Hallo,
ich habe ein sehr großes Problem und hoffe, hier kann mir jemand helfen.
Kurz zu meiner Situation, seit März diesen Jahres bin ich getrennt von meiner Ex; sie behielt die
Kinder; 2 J., 5 Jahre und 8 Jahre...
Anfänglich durfte ich sie nur ein paar Stunden am Freitag sehen, bis vor kurzem konnten wir
uns auf alle zwei Wochen Fr-So Mittag einigen...JETZT STELLT SICH MEINE EX SCHON WIEDER
STUR UND IST DER MEINUNG, WEIL SIE SOVIELE TERMINE HAT, ICH DÜRFTE DIE KINDER
ERST WIEDER IN 5 WOCHEN SEHEN, genau am 11. Sept. dazwischen haben zwei der Kinder
auch noch Geburtstag.
Es reicht mir jetzt und ich habe versucht, mit meiner Ex eine vernünftige Klärung herbeizuführen,
es endete am Telefon in Streit und sie läßt sich auf keinen Kompromiß ein...
Ich gehe morgen zum Jugendamt und werde mich beraten lassen!
Allerdings ist jetzt mein Problem, dass ich dort schon einmal war und dort wurde mir gar nicht
geholfen; erstmal war nur eine Vertretung da, die null Ahnung hatte und nur sagte, SEIEN WIR
DOCH MAL EHRLICH, ALS MANN HABEN SIE DIE SCHLECHTEREN KARTEN!!!
Ich würde das Umgangsrecht gerne OFFIZIELL HABEN (wir beide, also meine EX und ICH haben
DAS SORGERECHT), mit allem Nachdruck....damit meine
Ex aufhört mit spielchen, die Kinder sind sehr gerne bei mir und wollen den regelmäßigen Umgang...
JETZT MEINE FRAGE, WAS TUE ICH, WENN MIR DAS JUGENDAMT MORGEN NICHT WEITERHILFT!!!!
Über Rat und Tipps wäre ich sehr sehr dankbar!
LG
Ralf
Hallo Ralf,
kurz und knapp:
Du wirst das JA morgen bitten deine Ex zu einem 6-Augen-Gespräch einzuladen, das das Ziel hat eine Umgangsvereinbarung zu treffen.
Geht die Ex darauf nicht ein Umgangsklage einreichen. Was dabei zu beachten ist, wird dir hier sicher noch gesagt.
Und eine Anmerkung: Das JA ist verpflichtet deine Ex einzuladen.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
vielen Dank für die Antwort, bringt mir gerade schon etwas Erleichterung!
Ich habe da noch eine Frage, in welchem Zeitraum muß das Jugendamt meine Ex einladen, gibt es da
eine Regelung/Gesetz???
Das Problem ist ja eben gerade jetzt die Zeit bis 11. Sept. die Kinder sind Tottraurig, weil ich nicht mal
zwischen den Geburtstagen da sein kann............
Was wenn das Jugenamt sagt, Gesprächstermin in 5 Wochen????
Moin Ralf,
Was wenn das Jugenamt sagt, Gesprächstermin in 5 Wochen????
dann weist Du das JA auf die ab 1. September diesen Jahres geltenden, neuen Regeln hin, nach denen speziell Umgangsverfahren beschleunigt zu bearbeiten sind. Falls das JA trotzdem "erst mal keine Zeit hat", lässt Du Dir das dort schriftlich bestätigen und gehst eben direkt zu einem Anwalt: Du hast ja eine friedliche Einigung versucht. Und dann kommt eben Schritt 3 gleich nach Schritt 1: Eine Umgangsklage, die Du mit einiger Sicherheit mühelos durchbekommen wirst. Halte uns hier allerdings auf dem Laufenden; hier bekommst Du auch Formulierungshilfen, damit Du nicht mit Minimalismen abgespeist wirst.
Kinder sind NICHT der persönliche Besitz ihrer Mütter. Manche von ihnen kennen allerdings den Unterschied zwischen Kindern und Barbies noch nicht; den erfahren sie dann von einem Menschen in schwarzer Robe...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
vielen Dank für Deine Hilfe!
Ich habe da noch eine vielleicht blöde Frage, was tu ich, wenn sich das JA weigert, mir dies schriftlich zu bestätigen????
Gruß
Ralf
Moin Ralf,
was tu ich, wenn sich das JA weigert, mir dies schriftlich zu bestätigen????
dann lässt Du Dir vom abweisenden Mitarbeiter seinen Namen geben, machst ein Gedächtnisprotokoll und gehst damit zum Anwalt.
Ganz ehrlich: Deine Ex zu einem 6-Augen-Gespräch einzuladen ist - bei gutem Willen - keine Sache von Wochen oder Monaten. Das kann man telefonisch am gleichen Tag erledigen; es dauert maximal 3 Minuten. Ein JA-Mitarbeiter sollte auch in der Lage sein, der Ex die Dringlichkeit des Anliegens zu verdeutlichen und dass es hier nicht um "mal schauen2 oder "wenn ich mal Zeit habe, vielleicht" geht. Nachdem Deine Ex mit 3 Kindern vorhersehbar nicht fulltime arbeitet, gibt es auch keinen vernünftigen Grund, innerhalb der anschliessenden zwei Wochen niemals Zeit zu haben. Teile dem JA-Mitarbeiter also freundlich diese Frist mit und erkläre, dass nach zwei Wochen der Gang zum Anwalt Dein nächster Schritt sein wird. Und dass er diese Info ausdrücklich auch an die Ex weitergeben darf. Für die Umgangsverhandlung wird sie sich dann sowieso Zeit nehmen müssen; für vorhergehende Anwaltsbesuche etc. ebenso...
Was Du in keinem Fall machen darfst: Dich hinhalten oder mit peanuts abspeisen lassen. Gib selbst die Schlagzahl des Verfahrens vor, indem Du überschaubare Fristen setzt, nach deren Ablauf Du den nächsten Schritt machst. Und mach ihn dann auch!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo nochmal!
*wow* Danke, dass klingt so klar und logisch...
irgendwie sieht man in so einer situation so gar nicht mehr durch....
DANKE FÜR DEN DURCHBLICK!!!!
Gruß
R.
Servus Ralf!
Ergänzend zu Martins Ausführungen:
denke daran, immer aus der Sicht der Kinder (Recht der Kids auf Umgang, etc.) zu argumentieren und stelle EX niemlasnie schlecht, egal wie Du über sie denkst!
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke Marco!
Gruß
Ralf
Hallo nochmal,
kurze Schilderung, war heute beim JA...Nachdem man mich zu drei Abteilungen weitergeschickt hatte...
hatte ich eine Sozialarbeiterin gesprochen, die nun dafür sorgt, dass mich der zuständige Bearbeiter DIESE
WOCHE noch zurückruft...gleichzeitig bot sie an, ich könne sie bis einschließl. Donnerstag zurückrufen...
Nun gut, ich machte klar, dass wenn das Gespräch bis ende nächster Woche mit meiner Ex nicht stattfindet,
ich den Gang zum RA gehen werde und Umgangsklage einreichen werde...
Sie nahm meinen Fall sehr genau auf... und zeigte auch verständnis aus der Sicht der Kinder....
Geburtstag, Papa sehen, WICHTIG usw.
Dann war ich noch bei der Erziehungs- und Familienberatungsstelle, die Sozialarbeiterin meinte, auf
lange Sicht wäre es sinnvoll mit meiner Ex hier ein Vermittlungsgespräch zu organisieren, wenn sich die Fronten
eben so verhärtet haben, dass eben nur unter 6 Augen vermittelt werden kann...diese Termine haben jedoch eine hohe
Wartefrist....ich meldete mich dort an für ein Termin und die Bearbeiterin hielt nochmal Rücksprache mit der Sozialarbeiterin,
dass der Fall eben Akut zu behandeln ist.....
Hmmm? vielleicht war es falsch, nichts wirklich schriftlich mitbekommen zu haben, aber ich habe da ein gutes
Gefühl gehabt und wollte jetzt einfach so verbleiben, dass wenn ich bis Donnerstag Nachmittag KEINE
Nachricht habe(Di und Do...haben die nur Sprechstunde), ich da persönlich nochmal hingehe
und mir dann schriftlich gebe, dass kein Termin mit der Ex nächste Woche machbar ist....
und das ich DANN ZUM RA gehe....aber ehrlich glaube ich nicht, dass da nichts passiert....
naja, kann jetzt nur warten, die Sozialarbeiterin wollte sich heute mit einer Kollegin noch über meinen Fall
beraten und ihn eben dringent MACHEN, DAS EBEN SCHNELL WAS PASSIERT!!!
weiß nicht genau, ob ich mich jetzt abwimmeln ließ?!?!?
LG
Ralf
Moin Ralf,
weiß nicht genau, ob ich mich jetzt abwimmeln ließ?!?!?
nein, das ist schon noch im Rahmen. Wichtig ist nur, dass Du eben den Takt vorgibst. Wegen der schriftlichen Bestätigung Deines Vermittlungsversuchs musst Du Dir keinen Kopf machen; ggf. genügt in einem Anwalts-Schriftsatz auch der Satz "Der Kläger hat sich am XX.XX. beim Jugendamt in YY vergeblich um einen zeitnahen Vermittlungstermin mit der KM bemüht. Beweis: [Name Sachbearbeiter]."
Mach auch nicht den Fehler, Dich zu sehr auf das Geburtstagsthema zu fokussieren - es geht nicht um diesen einen Tag, sondern um das grosse Ganze. Ansonsten läufst Du Gefahr, vor lauter Tunnelblick irgendwelche krummen Deals mit Deiner Ex abzuschliessen (Geburtstag gegen wochenlange Kontaktsperre oder dergleichen).
Es geht um eine verlässliche, umfangreiche und regelmässige Umgangsregelung mit Deinen Kindern - die gibt es entweder "billig" (durch Vermittlung beim JA) oder "teuer" vor Gericht. Wenn Deine Ex ständig irgendwelche "Termine" einwendet, die sie am Vermittlungsgespräch hindern, sollte sehr schnell die Frage im Raum stehen, ob sie dann überhaupt genügend Zeit für die Kinderbetreuung hat. Deine Ex kann das JA auch ausserhalb der Sprechstunden anrufen; die arbeiten dort nicht nur zwei halbe Tage pro Woche.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin!
🙂 Danke!!!
"Es geht um eine verlässliche, umfangreiche und regelmässige Umgangsregelung mit Deinen Kindern"
gut formuliert und 100% auf den Punkt gebracht....Danke!
Gruß
Ralf
Realitätsverlust oder was?
gerade habe ich mit der sozialarbeiterin vom jugendamt gesprochen, heute fand ein gespräch mit dem JA und meiner ex statt, sie meinte
ach ist meine ex doch kooperativ und alles ist ja gar nicht so schlimm und sie wäre mir ja so entgegengekommen....sie hat wohl auch
einen plan dort abgegeben, wann ich genau die kinder haben kann usw. -> wird mir zugeschickt...
und meine ex meint wohl, ist okay mit der zwei wochenregelung und DIE SOZIALARBEITERIN HAUT RAUS, wenn ich am Telefon mit meiner
Ex laut werde, ist ja auch keine ART....HALLO ?!?!?!? ich versteh gerade nichts mehr....wie soll ich denn reagieren, wenn meine Ex auf stur stellt?!?!?!?
habe ich mir den ganzen streß nur eingebildet oder was???
so, jetzt darf ich die kinder SAMSTAG haben (vorausgesetzt, ich rufe bei meiner ex jetzt an) statt das ganze WOCHENENDE und dann wieder
alle zwei Wochen...naja, ist ja alles super, wo war das Problem?!?!? KEINE AHNUNG, BIN IM FALSCHEN FILM..........
Jedenfalls die Sozialarbeiterin meinte, wenn ich Umgangsklage einreichen würde, würde mir auch nicht mehr zustehen....
WAS MACHE ICH DEN JETZT....??!?!?!?
Erst mal sehen, wie sich alles entwickelt....???
gleich zum Gericht????
tief durchatmen?!?!?!?
Ach keine Ahnung, bin völlig konfus...weiß selbst nicht wieso...............fühl mich irgendwie überrannt?!?!?!
gruß
ralf
wollte noch ergänzen, das meine ex mir die kinder am 7. august nur für den einen freitag überlassen hat; weil sie ja wohl termine hat
(statt wie sonst ein ganzes WE) und jetzt bekomme ich sie ja auch nur samstag...wg. termine und opa & oma....SOLL ICH MICH AUF
DAS ALLES EINLASSEN!???!?!?!?
Hab ich nicht das Recht, meine Kinder länger zu sehen, was ist der eine Tag schon ;-( der letzte besuch am 7. kommt mir schon wie
jahre vor................................................
soll ich mich nun nochmal einlassen auf das spiel, was aber in meinen augen so nicht fair ist....auch wenn ferien sind, sollte
sich die ex doch an die 2 wochen halten oder sehe ich das falsch????? (muß dazu sagen, meine ex+kinder sind nicht verreist).
so jetzt rufe ich meine ex evtl. an und kann mich dann gnädig schätzen, die kinder für samstag zu bekommen.... Danke JUGENDAMT
für NICHTS!!!!
.... Danke JUGENDAMT
für NICHTS!!!!
Moin Ralf,
und weiter dann zum Amtsgericht. Dein Frust ist nur zu gut nachzuvollziehen. Es hilft Dir aber nichts, wenn Du hier mit dem Fuß aufstampfst und Dir an der Tür von Ex immer wieder eine blutige Nase holst. Hat brille ja ganz klar geschrieben
Gespräch mit Ex,
Jugendamt,
ab zum Anwalt wg. Umgangsklage
Das ist der Dreiklang bei einem Umgangsboykott.
Ich an Deiner Stelle würde jetzt erstmal meinen Anwalt anrufen und dann Ex. Auf die Vorhersage der SB kannst Du getrost pfeifen.
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
hallo till,
danke für dein feedback...
mein problem ist ja auch gerade noch, dass es finanziell absolut bescheiden bei mir aussieht!
kann mir den rechtsanwalt nicht leisten...
ich habe gehört, die umgangsklage kann man auch OHNE Rechtsberatung einreichen? Stimmt das überhaupt???
wäre das zu empfehlen??? wie läuft das ab???
sollte ich aber ein Rechtsanwalt aufsuchen, bräuchte ich wg. dem finanziellen so einen beratungshilfeschein(ich mache z.zt. eine umschulung), dass ich beim
amtgericht bekomme, dort war ich schon einmal und die sagten mir damals, sie stellen nur einen aus, wenn das jugendamt tätig war und
nichts gefruchtet hat...hmm?? jetzt gehe ich da nochmal zum amtsgericht hin und die halten rücksprache mit dem jugendamt und alles ist ja so wunderbar
und ich habe WIEDER KEINEN beratungshilfeschein?!?!?
Moin Ralf!
Willkommen in der Realität.
Abhängig vom Einkommen gibt es die Prozeßkostenhilfe, bald nennt sich das aber anders.
Grundvoraussetzung für eine Klage auf Umgang ist die Vorschaltung des Jugendamtes. Vorher gibt es auch keinen Beratungsschein. Aus eigener Erfahrung kann ich Dich nur dringend davor warnen, daß ohne Anwalt zu machen. Das wirst Du nicht durchstehen, der Wahnsinn fängt ja erst an.
Ich könnte mir vorstellen, daß es wie folgt zunächst ablaufen wird:
Das JA wird mit den Eltern eine schriftliche Umgangsvereinbarung treffen. Wie die aussieht(Umfang/Dauer) hängt von den Eltern ab. Als Vater solltest Du Dich buchstabengetreu an diese Vereinbarung halten. Diese Vereinbarungen sind nicht einklagbar, daher ein windelweiches Instrument. Aber ohne geht eben nicht.
Hält sich Mama nicht an die Vereinbarung, dann Anwalt und Klage zum Familiengericht. Aber soweit bist Du noch nicht.
Und immer schön das JA beteiligen. Schreib die an, Telefonate werden leicht vergessen.
Verabredungen zum Umgang am JA vorbei, ist falsch! Die sollten von jeder Abweichung, wenn sie denn unbedingt nötig ist, informiert werden
Raten kann man Dir auch, erst mal einen Umgangsvorschlag des JAes zu schlucken. Es macht keinen Sinn mit denen zu diskutieren, später wird Dir dann Sturheit/Rechthaberei usw. vorgeworfen.
Du hast einen Vorteil, nämlich die gemeinsame Sorge. Weiterhin scheint Mama ja nicht grundsätzlich gegen Umgänge zu sein, das haben hier viele schon anders erlebt. Dieses zarte Pflänzchen immer schön gießen. Deswegen nochmal: Am Anfang kleine Brötchen backen, so schwer es auch fällt. Das bedeutet nicht Dich niedermachen zu lassen, sondern nur nicht gleich mit der Tür ins Haus fallen.
Grüße
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Hält sich Mama nicht an die Vereinbarung, dann Anwalt und Klage zum Familiengericht. Aber soweit bist Du noch nicht.
Wieso gibt es keine Vereinbarung? Es gibt einen prima Umgangsplan der Ex, den die Ex dem JA übergeben hat. Das ist eine einseitige Zusicherung, die Ralf gerne annimmt. Damit wird's, soweit ich das blicke, eine Vereinbarung zwischen den beiden. Jetzt hat Super-Mami kurzerhand mal wieder ihre von ihr selbst aufgestellte, und von Ralf akzeptierte, Umgangsregel über den Haufen geworfen, und bertaut während Ralfs Umgangszeiten Dritte mit der Betreuung der Kinder. Also ich sehe da genug Futter eine fehlgeschlagene Vermittlung beim JA darzustellen.
Gruß
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Kopf kratz!
Wie ich das kenne, sind das Vereinbarungen, die schriftlich durch das JA formuliert, und dann von den Eltern unterschrieben werden.
Aber vielleicht haste Recht, Till. Zumindest muß aber eine erfolglose Vermittlung durch das JA dargestellt werden.
Unsichere Grüße
Thomas
Wer aufgibt, gibt sein Kind auf!
Das Zeichen größten Misstrauens Gott gegenüber, ist ein Blitzableiter auf dem Kirchturm.
Grundvoraussetzung für eine Klage auf Umgang ist die Vorschaltung des Jugendamtes. Vorher gibt es auch keinen Beratungsschein.
Hallo Thomas,
Du singst ein stetes Lied auf das Jugendamt. Dies mag Deiner guten Erfahrungen geschuldet sein. Aber: ncht alle Jugendämter und ihre Mitarbeiter sind gut.
Ich hatte mal das "Vergnügen" mit einer Frau vom Notdienst des JA am Wochenende 2,5 Std. auf einer Polizeiwache zu sitzen. Das Gebahren dieser Frau ließ mich an ihren mentalen Fähigkeiten zweifeln!!!
Mein Anwalt riet mir immer, die soweit als möglich rauszuhalten. Ich habe den persönlichen Eindruck, dass die immer auf Seiten derer sind, die die Kids bei sich haben!
LG, Uli