Ex sagt wenn Tochte...
 
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Ex sagt wenn Tochter nicht will - braucht sie nicht . Was tun ???

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle .

Habe schon wieder ein Problem mit dem Umgang .
das kommende WE soll meine Kleine ( 7 Jahre ) wieder bei mir sein . Gestern habe ich sie für 2 Stunden abgeholt und sie sagte mir gleich das sie zum WE nicht kommen wolle da sie was vor hätte . Ich fragte was und bekam als Antwort : Freitag Vorbereitung für geburtstag , Samstag Geburtstag , Sonntag Geburtstag .
Ich bin damit gar nicht einverstanden das die Kleine nicht kommt und würde sie auch auf den Geburtstag fahren .
Gegen Abend rief meine EX an und fing wieder an zu diskutieren - ich sagte Ihr das ich die Kleine hole und auch gerne zum Geburtstag bringe - darauf kam die Antwort , wenn die kleine nicht will - ich zwinge sie nicht - dann bleibt sie da !!! Umgang wurde gerichtlich geregelt . Ich fragte Ex wieso das ganze WE geburtstag sei - drauf kam : wir machen am Freitag Kuchen , am Sa Geburtstag von X und am Sontag Geburtstag von Y , der natürlich schon morgens mit Frühstück beginnt . Die Woche darauf sind Ferien und da ist die Kleine die erste Woche bei der EX - wäre also für mich ne lange Zeit ohne die Kleine .
Was würdet Ihr tun bzw was würdet Ihr mir raten . Ich weiß nicht wie ich mich verhalten soll .

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2011 10:37
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Wenn der Umgang schon gerichtlich geregelt ist, würde ich sofort Ordnungsgeld beantragen.
Sonst geht das immer weiter so.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 10:44
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Wenn der Umgang gerichtlich festgelegt ist und die KM ihn immer wieder ausfallen läßt, dann würde ich als erstes das Gespräch mit dem JA suchen (weiß allerdings nicht, wie dein JA so drauf ist...).
Die KM hat die Pflicht, den Umgang zu fördern und das muss ihr scheinbar wieder in Erinnerung gebracht werden.

Parallel würde ich gleich zum Gericht gehn und eine saftige Strafe beantragen für den Fall, dass sie den Umgang wieder ausfallen läßt.
Unser Richter war damals so nett und hat der KM ganz deutlich klar gemacht, dass es nur gaaaanz wenige Gründe gibt, den Umgang ausfallen zu lassen und "Das Kind will nicht" gehört definitiv nicht dazu!
Ich wünsche Dir auch so einen Richter!

Problem ist nur, dass die KM natürlich die Kleine schön bearbeiten wird, aber da kannst Du gegenarbeiten, indem Du mit ihr ganz normal umgehst, die Dinge machst, die ihr Spaß machen (sie eben auch zum Geburtstag bringst) und gar nicht auf das eingehst, was die KM sagt - dann wird sie hoffentlich bald merken, dass die KM nur Blödsinn erzählt, wenn sie sagt, dass es beim Papa so doof ist und ja alles schlecht ist.
(zumindest bei unserer Kleinen war es auch so).

Viel Glück!

lg
vj

P.S.: Beppo war schneller...

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 10:52
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Danke Euch für die schnellen Antworten .

Ich rufe sofort beim Jugendamt an .

Ordnungsgeld - kann ich das selbst beantragen ? Also einfach zum Gericht gehen und mit dem Richter sprechen - oder läuft das über meinen Anwalt ?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2011 11:16
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Havannamann 

Vielleicht schreibst du ger KM erstmal einen formlosen Brief/Mail. dort weisst du sie darauf hin, das es #
eine gerichtliche UG-Regelung gibt. Besteh weiterhin auf deinen UG oder sie soll dir einen Nachholtermin
mitteilen. Setze ihr eine Frist zur Antwort. 
Und dann musst du eben warten. sollte kein UG stattfinden, würde ich dann mit diesem Schreiben das JA aufsuchen und die um Hilfe bitten. Erst danach würde ich meinen RA aufsuchen und ggf. rechtliche Schritte, in Form von Ordnunggeld, beantragen.

jenpa 

 

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 12:43
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Havannamann,

Muss jenpa zustimmen - ein Brief/Mail ist sicher auch eine Möglichkeit.
Es ist aber immer eine Frage der Einschätzung, welche Schritte Du jetzt als erstes setzt.

Wenn es schon häufiger solche Probleme gegeben hat, dann würde ich den Brief weglassen.
Ist es allerdings erst das erste oder zweite Mal, dass sie so willkürlich handelt, dann kann man es durchaus zuerst "auf die sanfte Tour" versuchen und damit guten Willen zeigen - allerdings dauert dieser Weg meistens länger und sie hat die Gelegenheit, noch mehr Umgänge ausfallen zu lassen, weil sie glaubt, dass Du eh nichts unternehmen wirst...

Bei manchen KM muss man wirklich gleich zu Beginn sehr deutlich klar machen, dass dieses Spielchen zu nichts führt (also gleich übers JA und/oder Gericht), bei anderen hilft es schon, wenn man einen Brief schreibt.

Ich wünsche Dir, dass der ruhige Weg ohne Gericht was bringt, aber ob diese Möglichkeit besteht, wirst Du am besten wissen.

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

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Geschrieben : 28.09.2011 12:55
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... vieleicht noch zusätzlich die Mutter darauf hinweisen das du deine Tochter dann entsprechend auch bei dir behälst wenn Sie Sonntag Abends nicht zurück zur Mutter will, denn wenn sie nicht will, dann muss sie nicht ...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 13:08
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@ habakuk

Hi , diese Idee hatte ich auch schon und habe Ihr auch schon den vorschlag gemacht - leider ist das bei mir was ganz anderes und EXE ist so drauf das Sie mir sagt wenn die Kleine nicht sofort ...... dann hole ich Sie und gehe zum Anwalt .... Ihr ist es im Prinzip Sch.....egal .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2011 13:30
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

... vieleicht noch zusätzlich die Mutter darauf hinweisen das du deine Tochter dann entsprechend auch bei dir behälst wenn Sie Sonntag Abends nicht zurück zur Mutter will, denn wenn sie nicht will, dann muss sie nicht ...

Würde ich lieber nicht machen. Ich weiss ja nicht wer hier ABR oder SR hat.

Und was das schriftliche betrifft,würde ich immer machen,denn meistens wird geantwortet und man ggf.
etwas was man bei JA oder Gericht vorlegen kann.
Egal was passiert imer erst diese Tour. 
Mache ich bis heute so.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 14:26
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

... Es geht ja auch mehr drum der KM zu zeigen was sie da für eine Logik verfolgt ....
Es gab hier in einem Thread mal einen ähnlichen Fall: Wenn Tochter sich nicht benimmt darf die am WE nicht zum Papa.

Leider weiss ich nicht wie die Erklärung des KV das er damit einverstanden sei - wenn natürlich auch entsprechend umgekehrt gilt das wenn Tochter sich am WE beim Papa nicht benimmt sich nicht wieder zurück zur Mama darf dann bei der KM gefruchtet hat ...

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 14:43




(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@habakuk 

Was die Mutter da für eine Logik verfolgt ?  Für mich ganz klar, ihre eigene. Sie setzt das Kind unter Druck und den Vater vor vollendete Tatsachen. Normalerweise hat die Mutter die Pflicht den UG zu fördern und alles zu unterlassen was diesen behindern könnte. Ok, Geburtstag, man kann sich aber im Vorfeld nmit dem KV abstimmen und diesem Ersatztermine anbieten. Ist  meines Erachtens das mindeste was man tun sollte.

Der KV soll sich das nciht gefallen lassen. Natürlich wird jetzt kein Richter sofort eine Strafe aussprechen.
Ich würde ab jetzt jede wichtige Sache mit der KM schriftlich absprechen. Da bricht man sich keinen aus derKrone wenn man mal eine nette mail schreibt. Meistens bekommt man auch Antwort und man hat gleich was für seine unterlagen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 14:57
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@ jenpa

Ich sehe das genauso wie Du - es ist ja auch nicht die Sache das die kleine nicht zum Geburtstag darf wenn Sie bei mir ist , nur ist es schon seltsam das die Geburtstage das ganze WE dauern . Mit den Ersatzterminen hatte ich ja auch schon vorgeschlagen - aber seitens der EX ist das nicht möglich da Sie so viele termine hat .

Habe gerade mit der Dame des JA telefoniert und einen Termin bekommen - sie gibt mir Recht da es ja einen Beschluss gibt - jetzt muss ich nur noch EXE dazu bringen das sie auch mit zu diesem Termin geht .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2011 15:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

das ist doch wirklich Blödsinn mit dem Geburtstag über das Ganze WE und allein diese "oh, ich zwinge das Kind zu nix" Haltung ist doch wieder gezielte Provokation.

Eltern müssen so vernünftig sein, einem Kind auch zu erklären, dass es natürlich gerne zu dem Geburtstag kann. Aber dann fährt und organisiert das halt der Papa. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 19:02
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

@Havanaman

Du musst die EX zu garnichts bringen. Ich würde sie informieren wann der Termin ist und mehr nciht.
Du nimmst auf jeden Fall den Termin beim JA wahr, ob nun mit oder ohne KM.

Lass dich nicht abwimmeln vom JA. Du gehst dorthin,das ist deren Auftrag dir zu helfen.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2011 20:27
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@ Ingo30

Da gebe ich Dir absolut Recht und ich sehe es genauso . Ich habe ja gesagt das ich die Kleine zum Geburtstag bringe .

@ jenpa

Ich habe meiner EX den Termin genannt und Ihr gesagt das die Dame des JA gerne mit uns beiden sprechen würde - Sie wirkte zwar etwas verdutzt , hat aber ja gesagt . Gut , ob Sie wirklich kommt steht auf einem anderen Blatt und soll nicht mein Problem sein - Ich gehe auf alle fälle hin und lasse mich beraten .

Vorab - vielen Dank an alle für die Antworten und Ratschläge

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.09.2011 00:30