir auch einen anderen Termin ausmachen oder per Telefon/Email erste Einzelheiten klären.
Mit bestem Dank und freundlichen Grüßen
Dirk XXX
Mal sehen, was nun dabei rauskommt. Bisher haben mir die Tipps, die ich bekommen habe und auch so im Forum rauslesen konnte, mutig gemacht, diesen Schritt endlich zu gehen. Im nachhinein wäre es sicherlich sinnvoll gewesen, eher zu agieren und nicht immer abwartend zu reagieren. Jetzt nehme ich das Heft in die Hand und werde versuchen, das Beste für meinen Sohn rauszuholen.
Ich halte euch auf dem Laufenden,
Gruß Dirk
So,
der Besuch bei der Anwältin war soweit ganz positiv. Sie wurde mir von einem Bekannten empfohlen und scheint wirklich gut zu sein. Die Ermittlung lief so über 18 Ecken, war aber ganz ok^^.
Wir haben einen Brief aufgesetzt, nachdem sich die Km bis zum 12.04 melden muss. Anderfalls gehts vors Gericht. Sie hat mir sogar offeriert, dass ich, da eben "Fluchtgefahr" besteht, sogar dadurch eher an die elterliche Sorge kommen könnte ( ist noch nicht angestrebt, aber wer weiß?).
Die Anwältin ist gleichzeitig anerkannte Mediatorin und sehr geachtet bei den Gerichten hier in der Gegend, also momentan bin ich voller Hoffnung.
LG Dirk
Hallo Dirk,
Sie hat mir sogar offeriert, dass ich, da eben "Fluchtgefahr" besteht, sogar dadurch eher an die elterliche Sorge kommen könnte ( ist noch nicht angestrebt, aber wer weiß?).
Ein Anwalt, der Dir solche (völlig unrealistischen Hoffnungen) macht, halte ich persönlich für unseriös.
Das Kind hat die russische Staatsbürgerschaft, Du keinerlei Sorgeberechtigung, das Kind wird nicht körperlich misshandelt - die Mutter darf somit frei entscheiden, in welchem Land sie zu leben gedenkt. In Deutschland hält sie vermutlich das schnöde Geld.
Daran ändert auch diese Aussage nichts, die auch nur auf Gerüchten basiert:
Die Anwältin ist gleichzeitig anerkannte Mediatorin und sehr geachtet bei den Gerichten hier in der Gegend, also momentan bin ich voller Hoffnung.
Ich halte grundsätzlich auch überhaupt nichts davon, wenn ein Anwalt als Mediator tätig wird. Abgesehen von der Gefahr der Parteilichkeit, fehlt es schlicht an fachlicher Qualifikation.
Verstehe mich nicht falsch, aber in Deiner Position besteht auf (eine evtuelle) Übertragung des Sorgerechts weder eine Notwendigkeit, noch eine realistische Chance, nicht nur aufgrund Deiner beruflichen Tätigkeit. Du solltest das schnell wieder vergessen und Dich besser auf eine praktizierbare Umgangsregelung konzentrieren, die Du wohl besser einem anderem Anwalt übergeben solltest, solange noch keine Unterschrift zur Mandantschaft geleistet wurde ...
Ein Anwalt, der Dir solche (völlig unrealistischen Hoffnungen) macht, halte ich persönlich für unseriös.
Das Kind hat die russische Staatsbürgerschaft, Du keinerlei Sorgeberechtigung, das Kind wird nicht körperlich misshandelt - die Mutter darf somit frei entscheiden, in welchem Land sie zu leben gedenkt. In Deutschland hält sie vermutlich das schnöde Geld.
Wieso soll das unrealistisch sein? Das gemeinsame Sorgerecht kann natürlich auch gegen den Willen der Mutter erlassen werden und kollidiert in diesem Fall mit meinem Besuchsrecht. Abgesehen davon ist es ja nicht mein Ziel, aber wenn sich eine Möglichkeit ergibt, warum nicht?
Natürlich darf die Mutter frei entscheiden, wo sie zu Leben gedenkt. Und ich bin deiner Meinung, dass die Dame nur wegen dem Geld hier ist....und vielleicht der Tatsache, dass es einfach sauberer, lebenswerter usw. ist.
Edit: bisher keine Meldung der KM:-(
Wieso soll das unrealistisch sein? Das gemeinsame Sorgerecht kann natürlich auch gegen den Willen der Mutter erlassen werden ...
So entstehen Missverständnisse aufgrund unpräziser Sprache.
Der geneigte Leser liest daraus nämlich:
Sie hat mir sogar offeriert, dass ich, da eben "Fluchtgefahr" besteht, sogar dadurch eher an die elterliche Sorge kommen könnte
dass es sich um das alleinige Sorgerecht handelt.
So liegt der Fall aber ganz anders.
Allerdings taugt die unbestimmte Vermutung "Fluchtgefahr" kaum als Begründung für das gemeinsame Sorgerecht.
Das Sorgerecht kollidiert auch nicht mit dem Besuchsrecht, das sind zwei verschiedene Dinge.
Oha,
da habe ich mich tatsächlich unpräzise ausgedrückt;-)
Nein, ich meinte schon das geteilte Sorgerecht. Ich will ihn ihr ja nicht wegnehmen, nur etwas mitbestimmen, wie er sich entwickelt.
Hmm, das mit der Fluchtgefahr habe ich übertrieben dargestellt, allerdings meinte meine Anwältin, dass das schon eine Begründung wäre???
Mal sehen, gut eine Woche hat die KM noch Zeit, dann werden die Zügel straffer gezogen!
Traurig, dass es überhaupt soweit kommen muss, aber was soll man(n) tun, wenn Unvernunft und Eigensinn regieren?
Moin,
Mal sehen, gut eine Woche hat die KM noch Zeit, dann werden die Zügel straffer gezogen!
ich sehe angesichts der geschilderten Umstände nicht, mit welchem Werkzeug Du die "Zügel straffer ziehen" könntest. Deine Ex als ASR-Inhaberin kann durchaus argumentieren, dass sie vorhat, demnächst oder irgendwann in ihre Heimat zurückzukehren, um ihr Kind in der Sprache und Kultur seiner Familie zu erziehen - und dass Du das GSR nur benützen wolltest, um sie daran zu hindern und/oder Dich in ihr Leben zu drängen. Das wird für das angerufene Gericht nicht nach einer "Orientierung am Kindeswohl" klingen; schon gar nicht, wenn Die Ex von der ungeplanten Schwangerschaft nach einer Affäre berichtet. Überdies kann sie sich samt Kind bereits beim ersten Schreiben eines Gerichts einfach in ein Flugzeug setzen und Deutschland verlassen, was Deine Chancen auf eine Umgangsregelung nicht verbessert.
Vielleicht liest Du Dir einmal >>>DIESEN<<< Thread durch. Ein GSR-Antrag ist alles andere als ein Selbstläufer.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Von einem Selbstläufer kann keine Rede sein!
Das ich mich in ihr Leben drängen würde, ist ja ein geradezu lächerlicher Einwand, sorry: wer ist denn unverhofft in Deutschland aufgetaucht? Und das sieht auch das JA so, dass ich vor ihrem Auftauchen keine Möglichkeit hatte, dass Kind zu betreuen bzw zu sehen/mitzuerziehen.
Dem Kindeswohl dient es keinesfalls, wenn die Mutter im jährlichen Turnus umzieht und/oder plant, vielleicht jetzt, nächstes Jahr oder in 4 Jahren wieder nach Russland zu gehen. Immerhin muss der Kleine bald zur Schule. Zumindest sehe ich das so.
Das Risiko ist, dass die KM tatsächlich nun abhaut und ich den Jungen nicht mehr sehen werde. Und das belastet mich sehr, kannst mir glauben. Aber ich bin nicht gewillt, mich ein Leben lang erpressen zu lassen und genau das hat sie gemacht/versucht. Insofern muss ich dieses Risiko jetzt eingehen, auch wenn es sehr schmerzlich ausgehen kann. Nur glaube ich einfach, dass sie nicht gerne wieder in ihr altes Haus zurückkehren würde, in diesen ganzen Dreck und die soziale Unsicherheit.
Nachtrag:
Zügel straffen bedeutet: gerichtlich den Umgang regeln! Bisher haben wir es nach IHREM Gusto gemacht, also im Prinzip unregelmäßig und nach IHRER Laune heraus. Das war nicht gut, weder für mich, noch für den Kleinen. Das sieht das JA bereits ebenso! Und das JA hat mir geraten, den Rechtsweg aufzusuchen, weil die auch keine Anbahnung mehr erreichen können. Die KM hat Termine vom JA verstreichen lassen, was sollte ich also sonst tun?
Moin Dirk,
es geht ja nicht darum, Dich zu entmutigen, sondern nur darum, Dir einen realistischen Blick auf das Geschehen zu ermöglichen.
Eine gerichtliche Umgangsregelung ist etwas anderes als das von Dir angestrebte GSR; erstere kriegt man vergleichsweise einfach. Wobei diese nur ein Stück Papier ist und noch weit entfernt von einer funktionierenden Umgangsregelung. Vergleichbar einem Schuldtitel: Auch der bedeutet nur, dass jemand Dir Geld schuldet - aber nicht zwingend, dass Du es auch bekommst. Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis kannst Du hier im Forum hundert- und tausendfach nachlesen.
Den GSR-Antrag sehe ich kritisch; Deine einzigen "Argumente" bestehen in der Thematisierung der Fehler und (angeblichen) schlechten Absichten der Mutter. GSR setzt jedoch Kommunikation und Respekt zwischen den Eltern voraus und nicht Krieg. Überdies könnte ein Gericht die Frage in den Raum stellen, wie Du neben einer weiterhin "laufenden" Ehe ein GSR mit einer Ex-Affäre ausüben willst, was nach allgemeiner Lebenserfahrung der Ehe ja nicht unbedingt zuträglich ist.
Einen Rückumzug der Ex samt Kind in die alte Heimat (oder auch nur den Umzug an einen anderen, weit entfernten Ort in Deutschland) wirst Du weder mit einer Umgangsregelung noch mit GSR verhindern können, wenn Deine Ex-Affäre das wirklich will. Da stellt sich dann die Frage, ob das besser ist als ein unregelmässiger, aber zumindest sporadisch stattfindender Umgang. "Ich will mein Recht" ist am Ende sehr oft nicht mehr als ein paar Blatt Papier in den Abmessungen 21 x 30 cm.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
erstmal Danke für deine ehrliche Worte. Natürlich geht es mir völlig gegen den Strich, aber ich weiß, dass du wohl leider recht haben wirst. Mir geht die gesamte Rechtsprechung auf den Geist, was das Familienrecht betrifft! Das hat also nix mit dir zu tun, wenn ich evtl. etwas "angepisst" rüberkomme...;-)
Also in erster Linie geht´s mir um den Umgang. Das GSR wäre das Zuckerl, aber es müsste nicht zwangsläufig sein. Ich will doch nur dem Jungen ein liebevoller Vater sein und später mal sein Kumpel, mehr nicht, aber auch nicht weniger. Und ich werde wütend bei dem Gedanken, wie bescheuert sich seine Mutter anstellt. Aber gut, wem sage ich das...schließlich haben wir alle hier unser Päckchen zu tragen :knockout:
Danke nochmals und ihr seid mir echt eine Unterstützung, weil: mit wem sollte ich denn sonst darüber sprechen ( der auch Ahnung hat), wenn ich ständig alleine auf Montage bin?
Gruß Dirk
Nachtrag:
Zügel straffen bedeutet: gerichtlich den Umgang regeln!
Das ist auch völlig richtig.
Die Reihenfolge allerdings ist falsch, sie sollte so aussehen:
1. Umgangsverfahren (mit durchdachtem, praxisorientiertem jährlichem Plan)
2. nach frühestens einem halben Jahr, bei praktiziertem Umgang Verfahren wg. gemeinsamen Sorgerecht (nicht "geteiltes")
Ok, nun habe ich fristgerecht vom Anwalt meiner lieben KM eine Antwort erhalten.
Im Prinzip wollen sie folgendes:
- zu Ostern an 3 Tagen von 14-17h
- zu Pfingsten an 4 Tagen von 8:30h bis 13h
- in den Sommerferine an 10 Tagen wie zu Pfingsten
Außerdem soll ich einen Jahresplan meiner Montageeinsaätze vorlegen....Mann, wie soll dass denn gehen, ich weiß oft selber am freitag nicht, wo ich Montags wie lange arbeite :gunman:
Ok, da ich zu Ostern/Pfingsten jew. 1 Woche Urlaub habe, finde ich diese Regelung ok, bis auf den Hinweiß, dass ich jeweils einen langen Tag fordere, da ich ja in der kurzen Zeit keine längeren Ausflüge unternehmen kann ( ich schrieb meiner RAin etwas von Ostern 1 Tag bis 15h, Pfingsten 1 Tag bis 17h. Ach, ich machs kurz:
- Grundsätzlich bin ich mit den Terminvorschlägen für die Oster- sowie Pfingstferien einverstanden, ich würde jeweils gerne einen längeren Tag am Ende der Ferien mit verbringen, um zB in den Zoo zu fahren. Da die Fahrtzeit bereits mind. 2h netto beträgt, würden solche Ausflüge nicht gehen. Für die Osterferien würde ich deshalb einen Tag bis 15h, für Pfingsten bis 16-17h vorschlagen.
- Ich kann keinen Ablaufplan bezgl. meiner Arbeitseinsätze abgeben, da es einen solchen nicht gibt: d.h. in der Praxis, dass ich 2-3 Wochen vorher weiß, wann ich nach Hause komme und dies mitteilen kann. Eine telefonische Kontaktaufnahme hat sich in der Vergangenheit leider als nicht zuverlässig erwiesen, da entweder besetzt ist oder die Kindsmutter nicht ans Telefon geht. Alternativ könnte ich dies auch via Email mitteilen. Wie könnte ich ggf. diesen Umstand vor Gericht durchsetzen?
- Was passiert, wenn Termine wieder abgesagt werden? Anders gefragt: ist es Frau XXX nicht zuzumuten, dass Sie bei 2-wöchiger Vorankündigung diese Termine nicht stattfinden lassen kann?
- Kann die Inanspruchnahme des Anwalts von Frau XXX Kosten für mich nach sich ziehen?
- Für die Sommerferien hat sich bei mir folgende Änderung ergeben: mein Urlaub beginnt erst ab dem 22. August. Gleichzeitig würde ich gerne den Tageszeitraum ändern, um auch größere Ausflüge unternehmen zu können. Dabei dachte ich an 5 Tage, an denen der Besuch um 8:30 beginnt und etwa um 16-17h endet. Ist das so ok oder zuviel? Die restl. 5 Tage würde ich dann dem vorgeschlagenen Zeitraum entsprechen.
- Der angesprochene Schwimmkurs wird selbstverständlich von mir bezahlt, dies habe ich mündlich ja bereits der Mutter mitgeteilt. Wegen des Kinderzimmers werde ich mit einkaufen gehen.
Zu meiner Ansicht zu den Terminen zwischen den Ferienzeiten:
Bis zur Zeit der Sommerferien wäre mir ein Tag ( vorzugsweise immer entweder Samstag oder Sonntag, um eine Regelmäßigkeit für alle Beteiligten einzuspielen. Dies kann sich Frau XXX gerne aussuchen) am Wochenende, welches spätestens 2 Wochen vorher angekündigt wurde, von 8:30h bis 13h recht. Ab den Sommerferien, also m.M.nach genug Zeit bis dahin, um die Anbahnung vollendet zu haben, würde ich gerne einen „vollen“ Tag, also bis 17h verwenden. Ist das so ok, zuviel oder könnte ich sogar mehr fordern?
Hmm, passt das so? Bin ich zu soft? Ist das unrealistisch? Fakt ist: seit knapp einem Jahr kennt mich mein Sohn, wir hatten mehrere super gelaufene Kontakte ( wenn man mal von der KM absieht :knockout:), ich bin davon überzeugt, dass er sich sehr schnell wieder an mich gewöhnt. Dauerte immer nur max. 15 Minuten, meist weniger, bis er vor lauter "Papi hier und Papi da" nicht mehr weiter wusste^^....
Bitte urteilt streng, denn mit ehrlichen Antworten ist meinem Kleinen und mir mehr geholfen ( Habe ein breites Kreuz, ich halte was aus;-) )
Anm: Realnamen entfernt
Hi Dirk,
erstmal 2 Fragen.
Was hat es mit dem Kinderzimmer auf sich?
Was spricht gegen Übernachtungen?
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
zu 1: mein Sohn hat ein Kinderzimmer bei seiner Mutter, welches zwar eingerichtet ist, jedoch natürlich optimiert werden kann. Da würde ich mich eben daran beteiligen, also immer wieder mal was passendes dazu kaufen. Im Gegenzug habe ich in meinem Haus auch ein Zimmer, welches ich für ihn umbauen werde . Und da kommen wir zu Punkt 2:
Nachdem wir immer noch " in der Anbahnung" sind, werden Übernachtungen wohl momentan nicht gehen. Aber ich habe vor, dies spätestens im nächsten Jahr auch anwaltschaftlich geltend zu machen. Ist das zu spät?
Gruß Dirk
Moin.
Nachdem wir immer noch " in der Anbahnung" sind, werden Übernachtungen wohl momentan nicht gehen. Aber ich habe vor, dies spätestens im nächsten Jahr auch anwaltschaftlich geltend zu machen. Ist das zu spät?
Ja! Viel zu spät!
Jetzt schon fordern! Vielleicht bekommst Du es ja bald.
Im Gegenzug habe ich in meinem Haus auch ein Zimmer, welches ich für ihn umbauen werde .
Fang damit an, damit Du für die Übernachtungen vorbereitet bist
mein Sohn hat ein Kinderzimmer bei seiner Mutter, welches zwar eingerichtet ist, jedoch natürlich optimiert werden kann.
Dafür ist in erster Linie der KU. Spricht ja nichts dagegen, wenn Du mal was schenkst, damit der Kleine es schöner hat. Vielleicht subtil im Gegenzug zu Übernachtungen :puzz:
Gruß TH
Hi Toto,
habe verstanden;-)
Aber: der Kleine wird von sich aus noch nicht bei mir übernachten, denke ich mal. Zumindest nach meinem Selbstverständnis müssten wir da etwas mehr Zeit zusammen verbracht haben. Aber du hast recht, ich werde diesbezüglich mit meiner RAin reden und das Zimmer vorbereiten ( also bei mir^^)...
Vielleicht ja nach den Sommerferien, wenn wir rel. viel Zeit miteinander verbracht haben?
So, kurzes Update:
Neues Terrain, altes Theater :knockout:
Wie vereinbart habe ich gestern pünktlich beim Sohnemann geklingelt und ihn auch bekommen, nach nur ca 20 Minuten einseitiger Diskussion von KM ( " wir müssen umziehen, hilfst du uns?. das arbeitsamt zwingt uns zum Umzug etc...")
Die 3 h mit dem Kleinen waren super, er wollte unbedingt mal sehen, wo Papa wohnt und ich habe ihm gesagt, dass wir dann übermorgen zu mir nach Hause fahren, wo wir Trekker fahren können usw. ( was dem Kleinen mit Sicherheit gefallen wird)
Gut, dann bringe ich ihn heim, er will nicht, dass ich gehe und mit Einverständnis Km spiele ich noch 30 Minuten mit ihm. In der Zwischenzeit klagt sie mir ständig ihr Leid, wie schlecht es ihr gehe etc. Sie habe kein Geld für den Umzug, kein Auto und niemanden, der ihr hilft. Ich höre es mir an, sage aber weiter wenig dazu. Dann der Hammer: am 27. also morgen, muss sie nach Regensburg wegen der neuen Wohnung. Gut, ich habe mit Leuten was ausgemacht, um meine Heizung zu reparieren. Natürlich genau um meine Termine herum, wie sie vereinbart waren. Also am 27 vormittags, weil ich nachmittags den Kleinen habe. Gut, ich sagte ihr, ich könne den Zwerg in der Früh abholen und er kann den ganzen Tag bei mir verbringen und sie hat dann Luft für die Wohnung usw. .
DAS geht auf keinen Fall, denn sie will nicht, dass der Kleine sieht, wo bzw wie ich wohne :knockout:
Würde ihrer Meinung auch nichts bringen, da in Zukunft die einfache Fahrtzeit zum Kleinen statt 25 dann 90 Minuten beträgt und meine Zeit ihrer werten Meinung wohl immer auf 3h-Besuche begrenzt sei???? :gunman:
Heute um 11h habe ich, unabhängig davon!, einen Termin bei RAin. Und MIttag soll ich KM anrufen, da sie dann endgültig weiß, wann sie nach Regensburg muss. Bin schon versucht, diesen Anruf von der RAin zu tätigen und RAin mithören zu lassen, damit die mal sieht, was für einen Scheiß mir KM ständig um die Ohren haut!
Mann, ich bin grad sowas von sauer :gunman: :gunman: :gunman:
Aber der Kleine war der Hammer!!! Papa hier, Papa da und das nach 4 Monaten Zwangstrennung wegen KM! Hätte nicht gedacht, dass der sich so erinnert.
Gruß Dirk
DAS geht auf keinen Fall, denn sie will nicht, dass der Kleine sieht, wo bzw wie ich wohne
Gegen den Stuss, den KM ständig von sioch gibt musst Du immun werden.
Es bringt Dir wenig bis nichts, Dich ständig darüber zu ärgern und damit zu argumentieren.
Zieh einfach klar Deinen Weg zum geregelten Umgang durch.
Deine RAin sollte Dir auch so glauben. Sie muss keine Telefonate zwischen Dir und KM "belauschen".
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
So, Gespräch beim Anwalt lief ganz gut. Ich habe trotzdem bei ihr angerufen und es war der Hammer:
Sätze wie ich sie immer hörte, zB
- mach dir doch eigene Kinder
- du bist egoistisch, weil du dem Kleinen dein großes Haus zeigen willst und ich habe nichts
- du weisst, dass ich unvernünftig bin und emotional und ich werde abhauen, wenn du mich weiter unter Druck setzt
- willst du, dass dein Sohn nach Russland zurück muss?
- du bist soooo gemein, du hast ja einen Anwalt genommen
etc.
Alles in allem wie immer, völlig irrational und widersprüchlich eben. RAin war auch geschockt und meinte, wenn das ein Richter gehört hätte, würde er ihr die Sorgerechtsfähigkeit wahrscheinlich absprechen :rofl2:
Der Termin heute wird evtl. von ihrer Seite her platzen. Ihre Anwältin ist bereits informiert. Wir formulieren jetzt klare Besuchsregelungen mit einer Woche Vorlaufzeit ( also Info meinerseits, da ich ja Monteur bin und unregelmäßig heimkomme), Übernachtungen und ganze Tage. Mal sehen, der geht jedenfalls der Hintern momentan auf Grundeis..... .