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ex will mit kind weit wegziehen!!

 
(@daddydad)
Schon was gesagt Registriert

Weiß nicht ob ich das hier ins richtige Thema schreib aber bitte um Antworte 😉
Hallo,
kleine Schilderung der Lage:
Meine ex und ich haben eine Tochter 2 Jahre alt, sind seit gut 1nem Jahr getrennt haben eigene Wohnungen und leben in der selben Stadt nicht weit weg von einander. Wir haben gemeinsammes Sorgerecht und die Kommunikation ist eigentlich sehr gut, meine Tochter sehe ich 2 - 3 mal die Woche. Die Mutter ist 21, keine Ausbildung und lebt von Harz4 meinem Unterhalt und was sie sich beim Kellnern dazu verdient. Sie war jetzt ein paar mal in Berlin um dort zu feiern und hat anscheinend jemand kennengelernt, in der Zeit war die Tochter bei mir. Nun hat sich meine Ex in den Kopf gesetzt hier alles stehn und liegen zulassen und nach Berlin zu ziehen. Ich habe ein großes Problem damit, ich würde meine Tochter nur selten sehen und sie würde komplett aus ihrem sozialen Umfeld gerissen. Beide Familien wohnen auch in der jetztigen Gegend.
Meine Frage:
Kann die KM einfach so wegziehen, geht das von der ARGE oder Amt so einfach?
Was kann ich dagegen machen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.10.2013 09:45
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Ja, die KM kann hinziehen wo immer sie lustig ist.
Für einen Umzug des Kindes braucht sie bei GSR und geteiltem ABR deine Zustimmung.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 10:14
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus daddydad!

Für einen Umzug des Kindes braucht sie bei GSR und geteiltem ABR deine Zustimmung.

Soweit die Theorie, praktisch kann sie mit Kind wegziehen und kein Hahn kräht danach, weil einfach Fakten geschaffen wurden ... leider ist das meist die Praxis.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 11:03
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi dd,

Könntest Du ev. die Kleine alleine betreuen?

Dann wäre es eine Möglichkeit, mit der KM einen Kompromiss auszuarbeiten, dass sie z.B. mal für ein paar Monate nach Berlin gehen kann und Kiddy bleibt in der Zeit bei Dir - selbstverständlich mit großzügigem Umgangsrecht.

Argumente dafür sind eben die von Dir genannten: dass es für das Kind besser ist, in seiner gewohnten Umgebung und bei der Familie zu bleiben.
Weitere Argumente: KM wird in der Großstadt mit einem kleinen Kind ohne Omas und Opas als Unterstützung viel weniger Zeit und mehr Probleme haben und die Kinderbetreuung, wenn sie denn mal Party machen will oder kellnern gehen möchte / muss, ist extrem teuer > sie soll sich mal in Ruhe dort einleben und nach einigen Monaten kann man ev. nochmal drüber sprechen, wie es weitergehen soll.

Kannst ja - falls das von Deiner Seite aus möglich ist - auch anbieten, dass sie einstweilen keinen Unterhalt zahlen muss.

Wichtig ist: alles ganz ruhig angehen und aus Sicht des Kindes argumentieren und der KM klar sagen, dass sie die Kleine jederzeit sehen kann, wenn sie in der Heimat ist. Wenn ihre Eltern auch da leben, dann hat sie ja nicht mal Hotelkosten.

Ist nur eine Idee...

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.10.2013 11:56