Dear all,
ich habe eine Frage:
Ich habe seit November einen Umgangbeschluss, der bisher gut funktioniert hat. Ich habe mein Kind jedes 2. WE jeweils am Ende einer ungeraden KW bei mir, also turnusmäßig eigentlich wieder vom 30.03.- 01.04.
Nun stehen in NRW die Osterferien an; der letzte Schultag ist der 29.03.
Im Beschluss ist geregelt, dass alle Schulferien hälftig geteilt werden und ich immer die 2. Hälfte habe, und zwar beginnend mit dem auf den letzten Schultag folgenden 2. Samstag. Das wäre der 07.04.
Es ist ebenfalls im Beschluss geregelt, dass die Ferienregelung der Umgangsregelung vorgeht.
Das verstehe ich so, dass mein turnunsmäßiges Umgangs-WE 30.03. -01.04. entfällt, da dies das erste WE innerhalb der Schulferien ist und damit der Ferienregelung unterliegt. Ich habe entsprechend schon etwas für mich alleine geplant.
Die 2. Ferienhälfte beginnt m.E. mit Samstag 07.04. und dauert bis Sonntag 15.04. 18 Uhr (inkl. reguläres Umgangs-WE, da e sich dabei um ein ungerades WE handelt)
Meine Ex argumentiert wie folgt (Auszug aus Ihrem Einschreiben)
"Die Osterferien in NRW sind im Zeitraum 02.04. -14.04. Es gibt keine Berührungspunkte zwischen dem Umgangs-WE und den Osterferien! Das Gericht hat zur Orientierung den "letzten Schultag" als Zeitpunkt lediglich zur Berechnung des Beginnes des Ferienumganges von K. bei seinem Vater benutzt, nicht die Ferienumgangszeit von K. mit seiner Mutter beginnen lassen. Die Ferienumgangszeit von K. mit seiner Mutter ist der offizielle Ferienzeitraum, ausgenommen der definierten Ferienumganszeit von K. mit seinem Vater"
Sie "droht" in Ihrem Schreiben damit, dass sie sofort das Gericht informiert, sofern ich K. nicht wie von ihr dargestellt, am Freitag 30.03. 18 Uhr übernehme (also das WE, von dem ich ausgehe, dass es wegen der Ferienregelung entfällt)
Ähnliches gilt für den Feiertagsumgang am Ostersonntag (08.04.):
Im Beschluss ist explizit geregelt, dass K. den Ostersonntag bei seiner Mutter ist und dass mein Umgang jeweils am 2. Feiertag der hohen Feiern (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) um 10 Uhr beginnt. Das wäre in diesem Fall Ostermontag 10 Uhr. Ausserdem verstehe ich die Regelung so, dass ich K. am Vortag des Ostersonntages um18 Uhr zurückgebe (dies ist die normale Rückgabezeit an Wochenenden)...dies ist allerdings nicht explizit im Beschluss drin.
Meine Ex ist der Meinung, das ihr Feiertagsumgang nur von 10-18 Uhr dauert.
Da ich befürchte, dass meine Ex dieses Thema bei allen zukünftigen Ferien wieder stressen wird, möchte ich es gerne sofort und abschliessend klären.
Was meint Ihr?
Wie versteht Ihr die o.a Regelung?
Danke für Eure Rückmeldungen
WNV
P.S. Ich habe meinen Sohn sehr gerne bei mir - also bitte nicht so verstehen, dass ich ihn nicht an diesem besagten WE bei mir haben will. Es geht schlicht um die "Willkür" meiner Ex, mit der sie den gesamten "Scheidungskrieg" durchgezogen hat und um eine klare Abgrenzung.
Moin WNV,
ganz ehrlich: Willst Du jetzt wirklich Stress anfangen, weil Deine Ex Dir Euer Kind zum turnusgemässen Umgang "aufdrängt"? Andere User dieses Forums würden Dich beneiden...
Dass eine Ferienregelung dem Wochenend-Umgang vorgeht, bedeutet schlicht, dass Dein Umgangsrecht während der Ferienhälften der Ex ruht; nicht, dass das vorhergehende turnusgemässe Umgangswochenende ausfällt. Wenn Du dieses bereits für Dich allein verplant hast, musst Du jetzt eben umplanen.
Grüssles
Martin
(der davon ausgeht, dass man gerichtliche Umgangsregelungen macht, um Umgang zu bekommen; nicht um ihn zu umgehen)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Martin,
nein, ich will keinen Stress anfangen, sondern lediglich klären, ob sie oder ich geirrt hat.
Da sie mir in 1,5 Jahren Scheidungsverfahren nur schaden wollte und sich des öfteren "bewusst" geirrt hat, habe ich zunächst erstmal wieder etwas derartiges vermutet.
Wer meine Geschichte gelesen hat, weiß, dass ich keinen Umgang "umgehen" will.
Danke für Deine Klarstellung, offensichtlich habe ich mich bei der Interpretation des Beschlusses geiirt.
Ein schönes WE wünscht
WNV
Man. sei froh das du soviel regelmäßigen UG hast. Versuch dich mit deiner EX zu einigen,aber friedlich.
Jetzt wieder vor Gericht ziehen, naja .....
Brems dich mal ein bissl,schau erstmal was die nächste Zeit bringt. Vielleicht läuft es doch besser als du denkst.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Versuch dich mit deiner EX zu einigen,aber friedlich.
Jetzt wieder vor Gericht ziehen, naja .....
@jenpa:
danke für Deine Worte
Mit meiner Ex kann man sich nicht einigen. Sie hat mich 1,5 Jahre lang mit diversen absurden Klagen zu Sorgerecht, Umgangsrecht und Unterhalt überzogen.
Ich wollte vor Gericht (bis auf die Scheidumg)
Sie ist es, die immer sofort das Gericht anruft.
Bei dem Thema oben habe ich mich offenbar einfach geirrt....Sie aber schickt sofort ein Einschreiben mit der Drohung, vor Gericht zu ziehen. Ein Anruf und ein Gespräch hätten das Thema klären können.
Gruß
WNV
Moin,
das mit dem Einschreiben ist mir auch gleich aufgefallen :knockout: aber egal, so tickt sie halt...
was mir an eurem Beschluss gefällt, ist die Tatsache, dass offensichtlich wesentliche Regelungen zu Ferien- und Feiertagsumgang genau beschrieben wurden. Daran mangelt es ja häufig. Vielleicht taugt die exakte Formulierung ja als Muster für Umangsvereinbarungen und kann hier zur Verfügung gestellt werden?
Dass nun aber auch bei den genauesten Formulierungen auch mal Missinterpretationen auftauchen können ist nicht verwerflich. Aber dafür wird es sich nicht lohnen, vor Gericht zu ziehen. Vielmehr solltet Ihr versuchen, Euch in Ergänzung zu den abstrakten Regelungen konkret auszutauschen - es wird doch immer mal dazu kommen, dass einer von Euch mal eine Std frueher oder gar später auf der Matte stehen will, vielleicht mal die Ferienhälften tauschen will etc. Auch wenn es Deiner Ex scheinbar z Zt schwer fällt. Ich hege die Hoffnung, dass sich das in den nä Jahren beruhigt. Vielleicht kannst Du ihr ja für den Anfang mal einen "Umgangskalender" für das nä halbe Jahr zu kommen lassen - natuerlich fair und sich klar an dem Beschluss haltend. MdB schon frühzeitig zu signalisieren, wenn es irgendwo eine andere Aufassung (oder Wuensche, ueber die man natuerlich reden kann) gibt. Und vielleicht ja sogar an der einen oder anderen Stelle Optionen einbauend, wenn es fuer Dich hilfreich ist. sodass sie glaubt, sie könne sich entscheiden. vielleicht (50% Chance) entscheidet sie sich ja für Deine Präferenz...
Gruss und viel Erfolg (in den nächsten Jahren), Toto
Hi Wegnachvorn,
solche Menschen wie deine Ex würde ich überall sonst (Verkehrs-, Miet-, Arbeitsrecht) ungebremst und mit Schwuung "gegen die Pumpe laufen lassen". In der Hoffnung, dass es neben der Beule auch einen kleinen Lerneffekt gibt. Die einzigen Menschen, die an diesem Punkt von mir geschont werden, sind die Väter meiner Kinder. Solange wir noch - auf Distanz - wertschätzend miteinander umgehen können, fühlt sich auch das Kind (das ja tasächlich je zur Hälfte Vater bzw. Mutter ist) vollständig angenommen.
Wenn in eurer Beziehung eh nix mehr zu retten ist und es dir nur darum geht, dass deine (H)Ex sich bei Gericht eine blutige Nase holt, gönn dir das freie Wochenende zu Ferienbeginn. Und das Spektakel vor Gericht eventuell als Nachspiel dazu. Ist wahrscheinlioch eh nur "heiße Luft".
Sollte sie tatsächlich klagen ... selbst Schuld. :rofl2:
Je nach Naturell wird der Richter sie auslachen oder ihr ernsthaft die Frage stellen, ob sie noch ganz bei Trost ist, ihm mit solchen Kinkerlitzchen die Zeit zu stehlen. Deiner Ex - wie du sie schilderst - würde eine schroffe Abfuhr bei Gericht wahrscheinlich mal ganz gut tun.
Der "Spaß" könnte auch für dich deutlich teuer als ein verschobenes Wochenende werden.
Aber das ist bei spaßigen Unternehmungen ja öfter der Fall ...
Könnte auch passieren, dass du künftig mehr freie Wochenenden hast, als du dir eigentlich gewünscht hast.
Aber was solls - no risk, no fun.
Wenn du die nächsten Jahre in Kooperation mit dieser Person das wichtige Projekt "Kinderaufzucht" stemmen willst, kann "die Faust in der Tasche" in so einem Fall langfristig zielführender sein, als der oben beschriebene billige Triumph.
Ich würde keinesfalls - weder gegenüber dem Kind noch gegenüber der Mutter - zeigen, dass sie dir "in die Suppe gespuckt hat". Für das Kind wäre es verletzend, für die Mutter ein Triumph, den ich ihr nicht gönnen würde. Je entgegenkommender du das Kind bei dir aufnimmst, desto sicherer fühlt es sich an dich gebunden und desto stabiler wird eure Beziehung. Das gilt auch für Eltern von nicht getrennten Kindern. Ob sie herzlich willkommen sind oder nicht, spüren Kinder sehr, sehr genau. Ebenso wie eine Frau spürt, ob du dir von ihr aif der nase herumtanzen lässt.
Wenn du verreisen willst, verreist du. Weil du es willst.
Wenn du das Wochenende mit deinem Kind verbringen willst, verbringst du es mit Kind. Weil du es willst.
Die Ex darf darauf so wenig Einfluss haben, wie sie tatsächlich aufs Wetter hat.
Ob du am Freitag das Kind bei ihr abholst, entscheidest du ganz alleine.
Nicht die Ex.
Was nicht heißt, dass immer alles klappt, was du dir wünschst.
Stell dir vor, ihr wärt in einer intakten Ehe und hättet das WE gemeinsam verplant ...
und dann wäre das Kind und/oder der Babysitter plötzlich erkrankt.
Abrupte Planänderungen sind mit Kindern eher die Regel als die Ausnahme.
Der flexible und entspannte Umgang mit solchen Herausforderungen erhöht die Lebensqualität ganz ungemein.
Sich als Opfer des/der Ex zu fühlen, verringert die Lebensfreude dagegen.
Es gibt gute Gründe, dich so oder so zu entscheiden.
Und du bist völlig frei, zu wählen.
Es gibt absolut gar nichts, was deine Ex an deiner Entscheidung ändern kann.
Wo ich meine Ziele langfristig sehe, und wie ich mich in so einer Situation entscheiden würde, weißt du jetzt.
Was absolut nicht heißt, dass du dieselben Ziele mit den gleichen Strategien verfolgen sollst.
Es ist nur ein Beispiel, wie Menschen mit so einer Meinungsverschiedenheit umgehen können.
Erholsame Osterfereien wünscht euch
😉 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Moin WNV,
Bei dem Thema oben habe ich mich offenbar einfach geirrt....
Seh ich auch so.
Schmeiß Deine Planung über´n Haufen, schick Ex ´ne SMS, dass sie Recht hat und freue Dich, dass sie ihre Lesart Eures Beschlusses so fein dokumentiert hat (wer weiß, ob sie´s nicht irgendwann doch lieber anders interpretiert haben möchte) ...
Besten Gruß
United
freue Dich, dass sie ihre Lesart Eures Beschlusses so fein dokumentiert hat (wer weiß, ob sie´s nicht irgendwann doch lieber anders interpretiert haben möchte) ...
100% Zustimmung, United.
Ein äußerst wertvoller Tipp, falls irgendwann die Lust am unterhaltsamen "Ex rennt gegen die Pumpe"-Spektakel siegen sollte. Es gibt Exen, die jeder anderen Form des Lernens unzugänglich sind. Die nur die "Beschluss mit Zwangsgeld"-Sprache verstehen. Für solche Schätzchen kann man nicht genug Munition auf Vorrat haben.
😉 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hi,
Das verstehe ich so, dass mein turnunsmäßiges Umgangs-WE 30.03. -01.04. entfällt, da dies das erste WE innerhalb der Schulferien ist und damit der Ferienregelung unterliegt. Ich habe entsprechend schon etwas für mich alleine geplant.
Hier irrst Du. Der offizielle Beginn der Schulferien ist der 2. April, nicht der 30.03.2012.
"Die Osterferien in NRW sind im Zeitraum 02.04. -14.04. Es gibt keine Berührungspunkte zwischen dem Umgangs-WE und den Osterferien! Das Gericht hat zur Orientierung den "letzten Schultag" als Zeitpunkt lediglich zur Berechnung des Beginnes des Ferienumganges von K. bei seinem Vater benutzt, nicht die Ferienumgangszeit von K. mit seiner Mutter beginnen lassen. Die Ferienumgangszeit von K. mit seiner Mutter ist der offizielle Ferienzeitraum, ausgenommen der definierten Ferienumganszeit von K. mit seinem Vater"
Das ist korrekt.
Euer Beschluss ist sehr konkret und das ist, wie man hier sieht, von Vorteil. Zwar musst Du jetzt umplanen, hast aber für die Zukunft auch Planungssicherheit. Freue Dich darüber, dass Deine Ex sich an das Urteil offensichtlich hält.
LG,
Mux
P.S. Auf schulferien.org kannst Du Dir Jahrespläne für die Schulferien des jeweiligen Bundeslandes ausdrucken lasse. Die offziellen Ferien sind in einem schönen Grün markiert. Du vertut man sich nicht so leicht!