Ex hat Kontakt abge...
 
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Ex hat Kontakt abgebrochen, Sohn nur 2 mal in 7 monaten für ein paar Stunden ges

 
(@vadda83)
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Hallo Leute,

ich kann mal wieder nicht schlafen weil ich so fertig bin.

Meine Ex ist vor ca 7 mon. aus Berlin in ihre Heimatstadt zurückgezogen, welche ca.560km entfernt von hier ist. Eigentlich war geplant das wir nach dem vielen Streit den wir hatten mal ein paar Monate Pause machen und sie dann wieder zurückkommt. Nach einer Woche hat sie dann aber Schluss gemacht und gemeint es hätte keinen Sinn mehr.
Wir vereinbarten ein freundschaftliches Verhältnis, welches auch noch Bestand bis ich ihr die Möbel gebracht hatte nach 3 Monaten. Ich hab es mir irgendwie schon vorher gedacht, aber man ist ja gutgläubig....
Kaum hatte sie die Möbel brach der Kontakt von ihrer Seite aus fast komplett ein, sie hatte nie Zeit zu telefonieren, mein Sohn will angeblich nicht telefonieren und nicht fotografiert werden usw...
Ab da hatten wir nur noch Streit,Streit und nochmals Streit, weil ich ich vorwarf mir den kleinen vorzuenthalten. Vor 2 Monaten hat sich das dann halbwegs beruhigt und ich vereinbarte mit ihr das ich vom 22.12.12 -04.01.13 rüberkomme und endlich mal wieder Zeit mit meinem Sohn verbringen kann der schon so bitterlich geweint hat als ich nach dem Umzug wieder gehen musste.

Ich fuhr also am 22.12 die 9 std lange Bahn-Bus fahrt und konnte noch ne halbe Stunde durch den regen laufen bis ich dann völlig fertig und durchnässt ihr Kaff erreicht habe. Ich klingelte 5 min bis mir endlich geöffnet wurde. Oben angekommen stand nur die Tür offen und keiner begrüsste mich, sie sass auf der Couche und ich sagte "hallo", worauf ein gelangweiltes "tachT erklang....
5min. sassen wir schweigend nebeneinander bis ich sie fragte was die Begrüssung soll und was sie sich dabei gedacht hat mir während der Fahrt mitzuteilen das ich doch nur 3 Tage bleiben darf, woraufhin sie mich ankeifte das ich sie nicht nerven soll und sie mich gleich rauswerfen würde wenn ich ihr weiter auf den Zeiger gehe.  Da ging der Streit gleich los....
Tolle Begrüssung, geiler Start. So hatte ich mir das vorgestellt -.-

Nachdem wir uns beide beruhigt hatten ging es halbwegs, ich hatte nur 2 std schlaf weil mich der kleine schon um 4 geweckt hat 🙂
Ich verbrachte einen schönen Tag mit ihm in der Wohnung weil es nur geregnet hat draussen, aber es war schön meinen geliebten kleinen wieder um mich zu haben...und er war so glücklich. Hat die ganze Zeit an mir geklebt.
Es war aber nur ein kurzer Tag, da um ca 14uhr ihre Mutter und Schwägerin vorbeikamen 10min.
15 min nachdem die beiden weg waren kam meine Ex zu mir und sagte mir ich müsse jetzt sofort gehen weil ihr das was ich gesagt habe als ich sauer war so eine angst gemacht hat das sie denkt ich würde sie im Schlaf umbringen...krank die Frau, nur nen Vorwand gesucht.
Ich sagte ihr ich hätte kein Geld mehr um zurückzufahren sofort und den letzten Zug nach Berlin würde ich nicht mehr bekommen.
Selbst der Kleine sagte ihr noch "Lass Papa in ruhe" mit seinen fast 3 Jahren 🙁 ......und hat sie gehauen 🙂
Naja...Ende vom Lied, ich musste weinend meinen Sohn absetzen und die Wohnung verlassen und habe zum Glück am Hauptbahnhof jemanden getroffen der mich nach Berlin mitgenommen hat.

Seitdem meldet sie sich nicht mehr und hat mir beim gehen noch hinterhergerufen das sie mir das Aufenthaltsbestimmungsrecht entziehen lassen will, weil sie angst hat das ich ihn einfach mitnehme, obwohl sie weiss das ich ihn gar nicht versorgen könnte da ich arbeiten gehe im Gegensatz zu ihr.

Ich habe eine Übergangswohnung von einem sozialem Träger da ich wegen div. Schufaeinträge keine Wohnung bekomme und das wusste sie und nutzt es jetzt aus.

Sie meldet sich nicht mehr, ich bekomme weder Bilder noch Informationen über meinen Sohn 🙁
Das kann doch nicht rechtens sein 🙁

Ich weiss, ich schreibe viel aber wollte mir das mal von der Seele reden 🙂

Meine Fragen wären:

Wie stehen ihre Chancen auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht ?
Wie kann ich mein Umgangsrecht auf diese Entfernung geltend machen ?
Wie beantrage ich das Umgangsrecht oder klage es ein ?

Meine ganze Familie leidet, besonders meine Grosseltern, die der kleine auch über alles liebt.
Sie wollte eigentlich im Januar kommen und bei denen schlafen hatte sie meinen Grosseltern versprochen, aber hat mir über sms abgesagt und sich bei keinem mehr telefonisch gemeldet.

Ich hoffe ihr könnt mir helfen, ich bin echt verzweifelt 🙁

Habe gerade beim Amtsgericht hier angerufen, wo mir gesagt wurde sie wären nicht zuständig und ich müsste mich an das Amtsgericht wenden wo mein Kind lebt, das gleiche gilt fürs Jugendamt, welches ich gerne überspringen würde, obwohl mir die Frau vom AG sagte ich soll mich erst bei denen melden. Wie soll ich das denn alles von hier aus Regeln ? Auch Termine mit JA sind doch kaum wahrzunehmen für mich, ich kann doch nicht für ein Gespräch 560km fahren....
Ausserdem wird das verlogene Stück dort eh nur Lügen erzählen und wem werden sie wohl glauben?....

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2013 10:51
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Vadda,

willkommen hier im Forum.

Ausserdem wird das verlogene Stück dort eh nur Lügen erzählen und wem werden sie wohl glauben?....

Aus Deinen Worten spricht leider noch sehr viel Hass und Wut. Wir wissen hier nicht, warum Du mit dem "verlogenen Stück" zusammen warst bzw. sogar ein Kind mit ihr gezeugt hast, wenn doch alles immer so "schlimm" war. Zu Problemen gehören meistens zwei. Auch hier solltest Du mal etwas mehr Selbstkritik üben.

Ab da hatten wir nur noch Streit,Streit und nochmals Streit, weil ich ich vorwarf mir den kleinen vorzuenthalten. Vor 2 Monaten hat sich das dann halbwegs beruhigt und ich vereinbarte mit ihr das ich vom 22.12.12 -04.01.13 rüberkomme und endlich mal wieder Zeit mit meinem Sohn verbringen kann

Bei allem Verständnis für Deine emotionale Situation - aber so etwas ist doch schon reichlich naiv. Hier wäre es sinnvoller gewesen, sich im Vorfeld hier im Forum zu informieren.
Zum einen hätte Dir im Vorfeld klar sein müssen, dass es zu einem vorzeitigen Abbruch des Besuches hätte kommen können. Dann noch so eine Fahrt ohne notwendiges Bargeld für eine Rückfahrt anzutreten, ist schon "grenzwertig".
Dazu hast Du dich noch schön in das beliebte Exen-Spiel "Umgang gibt es nur bei mir, sonst gar nicht" eingelassen - vielleicht verständlich aus Deiner Situation. Aber eine Zukunft hat auch das nicht.

Selbst der Kleine sagte ihr noch "Lass Papa in ruhe" mit seinen fast 3 Jahren  ......und hat sie gehauen

Aha. Der Smiley hinter dem "hat sie gehauen" soll also bedeuten, dass Dir das gefallen hat. Auch das halte ich persönlich für eine grenzwertige Einstellung.

das gleiche gilt fürs Jugendamt, welches ich gerne überspringen würde

Auch darum wirst Du nicht herumkommen. Auch das Gericht wird Dich zunächst an das JA verweisen. Wende Dich also erstmal an das JA am Wohnort Deines Kindes.

Ansonsten kannst Du auch über die ARGE Hilfe zum Umgang bekommen. 

Anonsten gilt: Wenn du Post vom JA / Rechtsanwalt oder Gericht bekommst, melde Dich hier und besprich die Dinge BEVOR Du irgendendetwas unterschreibst oder aus falschverstandener Freundlichkeit tust. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2013 11:51
(@vadda83)
Schon was gesagt Registriert

Hatte gerade ein Gespräch mit dem JA welches wenig kooperativ war und mir mitteilte das die zuständige Sachbearbeiterin vertretungslos im Urlaub sei und sich beizeiten um die Angelegenheit kümmern wird.
Angeboten wurde mir ein gemeinsames Gespräch mit ihr, welches ich dankend ablehnte mit dem Hinweis das sie nicht mit mir sprechen will und ich mich nichtmal darauf verlassen kann das sie zum Gespräch kommt.
Da ist mir das Risiko zu gross....nich wieder 560km umsonst und vor allem am gleichen Tag wieder zurück.

Ich bin mit dem JA so verblieben das sie mit ihr reden und für mich ein Besuchsrecht von einem Wochenende im Monat bei ihr erwirken, also von Freitag Nachmittag bis  Sonntag Abend.
Desweiteren teilte mir das JA mit das selbst wenn alle Versuche ihrerseits scheitern, nichtmal das Amtsgericht sie dazu zwingen kann mir meinen Sohn zu geben......echt hoffnungslos alles.

@Ingo: Du weisst nicht was diese Frau mir alles angetan, wie oft sie mich belogen hat. Mein Hass sitzt tief. Beim Jugendamt lasse ich mir das natürlich nicht anmerken, aber wenigstens hier will ich ehrlich sein.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2013 12:46
(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Moin Vadda

haben die gesagt wie lange die SB vertretungslos im Urlaub ist? heute und morgen frei zu machen, ist denke ich nicht unüblich...
Das JA kann halt kein Besuchsrecht durchsetzen, aber sie können eben versuchen mit der KM zu reden. Was denke ich auch nicht schlecht ist.

Im Endeffekt ist es so, dass Du vor Gericht nen Umgangsbeschluss erwirken kannst, wenn es übers Jugendamt scheitert, aber dies ist keine Garantie dafür, dass Umgänge auch so durchgeführt werden. dies erfordert dann wieder sehr grosses Durchhaltevermögen.
Die Frage ist, was ist dir lieber: eine SB die dir sagt was Sache ist, oder eine die Dir Hoffnungen macht, die sich eventuell nicht erfüllen?

Klar bist du ange***** von der Situation nun, aber im Endeffekt hast du keine so schlechte Ausgangslage beim JA.
Jack schrieb mal, dass es von Vorteil sein kann sich so hilflos wie möglich zu zeigen und immer um Rat zu Fragen (vielleicht auch ne Strategie?)

Gruß Zwergnases Mama

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2013 13:13
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Vadda!

Angeboten wurde mir ein gemeinsames Gespräch mit ihr, welches ich dankend ablehnte mit dem Hinweis das sie nicht mit mir sprechen will und ich mich nichtmal darauf verlassen kann das sie zum Gespräch kommt.
Da ist mir das Risiko zu gross....nich wieder 560km umsonst und vor allem am gleichen Tag wieder zurück.

Ich hätte zunächst mal nicht abgelehnt, sondern das JA die Einladung an KM versenden lassen und abgewartte, bis das JA die Absage von KM bekommt (oder auch nicht).
Damit hättest Du den Ball zunächst ans JA bzw. KM gespielt, im Fall einer Absage hättest Du den Beleg, dass KM nicht an einer einvernehmlichen Lösung interessiert ist.
Damit wäre der Weg einer Umgangsklage geebnet...

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2013 13:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Angeboten wurde mir ein gemeinsames Gespräch mit ihr, welches ich dankend ablehnte mit dem Hinweis das sie nicht mit mir sprechen will und ich mich nichtmal darauf verlassen kann das sie zum Gespräch kommt.

das war eine schlechte Idee, denn damit ist im Zweifelsfall aktenkundig, dass Du an einer einvernehmlichen Lösung gar nicht interessiert bist.

Da ist mir das Risiko zu gross....nich wieder 560km umsonst und vor allem am gleichen Tag wieder zurück.

das ist auch die Strecke, die Du für den Umgang zurücklegen müsstest, wenn es eine Umgangsregelung gibt. Deine Ex wird Euer Kind dafür nicht zu Dir bringen.

Ich bin mit dem JA so verblieben das sie mit ihr reden und für mich ein Besuchsrecht von einem Wochenende im Monat bei ihr erwirken, also von Freitag Nachmittag bis  Sonntag Abend.

das glaube ich eher nicht, dass die das "für Dich erwirken"; das kann das JA gar nicht (wie auch?). Es kann Deine Ex kontaktieren und ihr einen entsprechenden Vorschlag machen. Deine Ex kann den Kopf schütteln und sagen "will ich nicht". Der nächste Schritt wäre dann eine Umgangsklage - und auch die findet am Wohnort des Kindes statt.

Wer was gemacht hat ist für die jetzt anstehenden Fragen ohne Belang. Du musst Dich schon kooperativer zeigen, wenn Du etwas erreichen möchtest.

Grüssles
Martin

PS: Was das angeht:

Wie stehen ihre Chancen auf alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht ?

das ABR hat sie bereits, sofern Ihr keine Erklärung zur gemeinsamen elterlichen Sorge abgegeben habt.

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.01.2013 14:23
(@vadda83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Leute,

meine Ex wohnt 560km entfernt von mir und wir haben uns so verkracht das sie mir den Kleinen verweigert um ihre Macht zu zeigen.
Ich bin jetzt in Kontakt mit dem dortigem Jugendamt getreten damit die eine Regelung erreichen da sie mit mir nicht mehr spricht.
Bin schonmal auf das Donnerwetter gespannt wenn sie von ihrem Glück erfährt, aber wie ich schon gelesen habe ist das Jugendamt
wohl eher Pro-Mutter eingestellt und ich brauche nicht viel erwarten.

Deshalb nun ein paar Fragen:

Was wird das Jugendamt mit ihr besprechen ?
Treten die eher wie Bittsteller bei ihr auf, oder machen die Druck ?
Wie mache ich das mit dem Amtsgericht? Kann ich das auch schriftlich oder mit gesetzl. Vertreter regeln ?

Ich habe gelesen das die Regel jedes 2te Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag ist, was auf die Entfernung nicht möglich ist
und ich mir auch nicht leisten könnte, wie wird bei solchen Entfernungen verfahren ?

Wir haben gemeinsames Sorgerecht und sie möchte das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht einklagen, wie stehen ihre Chancen ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2013 15:36
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin V83

Mir ist noch nicht so ganz klar was Du erreichen willst?!
Du suchst jmden (das JA?), der Dir Umgang verschafft ("aber bitte nicht so viel wie alle 2 Wochen").

Das JA kann lediglich vermitteln. Dabei sollte es eigentlich das Wohl des Kindes im Blick haben - was einige (leider viele) JAs mit dem Wohl der KM bzw. einer Abgrenzung zum KV gleichsetzen.  😡
Allerdings hast Du hiermit

Angeboten wurde mir ein gemeinsames Gespräch mit ihr, welches ich dankend ablehnte

dem JA schon mal Futter gegeben, dass es hier ein "Problem-Vater" sein kann, vor dessen übermäßigen Einfluss das Kind zu schützen sei.
Ja, ich weiß, dass hast Du nicht so gemeint, aber wird - so wie Du es geschrieben hast - wohl so rüber gekommen sein.

Sollte das JA nicht zu einem Ergebnis kommen, dass Dir gefällt (was auch immer das ist?!), dann kannst Du Umgangsklage einreichen. Das kannst Du selbst machen, jedoch empfiehlt sich zur Steigerung der Erfolgsaussichten, ein Anwalt. Dieser schreibt dann die Schriftsätze mit Deiner Vollmacht und in Abstimmung mit Dir. Um es allerdings gleich zu schreiben: Wenn es zu einer Verhandlung kommt, dann empfiehlt sich Deine körperliche Anwesenheit.

Ich habe gelesen das die Regel jedes 2te Wochenende von Freitag Abend bis Sonntag ist, was auf die Entfernung nicht möglich ist
und ich mir auch nicht leisten könnte, wie wird bei solchen Entfernungen verfahren ?

Und jetzt noch mal: Was willst Du denn für eine Regelung?
Der Umgang sollte für alle (KV, KM, Kind) planbar und leistbar sein. Der "Standard" ist dabei eben hälftige Ferien, jedes 2. WE sowie einmal unter der Woche - letzteres geht bei großen Entferungen verständlicherweise nicht. Aber glaube mal nicht, dass es einen Richter überzeugt, wenn ihm jetzt ein Antrag auf den Tisch flattert, à la "alle 6 Wochen, Ostern und Geburtstag - mehr kann [will?] ich nicht leisten..." Da kann es durchaus passieren, dass er Dir Desinteresse am Kind unterstellt.

Vom Grundsatz solltest Du mehr beantragen, als Du haben willst, damit bietet sich Raum für einen Kompromiss. Ich sehe allerdings jetzt schon Deinen Thread in 2 Jahren mit dem Titel: "Kann Ex mich zum Umgang zwingen?"  😡

So, um es abzurunden:
Der erfolgversprechenste Weg mit möglichst wenig Aufwand ein wenig Umgang zu bekommen, den Du auch leisten kannst, wäre dies beizulegen:

wir haben uns so verkracht das sie mir den Kleinen verweigert um ihre Macht zu zeigen.

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2013 16:17
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Vadda!

Ergänzend zu totoHH:
wäre es denkbar, dass Du in die Nähe Eures Kindes ziehst, um so möglichst häufigen Umgang zu erreichen und anzubieten?

Grüssung
Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2013 16:28
(@vadda83)
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Das ist jetzt vielleicht etwas blöd rübergekommen, aber ich will meinen Sohn am liebsten jeden Tag sehen und bei mir haben.
Leider habe ich aber kein Auto und bin noch bis März arbeitslos, ich zieh mal die Hosen aus damit man mich versteht.... 🙁
Ich liebe meinen Sohn über alles und wenn ich mir einen Anwalt leisten könnte, hätte ich einen.
Ich mache mich im März selbstständig, da ich dann eine finanzielle Spritze bekomme liege keinem mehr auf der Tasche und
kann meinen Sohn dann auch öfter besuchen/ holen wenn er älter ist.

Fair finde ich es auch nicht, es gleich als Desinteresse an meinem Sohn gleichzusetzen, dass ich ihn nur einmal im Monat sehen kann.
Ich muss jedesmal 4 Tage einplanen, ich muss die fahrt dahin bezahlen und ein Hotelzimmer, wovon soll ich das denn  2mal im Monat
bezahlen ? Ich müsste mir selbst das eine Wochenende vom Mund absparen und könnte es mir ohne meinen 400€ Job den ich im Moment mache
gar nicht leisten, aber das mache ich gerne für Sohnemann und mich.

Ich darf weder ihre Wohnung betreten noch bei ihr schlafen und habe dort auch keine Bekannten.
Geht bitte nicht immer von eurer finanziellen Lage aus, es gibt auch Menschen die haben kein Auto und keine finanzielle Rückendeckung....

Danke für eure Antworten, ich bin froh dieses Forum gefunden zu haben und bin erstaunt was für Rechte wir Väter haben, wenns um den
Umgang geht, ich war so eingeschüchtert von dem was ich alles gehört habe, das ich dachte meine Ex könnte das alleine entscheiden.
Durch euch habe ich wieder etwas Mut gefasst, danke  🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2013 16:45




(@vadda83)
Schon was gesagt Registriert

Hi Marko,

habe ich auch schon drüber nachgedacht...
Ich bin Berliner und kann nicht in Gummersbach wohnen, habe ich schon versucht.
Keine Arbeit, komme mit den Leuten nicht klar....seltsamer Menschenschlag (denken die wahrscheinlich auch von mir^^)
Ausserdem hasse ich Berge. Der Hauptgrund ist aber das ich dort höchstens als Zeitarbeiter für 5,35€ Brutto arbeit fände.

Ich arbeite in der Transportbranche/Umzüge etc... und habe hier meine Kontakte, mache mich bald selbstständig.
Ich will meinem Sohn auch mal was bieten können und das wäre nicht der Fall wenn ich dort wohnen würde, da ich
dort auch seelisch kaputtgehen würde.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2013 16:50
(@Brainstormer)

Moin Vadda,

ich stelle mir das ziemlich schwierig vor, ohne finanzielle Mittel, einen regelmäßigen Umgang mit deinem Sohn zu bewerkstelligen. Bei einer Entfernung von 560 km kann man tatsächlich nicht mal eben schnell hin und her fahren. Das die KM eine derartige Distanz zwischen dir und dem Kind geschaffen hat, finde ich äußerst bedenklich und nicht im Sinne des Kindes. Trotz allem würde auch ich dir raten, den Streit mit der KM schnellstmöglich beizulegen.

So etwas wie hier:

5min. sassen wir schweigend nebeneinander bis ich sie fragte was die Begrüssung soll und was sie sich dabei gedacht hat mir während der Fahrt mitzuteilen das ich doch nur 3 Tage bleiben darf, woraufhin sie mich ankeifte das ich sie nicht nerven soll und sie mich gleich rauswerfen würde wenn ich ihr weiter auf den Zeiger gehe.  Da ging der Streit gleich los....

darf nicht passieren, zumal du auf der Fahrt genug Zeit hattest, dich auf euer Zusammentreffen und mögliche Konflikte vorzubereiten.
Wenn dir dein Kind wichtig ist, dann versuche dich auf die Elternebene zu beschränken und lass die Emotionen raus, auch wenn es noch so schwer fällt.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 03.01.2013 17:55
(@vadda83)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe mehr als einmal versucht den Streit mit ihr beizulegen und an ihr Gewissen plädiert, dass es hier nicht nur um uns
beide sondern auch um den Kleinen geht und das ihm beide Elternteile zustehen.
Ich will weder das Jugendamt noch das Familiengericht mit ins Spiel bringen, da ich der Meinung bin das man es
dem Kind zuliebe auch ohne Ämter bewerkstelligen können müsste.
Da sie aber nicht gesprächs/kompromissbereit ist und meint sie alleine entscheidet wie oft und wann ich ihn sehe
und ihn auch nur mitnehmen darf wenn sie meint das er alt genug dafür ist, bleibt mir keine andere Wahl.

Die ganze kacke klebt doch eh an mir mit den weiten Fahrten, den enormen finanziellen Belastungen....
Sie muss nur einsehen das ich als Vater auch Recht auf meinen Sohn habe, wie er auch auf mich.
Von ihr will ich gar nichts. Sie will keinen Kontakt, meldet sich nicht mehr und hat mir untersagt sie
anzurufen usw....

Ich habe wie gesagt jetzt das Jugendamt eingeschaltet, obwohl ich von denen keine Hilfe erwarte weil ich
jetzt schon weiss das sie keine Scham haben wird denen Lügen zu erzählen um im guten Licht dazustehen.

Am liebsten würde ich sofort das AG einschalten, habe aber gelesen das man erst versuchen muss mit
dem Jugendamt eine Lösung zu finden und auch keine Prozesskostenhilfe erhält wenn man das JA übergeht.

Hätte ich genug Geld wäre alles ein wenig leichter....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.01.2013 21:35
(@Brainstormer)

Das hört sich gut an.
Alles Gute für euch und hoffentlich bald ein bißchen mehr Geld in der Tasche.

Gruß
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 00:54
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Vadda!
Falls die Umgangsgeschichte vors Familiengericht geht, könntest Du versuchen, KM an den Umgangskosten per Gericht zu beteiligen ... schliesslich hat sie die Entfernung geschaffen.  😉

Grüssung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 11:18
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Falls die Umgangsgeschichte vors Familiengericht geht, könntest Du versuchen, KM an den Umgangskosten per Gericht zu beteiligen ... schliesslich hat sie die Entfernung geschaffen. 

... wobei ich diese Büchse der Pandora (Geld) nur dann aufmachen würde, wenn unterhaltstechnisch alles sauber ist...

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 04.01.2013 15:32
(@heiko-d)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich habe nicht alles gelesen, deshalb einige fragen an die die hier Rat geben,
Wo hat der Junge seinen offiziellen Wohnsitz?
Ist das Kind schon umgemeldet?
Hat ein sorgeberechtigter Vater nicht die Möglichkeit eine einstweilige Verfügung (auch ohne Anwalt) bei Gericht zu erwirken, um den (offiziellen) Umzug noch zu verhindern?

Wen kennst du aus ihrem Umfeld? Ihre Eltern, Freunde, Geschwister, Vereinskollegen, etc?
Kannst du dir da Verbündete suchen?
Häufig denkt man, die halten alle immer nur zu ihr, aber wenn du zeigst, das es dir nur um "Kindeswohl" geht,
Helfen sie dir vielleicht, auch wenn sie mit dir darüber nicht reden.
Ich bin dabei, alle Menschen aus dem Umfeld meiner Ex mit Infos zu versorgen, die belegen, dass das was meine Ex mit unserem Sohn da macht, einen nicht wieder gut zu machenden Schaden beim Kind hinterlassen wird.
Von niemanden bekomme ich eine Antwort, aber ich weiß, das unablässig alle auf meiner Ex einreden. Davon bekommt auch mein Sohn was mit, da bin ich mir sicher. Er ist bald 14 Jahre, hat mich in den letzten 3 Jahren nur einmal gesehen.  Wenn auch nicht bald, aber eines Tages wird dein Sohn seine Mutter das antun, was zur Zeit du durch machen müsst. Statistisch zu etwa 60% sicher. Das sollten alle wissen, um deine Ex zu warnen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2013 22:35