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Es Boykottiert Umgang zu meinem Sohn 2 Jahre

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(@fruchteis)
Registriert

Moin PapaToni,

nach  § 155 FamFG gibt es das Beschleunigungsgebot.

Erwarte aber nicht zu viel. Vom Antrag auf Regelung des Umgangs bis zur Umsetzung kann Deine Geduld auf 's höchste strapaziert werden.

Es gibt praktisch keine Zeiten, die man Dir nach meiner Beobachtung seriös nennen könnte.
Das hängt alles sehr vom jeweiligen Gericht ab.

Es gibt Gerichte, die sich konsequent auf die Seite des Kindes stellen, aber auch Mutterschützer bzw. Väterfeinde.
Ein Fachanwalt am Ort wird Dir aufgrund seiner Erfahrungen eine recht gute Einschätzung geben können, wie das zuständige Gericht arbeitet.

VG W.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2012 01:08
(@PapaToni)

Obwohl: § 155 FamFG klingt doch erstmal gut.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2012 01:25
(@fruchteis)
Registriert

Moin PapaToni.

Kind ist 2 und Du darfst einmal im Monat kurz "Hallo" sagen.
Was die Mutter an Umgang 'zugesteht', was JAmt und KSB 'erreicht' haben, das ist mit dem Kindeswohl mE unvereinbar.

Ich denke, Du solltest Dich sehr viel entschlossener für die Belange des Kindes einsetzen.

Aus meiner Erfahrung rate ich Dir:
Arbeite auf der Basis üblicher Regelungen einen für Dich realisierbaren Umgang aus, formuliere diesen als verbindliche Elternvereinbarung, siehe dazu www.elternvereinbarung.de

Mit diesem Entwurf nimmst Du Anlauf zum sog. Dreisprung:
- Bitte die Mutter höflich um Zustimmung binnen 10 Tagen.
Hast Du keinen Erfolg, dann
- Antrag beim JAmt auf Vermittlung nach § 18 SGB VIII, Reaktionsfrist von 14 Tagen benennen.
Hast Du auch damit keinen Erfolg, dann
- Antrag beim Familiengericht auf Regelung des Umgangsrechts gem. § 1684 BGB.

Wichtig erscheint mir, diese 'Sprünge' so klar und deutlich so anzulegen, daß ein Gericht sofort erkennt, aha, dieser Vater meint es ernst, er hat im besten Interesse für das Kind nichts unversucht gelassen.

Laß Dich bei jedem Schreiben, Antrag usw. von erfahrenen Menschen beraten und begleiten. Der Antrag bei Gericht muß nicht, sollte aber mit wenig eigener Erfahrung einem Fachanwalt überlassen werden.

Berichte bitte über Deine nächsten Schritte.

VG W.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.12.2012 13:09
(@PapaToni)

Prima. Vielen Dank für die tollen Informationen. Ich werde heute den freien Tag dazu nutzen einiges vorzubereiten.

Danke.

Toni

AntwortZitat
Geschrieben : 01.01.2013 04:02
(@PapaToni)

Hallo ich nochmal,

das Vermittlungsgespräch beim Jugendamt hat meine Ex verweigert. Nun habe ich nächste Wochen einen Termin bei einem Rechtsanwalt:

Worauf muss ich achten, damit nachher alles optimal vereinbarte wird?
Sind vor Gericht Beweismittel von Interesse?

Viele Grüße
Toni

AntwortZitat
Geschrieben : 14.01.2013 20:27
(@bagger1975)

Servus PapaToni,

da Dir seit gestern bislang noch keiner geantwortet hat mache ich das mal...

Zu den hier:

Worauf muss ich achten, damit nachher alles optimal vereinbarte wird?

gilt dies:

Das heißt - fordere im Zweifelsfall lieber mehr Umgang als du dir selber vorstellen kannst, denn dann kannst du dich stressfrei "runterhandeln" lassen.

Ansonsten wurde Dir ja schon viel zum allgemeinen Verhalten vor Gericht in Umgangssachen mitgeteilt (vgl. v.a. Antworten von @jack-no7). Ein allenfallsiger Umgangsvergleich mit der KM sollte in jedem Fall gerichtlich gebilligt sein und einen Hinweis auf Ordnungsmittel beinhalten gemäß §§ 156, 89 FamFG, denn nur so ist er ggfs. vollstreckbar...

Zu dem hier:

Sind vor Gericht Beweismittel von Interesse?

Kann man nichts sagen. In Verfahren vor den Familiengerichten gilt der sog. Amtsermittlungsgrundsatz. Das Gericht ist deswegen eigentlich frei wie es sich von den Beteiligten und den Umständen des Falles einen eigenen Eindruck verschafft...

Viel Erfolg 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 17:34
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Toni,

ich glaube die meisten Tips und Ratschläge sind dir schon übermittelt worden und ich habe auch schon viel gehört und teilweise auch selber erfahren aber sein 2-Jahre altes Kind einmal im Monat für ganze 2 Stunden zu sehen und das unter Aufsicht ist schon im "oberen Teil des Eisberges positioniert".

Deine Problematik ist glaube ich auch weniger langfristig entsprechend häufig und geregelten Umgang zu erreichen, (was auch schon ein Geduldsspiel wird) sondern nun am Anfang ein Konzept vor zu legen, wie sich der Umgang nach und nach aufbaut.

Ich mein dein Kind sieht dich 2 Stunden alle 4 Wochen und da kann man sicherlich nicht gerade von einem gefestigten Vater-Kind Verhältnis sprechen. Du bist so etwas wie ein "Wochenend-Onkel" für den Kleinen. Das hat die Frau Mama auch prima hin bekommen. Nun ist es wichtig dem gericht auch Lösungen zu bieten, den Umgang Schritt für Schritt auszuweiten. Ich vermute fast, dass das Gericht begleitete Umgänge anordnen wird. Hilfreich ist dazu ein Bericht Seitens des Kinderschutzbundes wie die letzten Umgänge verlaufen sind. In der Richtung wird das Gericht auch erkennen, dass du auf diplomatischem Wege schon alles versucht hast, deinem Sprößling mehr Papa zu bieten.

Auch wenn deine Ex nun noch großmäulig ist, so kann es gut möglich sein, dass sie bei der ersten Vorladung weiche Knie bekommt. Andere haben dir ja schon geraten entsprechende Androhungen von Ordnungsgelder mit in den Prozess zu nehmen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 18:56
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

.....(sorry, ich habe mich vertippt und der Beitrag wurde vorzeitig abgesendet) hier die Fortsetzung:

....So mancher Frau beeindrucken Worte eines Amtsinhabers dann plötzlich doch. Kenne ich zu gut.

Andere haben dir ja schon geraten entsprechende Androhungen von Ordnungsgelder mit in den Prozess zu nehmen. Ebenfalls wichtig falls deine Ex auf "Gott-Modus" schaltet.

Du musst nun schauen wie du den Ball am besten ins Rollen bringst und dabei ist Ideenvielfalt, auch Kompromissbereitschaft und viel Geduld gefragt.

GSR lässt du erstmal links liegen. Das kannst du in Zukunft noch in Ruhe beantragen und bis dahin gibts es vielleicht vereinfachte Wege und Möglichkeiten. Anosnsten wie schon hier beschrieben immer die Interessen deines Sohnes vertreten und sein Wohlergehen (damit ist ein Vater-Kontakt unumgänglich) an erster Proiorität stellen.

Gruß
Stephan

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 19:11
(@jack-no7)
Rege dabei Registriert

Moin,
nach meiner Erfahrung (habe UG Verfahren hinter mir und war "erfolgreich") ist folgendes wichtig:

- such dir einen Anwalt aus dem Umkreis der lokale Gegegenheiten und Besonderheiten wie "spezielle" Richter etc. kennt
- such dir einen Fachanwalt für Familienrecht
- verlass dich in der Erstberatung auf dein Bauchgefühl. Du musst diesem Mann/dieser Frau vertrauen können
- arbeite eine klare Strategie aus. Was wird wann, wie gemacht/geschrieben
- sprich das Thema Kosten sofort an damit du weisst woran du bist

Für den Antrag:

- es sollte erwähnt werden, dass du mehrfach versucht hast eine außergerichtliche Lösung herbei zu führen
- es sollte sehr deutlich herauskommen WARUM es für euer Kind so wichtig ist, dass es Kontakt mit dir hat. Lass dabei persönliche Diskrepanzen zwischen dir und der KM außen vor. Hier geht es nur ums Kind, sonst nichts.
- Erwähne, wie das Verhältnis zwischen dir und dem Kind bisher war und wieso du die aktuelle Situation nicht gut für dein Kind findest
- bleibe stets sachlich und bringe keine Emotionen mit rein!! Das wird die Gegenseite ggf. von sich aus tun
- beantrage eine möglichst wasserfeste Regelung. Beispiel: jede gerade KW, die ersten 3 Wochen der Sommerferien des Bundeslandes indem das Kind seine Wohnhaft hat, hälftige Herbstferien, hälftige Osterferien, jeden 2. hohen Feiertag (Weihnachten, Ostern, Pfingsten), ein Tag vor/nach dem Geburtstag eures Kindes. Oder auch, dass Weihnachten und Geburtstag jährlich gewechselt werden. Hier sind dir keine Grenzen gesetzt! Grundsätzlich gilt: lieber etwas mehr fordern um dann Spielraum für Verhandlungen nach unten zu haben jedoch realistisch bleiben. Wenn du den Bogen hier überspannst kann das schnell auch ein schlechtes Licht auf dich Werfen (Kein Wunder, dass die KM so reagiert... bei DEN Forderungen). Auch sollte der Umgang durch dich durchführbar (berufliche Rahmenbedingungen beachten!) sein. Du willst ja Umgang für DICH und DEIN Kind. Hier andere Leute mit ins Boot zu holen die die Betreuung übernehmen ist eher kontraproduktiv (wie du das später in der Praxis dann handhabst ist ja etwas anderes)
Ganz ganz wichtig... sonst sind alle Regelungen umsonst: was passiert, wenn Umgang ausfällt? Wird er nachgeholt? Wann? In welchem Zeitraum?
Grundsätzlich sollte Umgang nur durch wichtigen grund (Krankheit) ausfallen dürfen, wofür dir ein Attest vorgelegt werden muss. Außerdem soll die Regelung mit Ordnungsmitteln belegt werden welche bei Zuwiederhandlung beantragt werden können. Sonst hast du später ein Stück Papier in der Hand, was nichts Wert ist. Wie ich schonmal schrieb: denke mal darüber nach was in letzter Zeit alles passiert ist und wo ggf. Punkte sind, die die KM wieder für ihre Machtspielchen missbrauchen kann. Diese gilt es durch die Regelung soweit es geht einzudämmen.

Für den weiteren Verlauf:
was nach deinem Antrag passiern wird ist folgendes: das Gericht wird vom JA und einem Verfahrensbeistand Berichte einfordern.
Diese werden dann auf dich zukommen und sich mit dir unterhalten wollen. Auch hier wieder die Regel: dich interessiert nur dein Kind! Und weil es so wenig Umgang gab und du findest, dass das nicht gut für dein Kind ist hast du den gerichtlichen Weg eingeschalgen. Alles andere ist vollkommen uninteressant.
Meine Ex hat damals mit sehr viel Dreck geworfen. Das war sehr weit unter der Gürtellinie und hat mich innerlich auch sehr angefressen. Nach außen hin habe ich jedoch nie gezeigt, dass mich das interessiert. Zwar wurde ich auch von JA und VB angesprochen was ich denn über die "Aktionen" der KM denke aber hier habe ich stets geantwortet, dass mich das sicherlich ärgert und enttäuscht dies aber nicht der Grund für das Umgangsverfahren ist. Hier gehts mir nur um mein Kind, das was zwischen mir und der KM ist muss ggf. über andere Wege geklärt werden.

Bei mir hats vom Antrag bis zur Verhandlung 6 Wochen gedauert. Klingt schnell aber glaube mir, 6 Wochen können seeeeeehr lang sein.

Für die mündliche Verhandlung gilt eigentlich das selbe wie oben schon geschrieben:
- sachlich bleiben
- die Interessen des Kindes in den Mittelpunkt stellen
+ die allg. bekannten Regeln der Kommunikation (ich lasse andere ausreden, rede nur wenn ich gefragt werde etc).
Gerade letzteres hat meine Ex leider nicht beherscht was den Richter nach kurzer Zeit schon auf die Palme gebracht hat.
Hier war es von Vorteil, dass ich einen lokalen Anwalt hatte der den Richter kannte und mich darauf vorab hinweisen konnte.

Für die Verhandlung selbst ist es sehr wichtig, dass du mit deinem Anwalt die Grenzen festgelegt hast. Also wie weit lässt du dich "runter handeln" wenn die Gegenseite einen Vergleich anstrebt. Bei mir war es sehr wichtig, dass mein Anwalt dieser Grenze kannte. Die gegenseite hatte Forderungen die sehr weit von meinen abwichen weswegen mein Anwalt dann einschritt und dem Richter mitteilte, dass man kein Interesse mehr an einem Vergleich hat.

Ich habe damals grob beschrieben wie ich mit meinem Anwalt vorgegangen bin... vllt. hilfts dir ja: http://www.vatersein.de/Forum-topic-25001.html

Gruß
Jack

AntwortZitat
Geschrieben : 15.01.2013 19:45
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