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(@paulpeter)
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.... ist mir wichtig.

Hallo!

manche mögen es als Luxusproblem auffassen, aber ich würde trotzdem gerne zu Folgendem eure Meinung haben:

Mit der Ex habe ich eine Trennungsvereinbarung, in der steht sinngemäß, dass ich meinen Zwerg 3 mal im Jahr für 1 Woche Urlaub haben kann. Mein Zwerg ist jetzt 2 1/2. Bislang war meine Ex dazu aber nicht bereit und meinte, ich möge mir wegen der Vereinbarung mal keine allzugroßen Hoffnungen machen, vor keiner Behörde in D sei die irgendwas wert. Nun gut.
Nun habe ich die letzte Woche im Juni Urlaub und wollte daher meinen Zwerg von Montag bis Sonntag bei mir haben. das WE am Ende der Woche ist mein reguläres Umgangs-WE.

Nun schreibt mir meine Ex als Antwort:

ich könne ihn erst am Mittwoch haben
denn er müsse Mo und Di zur Tagesmutter, die werde schließlich bezahlt und die Ex zahle die Tagesmutter nicht fürs nichtstun, außerdem sei Zwerg am Dienstag abend woanders (eingeladen, Oma, was weiß ich).
Auch in der Zukunft würde Zwerg, auch wenn ich unter der Woche frei habe, Mo und Di bei der Tagesmutter sein. Wenn diese Urlaub habe (Im August) würde aber nichts dagegensprechen, dass ich Mo und Di an meine regulären Umgangswochenden dranhinge.

Von einer Woche sagt sie nichts, ihr Angebot geht wieder nur für 4 Tage am Stück.
Mir stinkt das gewaltig, denn ich möchte doch ein wenig mehr Umgang mit meinem Sohn haben als maximal 4 Tage am stück.
Bislang sieht es so aus, dass ich ihn (2 1/2 Jahre) seit fast 1 jahr jedes 2. WE sehe, er übernachtet dann auch bei mir. Manchmal werden daraus auch Freitag bis Sonntag, selten (z.B. Ostern) 4 Tage am Stück. Umgang ist nicht gerichtlich geregelt.

Wie ist eure geschätzte Meinung dazu?

gruß, PP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2012 23:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

kleine Zwischenfrage: Zahlst Du zur Tagesmutter zu?

Ansonsten: Ich würde ihr sagen, dass eure Regelung für Dich eine Bindungswirkung hat, aber Du auch gerne bereit bist, die Urlaube und den Umgang gerichtlich regeln zu lassen.

Da Du regelmäßigen Umgang hast, ist meine Vermutung, dass die Chancen für 3x1 Woche am Stück in dem Alter ganz gut stehen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2012 23:38
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi PP,

na ja, ob ich jetzt wegen Zwei-Tagen ein Faß aufmachen würde, würde ich mir überlegen - ansonsten scheint der Umgang ja ganz gut zu laufen.

"Schwachsinniger" halte ich eher folgende Aussage:

denn er müsse Mo und Di zur Tagesmutter, die werde schließlich bezahlt und die Ex zahle die Tagesmutter nicht fürs nichtstun,

Wie nett... was macht Mutti denn, wenn der Kleine mal Durchfall oder die üblichen Kinderkrankheiten hat und selbst betreuen muss? Zahlt sie dann auch brav weiter oder fängt sie dann auch das Weinen an?

Es mag ja Pauschalvereinbarungen mit Tagesmüttern geben, aber im Normalfall lassen auch diese mit sich Reden bzw. würde ich der KM anbieten, die zwei Tage zu übernehmen (nachdem sie Dir mal eine Kopie des Vertrages mitgegeben hat, indem der Pasus der Weiterzahlung so vermerkt ist).

Ich denke mit einer sachlichen Kommunikation könnt ihr dieses Problem aus der Welt schaffen. So wie Du es darstellst geht es der KM nur darum, keine unwirtschaftlichen Entscheidungen zu treffen. Dazu sollte sich eine Lösung finden lassen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2012 23:42
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Nein, die Tagesmutter zahlt sie alleine von ihrem überobligatorischen Gehalt. Sind 400 € im Monat, die sie auf den Tisch legt. Vlt. eine nicht ganz unwesentliche Info.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.06.2012 23:44
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

na ja, ob ich jetzt wegen Zwei-Tagen ein Faß aufmachen würde, würde ich mir überlegen - ansonsten scheint der Umgang ja ganz gut zu laufen.

Das würde ich u. a. aber auch vom Urlaubsplan abhängig machen. Wenn ich sowieso zu Hause bin, tut das vielleicht nicht weh. Will ich aber ein paar 100km wegfahren, gehen schon mal 2 Tage für An- und Abreise drauf. Will ich wegfliegen, gibt es vielleicht gar keine andere Möglichkeit als eine ganze Woche zu buchen.

Und dann kommt noch dazu: Heute ist es die Tagesmutter, was lässt sie sich dann ab Kita oder später in der Schulzeit einfallen?

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2012 23:54
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

kleine Zwischenfrage: Zahlst Du zur Tagesmutter zu?

Warum ist das hier von Bedeutung?

Generell denke ich, hättest du vor Gericht relativ gute Chancen.
Nur vermutlich nicht mehr im Juni.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2012 23:56
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na ganz einfach, wenn er die Betreuungskosten zahlen würde, dann würde ich damit argumentieren, dass es nicht IHR Geld ist und ER damit keinen Schmerz hat, der Tagesmutter 2 Tage ohne sein Kind zu gönnen. Das kann er aber nicht als Argument anführen, wenn es IHR Geld ist. Und würde er 50% übernehmen, dann könnte er auch augenzwinkernd sagen, er fährt an von ihm bezahlten Tagen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 03.06.2012 23:59
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke für eure Meinungen.

Der Ansatzpunkt mit dem Geld ist mir leider verwehrt. Klar könnte ich mir den Umgang "erkaufen"; aber ich sehe das nicht ein. Bislang ist meine Frau mir aber noch jede Erklärung schuldig geblieben, wie und wann ich endlich mal 1 Woche am Stück mit dem ZWerg haben kann. Das wird ja, wenn er im Kindergarten ist, nicht einfacher.
Jetzt noch ein Fass aufzumachen für den Umgang im Juni ist sicher nicht so einfach, aber ich habe mir überlegt, ob ich ihr, da Sie sich bislang wehement weigert, ihren teil der Umgangsvereinbarung einzuhalten einen Schuss vor den Bug setzen lassen, indem ich meinen Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen, indem unverholen gedroht wird, das notfalls gerichtlich klären zu lassen, wenn sie sich nicht selber erklärt.

Ist eine verzwickte Sache, denn Ingo hat schon recht, wenn er sagt, der Umgang laufe gut. Bislang habe ich ihn immer bekommen, wenn ich wollte, auch den Umgang am nächsten Wochenede ausfallen zu lassen wegen meines Umzuges wurde von ihr mit Murren hingenommen, dafür hat sie mir ienen Ersatztermin unter der Woche zugestanden.

Es könnte sein, dass Madam zu eis erstarrt und der Umgang unnötig komplizierter wird, wenn ich jetzt wegen 2 Tagen Streit anfange.

PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 04.06.2012 10:44
(@bagger1975)

Servus PaulPeter,

also ich sehe es etwas anders als manche Vorschreiber.

Ich meine v.a., dass Du und das Kind Anspruch habt auf ausreichende und planbare Urlaubszeiten. Diese wurden in Eurer elterlichen Umgangsvereinbarung so geregelt und deshalb muss sich die KM auch daran festhalten lassen, zumal sie ja selbst einvernehmlich zugestimmt hat.

Ich würde hier schon aus präventiven Gründen hart bleiben und auf Einhaltung pochen. Und es geht hier nicht um "nur" 2 Tage, sondern weitaus mehr, nämlich Ruhe und Klarheit für die Zukunft.

Die befürchteten "Verschlechterungen" können m.E. immer eintreten, erst Recht wenn man die KM nach ihrem Belieben schalten und walten lässt und sie nicht in die Verantwortung nimmt im Hinblick auf eigene Zusagen.

Das Argument mit der Tagesmutter und den Kosten ist vollkommen daneben. Das ändert nichts an der getroffenen Umgangsvereibarung, die Geltung hat. Und es wäre ja noch schöner, wenn man mit irgendwelchen einseitig geschaffenen finanziellen und terminlichen Verpflichtungen gegenüber irgendwelchen Dritten den wichtigen Umgang zum anderen Elternteil "aushebeln könnte.

Mein Tipp: Freundlichen und unmißverständlichen Brief an KM, mit der Bitte, die getroffene und bislang praktizierte Umgangsvereinbarung auch im Ferienpunkt endlich zu vollziehen, weil sich Du und das Kind darauf eingestellt habt und Planbarkeit und Klarheit im Sinne aller Beteiligten ist. Auch ruhig darauf verweisen, dass es hier besser und vorzugswürdiger ist, wenn die Eltern einvernehmlich eine Lösung finden, anstatt dass hierüber Dritte oder das Gericht befinden müssten.

Viele Grüsse

(Bagger, der mit seiner 2,5 jährigen Tochter damals einen 10-tägigen Italienurlaub problemlos absolviert hat, von dem das Kind heute noch spricht, und bei dem es auch regelmäßig "Zicken" und Diskussionen gab, wenn es einmal an der KM war, lang getroffene Vereinbarungen einzuhalten. Nur Konsequenz hat da geholfen...)

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2012 13:23
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin PP,

das Hauptproblem ist, dass eine private Trennungsvereinbarung juristisch keinerlei Bindungswirkung hat: Wer sich nicht daran halten möchte, kann das folgenlos tun.

Das Argument mit der Tagesmutter ist natürlich Käse; etwa so sinnvoll, als müsse und würde man im Restaurant gegen den eigenen Würgereflex seinen übervollen Teller leer essen, weil man das Essen ja bezahlt hat (Schwaben und Schotten tun das angeblich).

De facto hat die Ex sich mit der Honorierung der TaMu die zeitliche Freiheit für ihre Berufstätigkeit erkauft; ob Junior dann von der TaMu oder im Einzelfall von seinem Vater betreut wird, ist im Ergebnis vollkommen wurscht. In Kenntnis der selbst unterschriebenen Trennungsvereinbarung hätte die Ex der TaMu ja sagen können "drei Wochen im Jahr ist Junior bei seinem Vater; kann ich statt 52 auch nur 49 Wochen bezahlen?" Irgendeine Lösung wird sie ja auch selbst brauchen, wenn ihr eigener Urlaub auf einen Montag oder Dienstag fällt. Oder Weihnachten oder sonstwas - da wird Junior auch nicht seine Zeit bei der TaMu absitzen müssen.

Bekannt ist, dass man andere Menschen nicht ändern kann; nur sich selbst. Ich an Deiner Stelle würde der Ex freundlich mitteilen, dass die private TV auch für mich nur solange Gültigkeit hat, wie sie eingehalten wird und sie ansonsten durch eine gerichtliche ersetzt werden muss.

Oft genügen schon solche freundlichen Hinweise.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.06.2012 14:01




(@marko99)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich stimme Martin da zu.

Mein Hinweis an die Mutter meiner Kinder zu Pfingsten und ihrer Spiele, dass wir uns dann wohl in einigen Wochen doch wieder vor Gericht sehen müssten, half...

Mit der Folge, dass wir ein sehr ergebnisorientiertes Gespräch im beisen einer JA Tante hatten. Wo wir den Umgang jetzt sogar noch ausgeweitet haben...auf einen Tag in der Woche..

Also, nimm den Ratschlag an und weise deine Ex freundlich auf die Trennungsvereinbarung hin... Oder reich Klage ein... Vorher könntest du das JA um Vermittlung bitten..

LG
Marko

(Der jetzt statt einer sogar zwei Wochen in den Freien haben könnte...weil DEF mal wieder einen neuen Job hat und Urlaubssperre hat..)

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 15:56
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin auch der Meinung, dass du sie im Hinblick auf den kommenden Urlaub nochmal in sachlichem und ernstem Tonfall an die Vereinbarung erinnern und, im Falle der erneuten Weigerung Klage einreichen solltest.
Die käme zwar für diesen Urlaub vermutlich zu spät aber irgendwann musst du mal den Pflock in die Erde hauen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 16:42
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

Es ist immer wieder das selbe :mad:. Da werden außergerichtliche Umgangsvereinbarungen gemacht, die liebevolle Mama hält sich nicht dran und Papa getraut sich nicht, etwas dagegen zu unternehmen.
Davon abgesehen, dass die außergerichtliche Umgansvereinbarung des TE meiner Meinung nach sowieso zu geringen Umgang beinhaltet - ich hatte schon vor 10 Jahren bei meiner seinerzeit dreijährigen Tochter die hälftigen Schulferien durchgesetzt, unter anderem mit dem Argument, dass ich zum Zeitpunkt ihrer Einschulung drei Jahre später díe Richterin nicht schon wieder mit einem Umgangsverfahren beschäftigen möchte -, würde ich jetzt die außergerichtliche Ferienregelung durchsetzen.

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf, durch persönliche Vorstellung dort. Schildern Sie dort ruhig und gelassen die Problematik ohne jede eventuelle Polemitk und/oder Ärger und bitten Sie um die Vermittlung eines moderierten Elterngesprächs mit der Begründung, dass Sie andernfalls das Familiengericht anrufen müssten.
Bereiten Sie sich sodann umfassend auf dieses Elterngespräch vor, in dem Sie unter anderem die sehr zahlreich im Netz abrufbare Rechtsprechung zu dieser Thematik heran ziehen. Denn hälftige Ferien sind mittlerweile usus in Deutschland!
Nachdem Sie das deutlich gemacht haben werden, bieten Sie an, die bisherige außergerichtliche Ferienregelung auszuüben, bis zur Einschulung des Kindes.

Verweigert die KM das Elterngespräch bzw. einen dort zu findenden Konsens, würde ich - nachdem Sie dies im moderierten Elterngespräch angekündigt haben - einen umfassenden Umgangsantrag  (14-Tage-Wochenende, hälftige Ferien, Weihnachten und Ostern, Geburtstage des Kindes, des Vaters, der väterlichen Großeltern und des Paten, sofern dieser zur väterlichen Fasmilie gehört, Vatertag als pauschaler Ausgleich für die Feiertage, an denen kein Umgang stattfindet, usw.) beim zuständigen Familiengericht stellen und gleichzeitig einen Einstweiligen Anordnungsantrag (EA-Antrag) nur für die unmittelbar bevorstehenden Umgangstermine, wie z.B. die Ferien. Denn die unmittelbar bevorstehenden Umgangstermine erledigen sich durch Zeitablauf, stellt man nur einen langwierigen Hauptsacheantrag. Stellt man aber nur einen EA-Antrag, besteht die Gefahr, dass dieser nicht in der erfoderlichen Ausdehnung entschieden wird. In EA-Verfahren werden z.B. keinesfalls Sachverständigengutachten eingeholt, auch wenn dies erforderlich wäre.

Bei den Umgangsverhandlungen sollten Sie sowohl beim außergerichtlichen Gespräch beim Jugendamt, als auch vor Gericht mögliochst viel fordern, um möglichst viel zu bekommen. Denn der Umgang wird in Deutschland verhandelt, wie im Orient der Preis für ein Kamel.

Natürlich muss man sich als Vater immer selbst darüber bewusst sein, dass man mit einem - außergerichtlichen wie auch gerichtlichen - Umgangsverfahren die Situation verschlimmern kann. Denn wie die KM auf ein solches väterliches Engagement reagiert, kann man - wenn überhaupt - immer nur selbst beurteilen, niemals aber wir übrigen Poster in diesem Forum.

Übrigens: die außergerichtliche Umgangsvereinbarung stellt ein hervorragendes Argument dar und ist keinesfalls nutzlos! Denn die KM muss nun nachvollziehbar darlegen, warum sie seinerzeit diese Umgangsvereinbarung geschlossen hatte und sie diese nun nicht einhält. Es wird sicherlich das Argument kommen, dass damals noch nicht absehbar gewesen sei, dass dieser vereinbarte Umgang zu viel für das Kind sei. Doch woher will sie nun wissen, dass der Umgang zu umfangreich für das Kind ist? Bísher wurde die Umgangsvereinbarung doch noch gar nicht gelebt, so dass insoweit doch noch gar keine Erfahrungswerte vorhanden sind.
Plausible Argumente wird die KM vermutlich nicht haben, sondern vom Thema ablenken.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 05.06.2012 22:28
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

Liebe Freunde,

jetzt habe ich heute mit meiner Ex geredet: Frage war: wann und wie sieht sie eine Möglichkeit, dass ich meinen Sohn eine ganze Woche bekommen.
Antwort: Ein Grinsen und ein wenig herumgeiere. Auf meinen Hinweis, dass eine Woche Urlaub mit meinem Sohn in der Trennungsvereinbarung geregelt sei, wurde Sie konkret:
Das war damals, dass sei jetzt anders, die Dinge änderten sich. Wir hätten damals geschaut, wie es läuft und sie findet, er sei noch zu jung und nicht so weit. Ich brauche nicht zu glauben, dass das, was damals geregelt worden sei, so unbedingt bestand habe.

Ihrer Meinung nach müsse man mal sehen, wann der Zwerg soweit sei, mit mir eine Woche zu verbringen, vielleicht mit 4 oder so. Mal sehen. Meiner Frage, warum es denn so wichtig sei, dass er keinen Termin bei der Tagesmutter versäumt, ist sie ausgewichen. Da hat sie keine Antwort gewusst: Ich habe sie gefragt, ob er auch bei Krankheit zur Tagesmutter müsse, nein natürlich nicht, was ich denn denken würde. Dann könne ja das Argument, die Tagesmutter sei bezahlt, und daher müsse Zwerg dahin, nicht stichhaltig sein, sondern diene eher meiner Schikane als hehren Zielen. Darauf meinte sie dann: Krankheit und Urlaub seien ja verschiedene Dinge.

Ich habe dann versucht zu pokern und Ihr gesagt, dass das JA der Ansicht sei, eine Woche sei keineswegs schlecht für den Zwerg. Sie meinte dann, ich wisse doch, das dir Richter das anders sehen würden. Im Übrigen seien sie und der Zwerg beim Jugendamt bekannt.

Zum Schluss habe ich dann noch gefragt, ob jetzt in dieser Sache irgendwie eine  Einigung mit ihr zu erzielen sei: Nein, da gäbe es nichts zu einigen. Ich wollte dann noch wissen, ob dies bedeutet, dass in dieser Frage nur dann eine Klärung zu erzielen sei, wenn ich die Behörden und die Institutionen bemühe (das habe ich mehrmals so klar gefragt) zuckte sie mit den Schulter und gab mir dann zu verstehen, dass ich mit dieser Annahme richtig liege.

Tja liebe Leute, was nun sprach Zeuss:

Ich möchte betonen, dass ich bisher immer meinen Zwerg sehen wollte, wenn ich das wollte (nicht unbedingt so lange ich wollte), aber bisher gab es auch keine ungelösten fragen was Weihnachten etc. angeht. Da fanden sich immer Lösungen. Auch konnte ich ab und an ein WE verschieben, oder ein Doppelwochenende bekommen, wenn es die Sache wolle. Kam zwar nicht oft vor, aber was ich damit sagen will: Bisher läuft der Umgang an sich gut, bisher kein Boykott, zwar selten, aber eigentlich ohne Konflikte.
Ich habe nun endlich meine Stelle wechseln können und meinem Sohn hinterher ziehen können, in meiner neuen Stelle habe ich sogar öfters mal unter der Woche frei (und alle 2 WE), so dass ich hoffe, der Umgang kann in der Frequenz ausgeweitet werden. Da sich bisher der Umgang hat ganz gut mit ihr regeln lassen, hoffe ich natürlich, dass das auch weiter so geht, sie hat bereits durchblicken lassen, dass es okay sei, dass ich lange WE (also Do-So) bekomme, wenn mein Dienstplan das zulässt. Wie das mit dem Kindergarten in einem halben Jahr wird, bleibt abzuwarten.

Was ratet ihr mir: Bisher habe ich meinen Sohn auch mal 4 Tage am Stück gesehen und habe ihn immer über Nacht bekommen. Soll ich jetzt stur sein und Krawall schlagen und auf meine Woche Umgang beharren (dieses Jahr wird das evtl noch einmal gehen wegen Urlaubssperre im neuen Job in der Probezeit)? Möglicherweise ist der Umgang dann nicht mehr  verhandelbar wie bis jetzt (damit meine ich die Termine und nicht die Länge). 
Soll ich abwarten, wie sich meine zusätzlichen freien Tage ohne Gericht auf den Umgang auswirken? Am Ende bekomme ich ein Urteil nach einer üblen Schlammschlacht, in dem drinsteht: Alle 14 Tage, (mit Glück) Übernachtung, Basta.

Ich tendiere zu Folgendem:
Die Weigerung der Ex schlucken (1 Woche ist dieses Jahr kaum mehr möglich für mich). Zusehen, wie sie meinen Forderungen nach Umgang an den freien Tagen begegnet und wie das in der Realität ausschaut. Wenn das nicht hinhaut und der Umgang weiterhin trotz Umzug und beruflichen Opfern nicht häufiger wird, auf den Tisch hauen, weil ich ja dann auch nichts zu verlieren habe. Trotzdem, wie Marcus geschrieben hat, zum Jugendamt gehen und mich beraten lassen (ich hatte meiner Ex gegenüber nur geblufft). Zeitraum, mir das anzusehen: 3 Monate.

Weniger Umgang als jetzt darf es nicht werden!
Was denkt ihr?

Gruß, PP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2012 23:08
(@Inselreif)

Hi PP,

Das war damals, dass sei jetzt anders, die Dinge änderten sich.

ah ja. Mit 2 wäre die Woche gar kein Problem gewesen aber jetzt ist sie plötzlich eins und mit 4 ist sie (vielleicht) wieder keins mehr.

Wenn es Dir gelingt, vielleicht zwei oder drei Mal vier oder fünf Tage herauszuschlagen, vielleicht auch sukzessive steigernd. Dann würde ich jetzt nicht voll drauf hauen und nicht unbedingt auf die Woche am Stück bestehen. Aber gut dokumentieren und ein persönliches Limit festlegen, was nach unten höchstens "drin" ist.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2012 23:56