Moin!
Ich werde die ganze Geschichte nochmal im Forumsbereich "Meine Geschichte" aufschreiben- da mich aber recht dringend interessiert was Ihr zu meiner Frage zu sagen habt hier erstmal die Kurzform. Also: Nach unserer Trennung vor ca. 2 Jahren ist meine Noch-Frau mit unserem gemeinsamen Kind letztes Jahr 400 km weit weg gezogen. Da ich quasi schuld an der Trennung war / bin hatte ich dem zugestimmt. Sie tat mir leid und ich hatte es zu dem Zeitpunkt verstanden dass sie diesen Abstand braucht. Ich hatte eine Affaire, mit der ich mittlerweile zusammen ein Kind habe.
Heute, ca. 1,5 Jahre später - merke ich immer mehr wie sehr diese Trennung mich und meinen Sohn mitnimmt. Meine Noch-Frau hat ihn mir auch noch nie vorbeigebracht, es bin immer ich, der ihn abholen und bringen muss. Was bei dieser Entfernung ein echter Wahnsinn ist...auch finanziell.
Meine Frage ist nun:
-Was für Möglichkeiten habe ich überhaupt, ausser ihn so oft es geht abzuholen?
-Kann ich darauf bestehen daß sie ihn mir regelmässig bringt?
-Muss ich, obwohl ich ja bereits Unterhalt bezahle, für sämtliche Fahrtkosten aufkommen?
Bis hierher erstmal vielen Dank fürs lesen! Vielleicht habt ihr ja noch einen Tipp für mich an welche Beratungsstelle ich mich wenden kann?
Beste Grüße
Martin
Servus martin5443 und willkommen im Forum!
Da Du damals dem Umzug zugestimmt hast wirst Du nun schwer eine Beteiligung der KM an Fahrtkosten oder Fahrtbeteiligungen überhaupt erreichen.
Je nach Alter Eures Kindes wäre evtl. ein Möglichkeit, dass es alleine an- und abreist.
Eine andere Möglichkeit wäre auch, dass Du am Wohnort der KM Umgang wahrnimmst (wären schon mal zwei anstatt vier Fahrten).
Du kannst natürlich auch versuchen, KM zu bewegen, dass sie Dir z.B. auf halbem Weg entgegenkommt...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
-Muss ich, obwohl ich ja bereits Unterhalt bezahle, für sämtliche Fahrtkosten aufkommen?
Hallo martin5443,
ob eine Anrechnung der erhöhten Umgangskosten evtl. in Frage kommt, hängt davon ab, wie hoch der Unterhalt für Kind und Ex sind, ob Unterhalt tituliert wurde, wie hoch dein Nettoeinkommen ist und welche Positionen bereinigend angesetzt werden können.
Wurde bei der Festlegung des Unterhaltes berücksichtigt, dass du mit deinem zweiten Kind und seiner Mutter inzwischen zwei weitere unterhaltsberechtigte Personen hast? Welche finanzielle Regelungen existieren hier?
Gruß
Graham
Hallo,
Wenn du mit der KM reden kannst, und je nach Alter des Kindes, könntest du längere Umgänge vereinbaren (Brückentage, Feiertage ...). Und auch deinen Urlaub so planen, dass du ihn mit deinem Sohn und der neuen Familie verbringst.
Du könntest auch mit der neuen Familie in die Stadt ziehen, wo die KM lebt.
Wie sieht das alles deine neue Lebensgefährtin ?
VG,
Tsubame.