Hallo bin auf der Suche nach Antworten auf eure Seite hier gestoßen.
Ich habe folgendes Problem:
ich habe eine neue Partnerin und meine EX hat vor dem Jugendamt durchgesetzt das ich wenn ich mein 14 tägiges Umgangsrecht wahrnehme meine neue Partnerin nicht bei sein darf.
Das Jugendamt hat dem zugestimmt und meine Einwände das die EX auch einen neuen Partner hat mit dem Sie zusammenlebt und Sie mir das gleiche verwehrt waren dem Jugendamt egal.
Nun habe ich die Befürchtung das, wenn ich die Besuchstage trotzdem mit meiner Partnerin verbringe das Jugendamt mir den Umgang mit meinen Kindern verwehrt.
Hat da jemand Erfahrung oder kennt jemand Gerichtsurteile zu diesem Thema die wichtig sind.
Danke schon mal für eure Hilfe
Hallo,
erstmal herzlich willkommen. 🙂
Deine Informationen sind zu spärlich, um dazu etwas sagen zu können.
Erzähle doch einmal mehr: Wie alt ist das Kind? Wie lange seid ihr getrennt? Warum soll die neue Partnerin "schädlich" sein? Wie wurde das begründet?
Liebe Grüße
Andrea
Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama
Moin!
Ich bin etwas irritiert, weil Dir als Umgangselternteil die alleinige Verantwortung für die Ausgestaltung Deiner Umgänge zufällt. Das müsste eigentlich auch ein Jugendamt wissen. Worauf begründen sie diese Bedingung?
Nun habe ich die Befürchtung das, wenn ich die Besuchstage trotzdem mit meiner Partnerin verbringe das Jugendamt mir den Umgang mit meinen Kindern verwehrt.
Das Jugendamt kann Dir nichts verwehren - es sei denn, sie hätten irgendeinen speziellen Auftrag durch ein Gericht erhalten. Haben sie?
Wie ist Euer Sorgerecht geregelt? Habt Ihr eine verbindliche Umgangsregelung? Gibt es Gerichtsbeschlüsse?
Greetz,
Milan