Guten Tag,
ich bin neu hier und habe mal wieder ein ernsts Problem bezüglich den Besuchskontakten meiner Kinder.
Kurze Geschichte in Stichworten (Alles andere würde das Forum sprengen)
2003 1. Kind
2004 2. Kind
2005 Hochzeit
2007 Trennung, ich bin ausgezogen 02.2007, danach 2 x kontakt mit meinen Kindern gehabt, dann hatte die Mutter mir die Kinder verweigert, wegen angeblichen schlägen von meiner neuen Freundin bei meiner Tochter.
Danach Anwalt, Gericht, Gutachter, Pflegschaft usw.
10.2008 habe ich dann meine Kinder wieder sehen dürfen, unter Aufsicht einer vom Gericht bestellten Frau.
01.2009 durfte ich meine Kinder dann tagsüber wieder alleine abholen und betreuen. Danach Anzeige wegen sexuellen Missbrauch an meinen Sohn. Kinder wieder nicht gesehen.
02.2010 Verhandlung wegen Sorgerecht und Aufenthaltsbestimmungsrecht. Sorgerecht geteilt, Aufenthaltsbestimmungsrecht hat die Mutter bekommen.
06.2010 Endlich das Urteil vom Gericht das den Umgang und Besuchskontakte regelt. Ging dann auch mehr oder weniger recht gut.
06.2011 Bekomme meine Kinder wieder nur tagsüber am Sa. und So, aber nicht mehr über Nacht.
Jetzt an diesem WE wollte ich meine Kinder am Freitag 17 Uhr abholen (Wie vom Gericht beschlossen) Die Mutter mit Kindern war nicht da. Bin dann am Samstag 10 Uhr hin gefahren und habe die Kinder bekommen. Hätte meine Kinder aber 18 Uhr wieder abgeben müssen. Meine Kinder wollten aber bei mir übernachten. Meine Tochter hatte nur bedenken das sie und ich Ärger bekommen wenn die Kinder bei mir bleiben würden. Habe sie dann beruhigt und ihr gesagt das der Papa das alles mit der Mama klärt, und sie auf jedenfall kein Ärger bekommen wird. Also habe ich ihr um 17:30Uhr eine SMS geschickt und ihr geschrieben(denn Telefonieren will sie nicht mit mir). "Zur Info, die Kinder wollen bei mir übernachten, Laut Urteil vom 24.06.2010 habe ich das Recht meine Kinder über Nacht zu behalten, außerdem komme ich nur dem Wohl der Kinder nach die ihren Papa sehen wollen"
Heute habe ich die Kinder dann pünktlich, wie vom Gericht beschlossen um 16uhr zur Mutter gebracht. Bin erst alleine rein gegangen, damit meine Kinder von den Streitigkeiten nichts mitbekommen. Da sagte sie nur, das es Konsequenzen haben wird, und das SIE ja mit dem JUGENDAMT zusammen arbeiten würde und SIE alles beim AMT melden wird.
Desweiteren habe ich meine Kinder gefragt ob sie denn den Papa nicht mal in der Woche anrufen wollen. Aussage meiner Kinder "doch, aber mama sagt immer wir dürfen nicht" weitere Aussage meiner Tochter "aber du rufst ja am Mittwoch auch nicht mehr an" Dazu muß man sagen das beim Jugendamt vereinbart ist dass ich jeden Mittwoch zwischen 18 und 19 uhr meine Kinder anrufen darf. was ich auch fast immer mache, manchmal schaffe ich es aus Beruflichen Gründen einfach nicht zu dieser Zeit an zu rufen, will dann aber auch nicht mehr um 20 uhr anrufen. und auch die letzten 4 Wochen ohne pause versucht habe meine Kinder zu sprechen, aber die Mutter immer gesagt hat, "ich habe dir doch gesagt das du nicht mehr anrufen sollst"
Auch sagen meine Kinder öfter, das sie gerne noch einen Tag (so wie jetzt halt, wo morgen Feiertag ist) bei mir übernachten möchten. Wo ich dann elider immer sagen muß das es leider nicht geht. 🙁
Das letzte ist, das die Mutter Harz4 bekommt, die Kinder aber in einer Ganztagsschule und in einem Ganztagskindergarten sind, und dort bis 16:30uhr betreut werden. und das auch in den Ferien.
Was noch zu sagen wäre ist, das meine Ex-Frau für jede Kleinigkeit zum Anwart rennt und ein schreiben aufsetzten lässt, was dann natürlich alles auch wieder vom Amt bezahlt werden muß.
Was sagt ihr denn dazu, und was kann ich machen?
Anwalt kann ich mir zur Zeit nicht leisten, habe für den letzten Sorgerecht und Umgangsrechtsfall knappe 10000€ bezahlt. Werde ihn aber Dienstag anrufen und fragen ob es vielleicht stellen gibt, die sowas bezahlen.
Was gibt es sonst noch für Stellen? Jungendamt?(Das immer nur meiner Ex-Frau zuhört) Gericht direkt? Kinderschutzbund? oder wohin soll ich mich wenden? Fernsehn?
Danke für die Gedult beim Lesen
Gruß Robert.
Hallo Robert.
Wie lautet denn der Umgangsbeschluss genau?
Steht da was drin in Bezug auf Ordnungsmitteln?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Beschluß sagt aus das ich meine Kinder von Freitag 17uhr bis Sonntag 16 Uhr haben darf, und das alle 2 Wochen, und das sie Anziehsachen mitgeben muß, und das ich meine Kinder immer in der ersten Sommerferienewoche habe, und Weihnachten und Silvester im jährlichen wechsel statt findet.
Was meinst du mit Ordnungsmitteln?
Ordnungsmittel sind Sanktionen für den Fall, dass sich jemand nicht an die Regelung hält.
Es müsste etwas drin stehen wie, "Die beteiligten wurden auf die Möglichkeit zur Verhängung von Ordnungsmitteln nach § Dingsbums hingewiesen."
Wenn das drinsteht, kannst du zum Gericht und ne Geldstrafe beantragen.
Wenn nicht, müsstest du erst die Vollstreckbarmachung beantragen.
Du solltest da aber zügig hin, sonst schleift sich das ein und die Untätigkeit wird dir vorgeworfen.
Das JA kannste knicken.
Wenn die so reagieren, wie du beschrieben hast, und das ist eher die Regel als die Ausnahme, solltest dich mit denen nicht mehr absabbeln.
Die haben nichts zu sagen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Der Beschluß sagt aus das ich meine Kinder von Freitag 17uhr bis Sonntag 16 Uhr haben darf, und das alle 2 Wochen, ...
Was meinst du mit Ordnungsmitteln?
Mal ganz einfach dargestellt:
Als Ordnungsmittel wird eine Geldstrafe bezeichnet, die die Mutter an den Staat (wie ein Falschparker auch) zahlen muss, wenn sie sich nicht an den Gerichtsbeschluss hält.
Allerdings muss diese Geldstrafe als Androhung in dem Gerichtsbeschluss schon drin stehen.
Falls nicht, musst Du ein neues Verfahren eröffnen und diese Geldstrafe als Vollstreckung fordern.
Danke für die schnellen Antworten. von Ordnungsmitteln steht da leider nichts drin, aber meine Anrufliste für Dienstag ist schon sehr lang... 🙂
Hi,
auch mich interessiert dieses Thema sehr.
Kann es denn sein, dass in dem einen Beschluß diese sog. Ordnungsmittel vermerkt sind und in einem anderen nicht? Gibt es denn dafür keine allgemein gültige Regelung?
Gruß - MerMax
Moin.
Gibt es denn dafür keine allgemein gültige Regelung?
Nein. Allgemeine Regeln zugunsten des Vaters gibt es praktisch nicht.
Die Richter drängen (erpressen) die Beteiligten auch meistens in einen Vergleich und glaub dann, dass sie einen tollen Kompromiss gefunden und damit Frieden geschaffen haben, so dass man ja keine Zwangsmaßnahmen mehr braucht.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist schon traurig, zumal die vielen Erfahrungen aus der Vergangenheit die Väter betreffend, die ja auch sicherlich den Richtern nicht verborgen geblieben sein können, sie doch eigentlich eines Besseren belehren müssten ... und auch der Anwalt hätte doch eigentlich hier reagieren können.
Robert, schreibe doch vielleicht noch einmal kurz, welche Schritte Du planst - vielleicht kannst Du ja hier noch den einen oder anderen Tipp bekommen ...
Gruß - MerMax
Das ist schon traurig, zumal die vielen Erfahrungen aus der Vergangenheit die Väter betreffend, die ja auch sicherlich den Richtern nicht verborgen geblieben sein können, sie doch eigentlich eines Besseren belehren müssten ... und auch der Anwalt hätte doch eigentlich hier reagieren können.
stell Dir einfach Folgendes vor: Morgen erfindet jemand eine harmlose Pille, nach deren Einnahme niemand mehr Krebs, Herzinfarkt und Altersdemenz bekommt - glaubst Du, die Ärzte würden jubeln und ihren Patienten dieses Medikament empfehlen? Vermutlich eher nicht, oder?
Richter und Anwälte leben - genauso wie die Ärzte - von der "Krankheit"; nicht von der "Gesundheit"... An bestimmten Erfindungen und Ideen besteht daher schlicht kein Interesse.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
@ Brille007, Du hast sicherlich Recht mit deiner Aussage, trotzdem finde ich schon das es für sowas doch Gesetze gibt die man nutzen sollte. Und es gibt bestimmt irgendwo ein Gesetz was besagt das wenn ein Richterspruch ohne Ordnungsmitteldingensda vorhanden ist, dass man dann doch irgendwas machen kann.
@ Mermax, meine nächsten Schritte werden sein.
1. Schriftlich nieder legen wie meine Kinder sich bei mir verhalten, was sie sagen und wie sie sich meiner Freundin, und Oma und Opa gegenüber verhalten.
2. Zum Amtsgericht fahren, wenn docht nichts gemacht wird zum Landesgericht fahren.
3. Meinen Anwalt anrufen und ihm alles erzählen und Fragen ob er da was machen kann ohne das ich unsummen an Gelder bezahlen muß.
4. Übergeordnete Stelle des Jungendamtes anfahren und ein Verfahren einleiten lassen, die überprüfen ob das bei meiner Ex-Frau und dem Jugendamt noch mit rechten dingen zugeht, Bezüglich der Frau die meine Ex-Frau unterstütze, keine ahnung wie sich das schimpft, die ist aber vom Jugendamt, aber schneidet wohl meiner Ex-Frau und den Kindern die Haare z.B. (Habe ich gehört)
5. Kinderschutzbund anrufen, und denen erzählen das meine Kinder unter seelischer Grausamkeit leiden.
6. Wenn alles hier in Deutschland nichts nutzt. Zum Fernsehn.
Moin,
@ Brille007, Du hast sicherlich Recht mit deiner Aussage, trotzdem finde ich schon das es für sowas doch Gesetze gibt die man nutzen sollte. Und es gibt bestimmt irgendwo ein Gesetz was besagt das wenn ein Richterspruch ohne Ordnungsmitteldingensda vorhanden ist, dass man dann doch irgendwas machen kann.
klar kann man etwas machen: Wenn der Umgang nicht klappt, kann man ein neuerliches Verfahren einleiten und die Aufnahme eines Ordnungsgeldes in den Beschluss beantragen. Ob der Richter das tut, obliegt seinem Ermessen; einen "gesetzlichen Anspruch" darauf gibt es nicht. Schon gar nicht unter der Prämisse "Herr Richter, Sie müssen das aber gratis machen, denn Sie haben das beim letzten Mal vergessen, und dass der Umgang anschliessend funktioniert, müssen Sie mir auch garantieren." Familienrecht ist etwas anderes als eine Inspektion beim Auto.
@ Mermax, meine nächsten Schritte werden sein.
[...]
auch so funktioniert das nicht: Erfolg hängt nicht davon ab, dass man möglichst vielen Leuten erzählt, wie schlecht sich die Mutter der eigenen Kinder verhält. Ämter, Behörden, Gerichte und Fernsehsender werden auch nicht alles stehen und liegen lassen, um den Umgang zu Deinen Kindern (wieder) herzustellen. Sie werden nicht einmal empört sein, denn solche Geschichten hören sie täglich. Du bist schlicht in den Untiefen des deutschen Familienrechts angekommen, in denen eine Mutter (beinahe) alles tun kann, was sie möchte, solange das nicht sanktioniert ist.
Sorge dafür, dass Du einen Umgangsbeschloss samt Ordnungsgeldverfügung bekommst, die dann auch durchgesetzt werden kann. Wenn Du kein absoluter Crack bist, ist die Mithilfe eines tüchtigen Familienrechts-Anwalts nötig, auch wenn dieser Geld kostet. Man bekommt jedenfalls keine Bonuspunkte, wenn man es ohne Anwalt versucht. Und ja: Auch der Anwalt ist keine Garantie, dass hinterher alles wunschgemäss verläuft.
Vor allem: "Recht" und "Gerechtigkeit" kann man nicht bestellen. Verabschiede Dich von der Vorstellung, dass allein die Tatsache, dass es Gesetze gibt, automatisch dazu führt, dass man auch "sein Recht" bekommt. Sicher ist nur: Wenn man es nicht versucht, bekommt man es nicht...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
4. Übergeordnete Stelle des Jungendamtes anfahren und ein Verfahren einleiten lassen, die überprüfen ob das bei meiner Ex-Frau und dem Jugendamt noch mit rechten dingen zugeht, Bezüglich der Frau die meine Ex-Frau unterstütze, keine ahnung wie sich das schimpft, die ist aber vom Jugendamt, aber schneidet wohl meiner Ex-Frau und den Kindern die Haare z.B. (Habe ich gehört)
5. Kinderschutzbund anrufen, und denen erzählen das meine Kinder unter seelischer Grausamkeit leiden.
6. Wenn alles hier in Deutschland nichts nutzt. Zum Fernsehn.
Hey Mermax,
sorry, aber das sind leider Weißheiten a la RTLII, die Dir eher mehr Schaden werden als nutzen. Wie positiv sich die Zusammenarbeit mit dem Jugendamt für Dich gestaltet, wenn Du jetzt eine (wahrscheinlich nicht haltbare) Dienstaufsichtsbeschwerde reinknallst, kannst Du dir bestimmt selber mal ausmalen.
Wenn Du noch nicht mal die Amtsbezeichnung bzw. Stellung dieser "Frau" kennst, ermittele ordentlich, bevor Du solche "Verdächtigungen" aussprichst.
Und nein, dass Fernsehen kann sich leider auch nicht über die Realität hinwegsetzen. Gruß Ingo
Noch mal eine Frage zu meinem Fall...
Was muß eine Mutter anstellen das ich gute Chanzen habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und das alleinige Sorgerecht. Wie kann ich nachweisen das meine Kinder bei der Mutter seelisch gefoltert werden?
Rechen z.B. aussagen meiner Kinder "du rufst ja gar nicht mehr an" obwohl ich es immer wieder versuche?
oder Aussagen "wir müssen heute wieder zu Mama, sonst bekommen wir Ärger"
Moin,
Deine Ex verhält sich sicher nicht korrekt, aber "seelische Folter" finde ich nun auch etwas überzogen. Ich denke, fürs ASR wird es niemals reichen, auch das ABR wirst Du nicht bekommen, weil Deine Kinder sagen, Du würdest nicht mehr anrufen.
Ich empfehle Dir, dass Du Dich hier erst mal ein bißchen einliest. Du wirst sehen, dass Deine Chancen, zumal die Kinder noch recht jung sind, minimal sind. Das worauf Du Dich konzentrieren solltest ist, regelmäßige Umgänge auf jeden Fall durchzusetzen, denn da wiederum hast Du auch gute Chancen.
Wie ist die Anzeige wg. se*uellen missbrauch ausgegangen? Hast Du Unterlassungsklage eingereicht?
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nachdem mein sohn bei einigen Gutachtern und Psychologen gewesen ist und viel Zeit vergangen ist, wurde die Anklage natürlich fallen gelassen. Eine Unterlassungsklage gab es nicht.
Moin,
Was muß eine Mutter anstellen das ich gute Chanzen habe das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu bekommen und das alleinige Sorgerecht. Wie kann ich nachweisen das meine Kinder bei der Mutter seelisch gefoltert werden?
Du kannst diese "Folter" gar nicht nachweisen, denn es gibt sie im vorliegenden Fall nicht (so wenig wie einen entsprechenden Straftatbestand). Dinge werden nicht dadurch justiziabel, dass man ihnen ein entsprechendes Etikett aufklebt. Nicht zustandegekommene Telefonanrufe sind jedenfalls nicht einmal mit blühender Phantasie so etwas wie "Folter". Es sei denn, Du würdest Deiner Ex zugestehen, Deine Anruf-Versuche als "Stalking" zu titulieren (da gibt es einen StGB-Paragraphen) und sie Dir gerichtlich untersagen zu lassen.
Wie LBM schon schrieb: Sorge für eine verlässliche Umgangsregelung; davon haben Eure Kinder etwas. Wenn Dein Ziel dagegen nur ist, ihrer Mutter die Kinder wegzunehmen, tust Du nichts anderes als das, worüber Du Dich beklagst. Kinder brauchen beide Eltern; ganz egal, was diese voneinander halten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Habe nicht im Geringsten vor der Mutter die Kinder zu entziehen, aber eine Sorgende _Mutter sieht für mich anders aus, wenn ich meine Kinder bei mir hätte, dann würden meine Kinder wenigstens ein Ordentlichen Umgang kennen lernen, wo es keine Streitereien wegen so Kleinigkeiten geben würde, und wenn die Kinder nicht gerade mit blauen Augen von der Mutter zurück kommen würden, hätte ich auch kein Anlass die Besuchskontakte der Mutter zu verwähren. Ganz im Gegenteil, aber für mich muß diese Mutter erst mal ihr eigenes Problem in den Griff bekommen bevor sie sich um das Erziehen von Kindern kümmern kann.
Robert, es nützt nichts, wenn du deine Aktivitäten davon lenken lässt, was du für richtig hältst.
Wenn du den Schaden nicht noch vergrößern willst, musst du dich damit auseinandersetzen, wie die Familienjustiz diese Dinge beurteilt.
Solange du das nicht durchschaut hast, und man erkennt deutlich, dass du noch sehr weit davon entfernt bist das zu durchschauen, wirst du nur gegen Mauern rennen und dir eine blutige Nase nach der anderen holen.
Mache dich mit deinem Feind vertraut, bevor du in den Krieg ziehst.
Einen kurzen Einblick bekommst du z.B. hier.
Oder natürlich auch, in dem du dich bei uns ein wenig einliest.
Ein Missverständnis kann ich aber gleich aufklären:
Es ist nicht so, dass du nur jemand über deine Probleme und Sorgen informieren musst und schon eilt dir jemand helfend an die Seite.
Schon gar nicht von staatlicher Seite.
Die stehen überwiegend auf der anderen Seite.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.