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Erzwungenes Umgangsrecht zu den Konditionen der KM

 
(@lutz69)
Schon was gesagt Registriert

Hi,
ich bin gerade mitten in der Trennung und habe eine 6 jährige Tochter. 

Da ich unregelmäßige Arbeitszeiten habe, möchte ich den Umgang mit meiner Tochter von Samstag 18:00 Uhr bis Sonntag 18:00.  Ich möchte meine  Tochter möglichst oft sehen und könnte sie 3 Wochenenden im Monat zu mir nehmen.

Dieses ist meiner Frau zu wenig. Sie besteht auf den klassischen Umgang von Freitag auf Sonntag alle 14 Tage.  Das schaffe ich allerdings beruflich nicht.

Kann mir jemand Informationen darüber geben, inwiefern ich rechtlich dazu gezwungen werden kann, diese Zeiten einzuhalten. Ist eventuell mein Umgangsrecht dadurch in Gefahr?

Ist ein Umgang in der von mir gewünschten Zeit am Wochenende rechtlich möglich?

Im voraus vielen Dank für Eure Mühe.

Gruß Lutz

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 14.01.2007 01:20
 AJA
(@aja)
Registriert

Hallo Lutz,

rechtlich kann ich dir keine Auskunft geben, nur emotional.

In meinen Augen ist ein dreimaliger Umgang im Monat für 24 Stunden für ein sechsjähriges Kind mehr "wert" als die starre Zweiwochenregelung mit 36 Stunden alle zwei Wochen.

Es wäre interessant zu wissen, warum deine Ex auf diese "übliche" Regelung pocht und was sie sich für euer Kind dafür erhofft.

Gibt es eine Möglichkeit, das noch außergerichtlich zu klären?

Gruß AJA

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2007 01:26
(@PhoeniX)

Moin

Also erst einmal gibt es keinen "klassischen" Umgang.

Umgang wird immer individuell geregelt, wobei der Richter immer seine Vorstellungen hat, wie das aussehen soll.

In meinem Fall sollte es Freitags 17 uhr bis sonntag 17 Uhr gehen. Alle 14 Tage. Das war meinerseits auch nicht ganz umsetzbar, so hat die Richterin damals von Freitag zwischen 17.30 und 18 Uhr bis Sonntag 17 Uhr draus gemacht.

Meißt wollen die Richter nur eine Regelmäßigkeit sehen.

In Bekannter von mir hat z.B. Umgangsreglung Gerichtlich: jeden Mittwoch 16 Uhr bis um 19 Uhr (Kind muß bei Übergabe an die KM bereits gegessen haben) und 14 tägig von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2007 18:06