Erweiterung des Umg...
 
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Erweiterung des Umgangs

 
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo! Ich habe heute einen Termin beim Anwalt, wo unter anderem die Erweiterung des Umgangs bei Gericht vorbereitet werden soll.
Könnt Ihr bitte mal drüber gucken ob ich was vergessen habe oder ob was anders besser wäre? Ich möchte jetzt wirklich jeden Punkt gerichtlich festgelegt haben, damit der Zirkus ein Ende hat. Folgendes habe ich für den Anwalt vorbereitet:
Zusätzlich zum jetzigen Umgang (So. 9.30-17.00) 1 Tag in der Woche von 15-18Uhr
1 WE pro Monat mit Übernachtung Sa. 9.00-So. 18.00, dafür das nächste WE nicht

diese Regelung für 3 Monate, dann 14-Tages-Regelung Fr.-So

2 Wochen Urlaub pro Jahr bis er in die Schule kommt, dann halbe Ferien
Feiertags- und Geburtstagsregelung
Nachholtermine bei Ausfall
Attest bei Krankheit, Absage nur wenn Kind nicht transportfähig

Ist das okay oder habe ich was vergessen? Ich mag nicht in einem halben Jahr wieder zum Gericht, weil die KM doch noch ein Schlupfloch gefunden hat.

Danke!
Willi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 14:36
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klingt gut.

Es fehlt noch die Belehrung über die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsgeld.

Und ggf. Bedingungen, unter denen die Regelung abänderbar sein soll.

Vielleicht sollten auch noch Übergabeorte und Modalitäten fest geschrieben werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:41
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Zusätzlich zum jetzigen Umgang (So. 9.30-17.00) 1 Tag in der Woche von 15-18Uhr
1 WE pro Monat mit Übernachtung Sa. 9.00-So. 18.00, dafür das nächste WE nicht

diese Regelung für 3 Monate, dann 14-Tages-Regelung Fr.-So
Wozu die Übergangszeit?

Von Beginn an alle 14 Tage Fr-Mo (Rückgabe in Kiga), dazu alle 14 Tage z.B. Mo-Di (Rückgabe in Kiga)

2 Wochen Urlaub pro Jahr bis er in die Schule kommt, dann halbe Ferien
Halbe Schulferien auch bei Kiga-Kids
Feiertags- und Geburtstagsregelung

Grosse Feiertage im jährlichen wechsel
Nachholtermine bei Ausfall
Attest bei Krankheit, Absage nur wenn Kind nicht transportfähig

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 14:43
(@jeanswilli)
Registriert

Also Ordnungsgeld wurde im letzten Verfahren schon festgelegt, werde ich heute auch beantragen.

Was für Bedingungen denn?

Übergabe ist bis jetzt so, dass ich ihn immer hole und bringe.

Die Übergangszeit möchte ich, weil mein Sohn noch relativ klein ist (2), halbe Schulferien bedeutet in allen Ferien die Hälfte Zeit? So viel Urlaub hab ich ja gar nicht. Dürfen gegebenenfalls dann auch mal Oma und Opa ein paar Tage mit ihm verbringen? Ich will ihn bestimmt nicht abschieben, bitte nicht falsch verstehen, aber die würden sich freuen.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 14:48
(@jeanswilli)
Registriert

Die Regelung Fr-Mo und dann Mo-Die würde ich wirklich gern machen. Da ich aber als Koch arbeite habe ich vollkommen unregelmäßige Arbeitszeiten. Diese Regelung würde nur gekoppelt mit dem Umgangsrecht der Großeltern funktionieren und ich bezweifle, dass ein Richter das machen würde.
Allerdings ist jetzt das Umgangsrecht auch schon gekoppelt, das hat der Anwalt so gemacht, falls ich mal für längere Zeit zum Arbeiten unterwegs bin (z.B. auf einem Schiff). Dann sollte wenigstens der Kontakt zu meiner Familie gesichert sein.

Ich werde den Anwalt mal danach fragen.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 15:00
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Naja, so spontan fällt mir auch kein Grund ein, warum sich was ändern sollte.

Typisch wäre der Schulbeginn, oder die Änderung deiner beruflichen Situation. Oder n-
schlicht das älter werden des Kindes.

Ich würde den Abholort noch per Adresse ein schreiben.
Nicht dass du sonst nach Kalkutta fahren musst.

Halbe Schulferien würde ich nur fordern, wenn du das auch wirklich annähernd schaffen kannst, ohne dass er zu 90% bei Oma und Opa ist.

Gelegentlich ist sicher kein Problem, aber nicht mehr als du selbst.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2010 15:12
(@jeanswilli)
Registriert

Die jetzt bestehende Sonntagsregelung ist schon geteilt. Ich habe Sonntags selten frei, vielleicht wird es in meinem neuen Betrieb jetzt besser. Da ich nur Spätschichten habe betreue ich meinen Sohn bis 14.00
Uhr alleine, den Rest machen meine Eltern, die bringen ihn dann auch heim. In den letzten Wochen gab es ständig Zirkus, KM wollte dass ich ihn 14.00 Uhr bringe, obwohl die Umgangszeit bis 17.oo Uhr geregelt ist und wie schon gesagt Umgang der Großeltern gekoppelt ist. Ich wohne ja noch bei den Eltern, die ziehen sich dann auch wirklich zurück und lassen mir die Zeit mit meinem Sohn ohne sich einzumischen. Eine flexible Lösung, die sich nach meiner Arbeitszeit richtet wird auf Grund der Einstellung der KM nie möglich sein. 

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2010 15:57