Ex-Frau boykottiert...
 
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Ex-Frau boykottiert Umgang

 
(@jason2000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

durch Zufall bin ich in dieses Forum gelangt in der Hoffnung man kann mir einen Rat geben.

Vor einem Jahr bin ich geschieden worden. Bezüglich des Umgangs wurde ein Vergleich geschlossen, dass ich meinen Sohn jedes Wochenende abwechseln Samstags und Sonntags zu mir nehmen kann. An den Samstagen sollte meine Ex-Frau mir den Kleinen (2 Jahre) bringen, an den Sonntagen sollte ich ihn holen. Sie wohnt 100 km entfernt. Dann hat die KM ihr Auto verkauft und meinte sie könnne nun nicht mehr fahren. Da ich Hartz IV beziehe ist es mir nicht möglich jedes Wochenende die Strecke zu fahren, also hole ich ihn jetzt alle zwei Wochen für einen Tag (8 Stunden). Ich bin zum Anwalt gegangen, um eine Umgangsregelung zu finden und zwar alle zwei Wochen ein ganzes Wochenende. Das Gericht wollte eine Stellungnahme des JA zur Sache. Das JA hat es befürwortet meinen Sohn alle 14 Tage an zwei Tagen inkl. Übernachtung zu bekommen. Die KM kommt damit nicht klar, ist überängstlich und empfindet für mich und meine Lebensgefährtin nur Hass weil sie nicht damit klar kommt, dass ich kurz nach unserer Trennung vor 2 1/2 Jahren mit meiner jetzigen Freundin zusammen kam. Sie hat auch wieder einen Lebensgefährten bei dem sie auch lebt.

Jetzt steht der Gerichtstermin an, und prompt kam ein Schreiben Ihres Anwalts dass der Kinderarzt angeblich einen Umgang über zwei Tage nicht befürwortet, weil der kleine angeblich labil ist und sich nach den Besuchen sein Gesundheitszustand verschlechtert. Das ist absoluter Quatsch. Der kleine blüht bei uns auf und fühlt sich wohl. Ich habe Angst dass sie es wieder schafft den Umgang zu unterbinden. Halten sich die Richter für gewöhnlich an Beurteilungen und Empfehlungen des JA? Sie tut das nur um einen engen Vater-Kind-KOntakt zu unterbinden.

Ich habe oft versucht mit ihr zu reden aber sie schreit mich immer nur an. Sie sagt dem kleinen vor meinen Augen dass ihr neuer Lebensgefährte der Papa ist. Das ist doch nicht normal. Sie handelt keineswegs im Wohl des Kindes.

Was kann ich tun?

Vielen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 23:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Jason,

erstmal herzlich willkommen.

und prompt kam ein Schreiben Ihres Anwalts dass der Kinderarzt angeblich einen Umgang über zwei Tage nicht befürwortet,

:rofl2: *sorry* Darüber musst du dir nicht wirklich Gedanken machen. Es handelt sich um ein Parteigutachten, wobei das Wort Gutachten gar nicht angebracht ist. Macht einfach folgendes: Ladet den Arzt als Zeugen zum termin und pflückt ihn genüsslich auseinander.

  • Welche Qualifikation hat er grundsätzlich?
  • Welche psycholgische Qualifikation hat er ?
  • Hat er mit dem Kind gesprochen ?
  • Hat er das Kind beobachtet im Kontext mit dir ?
  • ...

Das sind keine Fragen an dich sondern für deinen RA, die er dann dem mit Sicherheit nicht zum Termin erscheinenden "Zeugen" stellen soll. Kommt er nicht als Zeuge, so würde ich Antrag stellen, das, ähem, Beweismittel der Gegenseite vor Gericht nicht gelten zu lassen.

Zudem: Das JA hat eine Stellungnahme abgegeben und die ist höherwertig.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 23:22
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

dass der Kinderarzt angeblich einen Umgang über zwei Tage nicht befürwortet, weil der kleine angeblich labil ist und sich nach den Besuchen sein Gesundheitszustand verschlechtert.

Auch nicht schlecht..gibt es das auch wirklich in Schriftform von diesem Arzt??
Oder ist das nur eine Behauptung um einen Grund zu haben von der Gegenseite?
Wenn dann müßte das ja schriftlich vorliegen, und wenn es das tut, muß man sich wirklich fragen was das für ein Kinderarzt ist?!!!!

Oder gibt es da doch etwa irgendwelche wichtigen gravierenden gesundheitliche Probleme/Erkrankungen?? .. (weil die Aussage liesse zumindest diese Vermutung jetzt zu)

Ansonsten ist das der völlige Blödsinn!

Und der Bericht des JA sagt da deutlich mehr aus u hat da deutlich mehr Aussagekraft vor Gericht..

Ansonsten lass dich da nicht verrückt machen..

Und:

Ich habe oft versucht mit ihr zu reden aber sie schreit mich immer nur an. Sie sagt dem kleinen vor meinen Augen dass ihr neuer Lebensgefährte der Papa ist. Das ist doch nicht normal

Nein ganz normal ist das nicht u auch nicht richtig..
Wie wäre es da nochmal mit einem Gespräche beim JA???

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 23:37
(@jason2000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
vielen Dank für die schnellen Antworten. Nein es liegt natürlich nichts schriftliches vor. Der Anwalt hat es nur geschrieben. GEsundheitliche Probleme gibt es auch nicht. Sie möchte glaube ich nur soviel Stimmen wie möglcih dagegen haben. Das JA hat in seinem Bericht geschrieben dass sie den Umgang an einem ganzen WE befürworten weil mein Sohn dadurch entlastet wird. Für ihn ist das Sonntags der pure Stress. Hin und zurück jeweils eine stunde fahrt, mittags zwei stunden schlafen. Habe also eigentlich alle zwei Wochen sonntags 4 Stunden (!!!!) etwas von meinem Kind.

Ich habe richtig angst vor dem termin weil ich angst habe dass sie das erreicht was sie will...mir da weh zu tun wo es am meisten weh tut...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.01.2006 23:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Vielleicht wäre es doch aber sinnvoll, an das Gericht die Bitte heranzutragen, diesen Arzt als Zeugen zu laden. Denn immerhin ist er ja sooooo wichtig für die gegenseite, dass sie daran auch Interesse haben könnte. Spitzfindig, gelle.

Ansonsten mach dir keinen schweren Kopf drum. Nach dem Amtsgericht gibts ja auch noch das OLG. Ich denke aber nicht, dass es problematisch wird.

DeepThought

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Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 05.01.2006 23:50
(@jason2000)
Schon was gesagt Registriert

Ich werde meinen Anwalt sofort morgen früh anrufen und ihm das sagen dass er im Termin ansprechen soll den Zeugen zu hören. Zum laden ist es leider zu spät, der TErmin ist nächste Woche.

Ich werde berichten! 🙂

Vielen Dank!!!!!!!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.01.2006 00:06
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo jason2000,

wenn du eh grad deinen Anwalt kontaktieren willst, dann bitte ihn doch, nach dem genauen Wortlaut, evtl. Attest zu fragen. Falls es eines gibt, dann wäre es vorteilhaft, dies vor der eigentlichen Verhandlung in Händen zu haben.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 00:12
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

viele frauen instrumentalisieren, kinderärzte, therapeuten, erzieher und lehrer damit sie den umgang einschränken bzw unterbinden können.

dein anwalt sollte diese art der instrumentilisierung dem gericht deutlich machen.

caju

AntwortZitat
Geschrieben : 06.01.2006 12:03
(@jason2000)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle zusammen,

wir haben es geschafft. In der mündlichen Verhandlung hat der Richter für uns entschieden. Wir bekommen den Sohnemann meines Freundes jetzt alle zwei Wochen von Samstag 10 Uhr bis Sonntag 18 Uhr. Damit hätte ich niemals gerechnet.

Also, lasst euch nicht entmutigen! Auch wenn man das Gefühl hat die KM kann alles boykottieren und schafft alles was sie will - es ist nicht so. Dem Richter ging alles was die KM sagte in einem Ohr rein und im anderen wieder raus.

Ich wünsche allen noch viel Glück!!!!

Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.01.2006 12:53
(@andreadd)
Registriert

Hallo Jason2000,

na da freuen wir uns doch alle mit und hoffen mit euch, dass die KM sich jetzt auch endlich daran hält.

Liebe Grüße
Andrea

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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2006 12:59




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

:thumbup: 🙂

Ich habe mir erlaubt, die Beitrage zusammen zu schieben.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 10.01.2006 12:59