Hallo Zusammen,
ich möchte kurz unsere Situation schildern. Mein Sohn wird jetzt bald 2 JAhre. Meine Ex und ich haben uns schon zu Beginn der Schwangerschaft getrennt. Von Beginn an es immer wieder Probleme mit den Besuchsterminen. Es gab lange Zeit keine festen Regelungen, darauf hat meine Ex sich nicht eingelassen. Es lief dann immer so, dass ich ständig nach Besuchsterminen fragen musst. Wenn ich Glück hatte, durfte ich meinen Sohn, aller 4 bis 6 Wochen sehen für 2 Stunden und grundsätzlich unter Aufsicht meiner Ex oder Familienangehörigen. Es gab auch einige Termine mit dem Jugendamt bezgl. Umgangsregelung, aber auch da hat meine Ex sich nicht sonderlich kooperativ verhalten. Im Zweifelsfall wurden irgendwelche Lügen aufgetischt. Das Jugenamt hat sich bisher auf wenig motiviert gezeigt.
Weiterhin habe ich dann den Kinderschutzbund um Hilfe gebeten. Der Kinderschutzbund war sehr Hilfsbereit und geduldig und hat immer versucht irgendwelche Kompromisse zu finden. Zuletzt gab es eine Regelung, dass ich meinen Sohn 1x pro Monat für 2 Stunden unter Ausicht sehen darf.
Meine Ex behauptet nun, dass meinen Sohn die Besuchtermine nicht gut bekämen und er erst wieder zu mir darf sobald er sich selber ausdrücken kann. Mein Sohn hängt überigens sehr an mir und die Besuchtermine sind vollkommen unproblematisch.
Nun sehe ich nur den Weg zum Gericht als letzte Möglichkeit um eine klare Regelung zu vereinbaren.
Man hat mir allerdings jetzt mehrfach erzählt, dass man als Mann quasi kaum eine Möglichkeit hat Besuchtermine zu bekommen wenn die Ex die Besuchstermine nicht zulässt. Es gibt zwar Gesetze, aber es gibt in der Praxis quasi keine Möglichkeiten die Ex zu "bestrafen" wenn sie sich nicht dran hällt. Sie hat kein Geld. Also mit Geldstrafen kommt man bei ihr nicht weit. Einer nackten Frau in die Tasche zu greifen ist problematisch. Mein Sohn hat noch halb Geschwister. Deshalb soll es auch schwer sein, dass Sorgerecht und die Betreuung auf mich zu überschreiben. Kein Richter würde das Kind aus seinem Familiären Umfeld reißen.
Hat jemand ähnliche praktische Erfahrungen gemacht?
Habe ich realisistische Chancen auf Umgang mit meinem Kind?
Viele Grüße
Hi Toni,
willkommen hier. Den ersten Schritt hast Du schon mal getan - hier bekommst Du unabhängige Informationen, mit denen Du dir eine Strategie erstellen kannst. Dazu hast Du hier vom "normalen" Umgangsvater bis zum gerichtserfahrenen Profi alles dabei.
Wichtig für Dich: Verlass Dich bitte nicht auf Aussagen Deiner Ex / Ihrer Familie / dem JA. Aus der Forenerfahrung ist bekannt, dass hier oftmals nur zum eigenen Vorteil gearbeitet wird. Beim JA kommt es darauf an. Von mütterfreundlich über passiv bis neutral ist hier alles vertreten
Was auffällt:
Zuletzt gab es eine Regelung, dass ich meinen Sohn 1x pro Monat für 2 Stunden unter Ausicht sehen darf.
Diese Situation ist absolut nicht tragbar. Selbst ein umotiviertes JA würde hier wenigstens kurze Besuche von 1-2 Stunden MEHRMAL IN DER WOCHE empfehlen. Da gerade bei kleinen Kindern der regelmäßige Kontakt wichtig ist. Aus der Erfahrung ist auch in diesem Alter der Umgang von Fr 15:00 Uhr - So 18:00 Uhr komplett mit Übernachtung überhaupt kein Problem.
Meine Ex behauptet nun, dass meinen Sohn die Besuchtermine nicht gut bekämen und er erst wieder zu mir darf sobald er sich selber ausdrücken kann.
Okay, der Standart-Exen-Schwachsinn. Kannst Du analog austauschen mit "das Kind schläft nach dem Umgang schlecht", "das Kind ist nach dem Umgang überdreht", " das Kind kann bei Dir keinen Mittagsschlaf machen". Es ist Schwachsinn, wie gesagt.
Man hat mir allerdings jetzt mehrfach erzählt, dass man als Mann quasi kaum eine Möglichkeit hat Besuchtermine zu bekommen
Toni, bitte ändere hier auch zunächst mal die Wortwahl. Du "besuchst " Dein Kind nicht im "Knast" der mütterlichen Wohnung, sondern Du hast das RECHT auf selbstgestalteten UMGANG in Deiner Umgebung. In diesem Umgang hat die KM nichts zu melden. Das ist erstmal Fakt. Und dieser Umgang ist recht gut vor Gericht durchsetzbar. Sollte die Exe hier Störfeuer unternehmen, können auch Ordnungsmittel gegen die KM mit eingebracht werden.
Kein Richter würde das Kind aus seinem Familiären Umfeld reißen
Löse Dich bitte auch von falschen Sichtweisen. Du bist Umgangselternteil und hast ein Recht auf Umgang mit Deinem Kind. Wie es auch in vielen tausend anderen Fällen unproblematisch klappt.
Dein nächster Schritt sollte Dich (da Du ja die JA Geschichte nun schon durch hast) zu einem Fachanwalt für Familienrecht führen und dort die nächsten Schritte zu besprechen. Weiteres Abwarten oder Kontakte zum JA halte ich unter diesen Vorrausetzungen (absolut mangelhafte Umgangszeiten) für nicht zielführend. Gruß Ingo
P.S. Zum Einlesen immer auch sehr geeignet: Der Trennungs-FAQ: www.trennungs-faq.de
Hi Ingo,
vielen Dank für Deine ausführliche Antwort. Dann werde ich wohl nochmal zum JA gehen und parallel einen Anwalt aufsuchen. Ich bin momentan einfach nicht zuversichtlich, da ich bisher ausnahmslos gegen Windmühlen gekämpft habe und meine Ex mir ihrer haltosen Argumentation überall durch gekommen ist. Ich hatte bisher immer das Gefühl, dass alle froh waren wenn sie meine Ex von der Backe hatten. Eine besondere Stärke die sie drauf hat, ist auf Kommande in Tränen auszubrechen. Dieses Mittel wird im Zweifelsfall immer wieder gerne eingesetzt. Ich hätte mir mal gewünscht wenn man sie mal auf ihre Pflichten aufmerksam gemacht hätte. Aber das hat sich bisher niemand getraut.
Unklar und nicht beantwortet ist allerdings welche Ordnungsmittel praktisch durchsetzbar ist. Erfahrungsgemäß wird es meine Ex bis zum äußersten treiben. Ich gehe auch davon aus, dass gerichtliche Umgangsreglungen wenig beeindrucken werden.
Viele Grüße
Hallo Toni,
Willkommen im Forum.
Ich schließe mich hier erstmal Ingo's Zusammenfassung an.
Aber hierzu:
Es gibt zwar Gesetze, aber es gibt in der Praxis quasi keine Möglichkeiten die Ex zu "bestrafen" wenn sie sich nicht dran hällt. Sie hat kein Geld. Also mit Geldstrafen kommt man bei ihr nicht weit. Einer nackten Frau in die Tasche zu greifen ist problematisch.
Es gibt Gesetze.... ja das ist absolut richtig. Nur müssen diese auch angewandt werden. Es bringt nichts sich in etwas zu verrennen.
Das Ordnungsgeld dient in erster Linie dazu, dem Elternteil, welcher sich nicht an den entsprechenden Beschluss hält, aufzuzeigen, dass er/sie sich falsch verhalten hat. Ob Deine Ex das OG bezahlen kann oder nicht ist nicht Dein Problem und darüber solltest Du auch nicht nachdenken. Dieses liegt im Ermessen des Gerichts und das hat seine Möglichkeiten die Ordnungsstrafe auch durchzusetzen.
Zu denken, "Ich beantrage jetzt mal kein OG, weil Exilein kann ja sowieso nicht zahlen" ist der falsche Ansatz.
Deshalb soll es auch schwer sein, dass Sorgerecht und die Betreuung auf mich zu überschreiben. Kein Richter würde das Kind aus seinem Familiären Umfeld reißen.
Habe ich realisistische Chancen auf Umgang mit meinem Kind?
Selbstverständlich hast Du, wie jeder Vater realistische Chancen darauf den Umgang Deines Kindes mit Dir durchzusetzen.
Ich persönlich bin jedoch der Meinung, dass Du, bevor Du jetzt anfängst das SR und ABR an Dich reissen zu wollen, erst einmal zusehen solltest, dass der Umgang mit Deinem Kind klappt.
Nicht zu viele Baustellen auf einmal aufreißen.
Und eine ganz persönliche Bitte:
Halte Dich von Seiten fern, auf denen im Zusammenhang mit dem Familienrecht von "Klagen" oder "Urteilen" gesprochen wird..... Diese Polemik wird gern von Menschen gebraucht, die eigentlich von der Materie keine Ahnung haben und nur darauf aus sind der KM einen "reinzuwürgen".
Aber hier bist Du mit Sicherheit gut aufgehoben 😉
Auch wenn Du manchmal Antworten bekommst, die nicht Deiner Vorstellung entsprechen..... Niemand sagt hier Dinge um Dich in irgendeinen Mist zu ziehen...
Die Windmühlenzeit ist vorbei. Du kannst nachweisen, dass Du alles Dir Mögliche getan hast und das bietet Dir gute Chancen vor Gericht.
Gruß
Ole
***never give up***
Hi Ole,
auch Dir vielen Dank für Deinen ausführlichen Beitrag. Ich hoffe das mit dem SR und ABR habe ich jetzt nicht falsch rüber gebracht. Mir geht es einfach nur darum mein Kind regelmäßig zu sehen, am liebsten sogar ohne Gericht. Das lässt sich aber meines Erachtens kaum noch vermeiden. Die Frage bezgl. SR und ABR zielte darauf ab, für den Fall, wenn alle anderen Maßnahmen nicht greifen. ICh möchte einfach nur einen sinnlosen Gerichtsprozess vermeiden, der viel Nerven kostet und Geld vernichtet. Und am Ende ist alles wie heute. Aber ihr habt mir Hoffnung gemacht und ich werde die Sache jetzt mal angehen.
Danke
Toni,
natürlich ist der Schritt zum Gericht nie etwas, was mensch leichten Herzens tut. Aber wenn es nicht möglich ist sich außergerichtlich zu verständigen, bleibt halt nicht viel Übrig.
Und dafür ist das FG ja da. Auch hier wird der zuständige Richter erstmal versuchen einen Vergleich hinzubekommen.
Und wenn das nicht funktioniert werden andere Mittel und Wege ausgeschöpft.
Und mach Dich auf einen langen Weg gefasst. Solche Verfahren dauern manschmal lange. Aber nie aufgeben und immer daran denken, es geht um das Recht Deines Kindes!
Gruß
Ole
***never give up***
Hi Toni,
Dann werde ich wohl nochmal zum JA gehen und parallel einen Anwalt aufsuchen.
bei der mangelhaften Unterstützung die Du bisher vom JA erhalten hast, solltest Du vorsichtig damit sein. Wahrscheinlich wirst Du dort den Ratschlag bekommen "das erstmal sein zu lassen mit dem Anwalt" und "wir versuchen es nochmal mit der KM". Und dann stehst Du wieder da und Monate vergehen.
Aus meiner Sicht hast Du in der Vergangenheit alle notwendigen Vorschritte getan. Dazu kommt, dass das JA Deine Ex eh zu nichts zwingen oder ihr vorschreiben kann. Für die Suche nach einem kompetenten RA in Deiner Nähe kannst Du auch unser Unterforum Rechtsanwaltssuche benutzen. Gruß Ingo
Ich habe mal gehört, dass die Meinung des JA sehr großes Gewicht in einem Gerichtsprozess hat und ich wolte mal ein Update der aktuellen Situation liefern. Hinhalten lassen möchte ich mich aber nicht mehr. Der letzte Kontakt zum JA ist schon ein Jahr her. Der Kinderschutzbund ist allerdings auf dem Laufenden. Kann man den Kinderschutzbund auch zu so einem Prozess hinzu holen, da die ja eigentlich viel besser auf dem laufenden sind.
Bezgl. Anwalt habe ich das Glück gute Informationen. Trotzdem danke.
Ich habe mal gehört, dass die Meinung des JA sehr großes Gewicht in einem Gerichtsprozess hat und ich wolte mal ein Update der aktuellen Situation liefern.
Das kann man so nicht sagen. In meinem Umgangsverfahren hat der Richter die JA Dame erstmal 10 Minuten rund gemacht weil sie schlampige Arbeit geleistet hat. Sie hat uns und dem Gericht ihren Bericht 5min vor der Verhandlung zukommen lassen und auch sonst hat dem Richter nicht gefallen, wie sie vorgegangen ist. Das kann also durchaus variieren.
Grundsätzlich würde ich so vorgehen:
Nochmal ans JA wenden und sagen, dass sie nichts bessert und ob sie noch einen Tipp für dich haben was du tun könntest.
Dass du parallel schon zu einem Anwalt bist und dich hast beraten lassen, musst du denen ja nicht aufs Brot schmieren.
Wenn die Damen und Herren vom JA der Meinung sind nichts mehr tun zu können/wollen, hast du sämtliche außergerichtliche Möglichkeiten ausgeschöpft.
Dein Anwalt kann dann entweder direkt Umgangsklage einreichen oder es auch nochmal mit einem "netten Brief" an Exilein versuchen. Ob das was bringt, weiß ich nicht. Keine Ahnung, wie deine Ex da tickt.
Ich habe damals direkt Umgangsklage eingereicht. Entsprechend groß war damals auch ihr "entsetzen" als irgendwann die Vorladung in ihren Briefkasten flatterte.
Aber ein guter Fachanwalt wird mit dir da schon eine Strategie ausarbeiten. Und wenn du es außergerichtlich schon mehr als ein Mal versucht hast, kann man das im Antrag dem Gericht auch gleich mitteilen.
Nicht, dass sie euch erstmal zurück ans JA verweisen bevor sie eine Verhandlung ansetzen.
Gruß
Jack
Moin,
habe mich damals mit meinen Forderungen durchsetzen können. Mein Sohn war damals auch ca. 2 Jahre alt.
Es gab einen Beschluss weil Exilein auch in der Verhandlung Null kompromissbereit war.
Ausschlaggebend für meinen "Erfolg" war meiner Meinung nach, dass ich stets das Interesse des Kindes in den Mittelpunkt stellte und sämtliche "Beziehungskisten" außen vor lies.
Fragte man mich gestand ich zwar, dass mich gewisse Dinge ärgern (das ist ja nur menschlich) dies aber nicht die Motivation für mein Handeln sei.
Egal wie schmutzig das alles wird, immer cool und sachlich bleiben.
Emotionen außen vor lassen, die interessieren eh keinen und wenn du dich nicht so verhältst wie es Exilein erwartet wird sie schon von ihrer Seite Emotionen ins Spiel bringen 😉
Wovon ich nur abraten kann ist mit total starren Forderungen in eine Verhandlung/ ein Gespräch zu gehen.
Sowas wie: ich will Fr 15Uhr bis So 18uhr.
Sicherlich ist das die Variante wo du hin willst. Wenn dir das JA oder ein Richter aber vorschlägt erstmal für x Wochen nur Sa-So zu machen um es dann zu erweitern, mach es und präsentier dich als kompromissbereite Seite. Ggf wird deine Ex eh alles ablehnen was nicht ihren Vorstellungen entspricht.
Auch ein Richter versucht immer erst eine Lösung gemeinsam zu erarbeiten. Zu einem Beschluss kommt es eig nur wenn mind. eine Seite nicht mitarbeitet.
Gruß
Jack
Moin,
hat sich Deine Ex an den Beschluss gehalten? Meine Forderungen gehen gegen Null. Ich habe meinen Sohn bisher 2 Stunden pro Monat gesehen. Das ist mein Mindestziel. Alles was darüber hinaus geht ist ein Geschenk. Eine Übernachtung bei mir wäre für mich die Königsklasse.
Also Kompromissbereit bin ich in jedem Fall. Ich verlange nicht viel. Das es ein ganzes Wochenende werden könnte kann ich mir gar nicht vorstellen. Ich würde Luftsprünge machen. Hauptsache mein liebes Exilein hällt sich an die getroffenen Vereinbarungen. Daran habe ich noch erhebliche Zweifel. Mir wurde auch schon mit Umzug gedroht, damit die Besuchstermine nicht mehr stattfinden können.
Bekommt die Ex eigentlich einen Anwalt bezahlt wenn sie kein Geld hat? Das alles ist ja mehr als mutwillig.
Hallo Toni,
zum Mitmeißeln: Jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend sind STANDARD; bei einem vergleichsweise kleinen Kind redet man folglich nicht darüber, ob es weniger Zeit ist, sondern nur, ob diese Zeit nicht geeigneterweise anders verteilt ist - also nicht zwei Tage am Stück alle zwei Wochen, sondern kürzer, aber dafür entsprechend häufiger. Deine Kompromissbereitschaft sollte sich daher nicht auf die Menge des Umgangs beziehen, sondern nur (!) auf die Art und Weise, wie in einem übersichtlichen Zeitraum ein vernünftiger Umgang zwischen Vater und Kind angebahnt werden kann.
Meinetwegen ungefähr so: Zunächst jeweils nur eine oder zwei Stunden am Stück, um den Kontakt vorsichtig wiederanzubahnen; diese ein, zwei Stunden dann aber regelmäßig jeden zweiten oder dritten Tag. Nach zwei Wochen dann je einen halben Tag am Wochenende und unter der Woche; nach weiteren zwei Wochen dann die erste Übernachtung bei Papa; und so weiter ... anschließend hörst du dir dann in aller Ruhe an, wie die Dame Zeter und Mordio schreit; aber mit ein bisschen Glück bekommst du und bekommt sie anschließend vom Jugendamt (oder später vom Gericht) gesagt, dass Papa Tonis Plan zwar im Detail vielleicht noch verbesserungswürdig ist, aber im Großen und Ganzen schon in die richtige Richtung geht 😉
Denn, ganz ehrlich: zwei Stunden pro Monat - das ist kein Umgang, das ist kaum mehr als ein gelegentlicher Zoo-Besuch! Im übrigen:
Mir wurde auch schon mit Umzug gedroht, damit die Besuchstermine nicht mehr stattfinden können.
Pffrzt!?! Also, die Dame lässt dich dein Kind nicht sehen, und droht damit, dass sie umziehen könnte, damit du dein Kind nicht mehr sehen kannst? Komm, solche "Drohungen" lassen wir uns mal ganz gepflegt am Allerwertesten vorbeigehen: denn viel schlimmer als es jetzt ist, kann es ohnehin nicht mehr kommen!
Wirklich zu verlieren hast du m.E. ohnehin nichts mehr, denn das, was die Dame dir freiwillig "gönnt", ist meilenweit entfernt von dem, was für eine auch nur halbwegs stabile Vater-Sohn-Beziehung nötig wäre. Offensichtlich gehört Madame zu jener Sorte, die sich erst mal einen Satz rote Ohren bei Gericht abholen muss - also ran ans Werk, im Grunde genommen hast du eh' schon viel zu lang abgewartet. Weiteres Abwarten wird dich bei dieser Dame auch nicht weiterbringen.
Bekommt die Ex eigentlich einen Anwalt bezahlt wenn sie kein Geld hat? Das alles ist ja mehr als mutwillig.
Ja, das kann leider passieren. Sie kann einen Antrag auf Verfahrenskostenhilfe stellen, und ob der wirklich als "mutwillig" abgelehnt werden würde, darüber wage ich keine Vorhersage. Das kann und muss dir in diesem Fall aber m.E. völlig egal sein.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Nachtrag:
Meine Forderungen gehen gegen Null. Ich habe meinen Sohn bisher 2 Stunden pro Monat gesehen. Das ist mein Mindestziel. Alles was darüber hinaus geht ist ein Geschenk.
Hier das passende Sprichwort: "Bescheidenheit ist eine Zier, doch weiter kommt man ohne ihr."
Das heißt - fordere im Zweifelsfall lieber mehr Umgang als du dir selber vorstellen kannst, denn dann kannst du dich stressfrei "runterhandeln" lassen.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Mir wurde auch schon mit Umzug gedroht, damit die Besuchstermine nicht mehr stattfinden können.
Drohen ist toll und damit kann man sich wirklich nur den Hintern abwischen. Allerdings kann das schriftlich schon was hermachen 😉 Bei meinem LG hat das alles zu einer Umzugssperre für Ex geführt, denn sie hat vor Zeugen von einem Umzug geredet vor Gericht bzw. vorher gelogen und das der Richterin gegenüber zugegeben (mein LG musste keine Beweise dafür dann weiter vorlegen).
Ich wusste gar nicht, das bei Mutwilligkeit die PKH versagt werden kann. Allerdings kannst du das nur per Anwalt rausstellen lassen. Also muss dein Anwalt das auch so formulieren. Vielleicht ist es dann eine Last für den Steuerzahler weniger. Vergiss dann aber auch nicht, bei einem Beschluss den Hinweis auf Ordnungsgeld bei Zuwiderhandlung und stelle dann auch den Antrag aufs OG.
A life lived in fear is a life half lived
zum Mitmeißeln: Jedes zweite Wochenende von Freitagabend bis Sonntagabend sind STANDARD; bei einem vergleichsweise kleinen Kind redet man folglich nicht darüber, ob es weniger Zeit ist, sondern nur, ob diese Zeit nicht geeigneterweise anders verteilt ist - also nicht zwei Tage am Stück alle zwei Wochen, sondern kürzer, aber dafür entsprechend häufiger. Deine Kompromissbereitschaft sollte sich daher nicht auf die Menge des Umgangs beziehen, sondern nur (!) auf die Art und Weise, wie in einem übersichtlichen Zeitraum ein vernünftiger Umgang zwischen Vater und Kind angebahnt werden kann.
Hallo,
genau so meinte ich es. Beim Umfang gibts nichts zu debattieren, nur bei der Verteilung. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass es keinen "Standard Umgang" gibt. Das sieht teilweise jedes JA, jeder VB und jeder Richter etwas anders.
Ich will dir nicht zu nahe treten, aber wenn bisher nur eingeschränkter Umgang stattfindet ist es wohl wirklich das Beste, dies Phasenweise aufzubauen und nicht gleich ab morgen ganze Wochenenden zu fordern.
Aber hier sollten die Phasen zeitlich und vom Umfang her eindeutig definiert sein.
Wenn du schon vor Gericht ziehst, dann trage Sorge dafür, dass hier etwas bei heraus kommt was Wasserdicht ist.
Damit meine ich:
Was passiert wenn der Umgang ausfällt? Wird nachgeholt oder nicht?
Wenn nicht nachgeholt wird: Umgangsausfall wegen Krankheit muss durch Attest nachgewiesen werden. (Hier kann man noch ins Detail gehen: ab wann ist ein Kind zu krank für Umgang? Nur weils für den Kindergarten zu krank ist heißt das noch lange nicht, dass es für Umgang zu krank ist. Es gibt ja durchaus Kinderkrankheiten, die uns Erwachsenen nichts anhaben können.)
Was ist mit Weihnachten und anderen Feiertagen?
Was ist mit Ferien?
Bestehe darauf, dass der Beschluss/Vergleich mit Ordnungsmitteln belegt wird. Ob/wie diese dann durchzusetzen sind ist ein anderes Thema, aber manchmal reicht die Androhung schon aus, dass Ex zur Vernunft kommt.
Du machst das Spiel ja schon ein bisschen mit. Lass die vergangene Zeit mal Revue passieren und überlege dir, auf welche Ideen Exilein kommen könnte um den Umgang zu vereiteln und wie ein Beschluss/Vergleich aussehen müsste, um ihr diese Möglichkeit nicht zu geben.
Grüße
Jack
Hallo zusammen,
Was meinst Du mit LG?
LG = Lebensgefährte
Ich wusste gar nicht, das bei Mutwilligkeit die PKH versagt werden kann.
Jein. Es wird nicht direkt auf Mutwilligkeit geprüft, sondern die beiden Kriterien für VKH (ehemals: PKH) sind erstens Bedürftigkeit des Antragsstellers und zweitens Erfolgsaussichten des Antrags. Für offensichtlichen Schwachsinn (und dazu kann eben auch ein mutwillig gestellter Antrag gehören) sollte es, zumindest theoretisch, keine VKH geben. Darauf verlassen sollte man sich allerdings nicht, dass die Streitlust der Gegenseite bereits in dieser frühen Phase einen Dämpfer bekommt.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Danke. Hier ist ja ordentlich Betrieb im Forum. 🙂
Hallo Nochmal,
wie lange dauert so ein Prozess vor Gericht? Kann man so etwas beschleunigen?
LG PapaToni