Hallo in die Runde,
es scheint so als würde meine Ex-Frau mit den Kindern wegziehen wollen. Ich weiss es nicht von ihr direkt - die Kinder haben sich versprochen Wie ist die rechtliche Situation eigentlich? Kann sie das einfach ohne meine Zustimmung tuen? Es wäre auch nicht um die Ecke sondern 350 km weiter. Jemand Erfahrung mit dem Thema? Meine ersten Recherchen haben sogar ergeben dass ich dann die Fahrkosten für die Kinder an den Umganswochenenden übernehmen darf.
Uff.
Hallo,
vermutlich habt ihr gemeinsames Sorgerecht und damit auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, da du von deiner Exfrau sprichst.
Damit benötigt sie eigentlich deine Zustimmung.
Wie alt sind die Kinder und wie stehen sie zu dem Umzug?
Wenn die Umgangskosten (Fahrtkosten) sehr hoch durch den Wegzug sind, gibt es auch die Möglilchkeit, dass deine Exfrau sich an den Umgangskosten beteiligen muss. Das funktioniert aber nur, wenn sie leistungsfähig ist.
Warum will sie wegziehen?
Sophie
Hallo,
vermutlich habt ihr gemeinsames Sorgerecht und damit auch gemeinsames Aufenthaltsbestimmungsrecht, da du von deiner Exfrau sprichst.
Damit benötigt sie eigentlich deine Zustimmung.Wie alt sind die Kinder und wie stehen sie zu dem Umzug?
Wenn die Umgangskosten (Fahrtkosten) sehr hoch durch den Wegzug sind, gibt es auch die Möglilchkeit, dass deine Exfrau sich an den Umgangskosten beteiligen muss. Das funktioniert aber nur, wenn sie leistungsfähig ist.
Warum will sie wegziehen?
Sophie
Die Kinder haben keine Meinung zu dem Umzug da ihr Meinungsbild stark durch die Mutter beeinflusst wird. Sie sind 9 und 11 Jahre alt. Leistungsfähig ist sie da sie mehr verdient als ich. Sie möchte zu ihrem Freund ziehen der drei Kinder hat.
Hallo,
Anna-Sophie hat recht, wenn ihr verheiratet wart bzw. das gemeinsame Sorgerecht habt, dann kann Deine Frau nicht so einfach mit den Kindern wegziehen.
Prinzipiell kannst Du ihr den Umzug mit den Kindern gerichtlich untersagen lassen. ABER: Ein Gericht wird prüfen ob Du in der Lage bist die Kinder alleine zu betreuen und es wird auch prüfen, wer bisher die Hauptbezugsperson der Kinder war.
Kannst Du anhand eines Plans basierend auf Deiner Arbeit und eine Kinderbetreuung eine Rundumbetreuung gewährleisten, dann hast Du Chancen, wenn Du Dich auch bisher in die Betreuung der Kinder eingebracht hast.
So wie ich Deinen Beitrag aber lese ist es so, dass die Mutter die Hauptbezugsperson ist, was Deine Chancen stark reduziert.
Aber als allererstes brauchst Du Klarheit was ist.
Bei 350km ist ein Wechselmodell illusorisch und ein Umgang wird sich auf den Standardumgang plus Ferien und hohe Feiertage anteilig reduzieren.
Prinzipiell muss Du die Umgangskosten tragen, da aber die KM die Entfernung schafft, ist es möglich, dass sie sich an den Umgangskosten beteiligen muss. Ich rate davon ab Vereinbarungen zu treffen, dass die KM die Kinder bringt. In aller Regel klappt das nicht und Du hast noch mehr Ärger. Sie sollte Dir aber einen Teil der Umgangskosten ersetzen. Es sollte hier keine Verrechnung mit dem KU erfolgen, weil das auch wieder Probleme macht. Du überweist den Unterhalt, sie überweist Dir die anteiligen Umgangskosten, dass ist eine saubere Trennung und alles ist nachweisbar.
VG Susi
Hallo Christian.
Wenn deine Exfrau bisher die Hauptbezugsperson war, dann wird es wirklich schwierig.
Selbst mit geteiltem Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht wird es schwer der Mutter etwas zu untersagen, bzw. die Kinder bei dir zu behalten.
Meine Exfrau wollte, bzw. ist damals mit meiner Tochter nach Italien ausgewandert. Es wurde alles geprüft (bisherige Umgangsregelung, ist ein Kinderzimmer vorhanden, wie wären meine Möglichkeiten das Kind zu betreuen und zu versorgen). Und obwohl weder das Jugendamt noch die Gutachterin Gründe gesehen hatte, warum das Kind nicht bei mir bleiben sollte, hat der Richter mir Nahe gelegt dem Umzug zuzustimmen, ansonsten würde er der KM das ABR zusprechen. Die einzige Begründung war auch hier, dass die kleine nach der Trennung (knappe 2 Jahre zu diesem Zeitpunkt) hauptsächlich bei der Mutter gelebt hat.
Im Gegenzug bekam die KM die Auflage vom Gericht unsere Tochter 1x im Monat auf eigene Kosten von Sardinien nach Deutschland zu bringen, damit ich weiterhin Umgang haben kann, was auch durchaus geklappt hat.
Am Ende haben wir nur Geld verbrannt und uns schließlich fast außergerichtlich geeinigt.
Was ich damit einfach nur sagen will ist, dass man, so schwer es auch fallen mag, einen Kompromiss finden muss, mit dem am Ende alle Leben können. Sind die Fronten so verhärtet das man das alleine nicht schafft hilft einem der Gang vor Gericht evtl. weiter...ob da dann allerdings das raus kommt, was du dir wünschst, steht auf einem anderen Blatt..
Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.
Ich habe die Kinder 8-12 Tage im Monat. Sie verbringe zwei komplette Wochenende von Freitag Abend bis Montag morgen bei mir. Zahlen darf man alles, Rechte hat man keine. Mehr fällt mir da inzwischen nicht mehr zu ein.
Hallo,
dann solltest du mit der KM und ggf. mit dem Jugendamt ein Gespräch führen. Denn dieser erweiterte Umgang würde ja wegfallen. Du solltest sie fragen, wie sich zukünftig die Umgangsregelung vorstellt und wie sie das realisieren will. Auch hinsichtlich der Kosten und Hol- und Bringzeiten.
Evtl. geht es ja mit einer halbwegs vernünftigen Bahnverbindung (kids on tour)...
Sophie
So. Es ist jetzt offiziell. Sie wird wegziehen. Was sollte ich jetzt in der Absprache alles mit ihr beachten? Hat da einer Erfahrung?
Spontan würde mir folgendes einfallen:
• wer trägt die Fahrtkosten
• wie kann ich die Kinder an Ostern, Weihnachten und ihren Geburtstagen sehen?
• Ferienregelung
Was ist noch wichtig?
Gruß
Christian.
Folgendes wäre aus meiner Sicht fair:
- man teilt sich die Wegstrecke, bedeutet einer holt und der andere Elternteil bringt.
- abwechselnd die Geburtstage und hohen Feiertage: ein Elternteil hat die Kids an Ostern, der andere an Weihnachten z.B. - das dann im Wechsel jedes Jahr.
- Hälfte der Ferien, je nachdem wie viel Jahresurlaub man hat.
Schöne Grüße
Kurti0815
Hallo!
Zuerst müsste man mal wissen wie denn grundsätzlich das Verhältnis zur Ex ist und wie weit sie bereit ist auf dich zuzugehen. Aus Erfahrung kann ich sagen dass sowas gut klappen kann, wenn man sich abspricht und beide Seiten verlässlich sind. Anfangs haben meine Ex und ich auch auf halber Strecke getroffen, was meine Exfrau irgendwann eingestellt hat. Laut Jugendamt ist es ja das Privatvergnügen des Vaters seine Kinder zu sehen, deshalb hat er auch die Fahrtkosten zu tragen.
Feiertage und Geburtstage im Wechsel klappt größtenteils auch gut, man muss halt auch ein wenig Kompromissbereit sein. (Wenn Arbeit etc. nicht mit einem Geburtstagsbesuch zusammenpassen usw.)
Am Ende fällt und steht alles mit eurer Kommunikation!
Egal wieviele Freunde du im Leben hast, die Anzahl derer die zu deiner Beerdigung kommen hängt ganz allein vom Wetter ab.
Hallo,
ich würde der KM mitteilen, dass sie eine sehr große Entfernung schaffen will und dass sie dadurch zu einer Reduzierung der Umgangskosten beitragen müsse bzw. aktiv sich an den Umgangsfahrten beteiligen müsse.
Deswegen schlägst du vor, dass ihr euch zusammen setzt.
Im Grundsatz würdest du vorschlagen, dass die Brückentage (Himmelfahrt, Pfingsten, 3. Oktober) zum Umgang bei dir genutzt werden.
Ebenso schlägst du vor, dass die KM die Kinder entweder bringt und holt oder die Kosten für diese Fahrten übernimmt, da sie die Entfernung geschaffen hat.
Alternativ wäre es möglich, dass diese Mehrkosten vor Berechnung des Kindesunterhalts von deinem Einkommen abgezogen werden, weil das hälftige Kindergeld, was für den Umgang vorgesehen ist, dafür bei weitem nicht ausreicht.
Und ihr benötigt deshalb eine langfristige Umgangsregelung, die verbindlich von beiden Seiten eingehalten werden muss.
Deswegen wäre in 2019
- sofern die Kids um den 1. Mai nicht zur Schule müssen, diese Tage ein Umgangswochenende
- Himmelfahrt (Mai)
- Pfingsten (Juni)
- 3. Oktober
- sowie Reformationstag oder 8. März oder was es in dem Bundesland an Feiertagen noch gibt (musst du mal raussuchen, die südlichen Bundesländer haben mehr Feiertage als die nördlichen)
- ebenso immer die 1. Woche der Osterferien
- die 1. Woche der Herbstferien
- die Winterferien (so es diese gibt)
- die ersten 3 Wochen der Sommerferien. beginnend mit dem 1. Samstag der Ferien)
- die 2. Hälfte der Weihnachtsferien
Sowie in den Monaten, wo es keine Brückentage/Ferien gibt, jeweils das 1. Wochenende im Monat.
Sprich: Februar, März, (April - Ostern, Mai - Himmelfahrt, Juni - Pfingsten, Juli - Sommerferien ) August, September (Oktober - Herbstferien) November (Dezember - Weihnachtsferien)
Das ganze bitte mit genauen Daten versehen.
Und dann schaust du mal was die Fahrten mit der Bahn/Flug kosten aufs Jahr gesehen, ungefähr (keine Sparpreise, sondern reguläre Preise).
Und teilst ihr mit, dass sie entweder diese Kosten übernehmen kann oder monatlich x € (durchscnittliche Kosten) von deinem bereinigten Einkommen abzuziehen sind und sich dann nur noch der Unterhaltsbetrag in Höhe von x ergibt.
Es hat natürlich Vorteile, wenn du die Fahrten buchst, da sie dann fix sind. Und du dich nicht darauf verlassen musst, dass die KM das tut.
Allerdings hat das den Nachteil, wenn du die Kinder nicht bekomst, hast du die Kosten.
Und ihr auch sagen, dass sie bei Bahnfahrten die Kids auf eigene Kosten und eigene Zeit zum nächsten ICE-Bahnhof bringen muss und sich nach den Zeiten richten muss, die du dann buchst (logischerweise vernünftigte Zeiten, die die Schulzeiten sowie idealerweise die üblichen Arbeitszeiten berücksichtigt).
Sophie