Es hört nie auf
 
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Es hört nie auf

 
(@jeanswilli)
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Hallo! Einige von Euch wissen sicher, dass mein Sohn seit letztem Jahr Oktober bei mir wohnt. Ich habe (auf Anraten der Gutachterin) nach der Gerichtsverhandlung das JA kontaktiert um den Umgang zu regeln. Der von mir gemachte Vorschlag 14-tägig übers WE+ halbe Ferien wurde von der KM abgelehnt, es gab eine Übergangsvereinbarung bis zu den Weihnachtsferien mit dem Vermerk, dass KM nächste Woche (November 2016) einen Antrag auf Umgang bei Gericht stellt. Bis zum heutigen Tag war der Junge regelmäßig bei seiner Mutter, auch wenn es mir immer schwerer fällt ihn davon zu überzeugen. Er findet es langweilig dort, nach wie vor zeigt KM kein großes Interesse an dem Jungen. Der Umgang ist in der ganzen Zeit nur einmal ausgefallen, als Kleinwilli im Fußballcamp war.

Nun hat KM einen Umgangsantrag bei Gericht gestellt mit der Behauptung, ich würde mich nicht an die Vereinbarung halten. Es geht ihr dabei in erster Linie darum, dass sie den Jungen freitags zum Umgangsbeginn nicht mehr von der Schule abholen darf, sondern ich ihn hinbringe nachdem er seine Schulsachen erledigt hat und umgezogen ist. Diese Regelung habe ich aber schon im letzten Jahr festgelegt, weil ständig am Sonntag abend was im Ranzen gefehlt hat, Aufgaben nicht gemacht waren und ich wochenlang den Klamotten hinterher gerannt bin.
Natürlich verändern sich auch die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes. Was passiert, wenn der Richter nun eine starre Umgangsregelung festlegt und der Junge will irgendwann gar nicht mehr zur Mutter? Kann ich beantragen, dass der Antrag der KM abgelehnt wird? Sie hat ausreichend Umgang und ich halte mich an eine Vereinbarung, die es eigentlich gar nicht gibt. Da KM nach wie vor ständig versucht sich in Alltagsdinge einzumischen oder meine Wochenden zu verplanen indem sie dem Jungen Unternehmungen außerhalb ihrer Zeiten verspricht, sollte ich doch noch einen Antrag auf ASR stellen wie es im Gutachten empfohlen wurde? Dort steht im übrigen auch, "der Vater bestimmt den Umgang".

Vielen Dank!
Willi   

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2017 11:58
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Ich würde dem Gericht mitteilen, dass der Antrag der KM abzuweisen ist, da der vereinbarte regelmäßige Umgang im Großen und Ganzen stattfindet.
Wie Altist den Kleinwilli? Irgendwann wird er sicher bestimmen wollen, wann und ob er überhaupt zur KM möchte...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2017 12:07
(@jeanswilli)
Registriert

Kleinwilli wird in 3 Wochen 9.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2017 12:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Ich habe (auf Anraten der Gutachterin) nach der Gerichtsverhandlung das JA kontaktiert um den Umgang zu regeln. Der von mir gemachte Vorschlag 14-tägig übers WE+ halbe Ferien wurde von der KM abgelehnt, es gab eine Übergangsvereinbarung bis zu den Weihnachtsferien mit dem Vermerk, dass KM nächste Woche (November 2016) einen Antrag auf Umgang bei Gericht stellt. Bis zum heutigen Tag war der Junge regelmäßig bei seiner Mutter, auch wenn es mir immer schwerer fällt ihn davon zu überzeugen. Er findet es langweilig dort, nach wie vor zeigt KM kein großes Interesse an dem Jungen. Der Umgang ist in der ganzen Zeit nur einmal ausgefallen, als Kleinwilli im Fußballcamp war.

Ich dies beim JA dokumentiert? Vielleicht können die hierzu eine Stellungnahme schreiben ...
Aber was mir noch einfällt, warum wollte sie denn im letzten Jahr einen Umgangsantrag stellen? War es ihr zu wenig?

Im Grunde habt ihr dann ja die Übergangslösung jetzt ein 3/4 Jahr gelebt.

Nun hat KM einen Umgangsantrag bei Gericht gestellt mit der Behauptung, ich würde mich nicht an die Vereinbarung halten. Es geht ihr dabei in erster Linie darum, dass sie den Jungen freitags zum Umgangsbeginn nicht mehr von der Schule abholen darf, sondern ich ihn hinbringe nachdem er seine Schulsachen erledigt hat und umgezogen ist. Diese Regelung habe ich aber schon im letzten Jahr festgelegt, weil ständig am Sonntag abend was im Ranzen gefehlt hat, Aufgaben nicht gemacht waren und ich wochenlang den Klamotten hinterher gerannt bin.

Ist das der einzige Grund? Über wieviel Zeit redet ihr hier? Zwei, drei Stunden?
Und auch hier, diese Regelung wurde bereits einige Monate gelebt. Hat sie dies bei Gesprächen beim JA angesprochen? Gegenvorschläge unterbreitet?

Natürlich verändern sich auch die Wünsche und Bedürfnisse des Kindes. Was passiert, wenn der Richter nun eine starre Umgangsregelung festlegt und der Junge will irgendwann gar nicht mehr zur Mutter? Kann ich beantragen, dass der Antrag der KM abgelehnt wird? Sie hat ausreichend Umgang und ich halte mich an eine Vereinbarung, die es eigentlich gar nicht gibt. Da KM nach wie vor ständig versucht sich in Alltagsdinge einzumischen oder meine Wochenden zu verplanen indem sie dem Jungen Unternehmungen außerhalb ihrer Zeiten verspricht, sollte ich doch noch einen Antrag auf ASR stellen wie es im Gutachten empfohlen wurde? Dort steht im übrigen auch, "der Vater bestimmt den Umgang".

Ich würde dies in der Erwiderung genauso schreiben udn benennen. Das die Hausaufgaben und Teile der Schulausstattung über das Wochenende nicht zurück kamen und diese über mehrere Wochen nicht zurück kam.
Mit einer starren Regelung ist es auch nicht getan. Wenn Kleinwilli sich komplett verweigert, wie sillst Du ihn dann da hinbekommen? bzw. was wenn er wegläuft?
Ich würde mit einer kurzen Beschreibung genau diese Punkte beschreiben. Wegen einer kurzen Zeit, damit er seine HA macht udn sich umzieht, sollte kein Verfahren geführt werden bzw. das könnte man auch erst einmal (nochmal) beim JA besprechen.
Ich sehe allerdings auch nicht, dass dies ein Grund ist einen ASR Antrag zu stellen. Denn es betrifft den Umgang, keine SR-Entscheidung.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2017 13:00
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Papawilli.

Im Großen und Ganzen scheint es aber doch gut zu laufen. Überleg mal, wo Du gestartet bist!

Kleinwilli wird in 3 Wochen 9.

Auch wenn Du vermutlich verstehst, warum Kleinwilli nicht zu Mamawilli will, musst Du Umgang gestatten, ja letztlich fördern und solltest auch Kleinwilli dazu motivieren. Er wird älter und dann muss er seine Wochenendbedürfnisse an den UmgangsWE selbst seiner Mutter gegenüber kundtun. Und wenn sie nicht auf diese eingeht/ eingehen will, dann muss sie sich den Unmut des Kindes aussetzen, nicht Du. Du tust letztlich nur das, was Richter/ Gutachter beschlossen/ empfohlen haben: nämlich Umgang festzulegen/ zu fördern.

Dazu zählt dann m.E. auch die Organisation des freitags. Du scheinst sehr gute Gründe zu haben, dass er eben nicht direkt zu seiner Mutter geht, sondern erst Hausaufgaben etc bei Dir macht. Und genau das würde ich dem Gericht mitteilen, verbunden mit dem Hinweis, deshalb den Antrag der KM abzuweisen.

Der Umgang ist in der ganzen Zeit nur einmal ausgefallen, als Kleinwilli im Fußballcamp war.

Einmal ist zwar keinmal. Aber pass auf, dass Dir sowas nicht später aufs Butterbrot geschmiert wird. Umgang darf nicht wegen von Dir unterstützten/ gebuchten Veranstaltungen ausfallen - auch wenn Kleinwilli das will. Entweder Du holst KM mit ins Boot oder Du tauschst mit ihr einvernehmlich UmgangsWE oder das Kleinwilli kann eben nicht am Camp teilnehmen - leider...  :exclam: Das passiert dann auch absehbar mit den Fußballspielen am WE. Wenn KM nicht will, dass an ihrem UmgangsWE Kleinwilli zum Fußballspiel geht, dann geht er nicht. Aber den schwarzen Peter hat dann KM . Aber natürlich kannst Du (auch ggü Kleinwilli) klarstellen, dass dies Entscheidung/ Wunsch der KM ist, an der Du letztlich nichts machen kannst.

Es ist die KM die mit ihrem Verhalten mfr. den Kontakt zum Kind verlieren wird, wenn sie nicht auf seine Bedürfnisse eingeht. Nicht Du, weil Du Umgang priorisierst, auch wenn Kleinwilli dazu keine Lust hat!

toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2017 13:10
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, es geht der KM hier doch gar nicht um Umgang oder gar Kindeswohl. Es geht nach wie vor einzig und allein ums Streiten. Sie wollte den gleichen Umgang haben, den ich mir in den ganzen Verfahren mühselig erkämpft hatte. Im Übrigen hätte sie die Aufgabe gehabt sich beim JA um einen Einigungstermin zu kümmern. Ich habe den Umgang immer gefördert und KM hat auch Umgang außerhalb ihrer Zeiten bekommen wenn sie gefragt hat. Erst als sie angefangen hat meine WE zu verplanen indem sie dem Kind z.B. einen Besuch im Freizeitpark versprochen hat ohne vorher mit mir zu sprechen habe ich entsprechend reagiert.

Gespräche mit ihr gehen nach wie vor gar nicht, also ist eine Absprache im Sinne des Kindes unmöglich. Das Kind besucht mit großer Begeisterung den Fußballverein, in dem ihn die KM angemeldet hat. Dazu gehört für mich die regelmäßige Teilnahme am Training und an den Spielen. Als das Kind noch im Haushalt der KM gewohnt hat galt für mich auch dafür zu sorgen, dass er an meinen Umgangswochenenden zum Fußball gehen konnte.

Abweisung des Antrages werden wir beantragen, ich hab inzwischen mit meiner Anwältin gesprochen. Kleinwilli hat auch einen Termin beim Richter, der Junge weiß genau was er will und wird das auch so sagen.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2017 16:59
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Erst als sie angefangen hat meine WE zu verplanen indem sie dem Kind z.B. einen Besuch im Freizeitpark versprochen hat ohne vorher mit mir zu sprechen habe ich entsprechend reagiert.

Das geht natürlich nicht  😡
Aber Deine Reaktion ggü. Kleinwilli braucht eben auch nur zu sein, dass das nicht geht, da er an dem WE bei Dir ist. Auch wenn es ärgerlich ist, dass Du ein NEIN ggü. Kleinwilli kommunizieren musst, nur weil die KM falsche Versprechungen gemacht hat, hilft es nicht. Du kannst sicherlich ggü KM kommunizieren, dass das nicht die feine Art ist - vermutlich wird sie aber feixen, weil sie genau das erreicht hat, was sie wollte, nämlich Dich ärgern (letztlich auf Kosten von Kleinwilli  😡 )

Sie wollte den gleichen Umgang haben, den ich mir in den ganzen Verfahren mühselig erkämpft hatte.

Solange sie diesen verlässlich wahrnimmt - was spricht dagegen?? Mit Sicherheit nicht, dass sie nicht mühselig drum kämpfen muss, weil es nun ein vernünftigen BET (nämlich Dich!!) gibt!

Gespräche mit ihr gehen nach wie vor gar nicht, also ist eine Absprache im Sinne des Kindes unmöglich. Das Kind besucht mit großer Begeisterung den Fußballverein, in dem ihn die KM angemeldet hat. Dazu gehört für mich die regelmäßige Teilnahme am Training und an den Spielen. Als das Kind noch im Haushalt der KM gewohnt hat galt für mich auch dafür zu sorgen, dass er an meinen Umgangswochenenden zum Fußball gehen konnte.

Du hast ja im Grunde recht... nur wenn KM nun als UET sich das mit dem Fußball anders überlegt, dann hast Du da wenig dran zu rütteln. Es geht natürlich wieder einmal zulasten des Kindes... aber es gibt schlimmeres, deshalb würde ich an Deiner Stelle hier zwar Unverständnis kund tun, mich aber nicht verbeißen.

Das kann und wird Kleinwilli sicherlich selbst tun:

Kleinwilli hat auch einen Termin beim Richter, der Junge weiß genau was er will und wird das auch so sagen.

toto

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Geschrieben : 10.08.2017 18:02
(@jeanswilli)
Registriert

Sorry Toto, aber da bin ich nicht bei Dir. Es gibt Gründe warum ich so viel Umgang hatte und es gibt welche warum KM diesen eben nicht hat. Ich werde alles tun, damit sie nicht wieder Spielchen gegen mich auf dem Rücken des Kindes austrägt. Kleinwilli ist froh und glücklich, endlich ein geregeltes und fürsorgliches Zuhause zu haben und ich werde nicht zulassen, dass er wieder zerrissen wird.
Ich weiß, dass hier Gerichtsgutachten sehr kritisch gesehen werden und das ist sicher auch richtig. In meinem Fall hat die Gutachterin aber zum Glück genau erkannt, dass meine Ex einen an der Waffel hat. Aus diesem Grund hat sie auch in die Auswertung geschrieben dass die "Einhaltung der familiären Hierarchie bei der Umgangsregelung unbedingt zu beachten ist und die letztendliche Entscheidung des Umgangs vom Vater zu treffen ist, um das Kind aus dem Lojalitätskonflikt zu entlassen". Also keine Machtspiele der KM zulassen, da diese sonst bis zum Erbrechen geführt werden.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.08.2017 19:35
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich sehe das wie du. Insbesondere den Verein mit allen Konsequenzen halte ich.für wichtig. Schließlich hat sie das ja auch ins Rollen gebracht.

Ich halte Kinder getrennter Eltern da auch für benachteiligt gegenüber Kindern aus Familien mit nicht getrennten Eltern. Da können Kinder ihrem Hobby nachgehen, ohne auf die Eitelkeiten der Eltern Rücksicht nehmen zu müssen. Mit zunehmendem Alter sollten die eigenen Interessen des Kindes in gesundem Maß Vorrang haben vor Umgang. Aber das ist nur meine Meinung. Und wenn Fußballcamp ist, ist eben Fußballcamp. Sie kann ein anderes WE im Tausch bekommen. Die Kooperationbereitschaft kannst du damit ebenso unter Beweis stellen. Es steht dann eben für dich der Wunsch von Kleinwilli daran teil zu nehmen im Rang vor der Mutter. Finde ich nach der Vorgeschichte legitim.

Freilich sollte im Gegenzug Kleinwilli auch klar gemacht werden, dass am Umgang grundsätzlich nicht zu rütteln ist.

Und sollte der Umgang gerichtlich geklärt werden, würde ich darauf drängen, dass Termine dieser Art mit Ausgleichsterminen für Umgang Vorrang haben.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2017 19:51
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

SEs gibt Gründe warum ich so viel Umgang hatte und es gibt welche warum KM diesen eben nicht hat. Ich werde alles tun, damit sie nicht wieder Spielchen gegen mich auf dem Rücken des Kindes austrägt. Kleinwilli ist froh und glücklich, endlich ein geregeltes und fürsorgliches Zuhause zu haben und ich werde nicht zulassen, dass er wieder zerrissen wird.

Definiere bitte das "zerissen werden" und was Du gedenkst dagegen zu tun!
Vorweg: Bei allem was der KM vorzuwerfen ist, es kann nicht Dein Recht sein, über Umgang zu bestimmen! Es braucht eine klare Regel. und in diesem Rahmen hast Du den Umgang zu ermöglichen, ja zu unterstützen! Und wenn ich ehrlich bin  - gerne auch mehr Umgang zu lassen! Das ist das, was wir hier in umgekehrten Fällen den KMs immer und immer wieder predigen. Und schon gar nicht darfst Du zulassen, dass Kleinwilli über den Umgang bestimmt. Wenn KM durch ihr Verhalten ihn enttäuscht, dann muss er die Erfahrung machen. Dann ist es - auch wenn es nervt - Deine Aufgabe ihn wieder aufzufangen, solange bis es wirklich extrem wird.

Und wenn Fußballcamp ist, ist eben Fußballcamp. Sie kann ein anderes WE im Tausch bekommen. Die Kooperationbereitschaft kannst du damit ebenso unter Beweis stellen. Es steht dann eben für dich der Wunsch von Kleinwilli daran teil zu nehmen im Rang vor der Mutter. Finde ich nach der Vorgeschichte legitim.

[...]

Und sollte der Umgang gerichtlich geklärt werden, würde ich darauf drängen, dass Termine dieser Art mit Ausgleichsterminen für Umgang Vorrang haben.

Nach der Schilderung von Papawilli ist der Umgang aber ausgefallen. Und das geht nicht! Das würden wir keiner boykottierenden KM hier durchgehen lassen!
Und ja, ich finde das Verhalten der KM schäbig, wenn sie nun Fußball erschwert, wohin sie das Kind anfangs geschleppt hat.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2017 20:27




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nein ausfallen sollte er nicht. Das hatte ich anders verstanden.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 10.08.2017 20:51
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, es gibt doch klare Regeln. Ich bringe ihn alle 14 Tage freitags hin und hole ihn sonntags 18 Uhr wieder ab. Die Ferienregelung wurde beibehalten wie vor dem Umzug. Das Camp ist einmal im Jahr fällt alle 2 Jahre auf ihr Umgangswochenende.  Umgang in der Woche werde ich nicht mehr erlauben, da sie es nach wie vor nicht schafft früh pünktlich aufzustehen und dafür zu sorgen, dass Kleinwilli mit Hausaufgaben und vollständigem Material in der Schule erscheint.
Die Situation im Haushalt der KM war immer extrem und ist auch noch. Schmutz, 2 schwierige Kinder und eine herrschsüchtige Mutter. Damit umzugehen fällt dem Jungen immer schwerer. Früher kannte er es nicht anders aber jetzt möchte er dort nicht mehr sein. Bitte nicht falsch verstehen, ich fördere den Umgang. Er geht aber meistens nur hin weil er weiß dass er muss. Das traurige Gesicht zerreißt mir immer wieder das Herz und ich weiß nicht wie lange er das noch macht.
Mit dem zerreißen meine ich genau die Machtspiele auf dem Rücken des Kindes. Natürlich wünscht sich das Kind, dass Mama mit ihm etwas unternimmt. Umso enttäuschter ist er dann wenn wieder ein Versprechen gebrochen wurde. Auch diese Intrigen gegen mich und das ständige Einmischen, diskutieren und die boshaften Kommentare über alles was ich mache oder nicht mache wird vor dem Kind ausgetragen. Natürlich tut ihm das weh, er liebt mich.
Er weiß sogar genau, dass es bei dieser Umgangsklage gar nicht um ihn geht sondern darum, Papa eins auszuwischen.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2017 00:21
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Nachvollziehbar und dann mach es so. Sag es genau so dem Gericht, wenn denn sowas kommen sollte.
Die haben aufgrund der vorangegangenen Verfahren schon ihre Meinung bzw. die Berichte.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2017 01:14
(@jeanswilli)
Registriert

Hallo, heute war Gerichtstermin. Es bleibt alles wie es war, nur der Freitag wurde zeitlich festgelegt. Jetzt bringe ich den Großen erst 17.00Uhr zur KM und nicht gleich nach HA und Umziehen. Die Osterferien hatten wir bisher im Wechsel. Diese werden nun geteilt. Kleinwilli hat dem Richter gesagt, dass er Ostern gern wieder mit Oma und Opa (meine Eltern) in den Urlaub möchte. Also gibt es auch hier eine Lösung. KM hat sich noch eine Ermahnung anhören müssen, während der Umgangszeiten die Interessen des Kindes zu berücksichtigen bzw. bei Bedarf einem Tausch zuzustimmen. Sonderumgänge außerhalb der Zeiten gibt es nun nicht mehr.

Dieser Schuss ging wohl nach hinten los.

Gruß Willi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.09.2017 19:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

:thumbup:
Na ich wünsche Dir nur, dass ein wenig Friede sprich Normalität in Dein Leben kommt. Hoffentlich.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.09.2017 20:37